Geschäftsbericht 2020

5.2 Veräusserte Gesellschaften

Nettogeldfluss aus Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Zufluss flüssige Mittel

26

280

Veräusserungskosten

– 1

– 6

Flüssige Mittel der veräusserten Tochtergesellschaften

 

– 9

Nettogeldfluss aus Veräusserung

25

265

Erfolg aus Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Zufluss flüssige Mittel

26

280

Neubewertung der verbleibenden Anteile zum Fair Value 1

3

 

Abgang Nettoaktiven

– 11

– 273

Veräusserungskosten

– 1

– 6

Erfolg aus Veräusserung (vor Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen)

17

1

Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen

– 3

– 28

Erfolg aus Veräusserung

14

– 27

davon aus Veräusserung Flexitricity Ltd. und Tormoseröd Vindpark AB im übrigen betrieblichen Ertrag

14

 

davon aus Veräusserung Alpiq Generation (CZ) s.r.o. im übrigen betrieblichen Aufwand

 

– 27

1 Enthalten in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen»

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Veräusserung

Mio. CHF

2020

2019

Sachanlagen

5

264

Immaterielle Anlagen

6

 

Übrige langfristige Aktiven

1

 

Vorräte

 

21

Forderungen

1

13

Rechnungsabgrenzungsposten

 

1

Flüssige Mittel

 

9

Total Aktiven

13

308

Langfristige Rückstellungen

 

7

Latente Ertragssteuern

1

5

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

1

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

 

21

Rechnungsabgrenzungsposten

1

1

Total Fremdkapital

2

35

Total Nettoaktiven

11

273

2020: Veräusserungen

Am 9.9.2020 wurde der Verkauf der Flexitricity Ltd. an die zur Quinbrook Group gehörende Reserve Power Holdings (Jersey) Limited vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 18 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 17 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Im Jahr 2019 hatte Alpiq eine Wertminderung in der Höhe von 10 Mio. CHF auf dem Goodwill erfasst, um den Buchwert auf den zu jenem Zeitpunkt erwarteten Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren. Der effektiv erzielte Verkaufspreis ist höher als der Ende 2019 erwartete Preis, so dass nun ein Buchgewinn aus dem Verkauf erzielt wurde.

Am 18.12.2020 wurde der Verkauf von 70 % der Anteile an Tormoseröd Vindpark AB an Fu-Gen (Future Generation Renewable Energy) vollzogen. Alpiq ist weiterhin mit einem Anteil von 30 % an Tormoseröd Vindpark AB beteiligt. Aufgrund des verbleibenden massgeblichen Einflusses von Alpiq sind die Anteile nun in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» bilanziert. Der Veräusserungspreis betrug 8 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 8 Mio. CHF führte. Der Erfolg aus Veräusserung beinhaltet zudem die Neubewertung der verbleibenden Beteiligung zum Fair Value von 3 Mio. CHF.

2019: Veräusserungen

Am 30.8.2019 wurde der Verkauf der Alpiq Generation (CZ) s.r.o., welche die beiden thermischen Kraftwerke Kladno und Zlín hält, an die zur Sev.en Energy Group gehörende Sev.en Zeta a.s. (CZ) vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 280 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 265 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren seit dem 15.5.2019 als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Unmittelbar vor der Klassierung als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» wurde der erzielbare Wert der Alpiq Generation (CZ) s.r.o. berechnet. Dabei wurde ein Abzinsungssatz vor Steuern in der Höhe von 5,34 % verwendet. Die Bewertung führte zu einer Wertminderung auf den Sachanlagen in der Höhe von 186 Mio. CHF. Nach der Umklassierung wurde eine weitere Wertminderung in der Höhe von 53 Mio. CHF auf den zur Veräusserung gehaltenen Aktiven erfasst, um den Buchwert auf den Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren.

Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes

Am 3.1.2013 hat Alpiq ihren Anteil am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Darüber hinaus hat Alpiq im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihres Anteils am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.

Am 9.2.2021 hat die ElCom die Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen. Zusätzlich hat sie deren regulatorischen Werte per 31.12.2012 verfügt. Sowohl Alpiq als auch Swissgrid können gegen diese Verfügung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, werden die Verfügungen rechtskräftig. Sobald diese Verfügungen rechtskräftig sind, wird die Bewertungsanpassung 2 durchgeführt, um die noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem nun verfügten Wert auszugleichen. Zudem wird der definitive Wert gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 berechnet. Sämtliche Berechnungen werden für alle Sacheinlegerinnen durch die gleiche unabhängige Unternehmung durchgeführt. Vorausgesetzt, dass weder Alpiq noch Swissgrid Beschwerde gegen die Verfügungen einlegen werden, erwartet Alpiq das Resultat der Bewertungen im zweiten Halbjahr 2021.

Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt Alpiq nicht über alle notwendigen Informationen um die definitive Entschädigung abschliessend zu berechnen, weshalb diesbezüglich eine Schätzungsunsicherheit besteht. Basierend auf den vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verfügungen im Zeitpunkt der Genehmigung der Konzernrechnung 2020 durch den Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG noch nicht rechtskräftig sind, hat Alpiq den Fair Value der erwarteten definitiven Entschädigung (inklusive Zinsen) unter Anwendung von Ermessensentscheidungen geschätzt. In diesem Zusammenhang wurde ein zusätzlicher Verkaufserlös, einschliesslich Deckungsdifferenzen 2011 und 2012, in der Höhe von 39 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» erfasst. Die Zinskomponente in der Höhe von 11 Mio. CHF wurde im Zinsertrag verbucht. Die definitive Höhe der Entschädigung (inklusive Zinsen) ist erst bekannt, wenn sämtliche Berechnungen durch die unabhängige Bewertungsfirma abgeschlossen sind. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren positiven Ergebniseffekt für Alpiq führen.

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Alpiq hat im Jahr 2018 das Engineering-Services-Geschäft, bestehend aus der Alpiq InTec Gruppe und der Kraftanlagen Gruppe, verkauft. Diese Aktivitäten waren als nicht fortgeführte Aktivitäten klassiert. Deshalb werden sämtliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Verkauf auch weiterhin in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» ausgewiesen.

Zwischen Alpiq und Bouygues Construction bestanden unterschiedliche Ansichten bezüglich des endgültigen Veräusserungspreises. Aus diesem Grund haben beide Parteien am 12.2.2019 Schiedsgerichtsklage nach der Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution eingereicht, um ihre Forderungen aus dem Preisanpassungsmechanismus durchzusetzen. Am 22.12.2020 erzielten Alpiq und Bouygues Construction einen aussergerichtlichen Vergleich. Alpiq erstattete 54,5 Mio. CHF an Bouygues Construction zurück. Damit wurden die am 12.2.2019 gleichzeitig von beiden Parteien eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren beendet. In der Vereinbarung zum Vergleich wurde festgehalten, dass diese Zahlung als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln ist, weshalb die in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» verbuchte Zahlung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten ist. Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts haben Alpiq und Bouygues Construction zudem Schadloshaltungen und Garantien vereinbart. In der Vereinbarung zum Vergleich wurde diesbezüglich festgehalten, dass sich die Parteien, mit Ausnahme des nicht Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens bildenden und nachfolgend beschriebenen Kartellrechtsverfahrens, gegenseitig von sämtlichen im Verkaufsvertrag vereinbarten Schadloshaltungen und Garantien vollumfänglich befreien. 

Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts muss Alpiq allfällige Kosten übernehmen, die der Kraftanlagen München GmbH im Zusammenhang mit dem im ersten Quartal 2015 durch die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskartellamt eingeleiteten Wettbewerbsverfahren entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die Kraftanlagen München GmbH im Dezember 2019 eine Geldbusse in Höhe von 47,5 Mio. EUR, umgerechnet 51 Mio. CHF, verhängt. Kraftanlagen München kooperierte von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, um diese bei den Ermittlungen der im Raum stehenden Vorwürfe zu unterstützen. Eine von der Kraftanlagen München mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragte Anwaltskanzlei hat trotz umfangreicher Ermittlungen keine Nachweise für ein Fehlverhalten der Kraftanlagen München beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeitenden finden können. Kraftanlagen München ist sich keiner Schuld bewusst und weist die Vorwürfe zurück. Weder die Sach- noch die Rechtslage rechtfertigen diese Geldbusse, weshalb die Kraftanlagen München GmbH Einsprache gegen den Bussgeldbescheid erhoben hat. Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren erwarteten Kosten hat Alpiq zurückgestellt.

Eine letztendliche Verurteilung schätzen Kraftanlagen München und Alpiq weiterhin als nicht wahrscheinlich ein, weshalb keine Verbindlichkeit für diesen Sachverhalt verbucht wurde.

Erfolgsrechnung der nicht fortgeführten Aktivitäten

Mio. CHF

2020

2019

Aufwendungen

– 4

– 8

Effekt aus der Neubeurteilung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen

3

– 34

Anpassung Kaufpreis / Verlust aus Veräusserung

– 55

 

Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1

– 56

– 42

1 Auf dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind keine Ertragssteuern angefallen.

Bis zum Abschluss des aussergerichtlichen Vergleichs belief sich der Geldabfluss im Zusammenhang mit Schadloshaltungen und Garantien gegenüber Bouygues Construction im Geschäftsjahr 2020 auf 13 Mio. CHF (Vorjahr: 28 Mio. CHF). Gemäss Verkaufsvertrag sind diese Zahlungen als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln, weshalb sie in der Geldflussrechnung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten sind.