Geschäftsbericht 2020

1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Im Jahr 2020 erstmals angewandte Änderungen, Standards und Interpretationen

Per 1.1.2020 traten folgende Änderungen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Kraft, die von der Alpiq Gruppe angewendet werden:

Diese Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Alpiq Gruppe.

Zukünftig in Kraft tretende IFRS

Die folgenden für Alpiq relevanten Standards und Interpretationen wurden durch das IASB veröffentlicht:

Standard / Interpretation

Datum des Inkrafttretens

Geplante Anwendung ab

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2

1.1.2021

1.1.2021

Änderungen zu IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

1.1.2022

1.1.2022

Änderungen zu IAS 37: Verlustbringende Verträge – Erfüllungskosten

1.1.2022

1.1.2022

Änderungen zu IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

1.1.2023

1.1.2023

IFRS 17: Versicherungsverträge

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28: Veräusserung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

unbestimmt

unbestimmt

Basierend auf den bisherigen Analysen erwartet Alpiq keinen wesentlichen Einfluss von den oben erwähnten Neuerungen auf die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe.