Geschäftsbericht 2020

Anhang zur Konzernrechnung

1 Überblick

1.1 Grundlagen der Konzernrechnung

1.1 Grundlagen der Konzernrechnung

Die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Auslegerichtlinien (IFRIC und SIC) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Die Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alpiq Gruppe. Sie basiert auf historischen Kosten mit Ausnahme spezifischer Positionen wie Finanzinstrumente, die teilweise zu Marktwerten ausgewiesen werden. Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG autorisierte die Konzernrechnung am 24.2.2021. Die Konzernrechnung bedarf noch der Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung, welche am 28.5.2021 stattfinden wird.

1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Im Jahr 2020 erstmals angewandte Änderungen, Standards und Interpretationen

Per 1.1.2020 traten folgende Änderungen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Kraft, die von der Alpiq Gruppe angewendet werden:

  • Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung
  • Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
  • Änderungen zu IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
  • Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 1
  • Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID‑19 (vorzeitig angewandt)

Diese Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Alpiq Gruppe.

Zukünftig in Kraft tretende IFRS

Die folgenden für Alpiq relevanten Standards und Interpretationen wurden durch das IASB veröffentlicht:

Standard / Interpretation

Datum des Inkrafttretens

Geplante Anwendung ab

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2

1.1.2021

1.1.2021

Änderungen zu IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

1.1.2022

1.1.2022

Änderungen zu IAS 37: Verlustbringende Verträge – Erfüllungskosten

1.1.2022

1.1.2022

Änderungen zu IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

1.1.2023

1.1.2023

IFRS 17: Versicherungsverträge

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28: Veräusserung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

unbestimmt

unbestimmt

Basierend auf den bisherigen Analysen erwartet Alpiq keinen wesentlichen Einfluss von den oben erwähnten Neuerungen auf die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe.

1.3 Wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

1.3 Wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung der Konzernrechnung erfordert vom Management Einschätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen. Diese können wesentliche Auswirkungen auf die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen sowie die Offenlegungen haben. Die Schätzungen und Annahmen beruhen auf Erkenntnissen der Vergangenheit und einer bestmöglichen Beurteilung der künftigen Entwicklungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Allfällige Änderungen von Schätzungen und Annahmen werden in der Periode, in der sie erkannt werden, angepasst und offengelegt.

Die Erläuterungen zu wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen werden farblich hervorgehoben. Diese sind in den Anmerkungen 2.2 Nettoumsatz2.7 Ertragssteuern, 3.2 Finanzinstrumente, 3.6 Leasing, 4.1 Sachanlagen, 4.2 Immaterielle Vermögenswerte, 4.7 Rückstellungen, 4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen, 5.2 Veräusserte Gesellschaften und 6.3 Personalvorsorge enthalten. 

Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Alpiq

Das Corona-Virus und die dadurch ausgelöste Krankheit COVID‑19 grassieren seit Jahresbeginn 2020 weltweit und zwingen Regierungen zu drastischen und einschneidenden Schutzmassnahmen. Bisher hat die Pandemie zu keinen wesentlichen Einschränkungen der operativen Tätigkeiten der Alpiq Gruppe geführt. Die Ausbreitung von COVID-19 und die Schutz- und Stimulierungsmassnahmen der Regierungen und Zentralbanken haben aber global weitreichende Auswirkungen auf das makroökonomische Umfeld für alle Branchen und somit auch für Alpiq. Diese Auswirkungen wurden per 31.12.2020 beurteilt und in der Konzernrechnung 2020 berücksichtigt, wobei die Effekte von COVID-19 nicht von den übrigen Marktschwankungen isoliert beziffert werden können:

  • Die Grosshandelsstrompreise sind im Jahr 2020 insbesondere aufgrund der COVID‑19-Pandemie gesunken, wobei die kurzfristigen Preise besonders stark betroffen waren. Darüber hinaus ist auch der Stromverbrauch gesunken. Die mittel- und langfristigen Forward-Preise haben sich inzwischen weitgehend erholt und bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie. Alpiq musste stichtagsbezogen Rückstellungen für verlustbringende Verträge erhöhen (siehe Anmerkung 4.7)  und Wertminderungen verbuchen (siehe Anmerkung 4.1). Darüber hinaus wurde der Umsatz von Alpiq im 2020 in beschränktem Masse negativ beeinflusst.
  • Die Entwicklung der Finanzmärkte hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Performance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke, welche einen Einfluss auf den Energiebeschaffungsaufwand von Alpiq hat. Darüber hinaus wurden auch die Vermögen der Pensionskassen beeinflusst, was einen Einfluss auf die Personalvorsorgeverbindlichkeiten hatte. Bis zum Jahresende 2020 konnten die während dem Jahr erlittenen Kursverluste wieder aufgeholt werden.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung der konsolidierten Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG können die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns noch nicht vollständig erfasst und abgeschätzt werden, da sich der effektive Einfluss erst mit der Entwicklung in den kommenden Monaten abzeichnen wird. Daraus können sich insbesondere auf die folgenden, vom Management getroffenen Annahmen zu Schätzungsunsicherheiten wesentliche Einflüsse ergeben:

  • Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte
  • Rückstellungen für verlustbringende Verträge
  • Werthaltigkeit latenter Steuerguthaben
  • Ermittlung der Personalvorsorgeverbindlichkeiten

Darüber hinaus hat insbesondere die Entwicklung der Finanzmärkte einen wesentlichen Einfluss auf die Performance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke, welche wiederum einen Einfluss auf den Energiebeschaffungsaufwand von Alpiq hat. Im Weiteren können sich die durch die Pandemie hervorgerufenen Marktveränderungen auf die zukünftige Bewertung der derivativen Finanzinstrumente auswirken. Alpiq überwacht die Entwicklung der Pandemie sowie deren Auswirkungen auf die erwähnten Schätzungsunsicherheiten regelmässig und ergreift bei Bedarf Massnahmen.

1.4 Korrektur von Darstellungsfehlern

1.4 Korrektur von Darstellungsfehlern

Alpiq hat festgestellt, dass der Beteiligungsbuchwert von Nant de Drance SA durch einen Fehler bei der Anwendung der Equity-Methode vor dem Geschäftsjahr 2019 und damit sowohl per 1.1.2019 und per 31.12.2019 um 9 Mio. CHF zu hoch ausgewiesen wurde. Folglich wurde auch die Rückstellung für den verlustbringenden Vertrag für den künftigen Bezug von Energie aus dem Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance um den selben Betrag zu hoch bilanziert.

Die Bilanz sowie die Anmerkungen 4.3 und 4.7 wurden angepasst. Dadurch erhöhte sich die Eigenkapitalquote per 31.12.2019 von 49,8 % auf 49,9 % (1.1.2019: unverändert bei 43,5 %). Diese Fehlerkorrektur hatte keine Auswirkungen auf die konsolidierte Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung.

Mio. CHF

31.12.2019 (berichtet)

Korrektur

31.12.2019 (angepasst)

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 333

– 9

2 324

Übriges Anlagevermögen

2 242

 

2 242

Anlagevermögen

4 575

– 9

4 566

Umlaufvermögen

2 794

 

2 794

Total Aktiven

7 369

– 9

7 360

Total Eigenkapital

3 671

 

3 671

Langfristige Rückstellungen

423

– 9

414

Übriges langfristiges Fremdkapital

1 785

 

1 785

Langfristiges Fremdkapital

2 208

– 9

2 199

Kurzfristiges Fremdkapital

1 490

 

1 490

Fremdkapital

3 698

– 9

3 689

Total Passiven

7 369

– 9

7 360

2 Performance

2.1 Segmentberichterstattung

2.1 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung der Alpiq Gruppe erfolgt auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an die massgebenden Führungsgremien. Die berichtspflichtigen Segmente nach IFRS 8 umfassen die drei Geschäftsbereiche Generation Switzerland, Generation International sowie Digital & Commerce, wie sie im Organigramm im Corporate-Governance-Teil des Geschäftsberichts dargestellt sind. Diese werden von der Geschäftsleitung zur Performancebeurteilung sowie zur Allokation von Ressourcen jeweils einzeln beurteilt. Die Segmentergebnisse (EBITDA, EBIT) sind dabei die massgebenden Kennzahlen zur internen Führung und Beurteilung von Alpiq. Die Betriebskosten enthalten nebst den Energiebeschaffungs- und den Produktionskosten alle operativen Kosten inklusive Personal- und Serviceleistungen. Zur Bildung der berichtspflichtigen Segmente wurden keine operativen Geschäftssegmente zusammengefasst.

Im Jahr 2020 wurde die interne Organisations- und Führungsstruktur angepasst, was zu einer Verschiebung des Oyster Lab von Digital & Commerce zum Group Center führte. Zudem wurden die Verteilsschlüssel für die internen Verrechnungen der Group-Center-Kosten angepasst. Darüber hinaus werden aufgrund des Verkaufs von Flexitricity Ltd. im Jahr 2020 und dem Entscheid, das E-Mobility-Geschäft selber nicht weiter zu verfolgen, die EBITDA-Effekte aus diesen beiden Geschäften in der internen Berichterstattung neu als Sondereinflüsse klassiert. Die Segmentberichterstattung 2019 wurde zur Vergleichbarkeit angepasst. Dies führte zu einer Erhöhung des EBITDA vor Sondereinflüssen 2019 der Alpiq Gruppe um 4 Mio. CHF von 106 Mio. CHF auf 110 Mio. CHF.

  • Der Geschäftsbereich Generation Switzerland fasst die Stromproduktion aus Schweizer Wasserkraft und Kernenergie zusammen. Im Kraftwerksportfolio befinden sich Flusskraftwerke, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke, die Beteiligungen an den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt sowie das Projekt für das Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance. Im Weiteren bewirtschaftet der Geschäftsbereich die beiden Anteile an der HYDRO Exploitation SA und der Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG).
  • Der Geschäftsbereich Generation International umfasst die Stromproduktion von Windkraftwerken, Kleinwasserkraftwerken und industriellen Photovoltaikanlagen, den Betrieb der Kraftwerke und die Entwicklung mehrerer Windparkprojekte. Der Geschäftsbereich schliesst zudem die Produktion von Strom und Wärme in thermischen Kraftwerken in Ungarn, Italien, Spanien und bis zum 30.8.2019 in Tschechien ein. Im Kraftwerksportfolio befinden sich Gas-Kombikraftwerke und Gasturbinen-Kraftwerke. Der Strom wird über den Geschäftsbereich Digital & Commerce oder über Dritte am europäischen Stromhandelsmarkt abgesetzt. Die Kraftwerke werden von den jeweiligen Netzbetreibern zur Netzregelung eingesetzt.
  • Der Geschäftsbereich Digital & Commerce umfasst die Optimierung der eigenen Kraftwerke sowie die Optimierung dezentraler Erzeugungseinheiten und der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Dritter. Der Geschäftsbereich schliesst zudem den Handel mit standardisierten und strukturierten Produkten für Strom und Gas sowie mit Emissionsrechten und Zertifikaten ein. Daneben beinhaltet er die Direktvermarktung und das Management von Energie für Industrie- und Geschäftskunden, um diese bei der Erreichung ihrer Kosteneffizienz- und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Digital & Commerce setzt die Digitalisierung und Technologien wie Artificial Intelligence, Konnektivität, Internet of Things und Blockchain gezielt für die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen für Kunden und Geschäftspartner ein, stets mit dem Ziel, den Kundennutzen zu erhöhen und Werte zu schaffen.

Die Überleitung der Ergebnisse der Geschäftsbereiche auf die konsolidierten Zahlen der Alpiq Gruppe erfolgt unter Einbezug der nicht operativ am Markt tätigen Einheiten (Group Center & übrige Gesellschaften), der Konsolidierungseffekte des Konzerns (inklusive Fremdwährungseffekte aufgrund der Verwendung anderer Durchschnittskurse im Management Reporting) sowie weiterer, in einer separaten Spalte dargestellten Überleitungspositionen. Letztere umfasst eine Verschiebung zwischen externem Nettoumsatz und übrigem Ertrag aufgrund von unterschiedlichen Kontenstrukturen zwischen interner und externer Berichterstattung. Group Center & übrige Gesellschaften beinhaltet die nicht den ausgewiesenen Geschäftsbereichen direkt zugewiesenen Finanz- und nicht strategischen Beteiligungen sowie die Aktivitäten der Konzernzentrale einschliesslich der Alpiq Holding AG und der Funktionseinheiten.

2020: Informationen nach Geschäftsbereichen

Mio. CHF

Generation Switzerland

Generation Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Konsoli- dierung

Überleitung

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

149

135

3 587

21

– 2

15

3 905

Interne Transaktionen

613

31

20

– 24

– 640

 

 

Sondereinflüsse 1

– 7

– 8

– 66

 

– 1

 

– 82

Nettoumsatz vor Sondereinflüssen

755

158

3 541

– 3

– 643

15

3 823

Nettoumsatz

762

166

3 607

– 3

– 642

15

3 905

Übriger Ertrag

96

19

12

28

– 16

– 15

124

Sondereinflüsse 1

– 40

 

– 7

– 7

 

 

– 54

Gesamtleistung vor Sondereinflüssen

811

177

3 546

18

– 659

0

3 893

Gesamtleistung

858

185

3 619

25

– 658

0

4 029

Betriebskosten

– 751

– 118

– 3 486

– 39

658

 

– 3 736

Sondereinflüsse 1

75

 

39

– 9

 

 

105

EBITDA vor Sondereinflüssen

135

59

99

– 30

– 1

0

262

EBITDA

107

67

133

– 14

0

0

293

Abschreibungen und Wertminderungen 2

– 59

3

– 15

– 9

 

 

– 80

Sondereinflüsse 1

 

– 17

4

 

 

 

– 13

EBIT vor Sondereinflüssen

76

45

88

– 39

– 1

0

169

EBIT

48

70

118

– 23

0

0

213

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag 31.12.

138

212

558

350

 

 

1 258

Sachanlagen

1 394

424

4

99

 

 

1 921

Immaterielle Vermögenswerte

48

21

18

12

 

 

99

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 268

9

 

3

 

 

2 280

Langfristige Vermögenswerte

3 710

454

22

114

0

0

4 300

Nettoinvestitionen in Sach- und immaterielles Anlagevermögen

24

26

13

5

 

 

68

1 Beinhalten Effekte aus der Veräusserung von Geschäftsteilen sowie aus der Performance der Fondsanteile für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG, Fair-Value-Änderungen von Energiederivaten, die im Zusammenhang mit der Absicherung von zukünftiger Stromproduktion abgeschlossen wurden, Rückstellungen, Wertminderungen, Wertaufholungen sowie Restrukturierungskosten. Für Erläuterungen siehe Ausführungen im Kapitel «Alternative Performancekennzahlen von Alpiq» im Finanzkommentar.

2 Inklusive Wertaufholungen

2019: Informationen nach Geschäftsbereichen (angepasst)

Mio. CHF

Generation Switzerland

Generation Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Konsoli- dierung

Überleitung

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

147

198

3 752

– 7

– 7

16

4 099

Interne Transaktionen

453

85

46

11

– 595

 

 

Sondereinflüsse 1

1

14

– 53

– 2

 

 

– 40

Nettoumsatz vor Sondereinflüssen

601

297

3 745

2

– 602

16

4 059

Nettoumsatz

600

283

3 798

4

– 602

16

4 099

Übriger Ertrag

53

6

5

24

– 17

– 16

55

Sondereinflüsse 1

 

 

 

– 2

 

 

– 2

Gesamtleistung vor Sondereinflüssen

654

303

3 750

24

– 619

0

4 112

Gesamtleistung

653

289

3 803

28

– 619

0

4 154

Betriebskosten

– 586

– 210

– 3 724

– 84

618

 

– 3 986

Sondereinflüsse 1

– 74

1

30

27

 

 

– 16

EBITDA vor Sondereinflüssen

– 6

94

56

– 33

– 1

0

110

EBITDA

67

79

79

– 56

– 1

0

168

Abschreibungen und Wertminderungen

– 57

– 313

– 27

– 7

3

 

– 401

Sondereinflüsse 1

 

258

19

 

– 3

 

274

EBIT vor Sondereinflüssen

– 63

39

48

– 40

– 1

0

– 17

EBIT

10

– 234

52

– 63

2

0

– 233

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag 31.12.

136

204

567

319

 

 

1 226

Sachanlagen

1 431

396

5

102

 

 

1 934

Immaterielle Vermögenswerte

44

26

20

12

 

 

102

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen (angepasst) 2

2 317

5

 

2

 

 

2 324

Langfristige Vermögenswerte (angepasst) 2

3 792

427

25

116

0

0

4 360

Nettoinvestitionen in Sach- und immaterielles Anlagevermögen

25

32

9

4

 

 

70

1 Beinhalten Effekte aus der Veräusserung von Geschäftsteilen sowie aus der Performance der Fondsanteile für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG, Fair-Value-Änderungen von Energiederivaten, die im Zusammenhang mit der Absicherung von zukünftiger Stromproduktion abgeschlossen wurden, Rückstellungen, Wertminderungen sowie Restrukturierungskosten. Für Erläuterungen siehe Ausführungen im Kapitel «Alternative Performancekennzahlen von Alpiq» im Finanzkommentar.

2 Siehe Anmerkung 1.4

2020: Informationen nach geografischen Regionen

Mio. CHF

Schweiz

Deutsch- land

Frankreich

Italien

Tschechien

Ungarn

Polen

Vereinigtes Königreich

Übrige Länder

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

721

404

934

551

49

168

156

174

748

3 905

Sachanlagen

1 454

 

118

258

2

27

 

 

62

1 921

Immaterielle Anlagen

76

 

10

8

 

 

 

 

5

99

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 276

 

 

 

 

 

 

 

4

2 280

Langfristige Vermögenswerte

3 806

0

128

266

2

27

0

0

71

4 300

2019: Informationen nach geografischen Regionen

Mio. CHF

Schweiz

Deutsch- land

Frankreich

Italien

Tschechien

Ungarn

Polen

Vereinigtes Königreich

Übrige Länder

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

473

558

1 122

485

115

331

233

116

666

4 099

Sachanlagen

1 492

 

122

232

2

29

 

 

57

1 934

Immaterielle Anlagen

77

 

7

11

 

 

 

 

7

102

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen (angepasst) 1

2 324

 

 

 

 

 

 

 

 

2 324

Langfristige Vermögenswerte (angepasst) 1

3 893

0

129

243

2

29

0

0

64

4 360

1 Siehe Anmerkung 1.4

Der Nettoumsatz mit externen Kunden nach Ländern ist dem Domizil des Kunden zugeordnet. Die vorliegende Segmentberichterstattung weist diejenigen Länder einzeln aus, in denen Alpiq in der Berichtsperiode beziehungsweise im Vorjahr den grössten Nettoumsatz erzielt hat. Es bestehen keine Transaktionen mit einem einzelnen externen Kunden, dessen Erträge sich auf 10 % oder mehr des konsolidierten Nettoumsatzes der Alpiq Gruppe belaufen. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte), immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen in den jeweiligen Ländern.

2.2 Nettoumsatz

2.2 Nettoumsatz 

Der Nettoumsatz der Alpiq Gruppe setzt sich aus dem Umsatz aus Kundenverträgen (IFRS 15) sowie dem Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten (IFRS 9) zusammen.

2020: Aufgliederung des Nettoumsatzes

Mio. CHF

Generation Switzerland

Generation International

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Total

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

148

135

3 487

 

3 770

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

 

 

11

1

12

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

15

 

 

 

15

Total Umsatz aus Kundenverträgen

163

135

3 498

1

3 797

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

1

 

87

20

108

Nettoumsatz mit Dritten

164

135

3 585

21

3 905

2019: Aufgliederung des Nettoumsatzes (angepasst)

Mio. CHF

Generation Switzerland

Generation International

Digital & Commerce 1

Group Center & übrige Gesell- schaften 1

Total

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

119

196

3 736

 

4 051

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

 

 

8

1

9

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

15

 

1

 

16

Total Umsatz aus Kundenverträgen

134

196

3 745

1

4 076

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

28

1

3

– 9

23

Nettoumsatz mit Dritten

162

197

3 748

– 8

4 099

1 Im Jahr 2020 wurde die interne Organisations- und Führungsstruktur angepasst, was zu einer Verschiebung des Oyster Lab von Digital & Commerce zum Group Center führte. Die Aufgliederung des Nettoumsatzes 2019 wurde zur Vergleichbarkeit angepasst.

Rechnungslegungsgrundsätze

Alpiq erbringt ihre Leistungsverpflichtungen grundsätzlich als Prinzipalin. Bei Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Energie tritt Alpiq jedoch in allen vertretenen Märkten als Agentin auf. Handelt Alpiq als Agentin, wird der Umsatz netto von den entsprechenden Kosten erfasst.

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

Umsatz aus Energielieferungen aus Verträgen mit Kunden («own use exception» unter IFRS 9) wird prinzipiell über den Zeitraum der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Für Energielieferungen hat Alpiq jedoch ein Recht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert des Kunden für die bereits gelieferte Energie entspricht. Alpiq wendet die für solche Fälle optionale Ausnahmeregelung an und erfasst den Umsatz zum Betrag, welcher in Rechnung gestellt werden darf. In einzelnen Verträgen verkauft Alpiq das anteilige Recht an der Energieproduktion eines Kraftwerks. Der Umsatz aus diesen Verträgen wird über den Zeitraum korrespondierend mit dem Anfall der Kosten erfasst.

Die Umsatzerfassung für das Vorhalten von Systemdienstleistungen erfolgt linear über den Zeitraum, über welchen Alpiq sich bereithält, diese zu erbringen. Die Umsatzerfassung für abgerufene Systemdienstleistungen erfolgt zeitgleich mit der Lieferung.

Im Energieverkauf stellen Pönalen – beispielsweise für Abweichungen zwischen gelieferter und vertraglich vereinbarter Energiemenge – eine variable Komponente dar, welche erst in die Bemessung des Transaktionspreises miteinbezogen werden, wenn sie hochwahrscheinlich sind, was im Normalfall erst gegen Ende der Lieferperiode abgeschätzt werden kann. Der Zeitpunkt der Erfassung von solchen variablen Preiskomponenten ist eine wesentliche Ermessensentscheidung.

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

Umsatzerlöse aus dem Geschäft der Elektromobilität und des Energiemanagements werden bei erfolgter Installation des jeweiligen Geräts erfasst. Bis zum Zeitpunkt der Umsatzerfassung werden angefallene Kosten unter den Vorräten aktiviert und erhaltene Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten (Anzahlungen von Kunden) passiviert. Über Installationen hinausgehende Dienstleistungen in diesem Bereich werden jeweils als separate Leistungsverpflichtungen identifiziert. Der Transaktionspreis für diese Dienstleistungen wird entsprechend dem Nutzenzufluss an den Kunden im Umsatz erfasst. Umsatzerlöse im Rahmen von Projekten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst, wobei der Fortschritt primär nach der kostenbasierten Input-Methode gemessen wird. Noch nicht verrechenbare Umsätze werden als Vertragsvermögenswerte, abzüglich bereits erfolgter Vorauszahlungen, in der Bilanz erfasst. Bei einem Überhang an Vorauszahlungen werden die noch nicht verrechenbaren Umsätze als Vertragsverbindlichkeiten passiviert.

Die Methodik zur Bestimmung des Projektfortschritts liegt im Ermessen von Alpiq. Unter der kostenbasierten Input-Methode widerspiegelt der erfasste Umsatz bestmöglich die bereits an den Kunden erbrachte Leistung. Die Anwendung dieser Methode erfordert gewisse Schätzungen und Prognosen. So sind insbesondere die erwarteten zusätzlichen Kosten bis zur Fertigstellung des Projekts, welche den Fertigstellungsgrad beeinflussen, mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden. Zudem können die geschätzten Gesamtkosten von den tatsächlich aufgelaufenen Kosten bei Projektende abweichen. Im Rahmen des Projektcontrollings werden die Kostenschätzungen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Anpassungen betreffen die erwarteten Gesamtkosten, den Fertigstellungsgrad und damit auch die Höhe des bereits erfassten Umsatzes.

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

Weitere Dienstleistungserträge aus Kundenverträgen werden einerseits linear über den Zeitraum erfasst, über welchen die Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Andererseits macht Alpiq von folgender optionalen Ausnahmeregelung Gebrauch: Falls Alpiq ein Recht auf Entgelt hat, welches direkt dem Gegenwert des Kunden entspricht, wird der Umsatz zum Betrag erfasst, der in Rechnung gestellt werden darf.

Angewandte Ausnahmeregelungen zu Umsätzen aus Kundenverträgen

Alpiq macht von der Ausnahmeregelung in IFRS 15 Gebrauch und verzichtet, wo möglich, auf den Ausweis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen am Ende der Berichtsperiode. Nach Anwendung dieser Ausnahmeregelung weisen die fortgeführten Aktivitäten keine wesentlichen Bestände von verbleibenden Leistungsverpflichtungen am Ende der Berichtsperiode aus.

Alpiq wendet die verfügbare Ausnahmeregelung an und verzichtet auf die Aktivierung von Kosten zur Erlangung eines Kundenvertrags, sofern diese innerhalb eines Jahres amortisiert würden. Alpiq hat nach Anwendung dieser Ausnahmeregelung keine wesentlichen Bestände an solchen Kosten bilanziert.

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

Energie- und Finanzderivate werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet. Die Wertveränderungen der Energiederivate werden im Nettoumsatz der betreffenden Berichtsperiode ausgewiesen. Der Handelserfolg auf Energie- und Finanzderivaten beinhaltet Gewinne und Verluste aus den realisierten Geschäften und den Wertänderungen der zum Marktwert bewerteten nicht realisierten Geschäfte. Weitere Erläuterungen zur Bewertung sind in Anmerkung 3.2 offengelegt.

2.3 Übriger betrieblicher Ertrag

2.3 Übriger betrieblicher Ertrag

Im übrigen betrieblichen Ertrag werden Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand, wie die Marktprämie für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz, ausgewiesen. Darüber hinaus beinhaltet diese Position Erträge aus operativem Leasing sowie Erträge, welche nicht im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit der Alpiq Gruppe anfallen. Letztere haben deshalb in der Regel keinen planbaren, wiederkehrenden Charakter, wie beispielsweise Gewinne aus Veräusserungen von Anlagevermögen oder Unternehmensteilen, erhaltene Leistungen von Versicherungen und erhaltene Zahlungen aus Rechtsverfahren.

Mio. CHF

2020

2019

Gewinn aus Veräusserung von Gesellschaften 1

53

 

Marktprämien

33

31

Erträge aus operativem Leasing

2

2

Gewinn aus Verkauf von Anlagevermögen

 

3

Sonstige

30

14

Übriger betrieblicher Ertrag

118

50

1 Siehe Anmerkung 5.2

Marktprämie für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz

In Übereinstimmung mit dem Energiegesetz (EnG) erhalten Betreiber von Grosswasserkraftwerken in der Schweiz mit einer mittleren mechanischen Bruttoleistung von über 10 MW, die ihre Energie am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten absetzen, Anspruch auf eine Marktprämie. Tragen nicht die Betreiber der Wasserkraftwerke, sondern ihre Eigentümer oder Stromversorger mit Abnahmeverträgen für den Strom das Risiko ungedeckter Gestehungskosten, so sind diese anspruchsberechtigt. Der Anspruch bestand ein erstes Mal im Jahr 2018 auf Basis der Geschäftszahlen 2017 und besteht aufgrund der Befristung im EnG ein letztes Mal im Jahr 2022 auf Basis der Geschäftszahlen 2021. Um einen Anspruch auf eine Marktprämie in einem Jahr geltend zu machen, muss die Gesuchstellerin die vollständigen Gesuchsunterlagen bis spätestens am 31.5. des jeweiligen Jahres einreichen. Übersteigen die Ansprüche aller berechtigten Gesuchstellerinnen die zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Ansprüche linear gekürzt. Somit hängt bei einem Nachfrageüberhang nach Fördermitteln jeder Anspruch auf eine Marktprämie von allen anderen Ansprüchen ab. Deswegen teilt das Bundesamt für Energie (BFE) die Ansprüche aller Gesuchstellerinnen zum gleichen Zeitpunkt per Verfügung den Gesuchstellerinnen mit.

Da sowohl die Höhe der für die Marktprämie insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wie auch die effektiven Ansprüche für eine Marktprämie bei der ersten Verfügung noch unbekannt sind, kann das BFE entscheiden, mit der ersten Verfügung 100 % oder 80 % des verfügten, provisorischen Betrags an die Gesuchstellerinnen auszuzahlen. Aus vollzugstechnischen Gründen können 20 % zurückbehalten und erst mit der zweiten Verfügung ausbezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass eine allfällige Rückforderung von zu viel ausbezahlten Beträgen administrativ aufwändig ist und möglichst verhindert werden soll.

Anspruch 2020

Am 5.11.2020 erfolgte die erste Verfügung für den Anspruch auf Marktprämien für das Jahr 2020, welche im Dezember 2020 Rechtskraft erlangte. Der Anspruch von Alpiq für das Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 33 Mio. CHF und wurde vollständig verbucht, da das BFE entschied, 100 % des Betrages auszubezahlen, nachdem die erste Verfügung rechtskräftig geworden war. 

Anspruch 2019

Die erste Verfügung für den Anspruch im Jahr 2019 erfolgte am 7.11.2019 mit Rechtskraft im Dezember 2019. Der Anspruch von Alpiq für das Geschäftsjahr 2019 belief sich auf 25 Mio. CHF und wurde im Geschäftsjahr 2019 vollständig verbucht, da das BFE entschied, 100 % des Betrags auszubezahlen, nachdem die erste Verfügung rechtskräftig geworden war.

Rechnungslegungsgrundsätze

Bei den Marktprämien für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand im Sinne von IAS 20. Zuwendungen der öffentlichen Hand dürfen erst verbucht werden, wenn hinreichende Sicherheit bezüglich des Anspruchs auf die Zuwendung besteht. Alpiq erachtet den Anspruch auf eine Marktprämie in Höhe der in Aussicht gestellten Zahlung als hinreichend sicher im Sinne von IAS 20, sobald die Verfügung rechtskräftig ist. Das heisst, zum Zeitpunkt, zu dem die erste Verfügung rechtskräftig wird, werden in Abhängigkeit der Höhe der Auszahlung 100 % oder 80 % des provisorisch verfügten Betrags erfasst. Der Restbetrag wird verbucht, sobald die zweite Verfügung rechtskräftig ist.

Erträge aus operativem Leasing

Aus Sicht der Leasinggeberin werden Leasingtransaktionen gemäss den Anforderungen von IFRS 16 entweder als Finanzierungsleasing oder als operatives Leasing klassifiziert. Transaktionen, bei welchen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken an den Leasingnehmer übertragen werden, sind als Finanzierungsleasing zu behandeln. Alle übrigen Leasinggeschäfte, welche die Anforderungen des Finanzierungsleasings nicht erfüllen, werden als operatives Leasing bilanziert. Wie auch in der Vorperiode verfügt Alpiq nur über operative Leasingverträge. Dabei handelt es sich insbesondere um die Vermietung von Gewerbeflächen von im Grundbesitz von Alpiq befindlichen Liegenschaften. Die vermieteten Vermögenswerte werden als Sachanlagen in der Bilanz aktiviert und die Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit erfasst.

 

 

 

 

 

 

 

Geldfluss

 

< 1 Jahr

1 – 2 Jahre

2 – 3 Jahre

3 – 4 Jahre

4 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Total

Erwartete, nicht abgezinste Leasingzahlungen per 31.12.2020

2

2

1

1

1

1

8

Erwartete, nicht abgezinste Leasingzahlungen per 31.12.2019

2

2

1

1

1

1

8

2.4 Energie- und Warenaufwand

2.4 Energie- und Warenaufwand

Mio. CHF

2020

2019

Strombeschaffung von Dritten

– 2 258

– 2 542

Strombeschaffung von Partnerwerken

– 452

– 345

Andere Energiebeschaffung

– 554

– 619

Warenaufwand

– 7

– 6

Sonstiger Energie- und Warenaufwand

– 78

– 82

Energie- und Warenaufwand vor Rückstellungen

– 3 349

– 3 594

Rückstellungen für verlustbringende Verträge

– 102

– 59

Energie- und Warenaufwand

– 3 451

– 3 653

Im Wesentlichen beinhaltet die Position «Andere Energiebeschaffung» die Anschaffungskosten für den Erwerb von Brennstoffen (Gas sowie in 2019 auch Kohle) sowie von Zertifikaten. Die Position «Sonstiger Energie- und Warenaufwand» beinhaltet hauptsächlich Wasserzinsen, Konzessionsabgaben und Instandhaltungskosten für Anlagen.

2.5 Personalaufwand

2.5 Personalaufwand

Mio. CHF

2020

2019

Löhne und Gehälter

– 149

– 152

Personalvorsorgeaufwand für leistungsorientierte Pläne

– 7

– 13

Personalvorsorgeaufwand für beitragsorientierte Pläne

– 1

– 1

Sozialversicherungsaufwand und übriger Personalaufwand

– 29

– 24

Personalaufwand

– 186

– 190

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag

 

31.12.2020

31.12.2019

Mitarbeitende auf Vollzeitstellen umgerechnet

1 247

1 218

Lernende

11

8

Total

1 258

1 226

2.6 Finanzaufwand und Finanzertrag

2.6 Finanzaufwand und Finanzertrag

Mio. CHF

2020

2019

Finanzaufwand

 

 

Zinsaufwand

– 38

– 50

Nettoverzinsung Vorsorgepläne und Rückstellungen

– 18

– 15

Übriger Finanzaufwand

– 5

– 8

Wechselkurseffekte

– 11

 

Total

– 72

– 73

 

 

 

Finanzertrag

 

 

Zinsertrag

14

2

Übriger Finanzertrag

3

11

Wechselkurseffekte

 

1

Total

17

14

Nettofinanzaufwand

– 55

– 59

2.7 Ertragssteuern

2.7 Ertragssteuern

Ertragssteuern zulasten der Erfolgsrechnung

Mio. CHF

2020

2019

Laufende Ertragssteuern

– 25

– 21

Latente Ertragssteuern

68

131

Ertragssteuern

43

110

Überleitungsrechnung

Mio. CHF

2020

2019

Ergebnis vor Ertragssteuern

123

– 336

Erwarteter Ertragssteuersatz (schweizerische Durchschnittsbelastung)

16 %

21 %

Ertragssteuern zum erwarteten Ertragssteuersatz

– 20

71

Steuerliche Auswirkungen aus:

 

 

Differenz Steuersatz 16 % (21 %) zu lokalen erwarteten Ertragssteuersätzen

– 5

– 25

Steuerbefreiten Erträgen

23

35

Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen

– 28

– 34

Bewertung aus Verlustvorträgen

11

42

Einfluss aus Steuersatzänderungen

72

3

Vorjahren

– 9

17

Übrigen Einflüssen

– 1

1

Total Ertragssteuern

43

110

Effektiver Ertragssteuersatz

– 35 %

33 %

Am 19.5.2019 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Aufgrund dieser Steuerreform haben eine Vielzahl der Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt. Da das Solothurner Stimmvolk die kantonale Umsetzung STAF erst am 9.2.2020 angenommen hat, ergibt sich für die Alpiq Gruppe in diesem Jahr der hauptsächliche Effekt. Aus diesem Grund reduziert sich der erwartete Ertragssteuersatz von 21 % im Vorjahr auf 16 %. Die Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn ist weiter der massgebende Grund für den Einfluss aus Steuersatzänderungen, welche infolge der Anpassung des latenten Steuersatzes entstehen.

Veränderung latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

Mio. CHF

Latente Steuerguthaben

Latente Steuerverbind- lichkeiten

Latente Steuerverbind- lichkeiten netto

Bestand am 31.12.2018

37

492

455

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

60

– 71

– 131

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

5

11

6

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 5

– 5

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 3

– 1

2

Bestand am 31.12.2019

99

426

327

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

– 18

– 86

– 68

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 1

– 1

 

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 1

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

 

1

Bestand am 31.12.2020

79

338

259

Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten gemäss Ursprung der temporären Differenzen

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuerguthaben

41

36

Sachanlagen

29

49

Übriges Anlagevermögen

2

4

Umlaufvermögen

19

17

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

26

27

Total latente Steuerguthaben brutto

117

133

Sachanlagen

127

155

Übriges Anlagevermögen

182

228

Umlaufvermögen

39

49

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

28

28

Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto

376

460

Latente Steuerverbindlichkeiten netto

259

327

In der Bilanz ausgewiesene Steuerguthaben

79

99

In der Bilanz ausgewiesene Steuerverbindlichkeiten

338

426

Einzelne Tochtergesellschaften verfügten am 31.12.2020 über steuerliche Verlustvorträge von insgesamt 782 Mio. CHF (Vorjahr: 770 Mio. CHF), die sie in künftigen Perioden mit steuerbaren Gewinnen verrechnen können. Davon hat die Alpiq Gruppe Steuergutschriften auf Verlustvorträgen von 577 Mio. CHF (614 Mio. CHF) in der Bilanzposition «Latente Ertragssteuern» nicht bilanziert, weil bei den Guthaben aus latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge nur so weit berücksichtigt werden, als es wahrscheinlich ist, dass die damit verbundenen Steuergutschriften realisiert werden können. Der auf die nicht aktivierbaren Verlustvorträge anwendbare Steuersatz beträgt durchschnittlich 15 % (18 %). Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Innerhalb von 1 Jahr

59

53

Innerhalb von 2 – 3 Jahren

45

77

Nach 3 Jahren

370

357

Unbegrenzt nutzbar

103

127

Total nicht aktivierbare Verlustvorträge

577

614

Des Weiteren bestehen nicht aktivierte abzugsfähige temporäre Bewertungsdifferenzen im Umfang von 91 Mio. CHF (161 Mio. CHF).

Für die Berechnung der laufenden Ertragssteuern werden Annahmen auf Basis der lokalen gesetzlichen Grundlagen getroffen. Die tatsächlich zu bezahlenden Ertragssteuern können vom ursprünglich ermittelten Betrag abweichen, da die definitive Veranlagung teilweise mehrere Jahre nach Abschluss des Berichtsjahrs erfolgt. Darüber hinaus ist eine definitive Klärung der Frage der Besteuerung der Partnerwerke in den Kantonen Wallis und Graubünden weiterhin ausstehend. Daraus resultierende Risiken werden identifiziert, eingeschätzt und falls notwendig erfasst. Die Ermittlung von latenten Steuerguthaben basiert auf zum Teil weitreichenden Schätzungen. Die zugrunde liegenden Zukunftsprognosen umfassen eine Zeitdauer von mehreren Jahren und beinhalten unter anderem die Prognose zukünftiger steuerbarer Gewinne sowie Auslegungsfragen bestehender gesetzlicher Grundlagen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe aus laufenden und latenten Ertragssteuern dar. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den steuerbaren Ergebnissen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet und die latenten Ertragssteuern mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätzen.

Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung einzelner Erträge und Aufwendungen in den konzerninternen beziehungsweise den steuerlichen Jahresrechnungen werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die Berechnung der sich aus den temporären Differenzen ergebenden latenten Ertragssteuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Auf Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen an Konzerngesellschaften, welche sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und bei denen die Entscheidungskontrolle beim Konzern liegt, werden keine latenten Ertragssteuern berücksichtigt. Latente Steueraktiven werden bilanziert, wenn die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Nicht bilanzierte Verlustvorträge und nicht angesetzte Steuerguthaben werden offengelegt.

2.8 Ergebnis je Aktie

2.8 Ergebnis je Aktie

 

2020

2019 (angepasst) 1

Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Ergebnis nach Ertragssteuern aus fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

163

– 229

Der Periode zuzurechnende Zinsen Hybridkapital in Mio. CHF 2

– 29

– 29

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

134

– 258

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

– 56

– 42

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

78

– 300

Gewichtete Anzahl Aktien im Umlauf

33 110 364

33 110 364

Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

4,02

– 7,81

Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

– 1,69

– 1,26

Ergebnis je Aktie in CHF, verwässert und unverwässert

2,33

– 9,07

1 Mit der Umwandlung des Aktionärs-Hybriddarlehens wurden 5 235 715 neue Aktien geschaffen, weshalb die Anzahl gewichteter Aktien im Umlauf 2019 zu Vergleichszwecken angepasst wurde. Dies hatte auch eine Auswirkung auf das Ergebnis je Aktie. Weitere Informationen siehe Anmerkung 3.7.

2 Siehe Anmerkung 3.7

Es bestehen keine Sachverhalte, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen.

3 Risikomanagement, Finanzinstrumente und Finanzierung

3.1 Finanzielles Risikomanagement

3.1 Finanzielles Risikomanagement

Allgemeine Grundsätze

Die Alpiq Gruppe ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit strategischen und operativen Risiken, insbesondere Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken (Energiepreis-, Währungs- und Zinsrisiken), ausgesetzt. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik werden vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für deren Konkretisierung und Umsetzung. Das Risk Management Committee überwacht die Einhaltung der Grundsätze und Richtlinien. Es bestimmt auch die Hedging-Strategie zur Absicherung der Produktion des eigenen Kraftwerksparks, welche von der Geschäftsleitung verabschiedet wird.

In der Group Risk Policy sind die Grundsätze für das Risikomanagement der Alpiq Gruppe festgehalten. Sie umfassen Richtlinien über das Eingehen, Messen, Bewirtschaften und Begrenzen der Geschäftsrisiken und legen die Organisation und die Verantwortlichkeiten des Risikomanagements fest. Die zuständigen Einheiten bewirtschaften ihre Risiken im Rahmen der für ihren Bereich vorgegebenen Risikopolitik und der definierten Limiten. Ziel ist, ein angemessenes Verhältnis zwischen den eingegangenen Geschäftsrisiken, den Erträgen und dem risikotragenden Eigenkapital zu gewährleisten.

Die Group Risk Policy besteht aus einer konzernweit geltenden Business Risk Policy, einer für das Energiegeschäft spezifischen Energy Risk Policy und einer Financial Risk Policy. Die Business Risk Policy regelt den jährlichen Risk-Mapping-Prozess, die Definition und Überwachung der risikoreduzierenden Massnahmen für operative und strategische Risiken sowie das integrale Sicherheitsmanagement. In der Energy Risk Policy sind Prozesse und Methoden zur Bewirtschaftung der Markt- und Kreditrisiken im Energiegeschäft definiert. Zusätzlich ist darin die Steuerung der Liquiditätsschwankungen, verursacht durch das Handelsgeschäft an Börsen und unter bilateralen Margenausgleichsvereinbarungen, geregelt. Im Weiteren legt sie die Grundsätze der Hedging-Strategie für die Handelsbücher der Energieproduktion fest. Die Financial Risk Policy schreibt den inhaltlichen, organisatorischen und systemtechnischen Rahmen des Finanzrisikomanagements innerhalb der Alpiq Gruppe vor. Sie regelt die Bewirtschaftung der Liquiditäts-, Fremdwährungs- und Zinsrisiken.

Für die Führung des Risikomanagementprozesses ist die Funktionseinheit Risk Management zuständig, welche dem Executive Chairman untersteht. Die Funktionseinheit stellt Methoden und Instrumente bereit, um das Risikomanagement umzusetzen und stellt gegenüber dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und dem Risk Management Committee das zeitgerechte Reporting sicher.

Im jährlichen Prozess zur Beurteilung von Geschäftsrisiken werden gruppenweit strategische und operative Risiken erfasst, bewertet und anschliessend den definierten Risikoverantwortlichen zur Bewirtschaftung und Überwachung zugeordnet. Die Funktionseinheit Risk Management überwacht die Durchführung der Massnahmen. Den Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken werden Risikolimiten zugeordnet, die in der Gesamtheit der Risikofähigkeit des Unternehmens angepasst werden und deren Einhaltung fortlaufend überwacht wird.

Steuerung von Kapital

Die Steuerung von Kapital innerhalb der Alpiq Gruppe richtet sich nach der übergeordneten Finanzstrategie des Konzerns. Im Rahmen des Budgetierungs- und Planungsprozesses nimmt der Verwaltungsrat jährlich Kenntnis von der geplanten Entwicklung der für die Kapitalsteuerung massgeblichen Werte. Zudem wird er regelmässig über deren aktuelle Entwicklung informiert. Massgebend für die Strategie sind das ausgewiesene konsolidierte Eigenkapital und der Verschuldungsfaktor des Konzerns. Am 31.12.2020 wird eine Eigenkapitalquote von 51,2 % erreicht (Vorjahr: 49,9 %).

Die Alpiq Holding AG beschafft einen wesentlichen Teil der Finanzierung für die Alpiq Gruppe zentral. Als Hauptfinanzierungsquelle dient der inländische Kapitalmarkt. Der Anteil der Alpiq Holding AG am Total der Konzernfinanzverbindlichkeiten beträgt 61 % am 31.12.2020 (60 %). Die Höhe der Finanzverbindlichkeiten muss in einem angemessenen Verhältnis zur Ertragskraft stehen, damit ein solides, branchenübliches Kreditrating gewährleistet werden kann. Massgebend für die Kapitalsteuerung ist das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA vor Sondereinflüssen. Dieses wird wie folgt berechnet:

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

913

1 175

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

299

132

Finanzverbindlichkeiten

1 212

1 307

Kurzfristige Terminguthaben

596

634

Wertschriften

27

26

Flüssige Mittel

340

440

Flüssige Mittel innerhalb zur Veräusserung gehaltener Aktiven

 

1

Finanzanlagen (Liquidität)

963

1 101

Nettoverschuldung (Net Debt)

249

206

EBITDA vor Sondereinflüssen 1

262

110

Net Debt / EBITDA vor Sondereinflüssen 1

1,0

1,9

1 Vorjahresangabe angepasst, Erläuterungen siehe Anmerkung 2.1

Die Alpiq Gruppe hat folgende Auflagen aus abgeschlossenen Finanzierungsverträgen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auflagen

Übrige Auflagen

Vertrag

Verfall

in Mio. CHF

Beanspru- chung per 31.12.2020 in Mio. CHF

Beanspru- chung per 31.12.2019 in Mio. CHF

EK-Quote

Net Debt / EBITDA

Banken- rating

Konsortialkreditlimite

Dez 22

200

0

0

x

x

x

Bei Nichteinhalten der Auflagen hat die Gegenpartei ein Kündigungsrecht. Per 31.12.2020 und per 31.12.2019 wurden alle Auflagen erfüllt.

Kreditrisikomanagement

Gegenstand des Kreditrisikomanagements sind potenzielle Verluste aus der Unfähigkeit von Geschäftspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Alpiq Gruppe nachzukommen.

Das Kreditrisikomanagement für das Energiegeschäft umfasst alle Geschäftseinheiten und Tochtergesellschaften, die ein signifikantes Geschäftsvolumen mit externen Gegenparteien aufweisen. Es beinhaltet die laufende Überprüfung der Ausstände von Gegenparteien, deren zukünftig erwartete Entwicklung sowie die Durchführung von Bonitätsanalysen neuer und bestehender Vertragsparteien. Dabei werden neben den als Finanzinstrumente bilanzierten Energiederivaten auch die Verträge berücksichtigt, die zum Zweck des physischen Empfangs oder der Lieferung abgeschlossen wurden. Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt primär über ratingabhängige Kreditlimiten. Dabei werden Gegenparteien oder Gegenparteigruppen (Risikoverbunde) durch die Alpiq Gruppe aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit in Risikoklassen (AAA – CCC) eingeteilt. Das in einem ersten Schritt ermittelte Rating bildet die Grundlage für die Festsetzung der Kreditlimite. Sicherheitsleistungen wie Garantien, Vorauszahlungen oder Versicherungen können zu einer Erhöhung der Limite führen. Die Ratings der aktiven Gegenparteien werden periodisch überprüft und die Kreditlimiten wenn nötig angepasst. Im Energiegeschäft werden grundsätzlich nur Verträge mit Gegenparteien abgeschlossen, welche die Kriterien der Group Risk Policy erfüllen. Kreditausstände werden durch einen formalisierten Prozess laufend überwacht und bewirtschaftet.

Zur aktiven Steuerung des Kreditrisikos der flüssigen Mittel und der Terminguthaben hat die Funktionseinheit Treasury zentral Limiten festgelegt, die den Betrag der bei einer Gegenpartei gehaltenen Anlagen beschränken. Die Limiten werden monatlich aufgrund von verschiedenen Faktoren berechnet und überwacht. Am Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen, da die flüssigen Mittel und die Terminguthaben breit gestreut, zeitlich gestaffelt und bei Gegenparteien mit einem geringen Ausfallrisiko angelegt werden. Es mussten bisher keine Abschreibungen auf Forderungen gegenüber finanziellen Gegenparteien vorgenommen werden.

Das berechnete maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und beträgt 2 720 Mio. CHF per 31.12.2020 (Vorjahr: 2 674 Mio. CHF). Das Kreditrisiko reduziert sich durch gehaltene Sicherheiten. Die Gefahr von Risikokonzentrationen für die Alpiq Gruppe wird durch die Anzahl und die breite geografische Verteilung der Kunden sowie durch die Konsolidierung der Positionen minimiert.

Verrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Ein wesentlicher Anteil der von der Alpiq Gruppe abgeschlossenen Energiegeschäfte basiert auf Verträgen, die eine Nettingvereinbarung enthalten. Nettingvereinbarungen sind im Energiehandel ein verbreitetes Instrument, um den Umfang der effektiven Geldflüsse zu reduzieren. Eine Nettodarstellung von Positionen gegenüber derselben Gegenpartei erfolgt in der Bilanz nur dann, wenn die Nettingvereinbarung zur Verrechnung der erfassten Beträge rechtlich durchsetzbar ist und beabsichtigt wird, den Ausgleich netto herbeizuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

Brutto

Verrechnung

Netto (Bilanz)

Brutto

Verrechnung

Netto (Bilanz)

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1 739

– 1 025

714

2 026

– 1 410

616

Energiederivate

1 805

– 1 184

621

2 297

– 1 772

525

Währungs- und Zinsderivate

5

5

11

 

11

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1 434

– 1 025

409

1 796

– 1 410

386

Energiederivate

1 626

– 1 184

442

2 178

– 1 772

406

Währungs- und Zinsderivate

19

19

26

 

26

Finanzielle Sicherheiten

Darüber hinaus werden, sofern notwendig, zusätzliche Sicherheiten wie Garantien, Margenausgleichszahlungen oder Versicherungen eingefordert. Die bei der Alpiq Gruppe vorhandenen Sicherheiten decken in der Regel sowohl nicht bilanzierte Energietransaktionen mit physischer Lieferung wie auch als Finanzinstrumente verbuchte Transaktionen ab. Im Folgenden werden die erhaltenen und abgegebenen finanziellen Sicherheiten in Zusammenhang mit den bilateralen Margenausgleichsvereinbarungen dargestellt:

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

Erhaltene Sicherheiten

Abgegebene Sicherheiten

Erhaltene Sicherheiten

Abgegebene Sicherheiten

Cash Collateral

58

12

2

27

Garantien 1

6

 

 

11

Total

64

12

2

38

1 Die Garantien gegenüber assoziierten Unternehmen oder Dritten zugunsten Dritter sind in Anmerkung 4.8 dargestellt.

Liquiditätsrisiko

Im europäischen Energiehandel wird ein wesentlicher Anteil der Forderungen verrechnet und an festgelegten Terminen beglichen. Dies reduziert die Spitzen des Liquiditätsbedarfs. An den Energiebörsen und unter grossen Energiehändlern sind Margeneinschüsse zur Reduktion des Kontrahentenrisikos üblich, wodurch aufgrund von Energiepreisbewegungen kurzfristig bedeutende Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen können. Die Alpiq Gruppe begegnet diesen Bedarfsschwankungen mit der Führung eines Frühwarnsystems, dem Vorhalten einer genügenden Liquidität und der Vereinbarung von bestätigten Kreditlimiten bei Banken. Das Liquiditätsmanagement beinhaltet die monatlich rollierende Planung, Überwachung, Bereitstellung und Optimierung der Liquidität der Alpiq Gruppe.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Geldflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente aufgeführt. Für Darlehen, bei denen eine Refinanzierung nach Ablauf der Vertragsdauer vorgesehen, jedoch noch nicht vertraglich gesichert ist, wird ein Geldabfluss bei Fälligkeit angenommen. Die effektiven Geldflüsse können daher wesentlich von den vertraglichen Fälligkeiten abweichen. Im europäischen Energiehandel wird ein Grossteil der Forderungen verrechnet und an festgelegten Terminen beglichen (sogenanntes Netting). Die Geldflüsse aus Derivaten werden netto dargestellt, wenn Nettingvereinbarungen mit den Gegenparteien vorhanden sind und die Erfüllung durch Nettozahlungen erwartet wird. Abhängig von den zukünftigen Wertentwicklungen der Derivate bis zur Fälligkeit können die effektiven Geldflüsse wesentlich von den ausgewiesenen Werten abweichen. Um das effektive Liquiditätsrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten aufzuzeigen, werden in der nachfolgenden Tabelle die Geldzuflüsse und -abflüsse aus Kontrakten mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten gezeigt, obwohl IFRS nur den Ausweis des Liquiditätsrisikos der Finanzverbindlichkeiten fordert. Derivative Finanzinstrumente für die Absicherung zukünftiger Energietransaktionen für den Eigengebrauch («own use») sind in der Tabelle nicht enthalten, da es sich um schwebende Geschäfte handelt, die nicht bilanziert werden. Wegen eines Übertragungsfehlers waren im Vorjahr die Geldzu- und ‑abflüsse aus derivativen Finanzinstrumenten mit falschem Vorzeichen und der Nettogeldfluss somit zu tief dargestellt. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.

2020: Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert

Geldflüsse

Mio. CHF

 

Total

< 1 Monat

1 – 3 Monate

4 – 12 Monate

1 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

409

– 409

– 379

– 23

– 7

Obligationsanleihen

818

– 870

– 162

– 708

Passivdarlehen

346

– 365

– 29

– 112

– 174

– 50

Leasingverbindlichkeiten

48

– 60

– 1

– 1

– 5

– 26

– 27

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1

263

– 157

– 114

– 34

– 8

– 1

Geldabfluss aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

 

– 1 861

– 494

– 87

– 294

– 909

– 77

Energiederivate

179

Geldzufluss

3 355

3

351

1 405

1 587

9

Geldabfluss

– 3 095

– 5

– 421

– 1 363

– 1 301

– 5

Währungs- und Zinsderivate

– 14

Geldzufluss

1 669

74

327

1 252

16

Geldabfluss

– 1 683

– 73

– 327

– 1 257

– 26

Netto-Geldzufluss / (-abfluss) aus derivativen Finanzinstrumenten

 

246

– 1

– 70

37

276

4

1 Der Buchwert beinhaltet Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Swissgrid-AG-Wandeldarlehen, für die kein Geldabfluss erwartet wird (siehe Anmerkung 3.3).

2019: Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert

Geldflüsse

Mio. CHF

 

Total

< 1 Monat

1 – 3 Monate

4 – 12 Monate

1 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

386

– 386

– 338

– 41

– 7

 

 

Obligationsanleihen

818

– 890

 

 

– 19

– 871

 

Passivdarlehen

437

– 466

– 1

– 54

– 63

– 255

– 93

Leasingverbindlichkeiten

52

– 63

– 1

– 2

– 6

– 22

– 32

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1

263

– 115

– 73

– 22

– 9

– 11

 

Geldabfluss aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

 

– 1 920

– 413

– 119

– 104

– 1 159

– 125

Energiederivate

119

 

 

 

 

 

 

Geldzufluss (angepasst)

 

2 895

 

454

1 507

933

1

Geldabfluss (angepasst)

 

– 2 812

 

– 403

– 1 480

– 926

– 3

Währungs- und Zinsderivate

– 15

 

 

 

 

 

 

Geldzufluss (angepasst)

 

1 651

83

451

1 113

4

 

Geldabfluss (angepasst)

 

– 1 667

– 83

– 451

– 1 114

– 18

– 1

Netto-Geldzufluss / (-abfluss) aus derivativen Finanzinstrumenten (angepasst)

 

67

0

51

26

– 7

– 3

1 Der Buchwert beinhaltet Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Swissgrid-AG-Wandeldarlehen, für die kein Geldabfluss erwartet wird (siehe Anmerkung 3.3).

Marktrisiko

Das Marktrisiko, welchem die Alpiq Gruppe ausgesetzt ist, besteht im Wesentlichen aus den Komponenten Energiepreis-, Währungs- und Zinsrisiko. Diese Risiken werden laufend überwacht und durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente bewirtschaftet. Die Bewertung der Marktrisiken erfolgt im Rahmen der konzernweiten Group Risk Policy. Darin sind die Regeln zum Eingehen, Messen, Begrenzen und Überwachen der Risiken festgelegt. Die Einhaltung der Risikolimiten wird laufend durch das Risk Management Committee auf der Basis einer regelmässigen Berichterstattung der Funktionseinheit Risk Management überwacht.

Energiepreisrisiken

Gegenstand des Energiepreisrisikos sind potenzielle Preisschwankungen, die sich unvorteilhaft auf die Alpiq Gruppe auswirken könnten. Sie können unter anderem aus der sich verändernden Preisvolatilität, einem veränderten Marktpreisniveau oder sich ändernden Korrelationen zwischen Märkten und Produkten entstehen. Ebenfalls in diesen Bereich gehören Energieliquiditätsrisiken. Sie treten dann ein, wenn eine offene Energieposition infolge mangelnder Angebote am Markt nicht oder nur zu sehr ungünstigen Bedingungen geschlossen werden kann. Zukünftige Energietransaktionen für den Eigengebrauch («own use») sind nicht in der Bilanz erfasst. Im Rahmen der Optimierung des Kraftwerksparks werden ebenfalls Energietransaktionen durchgeführt. Ein Grossteil der per Stichtag ausgewiesenen Wiederbeschaffungswerte der Energiederivate ist auf Optimierungspositionen zurückzuführen, wobei sich positive und negative Wiederbeschaffungswerte weitgehend kompensieren. Ferner tätigt Alpiq auch Tradingtransaktionen mit Energiederivaten. Die von der Alpiq Gruppe abgeschlossenen Energiederivate sind in der Regel als Terminkontrakte ausgestaltet. Die Marktwerte werden aufgrund der Differenz zwischen den vertraglich fixierten Terminkursen und den aktuellen, per Bilanzstichtag gültigen Terminkursen errechnet. Der Effekt des Kreditrisikos auf die Marktwerte ist nicht wesentlich. Die Risiken aus Trading- und Optimierungstransaktionen werden über klar definierte Verantwortlichkeiten und festgelegte Risikolimiten gemäss der Group Risk Policy gesteuert. Die Einhaltung der Limiten wird laufend durch ein formalisiertes Risikoreporting von Risk Management an das Risk Management Committee und an die Geschäftsleitung rapportiert. Die Risikopositionen werden nach den Industriestandards «Value at Risk» (VaR) und «Profit at Risk» (PaR) überwacht.

Währungsrisiken

Die Alpiq Gruppe strebt zur Reduktion der Währungsrisiken, wo immer möglich, eine natürliche Absicherung von operativen Erträgen und Aufwendungen in fremder Währung an. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko wird im Rahmen der Finanzrisikopolitik durch Termingeschäfte abgesichert. Währungsrisiken, die aus der Produktion oder der Beschaffung von Energie entstehen, werden so weit wie möglich vertraglich an die Gegenpartei weitergegeben. Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, wird im Rahmen der Finanzrisikopolitik mittels Termingeschäften mit einem mittelfristigen Absicherungshorizont zentral am Markt abgesichert. Um Schwankungen im Ergebnis zu vermeiden, wird wo möglich Hedge Accounting angewendet. Bei den Fremdwährungsderivaten handelt es sich ausschliesslich um OTC-Produkte. Die Marktwerte werden aufgrund der Differenz zwischen den vertraglich fixierten Terminkursen und den per Bilanzstichtag gültigen Terminkursen errechnet. Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften unterliegen ebenfalls Wechselkursänderungen. Die Differenz der Inflationsraten sollte jedoch auf lange Sicht die Veränderung der Wechselkursniveaus kompensieren. Aus diesem Grund werden Investitionen in ausländische Tochtergesellschaften (Translationsrisiken) nicht abgesichert.

Zinsrisiken

Die Risiken aufgrund der Zinsvolatilität betreffen die verzinslichen finanziellen Aktiven und Verbindlichkeiten der Alpiq Gruppe. Gemäss Finanzrisikopolitik wird die Liquidität auf maximal zwei Jahre angelegt. Der Finanzbedarf jedoch wird langfristig zu fixen Zinsen beschafft. Variabel verzinsliche, vor allem langfristige Finanzierungen werden in der Regel mittels Zinssatz-Swaps abgesichert. Eine Änderung der Zinssätze wirkt sich damit bei den verzinslichen Aktiven auf den Finanzertrag aus. Bei den Zinsderivaten handelt es sich ausschliesslich um OTC-Produkte. Für die Bestimmung des Marktwerts werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit den aktuellen Marktzinssätzen diskontiert.

Sensitivitätsanalyse

Zur Darstellung der Sensitivität der Marktrisiken auf das finanzielle Ergebnis der Alpiq Gruppe sind im Folgenden die Auswirkungen von realistisch möglichen Schwankungen der oben aufgeführten Marktrisiken aufgeführt. Die Sensitivitäten basieren jeweils auf den am Abschlussstichtag bilanzierten Finanzinstrumenten. Bei den Energiederivaten wird die als möglich erachtete prozentuale Jahresschwankung der Marktwerte auf Basis der Marktpreise für die Commodities Elektrizität, Gas, Kohle und Öl der letzten drei Jahre bestimmt. Für die Berechnung der Sensitivitäten werden die maximalen Abweichungen vom Mittelwert mit einem Konfidenzniveau von 99 % herangezogen. Die realistischerweise möglichen Schwankungen der Fremdwährungskurse werden unter Miteinbezug der historischen Schwankungen auf 5 % geschätzt. Bei der Sensitivität von Zinssatz-Swaps wird der Effekt auf die Marktwertveränderung gezeigt, welcher bei einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 1 % resultieren würde. Bei der Quantifizierung der einzelnen Risiken geht Alpiq davon aus, dass alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die Effekte sind für die fortgeführten Aktivitäten vor Steuern dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

+ / – in %

+ / – Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – sonstiges Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – in %

+ / – Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – sonstiges Ergebnis vor Ertragssteuern

Energiepreisrisiko

47,4

85

 

49,4

59

 

Währungsrisiko EUR / CHF

5,0

0

35

5,0

5

30

Währungsrisiko EUR / CZK

5,0

0

 

5,0

1

 

Währungsrisiko EUR / PLN

5,0

0

 

5,0

1

 

Zinssatzrisiko

1,0

6

4

1,0

5

6

3.2 Finanzinstrumente

3.2 Finanzinstrumente

Buchwerte und Marktwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

Buchwert

Marktwert

Buchwert

Marktwert

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

1

1

1

Wertschriften

27

27

26

26

Positive Wiederbeschaffungswerte der Derivate

 

 

 

 

Energiederivate

621

621

525

525

Währungs- und Zinsderivate

5

5

11

11

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

818

857

818

873

Passivdarlehen

346

358

437

454

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte der Derivate

 

 

 

 

Energiederivate

442

442

406

406

Währungs- und Zinsderivate

19

19

26

26

Bei allen übrigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Leasingverbindlichkeiten unterscheidet sich der Buchwert nur unwesentlich vom Marktwert, weshalb auf die Darstellung der entsprechenden Marktwerte verzichtet wird.

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

Am Bilanzstichtag hat die Alpiq Gruppe untenstehende Positionen zum Marktwert bewertet respektive einen Marktwert ausgewiesen. Zur Gliederung der Finanzinstrumente dient folgende Bewertungshierarchie:

Level 1:
Gehandelte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Level 2:
Bewertungsmodell basierend auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten mit massgeblichem Einfluss auf den Marktwert

Level 3:
Bewertungsmodelle mit Parametern, welche nicht auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten basieren und einen massgeblichen Einfluss auf den Marktwert haben

Mio. CHF

31.12.2020

Level 1

Level 2

Level 3

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

 

1

 

Wertschriften

27

 

27

 

Energiederivate

621

 

540

81

Währungs- und Zinsderivate

5

 

5

 

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

857

857

 

 

Passivdarlehen

358

 

358

 

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Energiederivate

442

 

440

2

Währungs- und Zinsderivate

19

 

19

 

Mio. CHF

31.12.2019

Level 1

Level 2

Level 3

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

 

1

 

Wertschriften

26

 

26

 

Energiederivate (angepasst)

525

 

524

1

Währungs- und Zinsderivate

11

 

11

 

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

873

873

 

 

Passivdarlehen

454

 

454

 

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Energiederivate (angepasst)

406

 

397

9

Währungs- und Zinsderivate

26

 

26

 

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Umklassierungen zwischen den Levels 1 und 2 vorgenommen. Die nachfolgend erwähnte Reklassierung von Level 3 nach Level 2 betrifft längerfristige Energiederivate, für welche die Bewertung mit der zunehmenden Marktliquidität neu auf beobachtbaren Marktpreisen basiert. 

Bei den Energie-, Währungs- und Zinsderivaten handelt es sich um OTC-Produkte, welche hauptsächlich dem Level 2 zuzuordnen sind. Für die Bewertung der Energiederivate wird eine Modellpreiskurve herangezogen. In der Modellpreiskurve werden die beobachtbaren Inputfaktoren (Marktpreise) um stündliche Forward-Preise ergänzt. Diese sind arbitragefrei und werden monatlich mit einem externen Preis-Benchmarking verglichen.

Der ausgewiesene Marktwert der Passivdarlehen entspricht den zu Marktzinssätzen diskontierten, vertraglich vereinbarten Zins- und Amortisationszahlungen.

Level 3-Energiederivate

Unter Level 3 ausgewiesene Energiederivate werden mit Methoden bewertet, für welche teilweise Inputfaktoren wie langfristige Energiepreise oder Abzinsungssätze verwendet werden, die nicht dirket von einem aktiven Markt abgeleitet werden können. In komplexen Fällen wird für die Bewertung eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Eine realistische Veränderung der nicht beobachtbaren Inputfaktoren hätte keine wesentliche Auswirkungen auf das Gesamtergebnis und das Eigenkapital der Alpiq. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde im Vorjahr auf die separate Offenlegung von Level 3-Positionen verzichtet. Zu Vergleichszwecken wird das Vorjahr nun angepasst aufgeführt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der nach Level 3 klassierten Energiederivate:

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Vermögens- werte

Verbindlich- keiten

Vermögens- werte

Verbindlich- keiten

Wiederbeschaffungswerte am 1.1.

1

9

1

9

Käufe

 

 

 

 

Erfolgswirksame Veränderung vom Marktwert im Nettoumsatz 1

 

 

 

 

Umklassierung aus Stufe 3

 

 

 

 

Verrechnung

 

 

 

 

Wiederbeschaffungswerte am 30.6.

 

2

1

9

1 Davon sind xx Mio. CHF (Vorjahr: x Mio. CHF) auf Vermögenswerte und xx Mio. CHF (xx Mio. CHF) auf Verbindlichkeiten zurückzuführen, welche jeweils per 30.6. noch gehalten wurden.

Entwicklung der Day-one-Gewinne und -Verluste

Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten mit Bewertungsparametern, welche nicht vollständig auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten basieren, kann bei der Bewertung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fair Value vom Transaktionspreis abweichen. Diese Abweichung wird als Day-one-Gewinn oder -Verlust abgegrenzt und linear aufgelöst, bis die den Bewertungsparametern zugrunde liegenden Märkte liquide werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Veränderung der abgegrenzten Day-one-Gewinne und -Verluste. Diese Positionen beziehen sich vollständig auf Level-3-Energiederivate.

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Day-one-Gewinne

Day-one-Verluste

Day-one-Gewinne

Day-one-Verluste

Bestand am 1.1.

11

12

0

13

Abgegrenzter Gewinn / Verlust aus neuen Transaktionen

 

 

 

 

In der Erfolgsrechnung erfasste Gewinne und Verluste

 

 

 

 

Währungseinfluss

 

 

 

 

Bestand am 30.6.

11

12

0

13

Aufwand / Ertrag in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

2020

2019

Mio. CHF

Erfolgsrechnung

Sonstiges Ergebnis

Erfolgsrechnung

Sonstiges Ergebnis

Nettogewinne / -verluste (ohne Zinsen)

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Marktwert bewertet

91

 

38

 

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1

40

 

– 5

 

Zum Hedge Accounting designiert

19

– 8

– 11

38

Zinsertrag und Zinsaufwand

 

 

 

 

Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1

14

 

2

 

Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

– 31

 

– 42

 

Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten zum Marktwert bewertet und zum Hedge Accounting designiert

– 7

 

– 8

 

1 2020 beinhaltet den Effekt aus der Kaufpreisanpassung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes (siehe Anmerkung 5.2)

Informationen zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Anmerkung 4.5 offengelegt.

Rechnungslegungsgrundsätze

Finanzbeteiligungen, Wertschriften und Derivate werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet. Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Alpiq Gruppe verfügte über keine Finanzinstrumente, welche über das sonstige Ergebnis zum Marktwert bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Marktwert erfasst. Die entsprechenden Transaktionskosten werden unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Wertveränderungen der zum Marktwert bewerteten Finanzinstrumente werden mit Ausnahme der Energiederivate und der im Zusammenhang mit der Absicherung von Energietransaktionen abgeschlossenen Währungsderivate erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Wertveränderung von Derivaten im Zusammenhang mit dem Energiegeschäft wird im Nettoumsatz ausgewiesen.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz zu ihrem Marktwert zu- respektive abzüglich direkt zuordenbarer Transaktionskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis bewertet.

Bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten wird die nachfolgend erläuterte Methodik für die Berechnung der Wertminderungen angewendet: Nach dem «expected credit loss model» werden in Zukunft erwartete Verluste auf ungesicherten finanziellen Vermögenswerten erfasst. Die Wertminderungen für in Zukunft erwartete Verluste werden mittels öffentlich zugänglicher Kreditausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, welche zukunftsgerichtete Informationen und historische Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen. Bei den finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich die Verluste erfasst, deren Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erwartet wird. Erhöht sich das Kreditrisiko bei einzelnen Gegenparteien wesentlich, werden auf den betroffenen Vermögenswerten Wertberichtigungen über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags erfasst. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in Übereinstimmung mit IFRS 9 der vereinfachte Ansatz für die Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit angewendet (siehe Anmerkung 4.5).

Alpiq analysiert historische Kreditverluste und leitet unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der extern gewonnenen Informationen eine Schätzung der zukünftig erwarteten Verluste ab. Die Schätzungen werden periodisch überprüft und analysiert. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von diesen Schätzungen abweichen und in den Folgeperioden zu Anpassungen führen.

Hedge Accounting

Alpiq verwendet Energie-, Fremdwährungs- und Zinsderivate, um sich gegen Schwankungen in den Zahlungsflüssen künftig höchstwahrscheinlich eintretender Transaktionen abzusichern (Cashflow Hedges). Im Gegensatz zur Verbuchung der Energiederivate wird bei gewissen Fremdwährungs- und Zinsderivaten Hedge Accounting angewendet:

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

 

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Derivative Finanzinstrumente im Umlaufvermögen (in Mio. CHF)

3

 

7

 

Derivative Finanzinstrumente im kurzfristigen Fremdkapital (in Mio. CHF)

1

16

1

21

Nominalwert (in Mio. CHF)

230

 

212

 

Nominalwert (in Mio. EUR)

1 026

139

843

164

Sowohl die abgesicherten Grundgeschäfte als auch die Zinssatz-Swaps basieren auf EURIBOR-Zinssätzen. Im Zusammenhang mit der Interest Rate Benchmark Reform wurden noch keine Vertragsanpassungen ausgehandelt oder bestehende Verträge abgelöst. Der finanzielle Effekt der Reform auf die Alpiq Gruppe wird als unwesentlich eingeschätzt. In Übereinstimmung mit den Ausnahmeregelungen von IFRS 9 wird der abgesicherte zukünftige Geldfluss auch nach Umsetzung der Reform weiterhin erwartet und das Hedge Accounting fortgeführt.

Vor dem Anwenden eines neuen Sicherungsinstruments wird die Risikosituation umfassend im Rahmen der Risikomanagementstrategie und -zielsetzung analysiert und die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrumenten und Grundgeschäft definiert. Zudem wird sichergestellt, dass zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Effektivitätsanforderungen erfüllt werden. Die formelle Designation erfolgt im Rahmen der Dokumentation der Sicherungsbeziehung. Die Neuanwendung eines Sicherungsinstruments wird formal autorisiert.

Veränderung Cashflow-Hedge-Reserven

 

 

 

 

 

 

2020

2019

Mio. CHF

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Cashflow-Hedge-Reserven am 1.1.

33

– 17

9

– 23

Erfassung Gewinn / Verlust

6

– 2

22

– 3

Umgliederung von realisiertem Gewinn / Verlust in den Nettoumsatz

– 19

 

9

 

Umgliederung von realisiertem Gewinn / Verlust ins Finanzergebnis

 

7

 

8

Umgliederung ins Finanzergebnis wegen vorzeitiger Auflösung 1

 

 

 

2

Veränderung aus Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

 

– 2

 

1

Ertragssteuern

4

– 1

– 7

– 2

Cashflow-Hedge-Reserven am 31.12.

24

– 15

33

– 17

1 Ein Teil der Zinssatz-Swaps wurde vorzeitig aufgelöst, da die dazugehörige Projektfinanzierung zurückbezahlt wurde.

Fremdwährungsabsicherung

Fremdwährungspositionen aus dem Verkauf von Schweizer Produktionskapazitäten in EUR werden basierend auf den zu erwartenden Transaktionsvolumen mit Devisentermingeschäften abgesichert. Dabei wird jeweils die Spotkomponente als Sicherungsinstrument zum Hedge Accounting designiert. Die nicht realisierten Gewinne / Verluste der Spotkomponente fliessen unter Berücksichtigung der latenten Steuern in das sonstige Ergebnis. Änderungen in der Terminkomponente werden erfolgswirksam verbucht. Per Bilanzstichtag bestanden keine Ineffektivitäten aus den Fremdwährungsabsicherungen. Die der Sicherungsbeziehung zugrunde liegenden Grundgeschäfte werden in den Jahren 2021 bis 2024 erfolgswirksam.

Zinssatz-Swaps

Per 31.12.2020 bestehen Zinssatz-Swaps, die zur Fixierung der Zinsen aus variabel verzinslichen Projektfinanzierungen in Italien dienen. Die Projektfinanzierungen weisen eine Restlaufzeit von vier bis zehn Jahren auf.

Mio. CHF

2020

2019

Negativer Wiederbeschaffungswert Zinssatz-Swaps am 1.1.

21

30

Realisierte Zinszahlungen

– 7

– 8

Veränderung Marktwert

2

3

Vorzeitige Auflösung 1

 

– 2

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 2

Negativer Wiederbeschaffungswert Zinssatz-Swaps am 31.12.

16

21

1 Ein Teil der Zinssatz-Swaps wurde vorzeitig aufgelöst, da die dazugehörige Projektfinanzierung zurückbezahlt wurde.

3.3 Übrige langfristige Aktiven

3.3 Übrige langfristige Aktiven

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2020

1

7

99

107

Zugänge

 

5

 

5

Umklassierungen

 

– 1

– 50

– 51

Buchwerte am 31.12.2020

1

11

49

61

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2019

1

10

149

160

Zugänge

 

2

 

2

Umklassierungen

 

– 4

– 50

– 54

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 1

 

– 1

Buchwerte am 31.12.2019

1

7

99

107

Alpiq hat sämtliche im Rahmen der Übertragung der Höchstspannungsnetze von der Swissgrid AG im Jahr 2014 erhaltenen Darlehensforderungen veräussert. Beim Verkauf wurden die Swissgrid-Darlehenstranchen ohne die vertraglich dazugehörenden Wandelrechte veräussert. Beim Eintreffen bestimmter Bedingungen kann respektive muss die Swissgrid AG die Darlehen in Eigenkapital umwandeln. Die Käufer der Darlehen würden in diesem Fall Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG erhalten. Im Fall einer Wandlung ist Alpiq jedoch aufgrund des Vertrags mit den Käufern der Darlehen verpflichtet, von diesen sämtliche aus der Wandlung entstehenden Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG in Höhe von maximal 99 Mio. CHF (Vorjahr: 148 Mio. CHF) zu erwerben. Alpiq hat somit zwar die Darlehen verkauft, ist gleichzeitig aber eine direkt damit verbundene Verpflichtung im Betrag von 99 Mio. CHF (148 Mio. CHF) eingegangen. Aufgrund der beschriebenen vertraglichen Ausgestaltung der Transaktion konnten die Darlehen nicht ausgebucht werden und bleiben aufgrund der Fälligkeit der zugrunde liegenden Swissgrid-AG-Wandelanleihen als «Sonstige langfristige Aktiven» in Höhe von 50 Mio. CHF (99 Mio. CHF) und als «Forderungen» in Höhe von 49 Mio. CHF (49 Mio. CHF) in den Büchern von Alpiq. Die Umklassierung in die Forderungen ergibt sich daraus, dass Swissgrid-AG-Wandelanleihen in dieser Betragshöhe in den nächsten zwölf Monaten zur Rückzahlung fällig werden. Im Umfang der durch die Verkäufe eingegangenen Verpflichtungen bestehen zudem finanzielle Verbindlichkeiten, welche in Höhe von 50 Mio. CHF (99 Mio. CHF) als «Übrige langfristige Verbindlichkeiten» und in Höhe von 49 Mio. CHF (49 Mio. CHF) als «Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten» ausgewiesen werden.

3.4 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

3.4 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Diese Position enthält unter anderem die entstandenen Verpflichtungen in Höhe von 50 Mio. CHF (Vorjahr: 99 Mio. CHF) aus dem Verkauf der Darlehensforderungen gegenüber der Swissgrid AG. Weitere Informationen zur Transaktion sind unter Anmerkung 3.3 offengelegt.

3.5 Finanzverbindlichkeiten

3.5 Finanzverbindlichkeiten

Mio. CHF

Obligations- anleihen

Passiv- darlehen

Leasing- verbind- lichkeiten

Total

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

818

311

46

1 175

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

 

126

6

132

Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

818

437

52

1 307

Aufnahme

 

13

3

16

Rückzahlung

 

– 102

– 9

– 111

Aufzinsung

 

 

2

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 2

 

– 2

Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

818

346

48

1 212

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

675

196

42

913

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

143

150

6

299

Mio. CHF

Obligations- anleihen

Passiv- darlehen

Leasing- verbind- lichkeiten

Total

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2018

817

490

 

1 307

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2018

149

46

 

195

Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2018

966

536

0

1 502

Effekt infolge Änderung der Rechnungslegung (Erstanwendung von IFRS 16)

 

– 35

60

25

Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2019

966

501

60

1 527

Aufnahme

 

53

2

55

Rückzahlung

– 149

– 110

– 9

– 268

Aufzinsung

1

1

2

4

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten»

 

 

– 1

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 8

– 2

– 10

Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2019

818

437

52

1 307

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2019

818

311

46

1 175

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2019

126

6

132

Obligationsanleihen ausstehend am Bilanzstichtag

Mio. CHF

Laufzeit

Frühestens rückzahlbar

Effektivzinssatz in %

Buchwert 31.12.2020

Buchwert 31.12.2019

Alpiq Holding AG Nominal 144 Mio. CHF, 2 1/4 % festverzinslich

2011 / 2021

20.09.2021

2,401

143

143

Alpiq Holding AG Nominal 145 Mio. CHF, 3 % festverzinslich

2012 / 2022

16.05.2022

3,060

145

145

Alpiq Holding AG Nominal 141 Mio. CHF, 2 1/8 % festverzinslich

2015 / 2023

30.06.2023

2,123

141

141

Alpiq Holding AG Nominal 260 Mio. CHF, 2 5/8 % festverzinslich

2014 / 2024

29.07.2024

2,712

259

259

Electricité d’Emosson SA Nominal 130 Mio. CHF, 1 3/8 % festverzinslich

2017 / 2022

02.11.2022

1,441

130

130

Die auf den Nennwert und den Bilanzstichtag bezogene, gewichtete Verzinsung der ausgegebenen und an der SIX Swiss Exchange kotierten Obligationsanleihen beträgt 2,35 % (Vorjahr: 2,34 %), diejenige der Passivdarlehen beträgt 3,52 % (3,53 %). Letztere beinhalten auch in Euro denominierte Projektfinanzierungen. Die gewichtete durchschnittliche Verzinsung der Obligationsanleihen und der Passivdarlehen beträgt 2,67 % (2,72 %).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze der Finanzverbindlichkeiten werden in Anmerkung 3.2 sowie Anmerkung 3.6 offengelegt.

3.6 Leasing

3.6 Leasing

Die Alpiq Gruppe ist in mehreren Fällen Leasingnehmerin, insbesondere im Zusammenhang mit der Stromproduktion aus Windparks, der Miete von Grundstücken und Gebäuden sowie IT-Infrastruktur. Die Leasingverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum von einem Monat bis zwanzig Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der in den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte:

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2020

16

28

4

48

Investitionen

2

2

Abschreibungen

– 3

– 2

– 1

– 6

Wertminderungen

– 1

– 1

Wertaufholungen

1

1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

Nettobuchwert 31.12.2020

16

24

3

43

davon Anschaffungswerte

22

38

5

65

davon kumulierte Abschreibungen

– 6

– 14

– 2

– 22

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2019

20

33

4

57

Investitionen

1

 

1

2

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 1

 

– 1

Abschreibungen

– 3

– 3

– 1

– 7

Wertminderungen

– 1

 

 

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

 

– 2

Nettobuchwert 31.12.2019

16

28

4

48

davon Anschaffungswerte

20

38

5

63

davon kumulierte Abschreibungen

– 4

– 10

– 1

– 15

Die Veränderungen der Buchwerte der in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten können der Anmerkung 3.5 entnommen werden. Der gesamte Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich 2020 auf 9 Mio. CHF (Vorjahr: 9 Mio. CHF).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Alpiq Gruppe wendet für alle Leasingverhältnisse ein einheitliches Verfahren für deren Ansatz und Bewertung an. Sie verzichtet auf die unter IFRS 16 zulässigen Anwendungserleichterungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverträge. Bei Vertragsabschluss wird beurteilt, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 handelt oder dieser ein solches enthält. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn Alpiq das vertragliche Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die Verbindlichkeiten für zukünftige Leasingzahlungen aus Leasingverträgen werden zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes in der Bilanz erfasst. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sind als Bestandteil der Sachanlagen bilanziert. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und linear über ihre Laufzeit respektive Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung einer allfälligen Wertminderung. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten zuzüglich allfälliger Rückbauverpflichtungen, direkt zurechenbarer Erwerbskosten und Einmalzahlungen, die zum oder vor Beginn des Vertragsabschlusses geleistet wurden, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen. Der Barwert wird basierend auf einem länderspezifischen, für die Laufzeit und für die Währung geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz berechnet. In den Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeiten sind als Bestandteil der kurz- respektive langfristigen Finanzverbindlichkeiten bilanziert.

Die Festlegung der Vertragslaufzeit zur Bestimmung der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen kann diverse Einschätzungen vom Management bezüglich der zukünftigen Nutzung des geleasten Vermögenswerts erfordern. Verlängerungsoptionen werden in der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird. Kündigungsoptionen werden nur dann berücksichtigt, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei der Beurteilung berücksichtigt Alpiq alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, die Option auszuüben. Alpiq hat intern die folgenden Obergrenzen zur Festlegung der Vertragslaufzeit für unbefristete, kündbare Leasingverträge definiert: für Gebäude, Parkplätze sowie Kraftwerksanlagen maximal zehn Jahre und für alle übrigen wie Mobiliar, IT sowie Fahrzeuge maximal zwei Jahre.

3.7 Eigenkapital

3.7 Eigenkapital

Aktienkapital

Per 1.1.2020 betrug das Aktienkapital 278,7 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 voll einbezahlten Namenaktien à 10 CHF. Am 24.6.2020 hat die Generalversammlung der Alpiq Holding AG der vom Verwaltungsrat beantragten Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) mit der Alpha 2020 AG zugestimmt. Nach dem am gleichen Tag erfolgten Zustimmungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung der Alpha 2020 AG wurde die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft in die Alpha 2020 AG fusioniert, die gleichentags in Alpiq Holding AG umfirmiert wurde. Am 26.6.2020 wurde die Fusion im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. Nach der Fusion und Umfirmierung verfügte die Alpiq Holding AG über ein Aktienkapital von 0,279 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 Namenaktien à 0,01 CHF.

Mit der Umwandlung des Aktionärs-Hybriddarlehens im vierten Quartal 2020 (siehe unten) wurden 5 235 715 neue Namenaktien à 0,01 CHF geschaffen, was zu einer Aktienkapitalerhöhung von 52 357,15 CHF führte. Per 31.12.2020 beträgt das Aktienkapital 0,331 Mio. CHF bestehend aus 33 110 364 voll einbezahlten Namenaktien à 0,01 CHF.

Das Aktionariat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Anteile in % 31.12.2020

Anteile in % 31.12.2019

EOS HOLDING SA

33,33

31,44

Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG

33,33

27,06

EBM (Genossenschaft Elektra Birseck)

19,90

13,66

EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)

6,44

7,13

Eniwa Holding AG

2,12

2,00

Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA

1,79

2,13

IBB Holding AG

1,12

 

Regio Energie Solothurn

1,00

 

WWZ AG

0,96

0,91

Kanton Solothurn

 

5,61

Übrige

 

10,06

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG beantragt der Generalversammlung vom 28.5.2021 für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,40 CHF pro Aktie (total 46 Mio. CHF) auszuschütten.

Hybridkapital

Hybriddarlehen Schweizer Hauptaktionäre

2013 haben die Schweizer Hauptaktionäre ein Hybriddarlehen im Umfang von 367 Mio. CHF gezeichnet. Im vierten Quartal 2020 hat der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG die Wandlung der ausstehenden Aktionärs-Hybriddarlehen in Eigenkapital beantragt. Der Beschluss zur Aktienkapitalerhöhung erfolgte am 29.10.2020 durch die ausserordentliche Generalversammlung. Die Statutenänderung sowie die Genehmigung des geprüften Kapitalerhöhungsberichts durch den Verwaltungsrat erfolgten Mitte November. Die Aktienkapitalerhöhung wurde am 16.11.2020 im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. 

Beim Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre war eine Aussetzung der Zinsen möglich, ohne dass Alpiq die ausgesetzten Zinsen nachbezahlen muss. Wie auch im Vorjahr hat Alpiq beschlossen, für den Zeitraum März 2019 bis März 2020 keine Zinsen auf dem Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre zu bezahlen. Für die nach dem März 2020 aufgelaufenen Zinsen wurde im Rahmen der Umwandlung jeglicher Anspruch wegbedungen. 

Öffentliche Hybridanleihe

2013 hat Alpiq eine öffentliche Hybridanleihe von 650 Mio. CHF am Schweizer Kapitalmarkt platziert. Sie hat eine unbegrenzte Laufzeit und qualifiziert nach den IFRS-Rechnungslegungsrichtlinien als Eigenkapital. Alpiq hat jeweils zum 15.11. ein jährliches Recht, die öffentliche Hybridanleihe zurückzuzahlen. Wie auch im Vorjahr hat Alpiq im Geschäftsjahr 2020 darauf verzichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Im 2018 wurde der Zins erstmals den damaligen Marktbedingungen angepasst und liegt seither bei 4,5325 %. Die Anpassung des Zinssatzes an die Marktbedingungen erfolgt alle fünf Jahre und somit nächstmalig per 15.11.2023. In den Jahren 2023 und 2043 wird der Zins zusätzlich um 25 bps respektive 75 bps erhöht. Die Zinszahlungen auf der öffentlichen Hybridanleihe können nach dem Ermessen von Alpiq ausgesetzt werden. In diesem Fall verfallen die Zinsen nach drei Jahren. 

Die dem Jahr 2020 zuzurechnenden Zinsen nach Steuern betragen 29 Mio. CHF (Vorjahr: 29 Mio. CHF). Unabhängig davon, ob die Zinsen bezahlt wurden oder ob eine rechtliche Verpflichtung für die Bezahlung besteht, erfüllen die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Zinsen der öffentlichen Hybridanleihe die Kriterien einer Vorzugsdividende und werden für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie vom «Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Reinergebnis» abgezogen. Die aufgelaufenen Zinsen nach Steuern betragen per 31.12.2020 insgesamt 4 Mio. CHF (18 Mio. CHF, davon 4 Mio. CHF für die öffentliche Hybridanleihe). Da keine rechtlich durchsetzbare Zahlungsverpflichtung besteht, wurden die aufgelaufenen Zinsen nicht als Finanzverbindlichkeit abgegrenzt und nicht vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Im Jahr 2020 erfolgten Zinszahlungen von insgesamt 29 Mio. CHF. Infolge des Eigenkapitalcharakters des Hybridkapitals wurden diese Ausschüttungen erfolgsneutral über das Eigenkapital (Gewinnreserven) gebucht.

4 Operative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

4.1 Sachanlagen

4.1 Sachanlagen

Mio. CHF

Liegen- schaften

Kraftwerks- anlagen

Übertra- gungs- anlagen

Übrige 1

Anlagen im Bau und An- zahlungen

Nutzungs- rechte Leasing 2

Total

Nettobuchwerte 1.1.2020

116

1 673

11

26

60

48

1 934

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

 

 

– 4

 

– 4

Investitionen

 

 

 

1

50

2

53

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

 

1

 

1

Umklassierungen

 

27

 

1

– 34

 

– 6

Abschreibungen

– 4

– 85

– 1

– 4

 

– 6

– 100

Wertminderungen

 

– 22

 

 

 

– 1

– 23

Wertaufholungen

 

63

 

 

4

1

68

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 1

 

 

 

– 1

– 2

Nettobuchwerte 31.12.2020

112

1 655

10

24

77

43

1 921

davon Anschaffungswerte

175

4 933

41

37

81

65

5 332

davon kumulierte Abschreibungen

– 63

– 3 278

– 31

– 13

– 4

– 22

– 3 411

1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten

2 Details siehe Anmerkung 3.6

Mio. CHF

Liegen- schaften

Kraftwerks- anlagen

Übertra- gungs- anlagen

Übrige 1

Anlagen im Bau und An- zahlungen

Nutzungs- rechte Leasing 2

Total

Nettobuchwerte 1.1.2019

119

2 266

11

29

33

57

2 515

Investitionen

 

17

 

1

40

2

60

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

 

1

 

1

Umklassierungen

 

22

 

2

– 9

 

15

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 310

 

– 2

– 4

– 1

– 317

Abschreibungen

– 3

– 98

 

– 4

 

– 7

– 112

Wertminderungen

 

– 201

 

 

 

– 1

– 202

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 23

 

 

– 1

– 2

– 26

Nettobuchwerte 31.12.2019

116

1 673

11

26

60

48

1 934

davon Anschaffungswerte

177

4 917

42

37

182

63

5 418

davon kumulierte Abschreibungen

– 61

– 3 244

– 31

– 11

– 122

– 15

– 3 484

1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten

2 Details siehe Anmerkung 3.6

Wertminderungen und Wertaufholungen 2020

Im Jahr 2020 wurden Wertminderungen in der Höhe von 23 Mio. CHF (Vorjahr: 202 Mio. CHF) und Wertaufholungen in der Höhe von 68 Mio. CHF (0 Mio. CHF) vorgenommen.

Am 27.1.2020 hat die Gestore dei Servizi Energetici GSE S.p.A. (GSE), die in Italien für die Umsetzung und Überwachung der Anreizsysteme und Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verantwortlich ist, der Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l. (SASF 4) den finalen Bericht zu ihrer im Juli 2017 begonnenen und im Jahr 2019 abgeschlossenen Inspektion zugestellt. Darin hielt GSE fest, dass sie einerseits Abweichungen festgestellt hat zwischen den in der Dokumentation für die Beantragung der Einspeisevergütung genannten Spezifikationen und den eingereichten Nachweisen und dass andererseits gewisse Nachweise nicht erbracht werden konnten. Der Antrag für den Erhalt der Einspeisevergütung wurde vor dem Bau der Solaranlagen durch die Moncada Energy Group gestellt. Als Erbauerin der Anlagen war sie auch dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Anlagen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen gebaut werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können. Alpiq hatte SASF 4 im Jahr 2018 von der Moncada Energy Group S.r.l. übernommen. GSE schätzte die festgestellten Abweichungen als wesentlich ein, widerrief deshalb den Anspruch der SASF 4 auf die bereits erhaltenen Einspeisevergütungen und stellte fest, dass SASF 4 den Anspruch auf alle zukünftigen Einspeisevergütungen verliert. Alpiq hat den Entscheid unter Ergreifung des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels angefochten. Aufgrund der möglichen Kürzung des Anspruchs auf zukünftige Einspeisevergütungen hat Alpiq im Vorjahr sowie im ersten Halbjahr 2020 Wertminderungen auf den betroffenen Solaranlagen verbucht. Zudem wurde im Vorjahr eine sonstige Rückstellung für mögliche Rückerstattungen von erhaltenen Einspeisevergütungen verbucht. Nach der Einreichung von weiteren Nachweisen und diversen Verhandlungen hat GSE den Anfang 2020 verfügten vollständigen Widerruf des Anspruchs auf Einspeisevergütungen Ende 2020 aufgehoben und stattdessen eine Reduktion der ursprünglich zugesprochenen Einspeisevergütung um 18 % festgelegt. Aus diesem Grund konnte in der SASF 4, welche dem Geschäftsbereich Generation International zugeordnet ist, eine Wertaufholung von 12 Mio. CHF auf den Kraftwerksanlagen und eine Auflösung der Rückstellung um 9 Mio. CHF  verbucht werden. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Bestimmung des erzielbaren Werts beträgt 7,54 %. Alpiq prüft rechtliche Schritte gegen die Moncada Energy Group, um sich schadlos zu halten.

Im Geschäftsbereich Generation International mussten auf den Windparks der italienischen Gesellschaften Alpiq Wind Italia S.r.l. und Enpower 2 S.r.l., auf den Solaranlagen der italienischen Gesellschaft Società Agricola Solar Farm 2 S.r.l. (SASF 2) sowie auf den Kleinwasserkraftwerken der Isento Wasserkraft AG Wertberichtigungen vorgenommen werden. Diese betrugen 17 Mio. CHF bei den Windparks, 2 Mio. CHF bei den Solaranlagen und 2 Mio. CHF auf den Kleinwasserkraftwerken. Haupttreiber für die Wertminderungen sind ausgelaufene oder in den kommenden Jahren auslaufende Einspeisevergütungen, sinkende prognostizierte Strompreise sowie eine Erhöhung des Diskontsatzes. Für die Bestimmung des erzielbaren Werts wurde für die  Alpiq Wind Italia ein Abzinsungssatz vor Steuern von 6,77 % verwendet, für die Enpower 2 ein Satz von 5,39 %, für SASF 2 ein Satz von 6,20 % und für die Isento Wasserkraft ein Satz von 5,25 %.

Auf dem zum Geschäftsbereich Generation International zugehörigen, thermischen Kraftwerk San Severo in Italien konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 52 Mio. CHF verbucht werden. Die erzielten positiven Ergebnisse sowie die zukünftigen Aussichten belegen, dass sich das Leistungspotential nachhaltig erhöht hat. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Ermittlung des erzielbaren Werts belief sich auf 9,62 %.

Im Zusammenhang mit der Veräusserung des dem Geschäftsbereich Generation International zugehörigen, schwedischen Windparks Tormoseröd konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 4 Mio. CHF verbucht werden. Weitere Informationen zum Verkauf sind in Anmerkung 5.2 enthalten.

Wertminderungen 2019

Wertminderungen in der Höhe von 186 Mio. CHF betrafen die veräusserten tschechischen Kohlekraftwerke Kladno und Zlín im Geschäftsbereich Generation International, vor der Umklassierung in die zur Veräusserung gehaltenen Aktiven. Detaillierte Erläuterungen dazu sowie Ausführungen zu Wertminderungen auf veräusserten Vermögenswerten sind in Anmerkung 5.2 enthalten. Darüber hinaus mussten im Zusammenhang mit dem finalen Inspektionsbericht von GSE Wertminderungen auf Solaranlagen in der Höhe von 14 Mio. CHF verbucht werden (siehe Wertminderungen und Wertaufholungen 2020). Für die Bestimmung des erzielbaren Werts wurde ein Abzinsungssatz vor Steuern in der Höhe von 4,63 % verwendet.

Vertragliche Verpflichtungen

Für die Erstellung und den Erwerb von Sachanlagen bestehen am Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in der Höhe von 29 Mio. CHF (Vorjahr: 25 Mio. CHF).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Der Verpflichtung zur Instandstellung von Grundstücken nach Ablauf der Konzession oder Nutzung wird individuell gemäss den vertraglichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die geschätzten Kosten für die Instandstellung (inklusive allfälligem Rückbau von Anlagen) sind Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellkosten und werden als Rückstellung bilanziert. Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, sofern sie die Lebensdauer beträchtlich verlängern, die Kapazität erhöhen oder eine substanzielle Verbesserung der Qualität der Sachanlage mit sich bringen.

Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über deren geschätzte betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer respektive bei Kraftwerksanlagen auf den Termin ihres Heimfalls. Anlagen im Bau und Anzahlungen unterliegen keiner planmässigen Abschreibung, bis sie fertiggestellt beziehungsweise betriebsbereit sind und in die entsprechende Anlagekategorie umklassiert werden; die erstmalige Abschreibung erfolgt nach Fertigstellung respektive Erreichung des betriebsbereiten Zustands. Die geschätzten Nutzungsdauern für die einzelnen Anlagekategorien liegen innerhalb der folgenden Bandbreiten:

  • Kraftwerksanlagen: 20 – 80 Jahre
  • Übertragungsanlagen: 15 – 40 Jahre
  • Gebäude: 20 – 60 Jahre
  • Betriebseinrichtungen / Fahrzeuge: 3 – 20 Jahre
  • Grundstücke: nur bei Wertminderungen
  • Anlagen im Bau und Anzahlungen: sofern Wertminderungen bereits erkennbar

Der Restwert sowie die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts werden regelmässig, mindestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahrs hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen bestehen. Liegen Indikatoren einer Wertminderung vor, wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung in Höhe der Differenz. Ein in einer Vorperiode für einen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.

