Geschäftsbericht 2020

GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten

GRI 103: Managementansatz (103-1, 103-2, 103-3)

Der Managementansatz wird im Kapitel Compliance erläutert.

GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung

Im Berichtsjahr gab es gegen Alpiq keine neuen, relevanten Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht.

Am 31. Dezember 2020 bestanden noch zwei hängige Rechtsverfahren gegen Alpiq aufgrund von angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten. Im Jahr 2012 hatte die rumänische Wettbewerbsbehörde Ermittlungen auf dem Energiemarkt aufgenommen. Daraus ergaben sich gegen zwei rumänische Tochtergesellschaften von Alpiq jeweils ein Rechtsfall. Die beiden Tochtergesellschaften sollen zusammen mit neun weiteren Händlern/Lieferanten gegen das rumänische Wettbewerbsrecht verstossen haben (horizontale Absprache durch die Vereinbarung bestimmter Aspekte bei langfristigen Verträgen und vertikale Abschottung des Marktes durch das Bestehen von elf langfristigen Verträgen). Anfang Januar 2016 hat das Plenum der Wettbewerbsbehörde die beiden rumänischen Tochtergesellschaften von Alpiq mit einer Geldstrafe von insgesamt 21'815’847 RON (rund 4,8 Mio. CHF) belegt. Alpiq bestreitet in beiden Verfahren eine Verletzung des rumänischen Wettbewerbsrechts.