4.2 Immaterielle Vermögenswerte

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2021

27

65

7

99

Investitionen

 

 

5

5

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

5

5

Umklassierungen

 

11

– 11

 

Abschreibungen

– 1

– 13

 

– 14

Wertminderungen

 

 

– 2

– 2

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 1

 

– 1

Nettobuchwerte 31.12.2021

26

62

4

92

davon Anschaffungswerte

1 490

523

4

2 017

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 464

– 461

 

– 1 925

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2020

30

66

6

102

Investitionen

 

 

11

11

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

5

5

Umklassierungen

 

21

– 15

6

Abschreibungen

– 2

– 19

 

– 21

Wertminderungen

– 1

– 3

 

– 4

Nettobuchwerte 31.12.2020

27

65

7

99

davon Anschaffungswerte

1 492

514

7

2 013

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 465

– 449

 

– 1 914

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Wertminderungen

Im Geschäftsbereich Digital & Commerce wurden Wertminderungen in der Höhe von 2 Mio. CHF (Vorjahr: 3 Mio. CHF) erfasst, da intern entwickelte Software nicht wie ursprünglich geplant eingesetzt werden konnte. Zudem mussten im Vorjahr im Geschäftsbereich International Energiebezugsrechte der Alpiq Wind Italia S.r.l. um 1 Mio. CHF wertgemindert werden. Für weitere Informationen wird auf Anmerkung 4.1 verwiesen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- und Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden grundsätzlich linear über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der Energiebezugsrechte erfolgt im Umfang der jährlich getätigten Energiebezüge im Verhältnis zur gesamten vertraglich vereinbarten Energiebezugsmenge. Zum Ende jedes Geschäftsjahrs werden Abschreibungszeitraum und -methode überprüft. Die Nutzungsdauer der bilanzierten immateriellen Anlagen bewegt sich in einer Bandbreite von 1 bis 76 Jahren. Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen werden nicht planmässig abgeschrieben. Eine Überprüfung auf Wertminderung wird durchgeführt, wenn entsprechende Anzeichen vorhanden sind. 

Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag. Ein in einer Vorperiode für einen immateriellen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.

Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Annahmen können der Anmerkung 4.1 entnommen werden.