Mitwirkungsrechte der Aktionäre

An der Generalversammlung hat jede vertretene Aktie eine Stimme. Es bestehen weder Vinkulierungs- noch Stimmrechtsbeschränkungen. An der Generalversammlung gelten einzig die im Obligationenrecht festgelegten Quoten. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt gemäss den im Obligationenrecht festgehaltenen Regeln.

Traktandierung

Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre sind im Gesetz und in den Statuten geregelt. Die Statuten sind im Internet abrufbar unter www.alpiq.com/statuten.

Die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes kann mindestens 50 Tage vor der Generalversammlung durch die Aktionäre verlangt werden, sofern sie Aktien im Nennwert von mindestens 1 Mio. CHF vertreten. Eintragungen von Namenaktien im Aktienbuch als Voraussetzung für die Stimmrechtsberechtigung an der Generalversammlung werden bis eine Woche vor der Generalversammlung vorgenommen.