Die Ermittlung der Nutzungsdauer, des Restwerts und des erzielbaren Werts beinhalten Schätzungen. Als erzielbarer Wert gilt der höhere der beiden Beträge aus Marktwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzwert eines einzelnen Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Nutzwert wird auf der Grundlage von geschätzten zukünftigen Mittelzuflüssen (Discounted-Cashflow-Methode) berechnet. Basis bilden die vom Management genehmigten Unternehmenspläne der folgenden drei Geschäftsjahre sowie weitere, nach der Genehmigung bekannt gewordene, relevante Einflussfaktoren. Die Unternehmenspläne basieren auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte sowie aktueller Markterwartungen und enthalten daher wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Annahmen. Diese beziehen sich vor allem auf Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, Fremdwährungskurse (insbesondere EUR / CHF- und EUR / USD-Wechselkurse), Inflationsraten, Diskontierungssätze, regulatorische Rahmenbedingungen und unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten. Anhand von externen Marktdaten und -analysen werden die vorgenommenen Schätzungen periodisch überprüft. Für die Berechnung der Endwerte werden die Geldflüsse mit einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) inflationiert. Die Wachstumsrate entspricht dem von Alpiq erwarteten langfristigen, durchschnittlichen Wachstum und stellt eine Prognose dar. Die verwendeten Abzinsungssätze widerspiegeln die aktuelle Markteinschätzung für die den Vermögenswerten zuzuordnenden spezifischen Risiken und stellen eine bestmögliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen, Annahmen und Prognosen abweichen und in Folgeperioden zu wesentlichen Anpassungen führen. Erzielt der Vermögenswert keine von anderen Vermögenswerten unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Vermögenswert zugeordnet ist.

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Goodwill

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2020

30

0

66

6

102

Investitionen

 

 

 

11

11

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

5

5

Umklassierungen

 

 

21

– 15

6

Abschreibungen

– 2

 

– 19

 

– 21

Wertminderungen

– 1

 

– 3

 

– 4

Nettobuchwerte 31.12.2020

27

0

65

7

99

davon Anschaffungswerte

1 492

 

514

7

2 013

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 465

 

– 449

 

– 1 914

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Goodwill

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2019

31

16

77

8

132

Investitionen

 

 

 

8

8

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

4

4

Umklassierungen

 

 

7

– 7

0

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 16

– 1

 

– 17

Abschreibungen

– 1

 

– 14

 

– 15

Wertminderungen

 

 

– 2

– 7

– 9

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

 

– 1

 

– 1

Nettobuchwerte 31.12.2019

30

0

66

6

102

davon Anschaffungswerte

1 492

 

500

6

1 998

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 462

 

– 434

 

– 1 896

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Wertminderungen 2020

Im Geschäftsbereich Digital & Commerce wurde in den übrigen immateriellen Anlagen eine Wertminderung von 3 Mio. CHF erfasst, welche die bereits im Vorjahr wertgeminderte Software betrifft. Im Geschäftsbereich Generation International mussten Energiebezugsrechte der Alpiq Wind Italia S.r.l. um 1 Mio. CHF wertgemindert werden. Für weitere Informationen wird auf Anmerkung 4.1 verwiesen.

Wertminderungen 2019

Im Geschäftsbereich Digital & Commerce musste in den Anlagen in Entwicklung und in den übrigen immateriellen Anlagen eine Wertminderung in der Höhe von 7 Mio. CHF respektive 2 Mio. CHF vorgenommen werden, da eine Software nicht im ursprünglich erwarteten Umfang eingesetzt werden konnte. 

Rechnungslegungsgrundsätze

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- und Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden grundsätzlich linear über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der Energiebezugsrechte erfolgt im Umfang der jährlich getätigten Energiebezüge im Verhältnis zur gesamten vertraglich vereinbarten Energiebezugsmenge. Zum Ende jedes Geschäftsjahrs werden Abschreibungszeitraum und -methode überprüft. Die Nutzungsdauer der bilanzierten immateriellen Anlagen bewegt sich in einer Bandbreite von 1 bis 77 Jahren. Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen werden nicht planmässig abgeschrieben. Eine Überprüfung auf Wertminderung wird durchgeführt, wenn entsprechende Anzeichen vorhanden sind. 

Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag. Ein in einer Vorperiode für einen immateriellen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.

Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Annahmen können der Anmerkung 4.1 entnommen werden.

4.3 Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

4.3 Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Total

Buchwerte 1.1.2020 (angepasst) 1

2 314

10

2 324

Dividenden

– 22

 

– 22

Anteiliges Ergebnis

– 35

 

– 35

Im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte aus IAS 19 und IFRS 9

13

2

15

Investitionen

 

1

1

Umklassierungen

– 6

3

– 3

Buchwerte 31.12.2020

2 264

16

2 280

1 Siehe Anmerkung 1.4

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Total

Buchwerte 1.1.2019 (angepasst) 1

2 398

20

2 418

Dividenden

– 22

 

– 22

Anteiliges Ergebnis

– 38

– 2

– 40

Im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte aus IAS 19 und IFRS 9

– 18

– 2

– 20

Umklassierungen

– 6

 

– 6

Abgänge

 

– 2

– 2

Wertminderungen

 

– 4

– 4

Buchwerte 31.12.2019 (angepasst) 1

2 314

10

2 324

1 Siehe Anmerkung 1.4

Eckwerte

Die Aktionäre der Partnerwerke sind aufgrund bestehender Partnerverträge während der Konzessionsdauer verpflichtet, die auf ihren Beteiligungsanteil entfallende Energie zu übernehmen und die anteiligen Jahreskosten zu bezahlen. Ferner besteht für die Eigentümer von nuklearen Anlagen gegenüber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eine begrenzte Nachschusspflicht für den Fall, dass ein einzelner primär Leistungspflichtiger seine Zahlung nicht leisten kann. Die Partnerverträge laufen über die Lebensdauer des Kraftwerks oder über die Nutzungsdauer der Konzession und können nicht gekündigt werden. Bei einzelnen Partnerwerken hat Alpiq einen Teil der ihr aufgrund ihres Beteiligungsanteils zustehenden Energie sowie die damit zusammenhängende Verpflichtung zur Bezahlung der anteiligen Jahreskosten an eine andere Unternehmung abgetreten. In diesen Fällen kann der ausgewiesene, wirtschaftlich relevante Anteil vom aktienrechtlichen Anteil abweichen. Für die Alpiq Gruppe beliefen sich die anteiligen ordentlichen Jahreskosten sämtlicher Partnerwerke im Jahr 2020 auf 452 Mio. CHF (Vorjahr: 345 Mio. CHF). Diese sind im Energie- und Warenaufwand enthalten.

Aufgrund der Fusion von Atel und EOS zu Alpiq im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses auf den erworbenen Vermögenswerten Marktwertanpassungen vorgenommen. Diese sind in den Eckwerten enthalten und werden auf Basis einer Gewichtung ermittelt.

Wesentliche Partnerwerke 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grande Dixence SA

Nant de Drance SA

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Kernkraftwerk- Beteiligungs- gesellschaft AG (KBG)

Mio. CHF

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

2 135

1 282

2 054

800

3 743

1 487

5 469

1 431

735

246

davon langfristige Finanzanlagen

49

30

9

4

2 329

925

2 290

599

 

 

Umlaufvermögen

19

11

281

110

108

43

297

77

14

5

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

1

 

278

108

17

7

99

26

6

2

Langfristiges Fremdkapital

666

400

1 646

642

3 364

1 337

4 309

1 127

87

29

davon langfristige Finanzschulden

665

399

1 646

642

105

42

485

127

87

29

Kurzfristiges Fremdkapital

235

141

283

110

132

52

198

52

38

13

davon kurzfristige Finanzschulden

166

100

250

98

46

18

40

10

23

7

Eigenkapital

1 253

752

406

158

355

141

1 259

329

624

209

Erträge

168

101

3

1

421

168

520

137

131

44

Aufwendungen

– 195

– 117

– 14

– 5

– 407

– 162

– 530

– 139

– 169

– 56

Reinergebnis

– 27

– 16

– 11

– 4

14

6

– 10

– 2

– 38

– 12

Sonstiges Ergebnis

3

2

– 5

– 2

18

7

19

5

 

 

Gesamtergebnis

– 24

– 14

– 16

– 6

32

13

9

3

– 38

– 12

Erhaltene Dividende

 

5

 

 

 

7

 

6

 

2

Bei den von Alpiq als wesentlich eingestuften assoziierten Unternehmen handelt es sich ausschliesslich um strategisch bedeutende Partnerwerke. Für keine dieser Gesellschaften ist ein Marktpreis verfügbar.

Wesentliche Partnerwerke 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grande Dixence SA

Nant de Drance SA (angepasst) 1

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Kernkraftwerk- Beteiligungs- gesellschaft AG (KBG)

Mio. CHF

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

2 192

1 315

1 975

770

3 641

1 447

5 349

1 399

777

259

davon langfristige Finanzanlagen

56

34

9

4

2 213

879

2 165

566

 

 

Umlaufvermögen

6

4

25

10

183

73

378

99

5

2

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

2

1

18

7

48

19

160

42

1

 

Langfristiges Fremdkapital

835

494

1 417

552

3 343

1 329

4 212

1 102

67

22

davon langfristige Finanzschulden

814

489

1 417

552

136

54

485

127

67

22

Kurzfristiges Fremdkapital

89

53

167

65

142

56

243

64

47

16

davon kurzfristige Finanzschulden

30

18

138

54

 

 

 

 

39

13

Eigenkapital

1 274

772

416

163

339

135

1 272

332

668

223

Erträge

154

94

3

1

418

166

501

131

145

48

Aufwendungen

– 193

– 113

– 20

– 8

– 403

– 160

– 499

– 131

– 177

– 59

Reinergebnis

– 39

– 19

– 17

– 7

15

6

2

0

– 32

– 11

Sonstiges Ergebnis

– 8

– 2

2

1

– 23

– 9

– 20

– 5

 

 

Gesamtergebnis

– 47

– 21

– 15

– 6

– 8

– 3

– 18

– 5

– 32

– 11

Erhaltene Dividende

 

5

 

 

 

7

 

6

 

2

1 Siehe Anmerkung 1.4

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen 2020

 

 

 

 

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Mio. CHF

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

3 881

1 027

47

18

davon langfristige Finanzanlagen

51

7

1

 

Umlaufvermögen

112

21

28

9

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

51

 

15

5

Langfristiges Fremdkapital

1 419

306

18

5

davon langfristige Finanzschulden

1 392

300

 

 

Kurzfristiges Fremdkapital

341

67

20

6

davon kurzfristige Finanzschulden

203

40

6

2

Eigenkapital

2 233

675

37

16

Erträge

429

88

60

19

Aufwendungen

– 443

– 95

– 57

– 19

Reinergebnis

– 14

– 7

3

Sonstiges Ergebnis

6

1

8

2

Gesamtergebnis

– 8

– 6

11

2

Erhaltene Dividende

 

2

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen 2019

 

 

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Mio. CHF

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

3 994

1 055

25

10

davon langfristige Finanzanlagen

60

8

 

 

Umlaufvermögen

101

17

23

8

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

52

9

10

4

Langfristiges Fremdkapital

1 525

319

22

6

davon langfristige Finanzschulden

1 504

315

 

 

Kurzfristiges Fremdkapital

299

64

6

2

davon kurzfristige Finanzschulden

148

35

 

 

Eigenkapital

2 271

689

20

10

Erträge

385

80

84

26

Aufwendungen

– 400

– 87

– 98

– 32

Reinergebnis

– 15

– 7

– 14

– 6

Sonstiges Ergebnis

– 12

– 2

– 8

– 2

Gesamtergebnis

– 27

– 9

– 22

– 8

Erhaltene Dividende

 

2

 

 

Rechnungslegungsgrundsätze

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf welches die Alpiq Gruppe durch die Möglichkeit der Mitwirkung an dessen finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen massgeblich Einfluss nehmen kann und das weder ein Tochterunternehmen noch eine gemeinschaftliche Vereinbarung darstellt. Ein massgeblicher Einfluss wird im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 % angenommen. Je nach Gegebenheit werden Gesellschaften, auch wenn die Beteiligungsquote weniger als 20 % beträgt, gleichermassen nach der Equity-Methode als assoziierte Unternehmen in die Konzernrechnung einbezogen; insbesondere, wenn die Alpiq Gruppe in den massgebenden Entscheidungsgremien wie dem Verwaltungsrat vertreten ist oder wenn sie bei der Geschäfts- und Finanzpolitik mitwirkt. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden Gesellschaften bewertet, an denen Alpiq zwar eine Beteiligungsquote von 50 % oder mehr hält, über die sie aber durch Restriktionen in Statuten, in Verträgen oder im Organisationsreglement keine Kontrolle ausüben kann.

Bei den assoziierten Unternehmen unterscheidet Alpiq zwischen Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen. Bei den Partnerwerken handelt es sich um Gesellschaften, die Kernkraftwerke oder Wasserkraftwerke bauen, unterhalten oder betreiben oder die Energiebezugsrechte verwalten. Beim Kauf von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen kann Goodwill entstehen, welcher der Differenz zwischen den Erwerbskosten der Beteiligung und dem anteiligen Marktwert des identifizierbaren Nettovermögens entspricht. Dieser Goodwill ist im Beteiligungsbuchwert der assoziierten Unternehmen enthalten.

Der Abschlusszeitpunkt von einzelnen Partnerwerken (hydrologisches Jahr) und übrigen assoziierten Unternehmen weicht von demjenigen des Konzerns ab. Von diesen Gesellschaften werden die letzten verfügbaren Abschlüsse für die Erstellung der Konzernrechnung der Alpiq Gruppe verwendet. Bedeutende Transaktionen und Ereignisse, welche sich zwischen dem letzten Abschluss und dem 31.12. ereignet haben, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Für den Einbezug in die Konzernrechnung werden die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Für Gesellschaften, bei welchen keine IFRS-Abschlüsse vorhanden sind, werden Überleitungsrechnungen erstellt.

4.4 Vorräte

4.4 Vorräte

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Hilfs-, Betriebs- und Brennstoffe

13

13

CO 2 - und andere Zertifikate

53

47

Vertragserfüllungskosten

1

1

Total

67

61

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Vorräte sind zu Anschaffungswerten, ermittelt nach der FIFO- oder der Durchschnittsmethode, zu Herstellkosten oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert bilanziert. Vertragserfüllungskosten werden aktiviert, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung entstehen und erwartet wird, dass sie wieder erwirtschaftet werden können. Aktivierte Vertragserfüllungskosten werden systematisch über die Zeitperiode amortisiert, über welche die Leistung an den Kunden erbracht wird.

4.5 Forderungen

4.5 Forderungen

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1

714

616

Vorauszahlungen an Lieferanten

8

7

Sonstige kurzfristige Forderungen 2

356

315

Total

1 078

938

1 Davon stammen 446 Mio. CHF (Vorjahr: 353 Mio. CHF) aus Kundenverträgen gemäss IFRS 15.

2 Beinhalten Vertragsvermögenswerte im Umfang von 12 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF)

Alpiq gewährt ihren Kunden Zahlungsfristen, die 30 Tage grösstenteils nicht übersteigen. In gewissen Fällen beträgt die gewährte Zahlungsfrist 60 Tage. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber derselben Gegenpartei werden verrechnet, sofern mit den Gegenparteien eine Nettingvereinbarung getroffen wurde und die Zahlung netto erfolgen wird. Weitere Informationen dazu sind unter Anmerkung 3.1 offengelegt.

Altersanalyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

Brutto

Wertberichtigung

Netto (Bilanz)

Brutto

Wertberichtigung

Netto (Bilanz)

Nicht fällig

668

668

577

– 1

576

Fällig seit 1 – 90 Tagen

31

– 1

30

22

 

22

Fällig seit 91 – 180 Tagen

1

– 1

6

– 6

Fällig seit 181 – 360 Tagen

3

 

3

Fällig seit über 360 Tagen

57

– 41

16

54

– 39

15

Total

757

– 43

714

662

– 46

616

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Buchwert vor Wertberichtigung

757

662

Davon wertberichtigt

– 43

– 46

Wertberichtigung Anfang Jahr

– 46

– 42

Bildung zusätzlicher Wertberichtigungen 1

– 1

– 9

Ausbuchung aufgrund von Verlusten

1

1

Auflösung nicht mehr benötigter Wertberichtigungen

2

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

1

2

Wertberichtigung Ende Jahr

– 43

– 46

1 Davon stammen – 1 Mio. CHF (Vorjahr: – 9 Mio. CHF) aus Forderungen aus Kundenverträgen gemäss IFRS 15.

Die Wertberichtigungen umfassen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 42 Mio. CHF (Vorjahr: 45 Mio. CHF), die für Forderungen mit konkreten Anzeichen eines Ausfallrisikos (z.B. Zahlungsunfähigkeit) gebildet wurden. Zusätzlich enthalten sie gemäss «expected credit loss model» auch Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 Mio. CHF (1 Mio. CHF) aufgrund des inhärenten Ausfallrisikos auf Forderungen. Dazu werden individuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten je Gegenpartei berechnet, welche je nach Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen 0,0 % bis 19,4 % (0,0 % bis 19,3 %) betragen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze der finanziellen Forderungen werden in Anmerkung 3.2 offengelegt.

4.6 Flüssige Mittel

4.6 Flüssige Mittel

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Sichtguthaben

338

438

Terminguthaben mit Laufzeiten unter 90 Tagen

2

2

Total

340

440

Die Sichtguthaben beinhalten Bankkonten von ausländischen Tochtergesellschaften mit einem Saldo von total 39 Mio. EUR, umgerechnet 42 Mio. CHF (Vorjahr: 39 Mio. EUR, umgerechnet 42 Mio. CHF), die aufgrund von Bestimmungen in lokal abgeschlossenen Finanzierungsverträgen verpfändet sind und nur für die Deckung des eigenen Bedarfs an flüssigen Mitteln benützt werden dürfen. Diese Mittel sind deshalb für die Alpiq Gruppe nicht vollständig frei verfügbar.

4.7 Rückstellungen

4.7 Rückstellungen

Mio. CHF

Verlust- bringende Verträge

Restruktu- rierungen

Rückbau eigene Kraftwerke

Gewähr- leistungen

Übrige

Total

Langfristige Rückstellungen am 1.1.2020 (angepasst) 1

319

 

45

1

49

414

Kurzfristige Rückstellungen am 1.1.2020

13

6

 

16

20

55

Rückstellungen am 1.1.2020 (angepasst) 1

332

6

45

17

69

469

Bildung

114

 

 

 

18

132

Verzinsung

16

 

2

 

 

18

Verwendung

– 13

 

 

– 13

– 20

– 46

Nicht benötigte, aufgelöste Rückstellungen

– 6

 

 

– 3

– 28

– 37

Umklassierung

 

 

 

 

1

1

Rückstellungen am 31.12.2020

443

6

47

1

40

537

Langfristige Rückstellungen am 31.12.2020

430

 

47

1

28

506

Kurzfristige Rückstellungen am 31.12.2020

13

6

 

 

12

31

1 Siehe Anmerkung 1.4

Verlustbringende Verträge

Die Rückstellung für verlustbringende Verträge umfasst den Barwert der am Bilanzstichtag bestehenden verlustbringenden Verträge. Die Erhöhung von 114 Mio. CHF betrifft im Wesentlichen zwei Verträge. Einerseits musste die Rückstellung für den verlustbringenden Vertrag für den künftigen Bezug von Energie aus dem Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance um 97 Mio. CHF erhöht werden. Dies aufgrund von tieferen Volatilitäten im stündlichen Profil, niedrigeren kurzfristigen sowie langfristigen Marktpreisen, dem immer noch schwachen CHF / EUR-Wechselkurs sowie der Tatsache, dass die vollständige industrielle Inbetriebnahme des Kraftwerks Ende Dezember 2021 und nicht mehr wie Ende letzten Jahres angenommen Ende September 2021 erwartet wird. Andererseits musste die Rückstellung für einen verlustbringenden Vertrag im Ausland wegen tieferen Marktpreisen um 11 Mio. CHF erhöht werden. Informationen zu den nicht fortgeführten Aktivitäten sind in Anmerkung 5.2 enthalten. 

Die Höhe der Rückstellungen für verlustbringende Verträge hängt von verschiedenen Annahmen ab, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, der langfristigen Zinssätze sowie der Effekte der Währungsumrechnung (EUR in CHF). Diese mit Unsicherheiten verbundenen Annahmen werden jeweils per Bilanzstichtag getroffen und können in Folgeperioden teilweise zu wesentlichen Anpassungen führen.

