Geschäftsbericht 2020

2.7 Ertragssteuern

Ertragssteuern zulasten der Erfolgsrechnung

Mio. CHF

2020

2019

Laufende Ertragssteuern

– 25

– 21

Latente Ertragssteuern

68

131

Ertragssteuern

43

110

Überleitungsrechnung

Mio. CHF

2020

2019

Ergebnis vor Ertragssteuern

123

– 336

Erwarteter Ertragssteuersatz (schweizerische Durchschnittsbelastung)

16 %

21 %

Ertragssteuern zum erwarteten Ertragssteuersatz

– 20

71

Steuerliche Auswirkungen aus:

 

 

Differenz Steuersatz 16 % (21 %) zu lokalen erwarteten Ertragssteuersätzen

– 5

– 25

Steuerbefreiten Erträgen

23

35

Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen

– 28

– 34

Bewertung aus Verlustvorträgen

11

42

Einfluss aus Steuersatzänderungen

72

3

Vorjahren

– 9

17

Übrigen Einflüssen

– 1

1

Total Ertragssteuern

43

110

Effektiver Ertragssteuersatz

– 35 %

33 %

Am 19.5.2019 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Aufgrund dieser Steuerreform haben eine Vielzahl der Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt. Da das Solothurner Stimmvolk die kantonale Umsetzung STAF erst am 9.2.2020 angenommen hat, ergibt sich für die Alpiq Gruppe in diesem Jahr der hauptsächliche Effekt. Aus diesem Grund reduziert sich der erwartete Ertragssteuersatz von 21 % im Vorjahr auf 16 %. Die Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn ist weiter der massgebende Grund für den Einfluss aus Steuersatzänderungen, welche infolge der Anpassung des latenten Steuersatzes entstehen.

Veränderung latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

Mio. CHF

Latente Steuerguthaben

Latente Steuerverbind- lichkeiten

Latente Steuerverbind- lichkeiten netto

Bestand am 31.12.2018

37

492

455

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

60

– 71

– 131

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

5

11

6

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 5

– 5

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 3

– 1

2

Bestand am 31.12.2019

99

426

327

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

– 18

– 86

– 68

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 1

– 1

 

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 1

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

 

1

Bestand am 31.12.2020

79

338

259

Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten gemäss Ursprung der temporären Differenzen

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuerguthaben

41

36

Sachanlagen

29

49

Übriges Anlagevermögen

2

4

Umlaufvermögen

19

17

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

26

27

Total latente Steuerguthaben brutto

117

133

Sachanlagen

127

155

Übriges Anlagevermögen

182

228

Umlaufvermögen

39

49

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

28

28

Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto

376

460

Latente Steuerverbindlichkeiten netto

259

327

In der Bilanz ausgewiesene Steuerguthaben

79

99

In der Bilanz ausgewiesene Steuerverbindlichkeiten

338

426

Einzelne Tochtergesellschaften verfügten am 31.12.2020 über steuerliche Verlustvorträge von insgesamt 782 Mio. CHF (Vorjahr: 770 Mio. CHF), die sie in künftigen Perioden mit steuerbaren Gewinnen verrechnen können. Davon hat die Alpiq Gruppe Steuergutschriften auf Verlustvorträgen von 577 Mio. CHF (614 Mio. CHF) in der Bilanzposition «Latente Ertragssteuern» nicht bilanziert, weil bei den Guthaben aus latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge nur so weit berücksichtigt werden, als es wahrscheinlich ist, dass die damit verbundenen Steuergutschriften realisiert werden können. Der auf die nicht aktivierbaren Verlustvorträge anwendbare Steuersatz beträgt durchschnittlich 15 % (18 %). Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:

Mio. CHF

31.12.2020

31.12.2019

Innerhalb von 1 Jahr

59

53

Innerhalb von 2 – 3 Jahren

45

77

Nach 3 Jahren

370

357

Unbegrenzt nutzbar

103

127

Total nicht aktivierbare Verlustvorträge

577

614

Des Weiteren bestehen nicht aktivierte abzugsfähige temporäre Bewertungsdifferenzen im Umfang von 91 Mio. CHF (161 Mio. CHF).

Für die Berechnung der laufenden Ertragssteuern werden Annahmen auf Basis der lokalen gesetzlichen Grundlagen getroffen. Die tatsächlich zu bezahlenden Ertragssteuern können vom ursprünglich ermittelten Betrag abweichen, da die definitive Veranlagung teilweise mehrere Jahre nach Abschluss des Berichtsjahrs erfolgt. Darüber hinaus ist eine definitive Klärung der Frage der Besteuerung der Partnerwerke in den Kantonen Wallis und Graubünden weiterhin ausstehend. Daraus resultierende Risiken werden identifiziert, eingeschätzt und falls notwendig erfasst. Die Ermittlung von latenten Steuerguthaben basiert auf zum Teil weitreichenden Schätzungen. Die zugrunde liegenden Zukunftsprognosen umfassen eine Zeitdauer von mehreren Jahren und beinhalten unter anderem die Prognose zukünftiger steuerbarer Gewinne sowie Auslegungsfragen bestehender gesetzlicher Grundlagen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe aus laufenden und latenten Ertragssteuern dar. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den steuerbaren Ergebnissen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet und die latenten Ertragssteuern mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätzen.

Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung einzelner Erträge und Aufwendungen in den konzerninternen beziehungsweise den steuerlichen Jahresrechnungen werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die Berechnung der sich aus den temporären Differenzen ergebenden latenten Ertragssteuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Auf Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen an Konzerngesellschaften, welche sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und bei denen die Entscheidungskontrolle beim Konzern liegt, werden keine latenten Ertragssteuern berücksichtigt. Latente Steueraktiven werden bilanziert, wenn die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Nicht bilanzierte Verlustvorträge und nicht angesetzte Steuerguthaben werden offengelegt.