9 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

Steueraudit der ANAF bei der Alpiq Energy SE

Bezüglich des laufenden Rechtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Steueraudit der rumänischen Steuerbehörde ANAF (Agenţia Naţională de Administrare Fiscală) bei der Bukarester Niederlassung der Alpiq Energy SE, Prag, fand im ersten Halbjahr 2021 eine Anhörung statt, die jedoch zu keinen materiellen Entwicklungen führte. Die nächste Anhörung wird am 7.9.2021 stattfinden. Weitere Informationen sind in Anmerkung 4.8 des Anhangs zur Konzernrechnung 2020 der Alpiq Gruppe offengelegt.

Alpiq schätzt es weiterhin als unwahrscheinlich ein, dass sie in dieser Angelegenheit unterliegen wird, weshalb keine Verbindlichkeit für das Steuerbetreffnis verbucht wurde.

Ausgleichsklage gegen die Alpiq Holding AG

Die von den beiden Investoren Knight Vinke (KVIP International V L.P.) und Merion Capital (Merion Capital LP, Merion Capital ERISA LP und Merion Capital II LP) eingereichten Ausgleichsklagen nach Art. 105 Fusionsgesetz gegen die Alpiq Holding AG, bezwecken eine gerichtliche Überprüfung der von beiden Generalversammlungen im Rahmen des Squeeze-Out-Mergers beschlossenen und von der SKBAG bezahlten Abfindung in der Höhe von 70 CHF je Aktie. Im Juni 2021 fand diesbezüglich die Schlichtungsverhandlung statt, welche wie erwartet zu keiner aussergerichtlichen Einigung führte. Die beiden Kläger haben bis Mitte September 2021 Zeit, um formell Klage einzuleiten. Weitere Informationen sind in Anmerkung 4.8 des Anhangs zur Konzernrechnung 2020 der Alpiq Gruppe offengelegt.

Aufgrund aller bisher bekannten Tatsachen und Umstände, insbesondere der beiden unabhängigen Bewertungsgutachten, die den Abfindungsbetrag pro Aktie als angemessen befunden haben, erachtet Alpiq es weiterhin als unwahrscheinlich, dass sie in dieser Rechtsstreitigkeit unterliegen wird.

Weitere Sachverhalte

Zum Bilanzstichtag wie auch per 31.12.2020 bestanden keine wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungsverhältnissen gegenüber Dritten zugunsten Dritter. Die Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts sind in Anmerkung 10 offengelegt.