Im Sinne guter Corporate Governance werden die Führungskräfte auf oberster Unternehmensebene durch eine marktgerechte Vergütung und ein leistungs- und wertorientiertes Bonussystem für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes motiviert.
Die Vergütungsrichtlinien und Bonussysteme von Alpiq gewährleisten eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Salärierung der Führungskräfte und berücksichtigen dabei die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Die Gesamtvergütungspakete der Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Geschäfts- und Funktionseinheitsleiter bestehen aus diesem Grund aus:
1. fixen, erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten,
2. kurzfristigen, erfolgsabhängigen Bonuszahlungen auf Basis eines Geschäftsjahres sowie
3. langfristigen, erfolgsabhängigen Bonuszahlungen über mehrjährige Zeiträume.
Um die Marktgerechtheit der Vergütungszahlungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Geschäfts- und Funktionseinheitsleiter sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats zu gewährleisten, beauftragt Alpiq regelmässig eine externe, unabhängige Beratungsgesellschaft damit, die Positionierung der Gesamtvergütungspakete im Wettbewerbsumfeld zu begutachten. Dabei werden sowohl die Höhe als auch die Struktur der Saläre einer Bewertung unterzogen. Zuletzt wurde eine solche externe Überprüfung im August/September 2009 durchgeführt.
Im Einklang mit Abschnitt IV des Swiss Code und Abschnitt 5 der SIX-Swiss Exchange-Richtlinien betreffend Informationen zur Corporate Governance legt die Alpiq im Folgenden offen:
• Inhalt und Festsetzungsverfahren der Vergütungen
• Vergütungen an amtierende Organmitglieder
• Vergütung an ehemalige Organmitglieder
• Zusätzliche Honorare und Vergütungen
• Organdarlehen
Es bestehen keine Beteiligungs- und Optionsprogramme für Organmitglieder von Alpiq.
Die Vertrags- und Anstellungsbedingungen sowie die Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung werden von dem vom Verwaltungsrat von Alpiq eingesetzten Nominations- und Remunerationskomitees (NRK) genehmigt und in regelmässigen Zeitabständen überprüft. Das NRK legt die Ziele des Chief Executive Officer (CEO) fest und genehmigt diejenigen der Geschäftsleitung auf Vorschlag des CEO. Einzelheiten der Bonuszahlungen sind im Bonusreglement festgelegt, welches das NRK auf Antrag des CEO genehmigt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung wurden im Geschäftsjahr 2009 gemäss dem seit 24. April 2008 gültigen Bonusreglement entschädigt.
Bonusberechtigt im Sinne des Bonusreglements sind der CEO und die Leiter der Geschäfts- und Funktionsbereiche. Nimmt ein Mitglied der Geschäftsleitung eine Doppelfunktion wahr, ist allein die höhere Funktion massgebend.
Auf Ebene der Geschäftsleitung nahmen Herbert Niklaus als Leiter des Geschäftsbereichs Energieservice und als Verantwortlicher der Geschäftseinheit Alpiq Anlagentechnik, Heidelberg, sowie Peter Heydecker als Leiter des Geschäftsbereichs Trading & Services und als Verantwortlicher ad interim für die Geschäftseinheit Middle Office & Operations je eine Doppelfunktion wahr.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben im Geschäftsjahr 2009 Vergütungszahlungen erhalten, bestehend aus einem erfolgsunabhängigen, fixen Grundgehalt und einem erfolgsabhängigen, variablen Gehalt. Das variable Gehalt wiederum ist unterteilt in eine kurzfristige, erfolgsabhängige Komponente (Short Term Bonus, STB) und eine langfristige, erfolgsabhängige Komponente (Long Term Incentive, LTI). Während die Auszahlung aus dem STB auf persönlichen und finanziellen Zielen beruht, ist für die Zahlung aus dem LTI die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes massgebend.
Ziel dieser Bonuskomponente ist die Motivation der Geschäftsleitung und die Honorierung jahresbezogener Unternehmenserfolge.
Die Auszahlung von 30 % des Nominalwertes des STB bemisst sich nach der Erreichung maximal sechs persönlicher Leistungsziele (qualitative Komponente). Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Erfüllung klar definierter und messbarer Projekt- und Effizienzziele sowie die Erreichung von Meilensteinen, nicht aber um finanzielle Ziele.
70 % der Auszahlung sind abhängig von der Erreichung der zu Beginn des Geschäftsjahres vom NRK festgelegten EBIT-Ziele (Earnings before Interest and Taxes, quantitative bzw. finanzielle Komponente).
Zur Berechnung der quantitativen Komponente wird das vom NRK festgelegte EBIT-Soll (100 %) herangezogen. Wird das EBIT-Soll erreicht, so beträgt die finanzielle Komponente 100 % des entsprechenden Anteils des Nominalwertes. Ab einem vom NRK bestimmten EBIT-Wert findet keine zusätzliche Auszahlung der quantitativen Komponente statt (EBIT-Cap). Die quantitative Komponente des STB unterliegt zusätzlich einem Benchmark-Koeffizienten, durch den der Auszahlungswert gesteigert oder gemindert werden kann. Hierzu wird das erreichte EBIT mit den Werten von Wettbewerbern von Alpiq verglichen. Bei Unterschreitung eines vom NRK festgelegten EBIT-Wertes findet keine Auszahlung der quantitativen Komponente des STB statt (EBIT-Floor).
Der LTI soll die Mitglieder der Geschäftsleitung im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens dazu motivieren, mittel- bis langfristig zu einer Wertsteigerung von Alpiq beizutragen. Eine Auszahlung erfolgt daher jeweils erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Zuteilung des LTI. Zur Beurteilung der nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung wird die Kennzahl Economic Value Added (EVA) herangezogen. Der LTI wird in bar ausbezahlt.
Der Nominalwert des LTI wird zu Beginn des Geschäftsjahres durch das NRK festgelegt. Die Auszahlung aus dem LTI basiert auf der Erreichung definierter EVA-Sollwerte nach einer Laufzeit von drei Jahren. Die Bestimmung der EVA-Sollwerte erfolgt jedes Jahr durch das NRK auf Basis der vom Verwaltungsrat verabschiedeten Unternehmenspläne von Alpiq. Bei Erreichen der Summe der für einen Zeitraum von drei Jahren geplanten EVA-Sollwerte beträgt der ausbezahlte LTI 100 % des Nominalwertes. Ab einem vom NRK bestimmten EVA-Wert findet keine zusätzliche Auszahlung statt (EVA-Cap). Durch Anwendung des EBIT-Benchmark-Koeffizienten kann der Auszahlungswert des LTI zusätzlich gesteigert oder gemindert werden. Hierzu wird das im jeweiligen Jahr erreichte EBIT mit den Werten von Wettbewerbern von Alpiq verglichen (siehe auch STB).
Der Wert des Basissalärs und der Auszahlungen aus den beiden Bonuskomponenten STB und LTI darf das Dreifache des Basissalärs des Mitglieds der Geschäftsleitung nicht übersteigen. Zahlungen, die diesen Grenzwert übersteigen, kommen nicht zur Auszahlung.
Unabhängig von dieser Regelung ist das NRK hingegen in Ausnahmefällen befugt, für einzelne Berechtigte Sonderboni zu bewilligen.
In begründeten Ausnahmefällen kann das NRK beschliessen, dass der CEO (auf Antrag des Verwaltungsratspräsidenten) bzw. ein Leiter eines Geschäfts- oder Funktionsbereiches (auf Antrag des CEO) keinen Bonus (STB und/oder LTI) ausbezahlt erhält.
Der ausbezahlte Bonus bildet steuerbares Einkommen und unterliegt deshalb allen Sozialabgaben und Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV/EO), welche von Alpiq bezahlt werden.
Die Vergütungen an die Geschäftsleitung beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 9,3 Mio. CHF (8,3 Mio. CHF). Davon entfielen 7,7 Mio. CHF (7,2 Mio. CHF) auf laufende Vergütungen und 1,6 Mio. CHF (1,1 Mio. CHF) auf Vorsorgeleistungen. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr. Die Vergütungszahlungen sind im Finanzbericht auf Seite 160 im Detail abgebildet.
Der Verwaltungsrat von Alpiq erhielt im Jahr 2009 eine Vergütung von insgesamt 4,2 Mio. CHF (2,4 Mio. CHF). Davon entfielen 4,0 Mio. CHF (2,3 Mio. CHF) auf laufende Vergütungen und 0,2 Mio. CHF (0,1 Mio. CHF) auf Vorsorgeleistungen. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr.
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats lassen sich in Honorare, Spesen und sonstige Zahlungen aufteilen. Diese Komponenten sind erfolgsunabhängig. Der Verwaltungsrat hat im Frühjahr 2009 für das Jahr 2008 einen Bonus erhalten; jedoch wurde beschlossen, dass ab dem Geschäftsjahr 2009 keine Boni mehr ausgerichtet werden. Welche Zahlungen die Berechtigten im Einzelnen erhielten, ist im Finanzbericht auf den Seiten 158 und 159 ersichtlich.