5.1 Veräusserte Gesellschaften

Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes

Am 3.1.2013 hat Alpiq ihren Anteil am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Darüber hinaus hat Alpiq im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihres Anteils am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.

Am 9.2.2021 hat die ElCom die Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen. Zusätzlich hat sie deren regulatorischen Werte per 31.12.2012 verfügt. Diese Verfügungen wurden im März 2021 rechtskräftig. Basierend auf den Verfügungen wurde die Bewertungsanpassung 2 durchgeführt, um die noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem verfügten Wert auszugleichen. Zudem wurde der definitive Wert gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 berechnet. Sämtliche Berechnungen wurden für alle Sacheinlegerinnen durch die gleiche unabhängige Unternehmung durchgeführt. Die Prüfung der Berechnung und die Erstellung der Fairness Opinion durch eine weitere unabhängige Gesellschaft wurde im 2. Halbjahr 2021 abgeschlossen. Die Anpassung der Bewertung der Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes ist damit für Alpiq finalisiert. 

In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2021 ein zusätzlicher Verkaufserlös, einschliesslich Deckungsdifferenzen 2011 und 2012, in der Höhe von 12 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» erfasst. Die Zinskomponente in der Höhe von 5 Mio. CHF wurde im Zinsertrag verbucht. Im Jahr 2020 wurde bereits ein zusätzlicher Verkaufserlös in der Höhe von 39 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» und eine Zinskomponente in der Höhe von 11 Mio. CHF im Zinsertrag erfasst. Der Geldzufluss aus dem zusätzlichen Verkaufserlös beläuft sich im Jahr 2021 auf 20 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) und ist in der Geldflussrechnung in der Position «Veräusserungen von Tochtergesellschaften» enthalten. Ein weiterer Teil der Entschädigung erhielt Alpiq im Jahr 2021 in Form eines kurzfristigen Aktivdarlehens gegenüber Swissgrid AG in der Höhe von 23 Mio. CHF. Die Rückzahlung des kurzfristigen Aktivdarlehens sowie der Erhalt der Zahlung des definitiven Werts gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 (Enteignungsentschädigung) von insgesamt 31 Mio. CHF erfolgt am 3.1.2022. Der Geldzufluss aus der Zinskomponente beläuft sich im Jahr 2021 auf 11 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) und ist in der Geldflussrechnung in der Position «Erhaltene Zinsen» enthalten.

2020: Veräusserungen

Am 9.9.2020 wurde der Verkauf der Flexitricity Ltd. an die zur Quinbrook Group gehörende Reserve Power Holdings (Jersey) Limited vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 18 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 17 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Im Jahr 2019 hatte Alpiq eine Wertminderung in der Höhe von 10 Mio. CHF auf dem Goodwill erfasst, um den Buchwert auf den zu jenem Zeitpunkt erwarteten Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren. Der effektiv erzielte Verkaufspreis ist höher als der Ende 2019 erwartete Preis, so dass nun ein Buchgewinn aus dem Verkauf erzielt wurde.

Am 18.12.2020 wurde der Verkauf von 70 % der Anteile an Tormoseröd Vindpark AB an Fu-Gen (Future Generation Renewable Energy) vollzogen. Alpiq ist weiterhin mit einem Anteil von 30 % an Tormoseröd Vindpark AB beteiligt. Aufgrund des verbleibenden massgeblichen Einflusses von Alpiq sind die Anteile nun in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» bilanziert. Der Veräusserungspreis betrug 8 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 8 Mio. CHF führte. Der Erfolg aus Veräusserung beinhaltet zudem die Neubewertung der verbleibenden Beteiligung zum Fair Value von 3 Mio. CHF.

Nettogeldfluss aus Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Zufluss flüssige Mittel

 

26

Veräusserungskosten

 

– 1

Nettogeldfluss aus Veräusserung

0

25

Erfolg aus Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Zufluss flüssige Mittel

 

26

Neubewertung der verbleibenden Anteile zum Fair Value 1

 

3

Abgang Nettoaktiven

 

– 11

Veräusserungskosten

 

– 1

Erfolg aus Veräusserung (vor Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen)

0

17

Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen

 

– 3

Erfolg aus Veräusserung Flexitricity Ltd. und Tormoseröd Vindpark AB im übrigen betrieblichen Ertrag

0

14

1 Enthalten in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen»

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Sachanlagen

 

5

Immaterielle Anlagen

 

6

Übrige langfristige Aktiven

 

1

Forderungen

 

1

Total Aktiven

0

13

Latente Ertragssteuern

 

1

Rechnungsabgrenzungsposten

 

1

Total Fremdkapital

0

2

Total Nettoaktiven

0

11

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Alpiq hat im Jahr 2018 das Engineering-Services-Geschäft, bestehend aus der Alpiq InTec Gruppe und der Kraftanlagen Gruppe, verkauft. Diese Aktivitäten waren als nicht fortgeführte Aktivitäten klassiert. Deshalb werden sämtliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Verkauf auch weiterhin in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» ausgewiesen.

 Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts muss Alpiq allfällige Bussen und Kosten übernehmen, die der Kraftanlagen Energies & Services GmbH (ehemals Kraftanlagen München GmbH; in der Folge «Kraftanlagen» genannt) im Zusammenhang mit dem im ersten Quartal 2015 durch die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskartellamt eingeleiteten Wettbewerbsverfahren entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das deutsche Bundeskartellamt gegen Kraftanlagen im Dezember 2019 eine Geldbusse in Höhe von 47,5 Mio. EUR, umgerechnet 49 Mio. CHF, verhängt. Kraftanlagen kooperierte von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, um diese bei den Ermittlungen der im Raum stehenden Vorwürfe zu unterstützen. Eine von Kraftanlagen mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragte Anwaltskanzlei hat trotz umfangreicher Ermittlungen keine Nachweise für ein Fehlverhalten von Kraftanlagen beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeitenden finden können. Kraftanlagen ist sich keiner Schuld bewusst und weist die Vorwürfe zurück. Weder die Sach- noch die Rechtslage rechtfertigen diese Geldbusse, weshalb Kraftanlagen Einsprache gegen den Bussgeldbescheid erhoben hat. Im Jahr 2021 gab es diesbezüglich keine materiellen Entwicklungen. Die Termine für die Hauptverhandlung sind für den Zeitraum von März 2022 bis Juli 2022 geplant. Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren erwarteten Kosten hat Alpiq zurückgestellt.

Eine letztendliche Verurteilung von Kraftanlagen schätzt Alpiq weiterhin als nicht wahrscheinlich ein, weshalb keine Verbindlichkeit für diesen Sachverhalt verbucht wurde.

Erfolgsrechnung der nicht fortgeführten Aktivitäten

Mio. CHF

2021

2020

Aufwendungen

 

– 4

Effekt aus der Neubeurteilung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen

 

3

Anpassung Kaufpreis / Verlust aus Veräusserung

 

– 55

Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1

0

– 56

1 Auf dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind keine Ertragssteuern angefallen.

Am 22.12.2020 erzielten Alpiq und Bouygues Construction einen aussergerichtlichen Vergleich im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Ansichten bezüglich des endgültigen Veräusserungspreises. Alpiq erstattete im Jahr 2020 54,5 Mio. CHF an Bouygues Construction zurück. Damit wurden die am 12.2.2019 gleichzeitig von beiden Parteien eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren beendet. Bis zum Abschluss des aussergerichtlichen Vergleichs belief sich der Geldabfluss im Zusammenhang mit Schadloshaltungen und Garantien gegenüber Bouygues Construction im Vorjahr auf 13 Mio. CHF. Der Geldabfluss aus der Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Verfahren beläuft sich im Jahr 2021 auf 1 Mio. CHF. Gemäss Verkaufsvertrag sind diese Zahlungen als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln, weshalb sie in der Geldflussrechnung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten sind.