Restrukturierungen

Die Rückstellung für Restrukturierungen deckt die zukünftig erwarteten Aufwendungen aus den in der Vergangenheit eingeleiteten Restrukturierungsprogrammen ab.

Rückbau eigene Kraftwerke

Die Rückstellung für den Rückbau eigener Kraftwerke deckt die geschätzten Kosten der Rückbauverpflichtungen aus dem bestehenden eigenen Kraftwerkspark.

Gewährleistungen

Die Rückstellung für Gewährleistungen wurde auf der Basis von Vergangenheitswerten sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen ermittelt und enthält auch die Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts an Bouygues Construction.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich, bestehende sowie drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen und weitere als wahrscheinlich eingeschätzte betriebliche Risiken. Im Jahr 2020 konnten Rückstellungen in Höhe von 9 Mio. CHF aufgelöst werden, da GSE den vollständigen Widerruf des Anspruchs von Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l. auf Einspeisevergütungen aufgehoben hat (siehe Anmerkung 4.1).

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen basieren jeweils auf den aktuell verfügbaren Informationen und der vom Management getroffenen Einschätzung zum Ausgang der Gerichtsfälle. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang kann der effektive Mittelabfluss wesentlich von den Rückstellungen abweichen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen (rechtliche oder faktische), die auf vergangenen Geschäftsvorfällen beziehungsweise Ereignissen beruhen, bei welchen die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Fälligkeit und / oder der Betrag jedoch unbestimmt sind. Die Höhe des Betrags wird per Bilanzstichtag ermittelt und entspricht dem nach der bestmöglichen Einschätzung erwarteten, auf den Bilanzstichtag abgezinsten Mittelabfluss.

4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

Steueraudit der ANAF bei der Alpiq Energy SE

Nach dem Steueraudit bei der Bukarester Niederlassung der Alpiq Energy SE, Prag, hat die rumänische Steuerbehörde ANAF (Agenţia Naţională de Administrare Fiscală) im September 2017 Alpiq den finalen Entscheid zum Steuerbetreffnis in Höhe von 793 Mio. RON, umgerechnet 176 Mio. CHF, für Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer und Strafsteuern (inklusive Verzugszinsen) für die Periode 2010 bis 2014 zugestellt. Das von der ANAF ermittelte Steuerbetreffnis wird dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten, da Alpiq überzeugt ist, dass die Geschäftsaktivitäten der Alpiq Energy SE in Rumänien stets unter Beachtung der anwendbaren rumänischen und europäischen Regeln und Gesetze ausgeübt worden sind. Die Position von Alpiq wird von den aktuell vorliegenden Einschätzungen externer Rechts- und Steuerexperten bestätigt. Alpiq hat im Jahr 2017 bei der ANAF gegen das Steuerbetreffnis Einsprache erhoben. Den diesbezüglichen Entscheid der ANAF hat Alpiq Ende Juni 2018 erhalten. Die ANAF stützte in der Hauptsache ihre eigene Auffassung und wies die Einsprache in Bezug auf einen Betrag von 589 Mio. RON, umgerechnet 131 Mio. CHF, als unbegründet zurück. In Bezug auf einen Betrag von 204 Mio. RON, umgerechnet 45 Mio. CHF, hat sie die Entscheidung aus dem Steueraudit aufgehoben und eine Neubeurteilung angeordnet. In einem betragsmässig unwesentlichen Punkt hat die ANAF zu Gunsten von Alpiq entschieden. Den Einspracheentscheid der ANAF hat Alpiq unter Ergreifung des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels angefochten. Im Jahr 2020 fanden diesbezüglich mehrere Anhörungen statt. Zudem hat der vom Gericht ernannte, unabhängige Experte sein Expertengutachten beim Gericht eingereicht. ANAF hat jedoch noch weitere Anschuldigungen vorgebracht, die von Alpiq bestritten werden. Die nächste Anhörung wird im März 2021 stattfinden.

Am 29.1.2019 hat der oberste Gerichtshof in Bukarest entschieden, dass das von der ANAF verfügte Steuerbetreffnis im Betrag von 589 Mio. RON, umgerechnet 131 Mio. CHF, bis zu einem erstinstanzlichen Gerichtsentscheid nicht vollstreckbar ist. Am 3.9.2019 hat das Berufungsgericht in Bukarest zudem das Begehren von Alpiq gutgeheissen, dass das verfügte Steuerbetreffnis bis zu einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil nicht vollstreckbar ist. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Alpiq fordert von ANAF die Erstattung der im Zusammenhang mit der Bankgarantie entstandenen Kosten und weiterer Aufwendungen und hat deshalb im Herbst 2019 eine entsprechende Klage beim Berufungsgericht in Bukarest eingereicht. Diese wurde in einem erstinstanzlichen Urteil teilweise gutgeheissen und aufgrund der rechtswidrigen Sicherungsmassnahmen der ANAF wurde Alpiq ein unwesentlicher Betrag für Schadenersatz zugesprochen. Der Schadenersatzanspruch wird in einem zivilrechtlichen Verfahren verfolgt werden.

Alpiq schätzt es weiterhin als unwahrscheinlich ein, dass sie in dieser Angelegenheit unterliegen wird, weshalb keine Verbindlichkeit für das Steuerbetreffnis verbucht wurde.

Ausgleichsklage gegen die Alpiq Holding AG

Im Rahmen des Squeeze-out-Mergers (siehe Anmerkung 3.7 Eigenkapital) erhielten sämtliche Minderheitsaktionäre der Alpiq Holding AG eine Abfindung für jede von ihnen gehaltene Aktie der Alpiq Holding AG zum Zeitpunkt der Fusion. Die durch eine Aktionärin geleistete Abfindung betrug 70 CHF pro Aktie. Damit wurden die Aktionäre, die im Rahmen der Fusion eine Abfindung erhielten, gleich behandelt wie jene Publikumsaktionäre, die ihre Alpiq-Aktien im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots der Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG) angedient hatten.

Wie in der Medienmitteilung vom 4.9.2020 von Alpiq kommuniziert, haben die zwei Investoren Knight Vinke (KVIP International V L.P.) und Merion Capital (Merion Capital LP, Merion Capital ERISA LP und Merion Capital II LP) je eine Ausgleichsklage nach Art. 105 Fusionsgesetz gegen die Alpiq Holding AG eingereicht. Mit den zwei Klagen lassen sie die von den beiden Generalversammlungen beschlossene und von der SKBAG bezahlte Abfindung gerichtlich überprüfen. Die beiden Ausgleichsklagen wurden am 1.9.2020 beim zuständigen Gericht, der Chambre patrimoniale cantonale des Kantons Waadt, als Antrag auf Schlichtung (französisch: Requête de conciliation) eingereicht. Die von den beiden Investoren verlangte Abfindung soll auf einem damaligen Wert der Namenaktien der Alpiq Holding AG von mindestens 140 CHF (Knight Vinke) beziehungsweise 130 CHF (Merion) pro Aktie basieren. Dies würde einem von der Alpiq Holding AG zu bezahlenden zusätzlichen Abfindungsbetrag zugunsten aller abgefundenen Minderheitsaktionäre von rund 195 Mio. CHF entsprechen.

Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots der SKBAG, wurde PricewaterhouseCoopers (PwC) als unabhängige Expertin mit der Erstellung und Unterbreitung einer Fairness Opinion zur Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht beauftragt. PwC hatte nach umfassender Analyse eine Wertbandbreite von 65 CHF bis 73 CHF pro Aktie der Alpiq Holding AG ermittelt. PwC kam damals in ihrer Fairness Opinion zum Schluss, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht fair und angemessen ist. Im Rahmen des Squeeze-out-Mergers wurde die Alantra AG damit beauftragt, einen unabhängigen Bewertungsbericht für die Verwaltungsräte der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG zu erstellen. Der Bewertungsbericht von Alantra ermittelte eine Wertbandbreite von 63,30 CHF bis 72,50 CHF pro Aktie der Alpiq Holding AG und bestätigte damit, dass die vereinbarte Abfindung in der Höhe von 70 CHF pro Aktie angemessen ist.

Aufgrund aller bisher bekannten Tatsachen und Umstände, einschliesslich der beiden unabhängigen Bewertungsgutachten, die den Abfindungsbetrag pro Aktie als angemessen befunden haben, erachtet Alpiq es als unwahrscheinlich, dass sie in dieser Rechtsstreitigkeit unterliegen wird.

Weitere Sachverhalte

Zum Bilanzstichtag wie auch per 31.12.2019 bestanden keine wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungsverhältnissen gegenüber Dritten zugunsten Dritter. Für weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit Partnerwerken wird auf Anmerkung 4.3 verwiesen. Die Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts sind in Anmerkung 5.2 offengelegt.

4.9 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

4.9 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

409

386

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

213

162

Anzahlungen von Kunden

21

14

Total

643

562

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten, welche gleichzeitig Kunden sind, werden mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, sofern mit den Gegenparteien eine Nettingvereinbarung getroffen wurde und die Zahlung netto erfolgen wird. Weitere Informationen dazu sind unter Anmerkung 3.1 offengelegt.

In der Position «Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten» sind die entstandenen Verpflichtungen in Höhe von 49 Mio. CHF (Vorjahr: 49 Mio. CHF) aus dem Verkauf der Darlehensforderungen gegenüber der Swissgrid AG enthalten. Weitere Informationen zur Transaktion sind unter Anmerkung 3.3 offengelegt.

5 Konzernstruktur

5.1 Unternehmenszusammenschlüsse

5.1 Unternehmenszusammenschlüsse

Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2019 wurden keine Unternehmen erworben.

5.2 Veräusserte Gesellschaften

5.2 Veräusserte Gesellschaften

Nettogeldfluss aus Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Zufluss flüssige Mittel

26

280

Veräusserungskosten

– 1

– 6

Flüssige Mittel der veräusserten Tochtergesellschaften

 

– 9

Nettogeldfluss aus Veräusserung

25

265

Erfolg aus Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Zufluss flüssige Mittel

26

280

Neubewertung der verbleibenden Anteile zum Fair Value 1

3

 

Abgang Nettoaktiven

– 11

– 273

Veräusserungskosten

– 1

– 6

Erfolg aus Veräusserung (vor Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen)

17

1

Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen

– 3

– 28

Erfolg aus Veräusserung

14

– 27

davon aus Veräusserung Flexitricity Ltd. und Tormoseröd Vindpark AB im übrigen betrieblichen Ertrag

14

 

davon aus Veräusserung Alpiq Generation (CZ) s.r.o. im übrigen betrieblichen Aufwand

 

– 27

1 Enthalten in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen»

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Sachanlagen

5

264

Immaterielle Anlagen

6

 

Übrige langfristige Aktiven

1

 

Vorräte

 

21

Forderungen

1

13

Rechnungsabgrenzungsposten

 

1

Flüssige Mittel

 

9

Total Aktiven

13

308

Langfristige Rückstellungen

 

7

Latente Ertragssteuern

1

5

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

1

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

 

21

Rechnungsabgrenzungsposten

1

1

Total Fremdkapital

2

35

Total Nettoaktiven

11

273

2020: Veräusserungen

Am 9.9.2020 wurde der Verkauf der Flexitricity Ltd. an die zur Quinbrook Group gehörende Reserve Power Holdings (Jersey) Limited vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 18 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 17 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Im Jahr 2019 hatte Alpiq eine Wertminderung in der Höhe von 10 Mio. CHF auf dem Goodwill erfasst, um den Buchwert auf den zu jenem Zeitpunkt erwarteten Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren. Der effektiv erzielte Verkaufspreis ist höher als der Ende 2019 erwartete Preis, so dass nun ein Buchgewinn aus dem Verkauf erzielt wurde.

Am 18.12.2020 wurde der Verkauf von 70 % der Anteile an Tormoseröd Vindpark AB an Fu-Gen (Future Generation Renewable Energy) vollzogen. Alpiq ist weiterhin mit einem Anteil von 30 % an Tormoseröd Vindpark AB beteiligt. Aufgrund des verbleibenden massgeblichen Einflusses von Alpiq sind die Anteile nun in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» bilanziert. Der Veräusserungspreis betrug 8 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 8 Mio. CHF führte. Der Erfolg aus Veräusserung beinhaltet zudem die Neubewertung der verbleibenden Beteiligung zum Fair Value von 3 Mio. CHF.

2019: Veräusserungen

Am 30.8.2019 wurde der Verkauf der Alpiq Generation (CZ) s.r.o., welche die beiden thermischen Kraftwerke Kladno und Zlín hält, an die zur Sev.en Energy Group gehörende Sev.en Zeta a.s. (CZ) vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 280 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 265 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren seit dem 15.5.2019 als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Unmittelbar vor der Klassierung als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» wurde der erzielbare Wert der Alpiq Generation (CZ) s.r.o. berechnet. Dabei wurde ein Abzinsungssatz vor Steuern in der Höhe von 5,34 % verwendet. Die Bewertung führte zu einer Wertminderung auf den Sachanlagen in der Höhe von 186 Mio. CHF. Nach der Umklassierung wurde eine weitere Wertminderung in der Höhe von 53 Mio. CHF auf den zur Veräusserung gehaltenen Aktiven erfasst, um den Buchwert auf den Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren.

Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes

Am 3.1.2013 hat Alpiq ihren Anteil am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Darüber hinaus hat Alpiq im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihres Anteils am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.

Am 9.2.2021 hat die ElCom die Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen. Zusätzlich hat sie deren regulatorischen Werte per 31.12.2012 verfügt. Sowohl Alpiq als auch Swissgrid können gegen diese Verfügung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, werden die Verfügungen rechtskräftig. Sobald diese Verfügungen rechtskräftig sind, wird die Bewertungsanpassung 2 durchgeführt, um die noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem nun verfügten Wert auszugleichen. Zudem wird der definitive Wert gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 berechnet. Sämtliche Berechnungen werden für alle Sacheinlegerinnen durch die gleiche unabhängige Unternehmung durchgeführt. Vorausgesetzt, dass weder Alpiq noch Swissgrid Beschwerde gegen die Verfügungen einlegen werden, erwartet Alpiq das Resultat der Bewertungen im zweiten Halbjahr 2021.

Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt Alpiq nicht über alle notwendigen Informationen um die definitive Entschädigung abschliessend zu berechnen, weshalb diesbezüglich eine Schätzungsunsicherheit besteht. Basierend auf den vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verfügungen im Zeitpunkt der Genehmigung der Konzernrechnung 2020 durch den Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG noch nicht rechtskräftig sind, hat Alpiq den Fair Value der erwarteten definitiven Entschädigung (inklusive Zinsen) unter Anwendung von Ermessensentscheidungen geschätzt. In diesem Zusammenhang wurde ein zusätzlicher Verkaufserlös, einschliesslich Deckungsdifferenzen 2011 und 2012, in der Höhe von 39 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» erfasst. Die Zinskomponente in der Höhe von 11 Mio. CHF wurde im Zinsertrag verbucht. Die definitive Höhe der Entschädigung (inklusive Zinsen) ist erst bekannt, wenn sämtliche Berechnungen durch die unabhängige Bewertungsfirma abgeschlossen sind. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren positiven Ergebniseffekt für Alpiq führen.

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Alpiq hat im Jahr 2018 das Engineering-Services-Geschäft, bestehend aus der Alpiq InTec Gruppe und der Kraftanlagen Gruppe, verkauft. Diese Aktivitäten waren als nicht fortgeführte Aktivitäten klassiert. Deshalb werden sämtliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Verkauf auch weiterhin in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» ausgewiesen.

Zwischen Alpiq und Bouygues Construction bestanden unterschiedliche Ansichten bezüglich des endgültigen Veräusserungspreises. Aus diesem Grund haben beide Parteien am 12.2.2019 Schiedsgerichtsklage nach der Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution eingereicht, um ihre Forderungen aus dem Preisanpassungsmechanismus durchzusetzen. Am 22.12.2020 erzielten Alpiq und Bouygues Construction einen aussergerichtlichen Vergleich. Alpiq erstattete 54,5 Mio. CHF an Bouygues Construction zurück. Damit wurden die am 12.2.2019 gleichzeitig von beiden Parteien eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren beendet. In der Vereinbarung zum Vergleich wurde festgehalten, dass diese Zahlung als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln ist, weshalb die in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» verbuchte Zahlung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten ist. Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts haben Alpiq und Bouygues Construction zudem Schadloshaltungen und Garantien vereinbart. In der Vereinbarung zum Vergleich wurde diesbezüglich festgehalten, dass sich die Parteien, mit Ausnahme des nicht Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens bildenden und nachfolgend beschriebenen Kartellrechtsverfahrens, gegenseitig von sämtlichen im Verkaufsvertrag vereinbarten Schadloshaltungen und Garantien vollumfänglich befreien. 

Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts muss Alpiq allfällige Kosten übernehmen, die der Kraftanlagen München GmbH im Zusammenhang mit dem im ersten Quartal 2015 durch die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskartellamt eingeleiteten Wettbewerbsverfahren entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die Kraftanlagen München GmbH im Dezember 2019 eine Geldbusse in Höhe von 47,5 Mio. EUR, umgerechnet 51 Mio. CHF, verhängt. Kraftanlagen München kooperierte von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, um diese bei den Ermittlungen der im Raum stehenden Vorwürfe zu unterstützen. Eine von der Kraftanlagen München mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragte Anwaltskanzlei hat trotz umfangreicher Ermittlungen keine Nachweise für ein Fehlverhalten der Kraftanlagen München beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeitenden finden können. Kraftanlagen München ist sich keiner Schuld bewusst und weist die Vorwürfe zurück. Weder die Sach- noch die Rechtslage rechtfertigen diese Geldbusse, weshalb die Kraftanlagen München GmbH Einsprache gegen den Bussgeldbescheid erhoben hat. Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren erwarteten Kosten hat Alpiq zurückgestellt.

Eine letztendliche Verurteilung schätzen Kraftanlagen München und Alpiq weiterhin als nicht wahrscheinlich ein, weshalb keine Verbindlichkeit für diesen Sachverhalt verbucht wurde.

Erfolgsrechnung der nicht fortgeführten Aktivitäten

Mio. CHF

2020

2019

Aufwendungen

– 4

– 8

Effekt aus der Neubeurteilung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen

3

– 34

Anpassung Kaufpreis / Verlust aus Veräusserung

– 55

 

Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1

– 56

– 42

1 Auf dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind keine Ertragssteuern angefallen.

Bis zum Abschluss des aussergerichtlichen Vergleichs belief sich der Geldabfluss im Zusammenhang mit Schadloshaltungen und Garantien gegenüber Bouygues Construction im Geschäftsjahr 2020 auf 13 Mio. CHF (Vorjahr: 28 Mio. CHF). Gemäss Verkaufsvertrag sind diese Zahlungen als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln, weshalb sie in der Geldflussrechnung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten sind.

5.3 Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte

5.3 Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte

Per Bilanzstichtag 31.12.2020 waren keine und per Bilanzstichtag 31.12.2019 war einzig die Tochtergesellschaft Flexitricity Ltd. als «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte» klassiert. Siehe diesbezüglich Anmerkung 5.2.

Aktiven

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Sachanlagen

 

1

Immaterielle Anlagen

 

6

Übrige langfristige Aktiven

 

1

Forderungen

 

1

Rechnungsabgrenzungsposten

 

9

Flüssige Mittel

 

1

Total zur Veräusserung gehaltene Aktiven

0

19

Passiven

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Rechnungsabgrenzungsposten

 

8

Total zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten

0

8

Rechnungslegungsgrundsätze

Ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten und damit in Verbindung stehende Verbindlichkeiten (Veräusserungsgruppe) sind zur Veräusserung gehalten, wenn der Bilanzwert grundsätzlich durch den Verkauf und nicht durch die weitere Nutzung realisiert wird. Die Alpiq Gruppe erfasst zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Marktwert abzüglich Veräusserungskosten. Diese Vermögenswerte beziehungsweise Vermögensgruppen werden, solange sie als zur Veräusserung gehalten werden, nicht mehr planmässig abgeschrieben. Sie werden in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Konzerns dargestellt.

