4.7 Rückstellungen
Mio. CHF |
Verlust- bringende Verträge |
Restruktu- rierungen |
Rückbau eigene Kraftwerke |
Gewähr- leistungen |
Übrige |
Total |
Langfristige Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1 |
431 |
|
47 |
1 |
28 |
507 |
Kurzfristige Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1 |
23 |
6 |
|
|
12 |
41 |
Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1 |
454 |
6 |
47 |
1 |
40 |
548 |
Bildung |
186 |
|
|
|
6 |
192 |
Verzinsung |
19 |
|
1 |
|
|
20 |
Verwendung |
– 78 |
– 5 |
|
|
– 9 |
– 92 |
Nicht benötigte, aufgelöste Rückstellungen |
– 38 |
|
|
|
– 5 |
– 43 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
– 6 |
|
|
|
|
– 6 |
Rückstellungen am 31.12.2021 |
537 |
1 |
48 |
1 |
32 |
619 |
Langfristige Rückstellungen am 31.12.2021 |
416 |
|
48 |
1 |
25 |
490 |
Kurzfristige Rückstellungen am 31.12.2021 |
121 |
1 |
|
|
7 |
129 |
1 Siehe Anmerkung 1.4
Verlustbringende Verträge
Die Rückstellung für verlustbringende Verträge umfasst den Barwert der am Bilanzstichtag bestehenden verlustbringenden Verträge.
Aufgrund ändernder Strompreise können «own use»-Verträge zum physischen Kauf oder Verkauf von Strom oder Gas verlustbringend werden. Alpiq sichert diese Verträge aus ökonomischer Sicht zwar ab, die Absicherung erfolgt allerdings teilweise mit finanziellen Verträgen. Da Alpiq kein Hedge Accounting anwendet, müssen die «own use»-Verträge und die dazugehörigen finanziellen Absicherungsgeschäfte unabhängig voneinander beurteilt und abgebildet werden. Aufgrund der stark gestiegenen Strom- und Gaspreise mussten im Jahr 2021 Rückstellungen für abgesicherte «own-use»-Verträge im Umfang von 186 Mio. CHF gebildet werden. Ein Teil dieser «own-use»-Verträge wurde im Jahr 2021 zur Lieferung fällig, weshalb die entsprechenden Rückstellungen in der Höhe von 78 Mio. CHF verwendet werden konnten.
Die Rückstellung für den verlustbringenden Vertrag für den künftigen Bezug von Energie aus dem Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance konnte hauptsächlich aufgrund der Strompreisentwicklung um 29 Mio. CHF reduziert werden. Zusätzlich konnte die bestehende Rückstellung für einen verlustbringenden Vertrag im Ausland in der Höhe von 8 Mio. CHF wegen höheren Marktpreisen per 30.6.2021 vollständig aufgelöst werden.
Die Höhe der Rückstellungen für verlustbringende Verträge hängt von verschiedenen Annahmen ab, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, der langfristigen Zinssätze sowie der Effekte der Währungsumrechnung (EUR in CHF). Diese mit Unsicherheiten verbundenen Annahmen werden jeweils per Bilanzstichtag getroffen und können in Folgeperioden teilweise zu wesentlichen Anpassungen führen.
Restrukturierungen
Die Rückstellung für Restrukturierungen deckt die zukünftig erwarteten Aufwendungen aus den in der Vergangenheit eingeleiteten Restrukturierungsprogrammen ab.
Rückbau eigene Kraftwerke
Die Rückstellung für den Rückbau eigener Kraftwerke deckt die geschätzten Kosten der Rückbauverpflichtungen aus dem bestehenden eigenen Kraftwerkspark.
Gewährleistungen
Die Rückstellung für Gewährleistungen wurde auf der Basis von Vergangenheitswerten sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen ermittelt und enthält auch die Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts an Bouygues Construction.
Übrige Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich, bestehende sowie drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen und weitere als wahrscheinlich eingeschätzte betriebliche Risiken.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen basieren jeweils auf den aktuell verfügbaren Informationen und der vom Management getroffenen Einschätzung zum Ausgang der Gerichtsfälle. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang kann der effektive Mittelabfluss wesentlich von den Rückstellungen abweichen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen (rechtliche oder faktische), die auf vergangenen Geschäftsvorfällen beziehungsweise Ereignissen beruhen, bei welchen die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Fälligkeit und / oder der Betrag jedoch unbestimmt sind. Die Höhe des Betrags wird per Bilanzstichtag ermittelt und entspricht dem nach der bestmöglichen Einschätzung erwarteten, auf den Bilanzstichtag abgezinsten Mittelabfluss.