2.7 Ertragssteuern

Ertragssteuern zulasten der Erfolgsrechnung

Mio. CHF

2021

2020

Laufende Ertragssteuern

– 22

– 25

Latente Ertragssteuern

50

68

Ertragssteuern

28

43

Überleitungsrechnung

Mio. CHF

2021

2020 (angepasst) 1

Ergebnis vor Ertragssteuern

– 299

112

Erwarteter Ertragssteuersatz (schweizerische Durchschnittsbelastung)

16 %

16 %

Ertragssteuern zum erwarteten Ertragssteuersatz

48

– 18

Steuerliche Auswirkungen aus:

 

 

Differenz Steuersatz 16 % zu lokalen erwarteten Ertragssteuersätzen

– 6

– 5

Steuerbefreiten Erträgen

9

23

Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen

– 27

– 28

Bewertung aus Verlustvorträgen

1

11

Einfluss aus Steuersatzänderungen

1

72

Vorjahren

7

– 9

Übrigen Einflüssen

– 5

– 3

Total Ertragssteuern

28

43

Effektiver Ertragssteuersatz

9 %

– 38 %

1 Siehe Anmerkung 1.4

Veränderung latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

Mio. CHF

Latente Steuerguthaben

Latente Steuerverbind- lichkeiten

Latente Steuerverbind- lichkeiten netto

Bestand am 31.12.2019

99

426

327

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

– 18

– 86

– 68

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 1

– 1

 

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 1

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

 

1

Bestand am 31.12.2020

79

338

259

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

3

– 47

– 50

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 2

31

33

Veränderung Konsolidierungskreis

0

0

0

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 3

– 1

2

Bestand am 31.12.2021

77

321

244

Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten gemäss Ursprung der temporären Differenzen

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuerguthaben

109

41

Sachanlagen

30

29

Übriges Anlagevermögen

1

2

Umlaufvermögen

36

19

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

29

26

Total latente Steuerguthaben brutto

205

117

Sachanlagen

124

127

Übriges Anlagevermögen

196

182

Umlaufvermögen

80

39

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

49

28

Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto

449

376

Latente Steuerverbindlichkeiten netto

244

259

In der Bilanz ausgewiesene Steuerguthaben

77

79

In der Bilanz ausgewiesene Steuerverbindlichkeiten

321

338

Einzelne Tochtergesellschaften verfügten am 31.12.2021 über steuerliche Verlustvorträge von insgesamt 1 024 Mio. CHF (Vorjahr: 782 Mio. CHF), die sie in künftigen Perioden mit steuerbaren Gewinnen verrechnen können. Davon hat die Alpiq Gruppe Steuergutschriften auf Verlustvorträgen von 376 Mio. CHF (577 Mio. CHF) in der Bilanzposition «Latente Ertragssteuern» nicht bilanziert, weil bei den Guthaben aus latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge nur so weit berücksichtigt werden, als es wahrscheinlich ist, dass die damit verbundenen Steuergutschriften realisiert werden können. Der auf die nicht aktivierbaren Verlustvorträge anwendbare Steuersatz beträgt durchschnittlich 17 % (15 %). Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Innerhalb von 1 Jahr

0

59

Innerhalb von 2 – 3 Jahren

35

45

Nach 3 Jahren

230

370

Unbegrenzt nutzbar

111

103

Total nicht aktivierbare Verlustvorträge

376

577

Des Weiteren bestehen nicht aktivierte abzugsfähige temporäre Bewertungsdifferenzen im Umfang von 227 Mio. CHF (91 Mio. CHF).

Für die Berechnung der laufenden Ertragssteuern werden Annahmen auf Basis der lokalen gesetzlichen Grundlagen getroffen. Die tatsächlich zu bezahlenden Ertragssteuern können vom ursprünglich ermittelten Betrag abweichen, da die definitive Veranlagung teilweise mehrere Jahre nach Abschluss des Berichtsjahrs erfolgt. Darüber hinaus ist eine definitive Klärung der Frage der Besteuerung der Partnerwerke im Kanton Graubünden weiterhin ausstehend. Daraus resultierende Risiken werden identifiziert, eingeschätzt und falls notwendig erfasst. Die Ermittlung von latenten Steuerguthaben basiert auf zum Teil weitreichenden Schätzungen. Die zugrunde liegenden Zukunftsprognosen umfassen eine Zeitdauer von mehreren Jahren und beinhalten unter anderem die Prognose zukünftiger steuerbarer Gewinne sowie Auslegungsfragen bestehender gesetzlicher Grundlagen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe aus laufenden und latenten Ertragssteuern dar. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den steuerbaren Ergebnissen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet und die latenten Ertragssteuern mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätzen.

Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung einzelner Erträge und Aufwendungen in den konzerninternen beziehungsweise den steuerlichen Jahresrechnungen werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die Berechnung der sich aus den temporären Differenzen ergebenden latenten Ertragssteuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Auf Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen an Konzerngesellschaften, welche sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und bei denen die Entscheidungskontrolle beim Konzern liegt, werden keine latenten Ertragssteuern berücksichtigt. Latente Steueraktiven werden bilanziert, wenn die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Nicht bilanzierte Verlustvorträge und nicht angesetzte Steuerguthaben werden offengelegt.