Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht

Mehrheitserwerber von Aktien der Alpiq Holding AG sind nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel verpflichtet (Opting-out). Die Statuten enthalten keine anderen Abwehrmassnahmen.

Kontrollwechselklauseln

Die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklauseln.