Geschäftsbericht 2020

3.3 Übrige langfristige Aktiven

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2020

1

7

99

107

Zugänge

 

5

 

5

Umklassierungen

 

– 1

– 50

– 51

Buchwerte am 31.12.2020

1

11

49

61

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2019

1

10

149

160

Zugänge

 

2

 

2

Umklassierungen

 

– 4

– 50

– 54

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 1

 

– 1

Buchwerte am 31.12.2019

1

7

99

107

Alpiq hat sämtliche im Rahmen der Übertragung der Höchstspannungsnetze von der Swissgrid AG im Jahr 2014 erhaltenen Darlehensforderungen veräussert. Beim Verkauf wurden die Swissgrid-Darlehenstranchen ohne die vertraglich dazugehörenden Wandelrechte veräussert. Beim Eintreffen bestimmter Bedingungen kann respektive muss die Swissgrid AG die Darlehen in Eigenkapital umwandeln. Die Käufer der Darlehen würden in diesem Fall Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG erhalten. Im Fall einer Wandlung ist Alpiq jedoch aufgrund des Vertrags mit den Käufern der Darlehen verpflichtet, von diesen sämtliche aus der Wandlung entstehenden Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG in Höhe von maximal 99 Mio. CHF (Vorjahr: 148 Mio. CHF) zu erwerben. Alpiq hat somit zwar die Darlehen verkauft, ist gleichzeitig aber eine direkt damit verbundene Verpflichtung im Betrag von 99 Mio. CHF (148 Mio. CHF) eingegangen. Aufgrund der beschriebenen vertraglichen Ausgestaltung der Transaktion konnten die Darlehen nicht ausgebucht werden und bleiben aufgrund der Fälligkeit der zugrunde liegenden Swissgrid-AG-Wandelanleihen als «Sonstige langfristige Aktiven» in Höhe von 50 Mio. CHF (99 Mio. CHF) und als «Forderungen» in Höhe von 49 Mio. CHF (49 Mio. CHF) in den Büchern von Alpiq. Die Umklassierung in die Forderungen ergibt sich daraus, dass Swissgrid-AG-Wandelanleihen in dieser Betragshöhe in den nächsten zwölf Monaten zur Rückzahlung fällig werden. Im Umfang der durch die Verkäufe eingegangenen Verpflichtungen bestehen zudem finanzielle Verbindlichkeiten, welche in Höhe von 50 Mio. CHF (99 Mio. CHF) als «Übrige langfristige Verbindlichkeiten» und in Höhe von 49 Mio. CHF (49 Mio. CHF) als «Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten» ausgewiesen werden.