Geschäftsbericht 2020

4.7 Rückstellungen

Mio. CHF

Verlust- bringende Verträge

Restruktu- rierungen

Rückbau eigene Kraftwerke

Gewähr- leistungen

Übrige

Total

Langfristige Rückstellungen am 1.1.2020 (angepasst) 1

319

 

45

1

49

414

Kurzfristige Rückstellungen am 1.1.2020

13

6

 

16

20

55

Rückstellungen am 1.1.2020 (angepasst) 1

332

6

45

17

69

469

Bildung

114

 

 

 

18

132

Verzinsung

16

 

2

 

 

18

Verwendung

– 13

 

 

– 13

– 20

– 46

Nicht benötigte, aufgelöste Rückstellungen

– 6

 

 

– 3

– 28

– 37

Umklassierung

 

 

 

 

1

1

Rückstellungen am 31.12.2020

443

6

47

1

40

537

Langfristige Rückstellungen am 31.12.2020

430

 

47

1

28

506

Kurzfristige Rückstellungen am 31.12.2020

13

6

 

 

12

31

1 Siehe Anmerkung 1.4

Verlustbringende Verträge

Die Rückstellung für verlustbringende Verträge umfasst den Barwert der am Bilanzstichtag bestehenden verlustbringenden Verträge. Die Erhöhung von 114 Mio. CHF betrifft im Wesentlichen zwei Verträge. Einerseits musste die Rückstellung für den verlustbringenden Vertrag für den künftigen Bezug von Energie aus dem Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance um 97 Mio. CHF erhöht werden. Dies aufgrund von tieferen Volatilitäten im stündlichen Profil, niedrigeren kurzfristigen sowie langfristigen Marktpreisen, dem immer noch schwachen CHF / EUR-Wechselkurs sowie der Tatsache, dass die vollständige industrielle Inbetriebnahme des Kraftwerks Ende Dezember 2021 und nicht mehr wie Ende letzten Jahres angenommen Ende September 2021 erwartet wird. Andererseits musste die Rückstellung für einen verlustbringenden Vertrag im Ausland wegen tieferen Marktpreisen um 11 Mio. CHF erhöht werden. Informationen zu den nicht fortgeführten Aktivitäten sind in Anmerkung 5.2 enthalten. 

Die Höhe der Rückstellungen für verlustbringende Verträge hängt von verschiedenen Annahmen ab, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, der langfristigen Zinssätze sowie der Effekte der Währungsumrechnung (EUR in CHF). Diese mit Unsicherheiten verbundenen Annahmen werden jeweils per Bilanzstichtag getroffen und können in Folgeperioden teilweise zu wesentlichen Anpassungen führen.

Restrukturierungen

Die Rückstellung für Restrukturierungen deckt die zukünftig erwarteten Aufwendungen aus den in der Vergangenheit eingeleiteten Restrukturierungsprogrammen ab.

Rückbau eigene Kraftwerke

Die Rückstellung für den Rückbau eigener Kraftwerke deckt die geschätzten Kosten der Rückbauverpflichtungen aus dem bestehenden eigenen Kraftwerkspark.

Gewährleistungen

Die Rückstellung für Gewährleistungen wurde auf der Basis von Vergangenheitswerten sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen ermittelt und enthält auch die Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts an Bouygues Construction.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich, bestehende sowie drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen und weitere als wahrscheinlich eingeschätzte betriebliche Risiken. Im Jahr 2020 konnten Rückstellungen in Höhe von 9 Mio. CHF aufgelöst werden, da GSE den vollständigen Widerruf des Anspruchs von Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l. auf Einspeisevergütungen aufgehoben hat (siehe Anmerkung 4.1).

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen basieren jeweils auf den aktuell verfügbaren Informationen und der vom Management getroffenen Einschätzung zum Ausgang der Gerichtsfälle. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang kann der effektive Mittelabfluss wesentlich von den Rückstellungen abweichen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen (rechtliche oder faktische), die auf vergangenen Geschäftsvorfällen beziehungsweise Ereignissen beruhen, bei welchen die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Fälligkeit und / oder der Betrag jedoch unbestimmt sind. Die Höhe des Betrags wird per Bilanzstichtag ermittelt und entspricht dem nach der bestmöglichen Einschätzung erwarteten, auf den Bilanzstichtag abgezinsten Mittelabfluss.