Geschäftsbericht 2020

GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

GRI 103: Managementansatz (103-1, 103-2, 103-3)

Relevanz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) sowie der Schutz der körperlichen und geistigen Integrität sowohl ihrer Mitarbeitenden als auch Dritter sind aus Sicht Alpiq Werte, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Deshalb ist Alpiq ständig bemüht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die folgenden Ausführungen widerspiegeln den aktuellen Stand des ASGS-Managements, das grundsätzlich für jeden Standort auf lokaler Ebene wahrgenommen wird.

Managementansatz und Beurteilung

Derzeit existiert kein gemeinsames Managementsystem für ASGS auf Gruppenebene. Die Ländergesellschaften, welche die Gas-Kombikraftwerke in Italien, Spanien und Ungarn betreiben, verfügen jedoch alle über Managementsysteme, die gemäss OHSAS 18 001 oder ISO 45 001 zertifiziert wurden.

Andere Kraftwerksgesellschaften bewältigen Gesundheits- und Sicherheitsbelange auf Grundlage eines nicht zertifizierten Managementsystems.

Im Rahmen ihrer allgemeinen Verpflichtungen sind die Arbeitgeber in allen Ländern, in denen Alpiq tätig ist, zur Durchführung von Risikobewertungen bezüglich Arbeitssicherheit verpflichtet und tragen die Gesamtverantwortung für Identifizierung, Bewertung und Kontrolle der Risiken. Deshalb wurden standort- und technologiespezifische Gefährdungsbeurteilungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der lokalen Gesetzgebung erstellt. Zudem werden bei Bedarf bezüglich Interferenzrisiken mit Fremdfirmen zusätzliche Risikobewertungen vorgenommen.

Die Gefährdungsbeurteilungen werden von sachkundigen Personen erstellt, die im Bedarfsfall externe Beratung beiziehen. Die Dokumente werden bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsstoffe, bei Veränderung von Arbeitsverfahren, die neue Gefahren verursachen könnten, oder infolge der aus einem Unfall oder einem Beinaheunfall gewonnenen Erkenntnisse regelmässig überarbeitet.

Die Meldung von Vorfällen und gefährlichen Situationen erfolgt für alle Standorte gemäss den lokalen Verfahren, die im jeweiligen Managementsystem vorgesehen sind. Das allgemeine Ziel besteht darin, die Meldekultur in der ganzen Alpiq Gruppe zu verbessern, einschliesslich der Meldungen durch Arbeiter von Fremdfirmen.

Sämtliche Vorfälle, einschliesslich Beinaheunfälle, werden untersucht. Ziel ist es, die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln und entsprechende Korrekturmassnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass ein ähnlicher Zwischenfall erneut auftritt. Für Alpiq ist es wichtig, dass die Unfalluntersuchung keine Schuldzuweisung bedeutet, sondern darauf abzielt, Ausfälle im Sicherheitsprozess zu identifizieren.

Das Jahr 2020 wurde hauptsächlich durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten hatte absolute Priorität, und alle erforderlichen Schutzmassnahmen wurden konsequent umgesetzt. So wurde in allen Kraftwerken gemäss den Notfallplänen und in Übereinstimmung mit den von den lokalen Behörden erlassenen Vorschriften gearbeitet. Neben den üblichen Hygienevorschriften wurden, wo nötig, zusätzliche Massnahmen eingeführt: unter anderem die strikte Trennung der Teams, die obligatorische Verwendung von Schutzmasken mit Sicherheitsstandard FFP2, die Installation von Geräten zur Messung der Körpertemperatur oder regelmässige Tests beim Betriebspersonal. Die meisten Veranstaltungen wurden abgesagt oder durch Online-Konferenzen ersetzt. Durch die getroffenen Massnahmen hielten sich die Infektionen bei Mitarbeitenden in engen Grenzen. Wenn es zu Infektionen kam, erfolgten diese in den allermeisten Fällen aufgrund privater Kontakte.

GRI 403-3: Arbeitsmedizinische Dienste

Die Gesundheitsüberwachung in den Kraftwerken von Alpiq erfolgt durch Arbeitsmediziner gemäss der nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus müssen die Vorgesetzten sicherstellen, dass die allgemeine körperliche Verfassung der Mitarbeitenden überwacht und als für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten an den Kraftwerksanlagen geeignet eingestuft wird. Um beispielsweise eine Windkraftanlage zu besteigen, ist für alle betroffenen Alpiq Mitarbeitenden eine arbeitsmedizinische Untersuchung für «Höhenarbeit mit Absturzgefahr» erforderlich, selbst dort, wo dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus stellt Alpiq sicher, dass jeder Mitarbeitende zu ASGS-Themen angemessen geschult wird.

Auf Alpiq Betriebsstätten sind viele Arbeitskräfte tätig, die nicht bei Alpiq angestellt sind. Daher werden die Auftragnehmer sorgfältig unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitskriterien ausgewählt und die meisten von ihnen verfügen über zertifizierte Sicherheitsstandards (zum Beispiel HYDRO Exploitation, Vestas, Gamesa etc.).

GRI 403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Bislang ist noch keine konsolidierte Form der Unfallberichterstattung auf Gruppenebene eingeführt worden. Die Meldungen erfolgen durch die Länderorganisationen gemäss den Anforderungen der jeweiligen lokalen Unfallversicherungsgesellschaften.

Aus diesem Grund werden für das Jahr 2020 nur absolute Unfallzahlen berichtet. Zudem ist Alpiq derzeit nicht in der Lage, offizielle Angaben zu den Unfallzahlen beim Betriebspersonal von Drittfirmen zu erheben. Dennoch ist kein grösserer Unfall mit Ausfallzeiten auf Alpiq Anlagen bekannt.

Im Jahr 2020 sind fünf Berufsunfälle innerhalb der Alpiq Gruppe bekannt, wobei es sich um keine schweren Berufsunfälle handelte. Diese tiefen Berufsunfallzahlen bilden das hohe Sicherheitsbewusstsein ab. Alpiq ist weiterhin bestrebt, die Berufsunfallzahlen mindestens auf diesem tiefen Niveau zu halten.