5.4 Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen

5.4 Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen

Konzerngesellschaften

Sitz

Generation Switzerland

Generation International

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesellschaften

Direkte Beteiligungs- quote in %

Alpiq Holding AG

Lausanne, CH

 

 

 

X

100,0

Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel)  1

Olten, CH

 

 

 

X

100,0

Aero Rossa S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Alpiq AG 1

Olten, CH

X

X

X

X

100,0

Alpiq Csepel Kft.

Budapest, HU

 

X

 

 

100,0

Alpiq Deutschland GmbH 1

München, DE

 

 

 

X

100,0

Alpiq Digital AG 1

Olten, CH

 

 

X

 

100,0

Alpiq Digital Austria GmbH

Wien, AT

 

 

X

 

100,0

Alpiq EcoPower AG 1

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

Alpiq EcoPower Schweiz AG

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

Alpiq E-Mobility AG

Zürich, CH

 

 

X

 

100,0

Alpiq Energia Bulgaria EOOD

Sofia, BG

 

 

X

 

100,0

Alpiq Energía España S.A.U.

Madrid, ES

 

X

X

 

100,0

Alpiq Energia Italia S.p.A.

Mailand, IT

 

X

X

X

100,0

Alpiq Energie Deutschland GmbH

Berlin, DE

 

 

X

 

100,0

Alpiq Energie France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

X

100,0

Alpiq Energy SE

Prag, CZ

 

 

X

X

100,0

Alpiq Finland Oy 2

Vantaa, FI

 

 

X

 

100,0

Alpiq Hydro Aare AG

Boningen, CH

X

 

 

 

100,0

Alpiq Hydro Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

90,0

Alpiq Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

 

 

X

100,0

Alpiq Le Bayet S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

X

 

 

100,0

Alpiq Retail CZ s.r.o.

Prag, CZ

 

 

X

 

100,0

Alpiq Retail France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

 

100,0

Alpiq Services CZ s.r.o.

Prag, CZ

 

 

X

X

100,0

Alpiq Solutions France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

 

100,0

Alpiq Suisse AG 1

Lausanne, CH

X

 

X

X

100,0

Alpiq Wind Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Alpiq Wind Services EAD

Sofia, BG

 

X

 

 

100,0

Arclight AG

Olten, CH

 

 

X

 

100,0

Bel Coster SA

L’Abergement, CH

 

X

 

 

100,0

Birs Wasserkraft AG

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

C.E.P.E. Des Gravières S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

X

 

 

100,0

Cotlan Wasserkraft AG

Glarus Süd, CH

 

X

 

 

60,0

EESP European Energy Service Platform GmbH

Berlin, DE

 

 

X

 

100,0

Électricité d’Émosson SA

Martigny, CH

X

 

 

 

50,0

En Plus S.r.l.  3

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Energie Electrique du Simplon SA (E.E.S.)

Simplon, CH

X

 

 

 

82,0

Enpower 2 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Enpower 3 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Entegra Wasserkraft AG

St. Gallen, CH

 

X

 

 

59,6

Eole Jura SA

Muriaux, CH

 

X

 

 

100,0

EolJorat Nord SA

Lausanne, CH

 

X

 

 

100,0

Hydro-Solar Energie AG

Niederdorf, CH

 

X

 

 

65,0

Isento Wasserkraft AG

St. Gallen, CH

 

X

 

 

100,0

Kraftwerke Gougra AG

Siders, CH

X

 

 

 

54,0

Motor-Columbus AG 1

Olten, CH

 

 

 

X

100,0

Novel S.p.A.

Mailand, IT

 

X

 

 

51,0

Po Prostu Energia Spólka Akcyjna

Warschau, PL

 

 

X

 

100,0

Salanfe SA

Vernayaz, CH

X

 

 

 

100,0

Società Agricola Solar Farm 2 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Tous-Vents SA

Lausanne, CH

 

X

 

 

100,0

Vetrocom EOOD 1

Sofia, BG

 

X

 

 

100,0

Wasserkraftwerk Hüscherabach AG 2

Splügen, CH

 

X

 

 

60,0

Wasserkraftwerk Peist AG 4

Arosa, CH

 

X

 

 

51,0

Wasserkraftwerk Tambobach AG

Splügen, CH

 

X

 

 

70,0

1 Beteiligung direkt von Alpiq Holding AG gehalten

2 Neugründung

3 Alpiq Energia Italia S.p.A. hat im vierten Quartal 2018 die Tolling-Quote von 33,3 % an En Plus S.r.l. von Eviva S.p.A. übernommen. Zudem hat die Alpiq die für diesen Fall bestehende Call-Option auf die von Eviva S.p.A. gehaltene Aktienquote von 33,3 % an En Plus S.r.l. ausgeübt. Per 31.12.2020 war Eviva S.p.A. noch im Aktienregister der En Plus S.r.l. eingetragen.

4 Indirekte, über Entegra gehaltene Beteiligung mit nicht beherrschenden Anteilen von 69,6 %

Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen

Sitz

Konzes- sions-/ Vertragsende

Generation Switzerland

Generation Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Direkte Beteili- gungs- quote in %

Blenio Kraftwerke AG

Blenio, CH

2042

X

 

 

 

17,0

CERS Holding SAS

Toulouse, FR

 

 

X

 

 

15,0

Cleuson-Dixence 1

Sion, CH

2044

X

 

 

 

31,8

Electra-Massa AG

Naters, CH

2048

X

 

 

 

34,5

Engadiner Kraftwerke AG

Zernez, CH

2050/2074

X

 

 

 

22,0

Forces Motrices de Martigny-Bourg S.A.

Martigny, CH

2080

X

 

 

 

18,0

Forces Motrices Hongrin-Léman S.A. (FMHL)

Château-d’Oex, CH

2051/2094

X

 

 

 

39,3

Grande Dixence SA

Sion, CH

2044

X

 

 

 

60,0

HYDRO Exploitation SA

Sion, CH

 

X

 

 

 

26,2

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Däniken, CH

 

X

 

 

 

40,0

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Leibstadt, CH

 

X

 

 

 

27,4

Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG)

Bern, CH

2041

X

 

 

 

33,3

Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG

Rheinfelden, CH

2070

X

 

 

 

13,5

Kraftwerke Hinterrhein AG

Thusis, CH

2042

X

 

 

 

9,3

Kraftwerke Zervreila AG

Vals, CH

2037

X

 

 

 

21,6

Maggia Kraftwerke AG

Locarno, CH

2035/2048

X

 

 

 

12,5

MOVE Mobility SA

Granges-Paccot, CH

 

 

 

X

 

25,0

Nant de Drance SA

Finhaut, CH

 

X

 

 

 

39,0

Tormoseröd Vindpark AB

Karlstad, SE

 

X

 

 

 

30,0

Unoenergia S.r.l.

Biella, IT

 

 

X

 

 

28,0

Wasserkraftwerke Weinfelden AG

Weinfelden, CH

 

 

X

 

 

49,0

1 Einfache Gesellschaft

Joint Venture

Sitz

Generation Switzerland

Generation Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Direkte Beteili- gungs- quote in %

Hydrospider AG

Opfikon, CH

 

 

X

 

45,0

6 Übrige Offenlegungen

6.1 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

6.1 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Aufgrund der notwendigen Rundungen kann es vorkommen, dass ausgewiesene Zwischensummen oder Totale nicht mit den offengelegten Detailbeträgen übereinstimmen.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe umfasst die unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsstandards erstellten konsolidierten Abschlüsse der Alpiq Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sind in voller Höhe eliminiert.

Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, welche die Alpiq Holding AG direkt oder indirekt kontrolliert. Diese Gesellschaften werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert. Gesellschaften werden dekonsolidiert beziehungsweise unter «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» oder «Übrige langfristige Aktiven» bilanziert, wenn die Kontrolle über das Unternehmen endet.

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen, bei denen die Alpiq Gruppe einen massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Der Anteil der Alpiq Gruppe am Vermögen und am Fremdkapital sowie an den Aufwendungen und den Erträgen dieser Unternehmen ist unter Anmerkung 4.3 offengelegt.

Alle übrigen Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter «Übrige langfristige Aktiven» zum Marktwert bilanziert.

Umrechnung von Fremdwährungen

Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt, der sowohl die funktionale Währung der Alpiq Holding AG als auch die Präsentationswährung ist. Für jede Konzerngesellschaft ist die funktionale Währung aufgrund ihres Wirtschaftsumfelds definiert. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs der Transaktion in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft erfasst. Monetäres Vermögen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht.

Langfristige Forderungen respektive Darlehen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften, bei welchen keine Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum geplant oder wahrscheinlich ist, stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als Teil der Währungsumrechnungsdifferenzen gesondert im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Auflösung oder Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs in der entsprechenden Periode erfolgswirksam ausgebucht.

Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Kurs der Berichtsperiode umgerechnet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden als gesonderte Position im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei einem Verkauf von Tochtergesellschaften oder der Abgabe der Kontrolle sowie bei einem Verkauf von assoziierten Unternehmen respektive Partnerwerken oder der Abgabe des massgeblichen Einflusses werden die kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen in der entsprechenden Periode erfolgswirksam als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts erfasst.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse angewendet:

Einheit

Stichtag 31.12.2020

Stichtag 31.12.2019

Durchschnitt 2020

Durchschnitt 2019

1 EUR

1,080

1,085

1,070

1,113

1 GBP

1,202

1,276

1,204

1,269

1 USD

0,880

0,966

0,939

0,994

100 CZK

4,116

4,272

4,049

4,335

100 HUF

0,297

0,328

0,305

0,342

100 NOK

10,317

11,004

9,999

11,302

100 PLN

23,690

25,498

24,103

25,893

100 RON

22,188

22,693

22,124

23,447

6.2 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

6.2 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gelten Partnerwerke, übrige assoziierte Unternehmen und bedeutende Aktionäre mit massgeblichem Einfluss auf die Alpiq Gruppe sowie Personalvorsorgeeinrichtungen, Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung. Die EOS Holding SA und seit dem Dezember 2019 auch die Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG verfügen über einen massgeblichen Einfluss auf die Alpiq Gruppe und werden nachfolgend als «Weitere nahestehende Unternehmen» bezeichnet. Der massgebliche Einfluss der EDF Alpes Investissements Sàrl endete im Mai 2019.

Umfang der Transaktionen zwischen dem Konzern und nahestehenden Unternehmen

 

 

 

 

2020

2019

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Gesamtleistung

 

 

 

 

 

 

Nettoumsatz 1

53

29

 

50

32

– 8

Übriger betrieblicher Ertrag

2

 

 

2

 

 

Betriebsaufwand

 

 

 

 

 

 

Energie- und Warenaufwand

– 452

– 13

 

– 345

– 16

– 146

Übriger betrieblicher Aufwand

– 1

 

 

 

 

 

1 Der im Vorjahr negative Nettoumsatz mit den weiteren nahestehenden Unternehmen ist auf die Veränderung der Marktbewertung aus Energiederivaten zurückzuführen, welche im Nettoumsatz gezeigt wird. Weitere Erläuterungen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen sind in Anmerkung 2.2 enthalten.

Umfang der am Bilanzstichtag offenen Positionen mit nahestehenden Unternehmen

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Aktiven

 

 

 

 

Übrige langfristige Aktiven

1

7

1

3

Forderungen

11

2

5

1

Rechnungsabgrenzungsposten

25

 

70

 

Kurzfristige Terminguthaben

47

2

65

1

Passiven

 

 

 

 

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

9

1

3

1

Derivative Finanzinstrumente

 

1

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

18

 

4

 

Die Beteiligungen an den Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen sind in Anmerkung 4.3 dargestellt. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Alpiq Gruppe und Partnerwerken, welche den Bezug von Strom regeln. Der Strombezug erfolgt gemäss Beteiligungsanteil, dabei sind jedoch vertraglich keine Volumen vereinbart. Die Produktionskapazität hängt vom bestmöglichen Einsatz der Kraftwerke ab. Die Übernahme der Aufwendungen für die Stromproduktion bei den Partnerwerken erfolgt auf einer Cost-Plus-Basis.

Die am 31.12.2020 offenen, nicht finanziellen Energiehandelsgeschäfte mit übrigen assoziierten sowie weiteren nahestehenden Unternehmen haben ein Kontraktvolumen von 271 GWh (Vorjahr: 0 GWh) und einen Bruttowert von 14 Mio. CHF (0 Mio. CHF).

Die Transaktionen zwischen dem Konzern und den Personalvorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden sind in Anmerkung 6.3 dargestellt.

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Die Gesamtvergütung an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

 

 

Verwaltungsrat

Geschäftsleitung

Mio. CHF

2020

2019

2020

2019

Fixe und variable Vergütungen

2,0

2,0

3,8

5,8

Sozialversicherungsleistungen

0,3

0,2

1,0

1,1

Total

2,3

2,2

4,8

6,9

Detaillierte Angaben über die Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung sind im Corporate-Governance-Teil des Geschäftsberichts dargestellt.

6.3 Personalvorsorge

6.3 Personalvorsorge

Im Konzern bestehen verschiedene Personalvorsorgepläne gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Die Gruppengesellschaften in der Schweiz sind der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, welche die Merkmale eines leistungsorientierten Plans nach IAS 19 erfüllt. Die Arbeitnehmenden der ausländischen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich durch staatliche Sozialeinrichtungen oder durch selbstständige beitragsorientierte Vorsorgeeinrichtungen nach landesüblicher Praxis versichert. Diese erfüllen die Merkmale eines beitragsorientierten Plans nach IAS 19.

Personalvorsorgeverbindlichkeiten gemäss Bilanz

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung

790

770

Marktwert des Planvermögens

759

720

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten

31

50

Überleitung der Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten

Mio. CHF

2020

2019

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten am 1.1.

50

50

Personalvorsorgeaufwand – Erfolgsrechnung

7

13

Personalvorsorgeaufwand – sonstiges Ergebnis

– 14

– 2

Beiträge des Arbeitgebers an die rechtlich selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen

– 10

– 10

Direkt durch den Arbeitgeber ausbezahlte Leistungen

– 1

– 1

Sonstiges

– 1

 

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten am 31.12.

31

50

Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung

Mio. CHF

2020

2019

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am 1.1.

770

729

Zinsaufwand auf leistungsorientierte Pläne

1

6

Laufender Dienstzeitaufwand

17

14

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1

– 10

– 1

Beiträge des Arbeitnehmers

9

8

Ausgezahlte Leistungen

– 26

– 57

Neubewertungen:

 

 

Finanzielle Annahmen

2

59

Demografische Annahmen

– 2

Erfahrungsbedingte Anpassungen

20

14

Sonstiges

7

 

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am 31.12.

790

770

1 Umfasst die Effekte einer Reduktion bisher freiwillig geleisteter Zahlungen an Rentner.

Die zahlungs- und zinsgewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung («Duration») beträgt am Bilanzstichtag 14,5 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre).

Entwicklung des Marktwerts des Planvermögens

Mio. CHF

2020

2019

Marktwert des Planvermögens am 1.1.

720

679

Zinsertrag auf Planvermögen

2

5

Beiträge des Arbeitgebers an die rechtlich selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen

10

10

Beiträge des Arbeitnehmers

9

8

Ausgezahlte Leistungen

– 25

– 56

Neubewertung des Planvermögens

36

74

Sonstiges

7

 

Marktwert des Planvermögens am 31.12.

759

720

Anlageklassen des Planvermögens

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Marktnotierte Preise

 

 

Flüssige Mittel

6

8

Eigenkapitalinstrumente Dritter

289

282

Schuldinstrumente Dritter

238

209

Immobilienfonds

37

38

Sonstige Investitionen

80

81

Betrag des Marktwerts des Planvermögens (marktnotierte Preise)

650

618

Nicht marktnotierte Preise

 

 

Liegenschaften nicht genutzt durch die Gesellschaft

109

102

Betrag des Marktwerts des Planvermögens (nicht marktnotierte Preise)

109

102

Betrag des Marktwerts des Planvermögens

759

720

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt jährlich durch unabhängige Vorsorgeexperten unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften berücksichtigt, sondern auch die künftig zu erwartenden Lohn- und Rentenerhöhungen. Zur Berücksichtigung der Sterblichkeit wird das Continuous- Mortality-Investigation-Modell (CMI) mit Generationentafeln als technische Grundlage verwendet. Die Sterblichkeit nach dem CMI-Modell berechnet sich auf Basis einer langfristig erwarteten Veränderungsrate. Das Nettozinsergebnis wird direkt im Finanzaufwand / ‑ertrag ausgewiesen, die übrigen Personalvorsorgeaufwendungen sind Bestandteil des Personalaufwands. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden periodengerecht im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.

Die Finanzierung aller Pläne erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit beitragsorientierten Plänen werden die geleisteten beziehungsweise geschuldeten Arbeitgeberbeiträge direkt erfolgswirksam verbucht.

Die Berechnung der bilanzierten Personalvorsorgeverbindlichkeiten der leistungsorientierten Pläne basiert auf statistischen und versicherungsmathematischen Annahmen. Die Annahmen können wegen Änderungen der Marktbedingungen und des wirtschaftlichen Umfelds, höherer oder niedrigerer Austrittsraten, längerer oder kürzerer Lebenserwartung der Versicherten sowie wegen anderer geschätzter Faktoren substanziell von der Realität abweichen. Diese Abweichungen können einen Einfluss auf die in zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Vorsorgeverbindlichkeiten gegenüber Personalvorsorgeeinrichtungen haben.

Versicherungsmathematische Annahmen

in %

31.12.2020

31.12.2019

Abzinsungssatz

0,15

0,19

Projektionszinssatz der Altersguthaben

0,75

0,75

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen (gewichteter Durchschnitt)

0,50

1,00

Langfristig erwartete Veränderungsrate im CMI-Modell (Grundlage: BVG 2015)

1,25

1,25

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse betrachtet den Einfluss auf die leistungsorientierte Nettoverpflichtung bei Veränderung jeweils einer Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Dieser Ansatz berücksichtigt nicht, dass einige Annahmen voneinander abhängig sind.

Mio. CHF

2020

2019

Abzinsungssatz

 

 

0,25 % Erhöhung

– 28

– 26

0,25 % Reduktion

29

28

Projektionszinssatz

 

 

0,25 % Erhöhung

6

5

0,25 % Reduktion

– 6

– 5

Lohn- und Gehaltssteigerung

 

 

0,25 % Erhöhung

3

2

0,25 % Reduktion

– 3

– 2

Lebenserwartung

 

 

1 Jahr Erhöhung

32

32

1 Jahr Reduktion

– 32

– 33

Schätzung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die nachfolgende Periode

Für 2021 werden die Arbeitgeberbeiträge auf 12 Mio. CHF und die Arbeitnehmerbeiträge auf 7 Mio. CHF geschätzt.

6.4 Verpfändete Aktiven

6.4 Verpfändete Aktiven

Die Kraftwerksanlagen von Aero Rossa S.r.l., Mailand / IT, En Plus S.r.l., Mailand / IT, Enpower 3 S.r.l., Mailand / IT und Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l., Mailand / IT sind mittels marktüblicher Projektfinanzierung durch Banken finanziert. Die entsprechenden Fremdmittel sind in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen. Die Alpiq Gruppe hat den finanzierenden Banken ihre Beteiligungen an diesen Kraftwerken in der Höhe von 82 Mio. CHF (Vorjahr: 66 Mio. CHF) verpfändet. Informationen über verpfändete flüssige Mittel sind in Anmerkung 4.6 dargestellt. 

6.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

6.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 9.2.2021 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen, was sich für Alpiq positiv auf die Höhe der Entschädigung für die am 3.1.2013 von Alpiq an die Swissgrid AG übertragenen Anteile am Schweizer Höchstspannungsnetz auswirkt. Für weitere Informationen zu diesem Sachverhalt wird auf Anmerkung 5.2 verwiesen.