4.1 Sachanlagen
Mio. CHF |
Liegen- schaften |
Kraftwerks- anlagen |
Übertra- gungs- anlagen |
Übrige 1 |
Anlagen im Bau und An- zahlungen |
Nutzungs- rechte Leasing 2 |
Total |
Nettobuchwerte 1.1.2020 |
116 |
1 673 |
11 |
26 |
60 |
48 |
1 934 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
|
|
|
– 4 |
|
– 4 |
Investitionen |
|
|
|
1 |
50 |
2 |
53 |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
|
|
|
1 |
|
1 |
Umklassierungen |
|
27 |
|
1 |
– 34 |
|
– 6 |
Abschreibungen |
– 4 |
– 85 |
– 1 |
– 4 |
|
– 6 |
– 100 |
Wertminderungen |
|
– 22 |
|
|
|
– 1 |
– 23 |
Wertaufholungen |
|
63 |
|
|
4 |
1 |
68 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
|
– 1 |
|
|
|
– 1 |
– 2 |
Nettobuchwerte 31.12.2020 |
112 |
1 655 |
10 |
24 |
77 |
43 |
1 921 |
davon Anschaffungswerte |
175 |
4 933 |
41 |
37 |
81 |
65 |
5 332 |
davon kumulierte Abschreibungen |
– 63 |
– 3 278 |
– 31 |
– 13 |
– 4 |
– 22 |
– 3 411 |
1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten
2 Details siehe Anmerkung 3.6
Mio. CHF |
Liegen- schaften |
Kraftwerks- anlagen |
Übertra- gungs- anlagen |
Übrige 1 |
Anlagen im Bau und An- zahlungen |
Nutzungs- rechte Leasing 2 |
Total |
Nettobuchwerte 1.1.2019 |
119 |
2 266 |
11 |
29 |
33 |
57 |
2 515 |
Investitionen |
|
17 |
|
1 |
40 |
2 |
60 |
Aktivierte Eigenleistungen |
|
|
|
|
1 |
|
1 |
Umklassierungen |
|
22 |
|
2 |
– 9 |
|
15 |
Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» |
|
– 310 |
|
– 2 |
– 4 |
– 1 |
– 317 |
Abschreibungen |
– 3 |
– 98 |
|
– 4 |
|
– 7 |
– 112 |
Wertminderungen |
|
– 201 |
|
|
|
– 1 |
– 202 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
|
– 23 |
|
|
– 1 |
– 2 |
– 26 |
Nettobuchwerte 31.12.2019 |
116 |
1 673 |
11 |
26 |
60 |
48 |
1 934 |
davon Anschaffungswerte |
177 |
4 917 |
42 |
37 |
182 |
63 |
5 418 |
davon kumulierte Abschreibungen |
– 61 |
– 3 244 |
– 31 |
– 11 |
– 122 |
– 15 |
– 3 484 |
1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten
2 Details siehe Anmerkung 3.6
Wertminderungen und Wertaufholungen 2020
Im Jahr 2020 wurden Wertminderungen in der Höhe von 23 Mio. CHF (Vorjahr: 202 Mio. CHF) und Wertaufholungen in der Höhe von 68 Mio. CHF (0 Mio. CHF) vorgenommen.
