10 Veräusserte Gesellschaften
Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes
Am 3.1.2013 hat Alpiq ihren Anteil am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Darüber hinaus hat Alpiq im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihres Anteils am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.
Am 9.2.2021 hat die ElCom die Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen. Zusätzlich hat sie deren regulatorischen Werte per 31.12.2012 verfügt. Diese Verfügungen wurden im März 2021 rechtskräftig. Basierend auf den Verfügungen wird die Bewertungsanpassung 2 durchgeführt, um die noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem verfügten Wert auszugleichen. Zudem wird der definitive Wert gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 berechnet. Sämtliche Berechnungen werden für alle Sacheinlegerinnen durch die gleiche unabhängige Unternehmung durchgeführt. Den Abschluss der Prüfung der Berechnung und die Erstellung der Fairness Opinion durch eine weitere unabhängige Gesellschaft erwartet Alpiq im zweiten Halbjahr 2021.
Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt Alpiq nicht über alle notwendigen Informationen um die definitive Entschädigung abschliessend zu berechnen, weshalb diesbezüglich eine Schätzungsunsicherheit besteht. Basierend auf den vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die definitiven, geprüften Bewertungen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Halbjahresrechnung 2021 durch den Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG noch nicht vorliegen, hat Alpiq den Fair Value der erwarteten definitiven Entschädigung (inklusive Zinsen) unter Anwendung von Ermessensentscheidungen geschätzt. In diesem Zusammenhang wurde im ersten Halbjahr 2021 ein zusätzlicher Verkaufserlös, einschliesslich Deckungsdifferenzen 2011 und 2012, in der Höhe von 10 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» erfasst. Die Zinskomponente in der Höhe von 5 Mio. CHF wurde im Zinsertrag verbucht. Die definitive Höhe der Entschädigung (inklusive Zinsen) ist erst bekannt, wenn die Fairness Opinion vorliegt. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren positiven Ergebniseffekt für Alpiq führen.
Nicht fortgeführte Aktivitäten
Alpiq hat im Jahr 2018 das Engineering-Services-Geschäft, bestehend aus der Alpiq InTec Gruppe und der Kraftanlagen Gruppe, verkauft. Diese Aktivitäten waren als nicht fortgeführte Aktivitäten klassiert. Deshalb werden sämtliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Verkauf auch weiterhin in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» ausgewiesen.
Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts muss Alpiq allfällige Bussen und Kosten übernehmen, die der Kraftanlagen München GmbH im Zusammenhang mit dem im ersten Quartal 2015 durch die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskartellamt eingeleiteten Wettbewerbsverfahren entstehen. Im ersten Halbjahr 2021 gab es diesbezüglich keine materiellen Entwicklungen. Weitere Informationen sind in Anmerkung 5.2 des Anhangs zur Konzernrechnung 2020 der Alpiq Gruppe offengelegt.
Eine letztendliche Verurteilung der Kraftanlagen München GmbH schätzt Alpiq weiterhin als nicht wahrscheinlich ein, weshalb keine Verbindlichkeit für diesen Sachverhalt verbucht wurde.
Erfolgsrechnung der nicht fortgeführten Aktivitäten
Mio. CHF |
Halbjahr 2021/1 |
Halbjahr 2020/1 |
Aufwendungen |
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– 2 |
Effekt aus der Neubeurteilung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen |
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2 |
Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 |
0 |
0 |
1 Auf dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind keine Ertragssteuern angefallen.
Der Geldabfluss im Zusammenhang mit Schadloshaltungen und Garantien gegenüber Bouygues Construction belief sich im ersten Halbjahr 2021 auf 1 Mio. CHF (Vorjahr: 13 Mio. CHF). Gemäss Verkaufsvertrag sind diese Zahlungen als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln, weshalb sie in der Geldflussrechnung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten sind.