Am 27.1.2020 hat die Gestore dei Servizi Energetici GSE S.p.A. (GSE), die in Italien für die Umsetzung und Überwachung der Anreizsysteme und Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verantwortlich ist, der Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l. (SASF 4) den finalen Bericht zu ihrer im Juli 2017 begonnenen und im Jahr 2019 abgeschlossenen Inspektion zugestellt. Darin hielt GSE fest, dass sie einerseits Abweichungen festgestellt hat zwischen den in der Dokumentation für die Beantragung der Einspeisevergütung genannten Spezifikationen und den eingereichten Nachweisen und dass andererseits gewisse Nachweise nicht erbracht werden konnten. Der Antrag für den Erhalt der Einspeisevergütung wurde vor dem Bau der Solaranlagen durch die Moncada Energy Group gestellt. Als Erbauerin der Anlagen war sie auch dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Anlagen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen gebaut werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können. Alpiq hatte SASF 4 im Jahr 2018 von der Moncada Energy Group S.r.l. übernommen. GSE schätzte die festgestellten Abweichungen als wesentlich ein, widerrief deshalb den Anspruch der SASF 4 auf die bereits erhaltenen Einspeisevergütungen und stellte fest, dass SASF 4 den Anspruch auf alle zukünftigen Einspeisevergütungen verliert. Alpiq hat den Entscheid unter Ergreifung des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels angefochten. Aufgrund der möglichen Kürzung des Anspruchs auf zukünftige Einspeisevergütungen hat Alpiq im Vorjahr sowie im ersten Halbjahr 2020 Wertminderungen auf den betroffenen Solaranlagen verbucht. Zudem wurde im Vorjahr eine sonstige Rückstellung für mögliche Rückerstattungen von erhaltenen Einspeisevergütungen verbucht. Nach der Einreichung von weiteren Nachweisen und diversen Verhandlungen hat GSE den Anfang 2020 verfügten vollständigen Widerruf des Anspruchs auf Einspeisevergütungen Ende 2020 aufgehoben und stattdessen eine Reduktion der ursprünglich zugesprochenen Einspeisevergütung um 18 % festgelegt. Aus diesem Grund konnte in der SASF 4, welche dem Geschäftsbereich Generation International zugeordnet ist, eine Wertaufholung von 12 Mio. CHF auf den Kraftwerksanlagen und eine Auflösung der Rückstellung um 9 Mio. CHF verbucht werden. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Bestimmung des erzielbaren Werts beträgt 7,54 %. Alpiq prüft rechtliche Schritte gegen die Moncada Energy Group, um sich schadlos zu halten.
Im Geschäftsbereich Generation International mussten auf den Windparks der italienischen Gesellschaften Alpiq Wind Italia S.r.l. und Enpower 2 S.r.l., auf den Solaranlagen der italienischen Gesellschaft Società Agricola Solar Farm 2 S.r.l. (SASF 2) sowie auf den Kleinwasserkraftwerken der Isento Wasserkraft AG Wertberichtigungen vorgenommen werden. Diese betrugen 17 Mio. CHF bei den Windparks, 2 Mio. CHF bei den Solaranlagen und 2 Mio. CHF auf den Kleinwasserkraftwerken. Haupttreiber für die Wertminderungen sind ausgelaufene oder in den kommenden Jahren auslaufende Einspeisevergütungen, sinkende prognostizierte Strompreise sowie eine Erhöhung des Diskontsatzes. Für die Bestimmung des erzielbaren Werts wurde für die Alpiq Wind Italia ein Abzinsungssatz vor Steuern von 6,77 % verwendet, für die Enpower 2 ein Satz von 5,39 %, für SASF 2 ein Satz von 6,20 % und für die Isento Wasserkraft ein Satz von 5,25 %.
Auf dem zum Geschäftsbereich Generation International zugehörigen, thermischen Kraftwerk San Severo in Italien konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 52 Mio. CHF verbucht werden. Die erzielten positiven Ergebnisse sowie die zukünftigen Aussichten belegen, dass sich das Leistungspotential nachhaltig erhöht hat. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Ermittlung des erzielbaren Werts belief sich auf 9,62 %.
Im Zusammenhang mit der Veräusserung des dem Geschäftsbereich Generation International zugehörigen, schwedischen Windparks Tormoseröd konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 4 Mio. CHF verbucht werden. Weitere Informationen zum Verkauf sind in Anmerkung 5.2 enthalten.
Wertminderungen 2019
Wertminderungen in der Höhe von 186 Mio. CHF betrafen die veräusserten tschechischen Kohlekraftwerke Kladno und Zlín im Geschäftsbereich Generation International, vor der Umklassierung in die zur Veräusserung gehaltenen Aktiven. Detaillierte Erläuterungen dazu sowie Ausführungen zu Wertminderungen auf veräusserten Vermögenswerten sind in Anmerkung 5.2 enthalten. Darüber hinaus mussten im Zusammenhang mit dem finalen Inspektionsbericht von GSE Wertminderungen auf Solaranlagen in der Höhe von 14 Mio. CHF verbucht werden (siehe Wertminderungen und Wertaufholungen 2020). Für die Bestimmung des erzielbaren Werts wurde ein Abzinsungssatz vor Steuern in der Höhe von 4,63 % verwendet.
Vertragliche Verpflichtungen
Für die Erstellung und den Erwerb von Sachanlagen bestehen am Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in der Höhe von 29 Mio. CHF (Vorjahr: 25 Mio. CHF).
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Der Verpflichtung zur Instandstellung von Grundstücken nach Ablauf der Konzession oder Nutzung wird individuell gemäss den vertraglichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die geschätzten Kosten für die Instandstellung (inklusive allfälligem Rückbau von Anlagen) sind Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellkosten und werden als Rückstellung bilanziert. Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, sofern sie die Lebensdauer beträchtlich verlängern, die Kapazität erhöhen oder eine substanzielle Verbesserung der Qualität der Sachanlage mit sich bringen.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über deren geschätzte betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer respektive bei Kraftwerksanlagen auf den Termin ihres Heimfalls. Anlagen im Bau und Anzahlungen unterliegen keiner planmässigen Abschreibung, bis sie fertiggestellt beziehungsweise betriebsbereit sind und in die entsprechende Anlagekategorie umklassiert werden; die erstmalige Abschreibung erfolgt nach Fertigstellung respektive Erreichung des betriebsbereiten Zustands. Die geschätzten Nutzungsdauern für die einzelnen Anlagekategorien liegen innerhalb der folgenden Bandbreiten:
- Kraftwerksanlagen: 20 – 80 Jahre
- Übertragungsanlagen: 15 – 40 Jahre
- Gebäude: 20 – 60 Jahre
- Betriebseinrichtungen / Fahrzeuge: 3 – 20 Jahre
- Grundstücke: nur bei Wertminderungen
- Anlagen im Bau und Anzahlungen: sofern Wertminderungen bereits erkennbar
Der Restwert sowie die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts werden regelmässig, mindestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahrs hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen bestehen. Liegen Indikatoren einer Wertminderung vor, wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung in Höhe der Differenz. Ein in einer Vorperiode für einen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.
Die Ermittlung der Nutzungsdauer, des Restwerts und des erzielbaren Werts beinhalten Schätzungen. Als erzielbarer Wert gilt der höhere der beiden Beträge aus Marktwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzwert eines einzelnen Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Nutzwert wird auf der Grundlage von geschätzten zukünftigen Mittelzuflüssen (Discounted-Cashflow-Methode) berechnet. Basis bilden die vom Management genehmigten Unternehmenspläne der folgenden drei Geschäftsjahre sowie weitere, nach der Genehmigung bekannt gewordene, relevante Einflussfaktoren. Die Unternehmenspläne basieren auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte sowie aktueller Markterwartungen und enthalten daher wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Annahmen. Diese beziehen sich vor allem auf Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, Fremdwährungskurse (insbesondere EUR / CHF- und EUR / USD-Wechselkurse), Inflationsraten, Diskontierungssätze, regulatorische Rahmenbedingungen und unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten. Anhand von externen Marktdaten und -analysen werden die vorgenommenen Schätzungen periodisch überprüft. Für die Berechnung der Endwerte werden die Geldflüsse mit einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) inflationiert. Die Wachstumsrate entspricht dem von Alpiq erwarteten langfristigen, durchschnittlichen Wachstum und stellt eine Prognose dar. Die verwendeten Abzinsungssätze widerspiegeln die aktuelle Markteinschätzung für die den Vermögenswerten zuzuordnenden spezifischen Risiken und stellen eine bestmögliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen, Annahmen und Prognosen abweichen und in Folgeperioden zu wesentlichen Anpassungen führen. Erzielt der Vermögenswert keine von anderen Vermögenswerten unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Vermögenswert zugeordnet ist.