Geschäftsbericht 2020

3.7 Eigenkapital

Aktienkapital

Per 1.1.2020 betrug das Aktienkapital 278,7 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 voll einbezahlten Namenaktien à 10 CHF. Am 24.6.2020 hat die Generalversammlung der Alpiq Holding AG der vom Verwaltungsrat beantragten Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) mit der Alpha 2020 AG zugestimmt. Nach dem am gleichen Tag erfolgten Zustimmungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung der Alpha 2020 AG wurde die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft in die Alpha 2020 AG fusioniert, die gleichentags in Alpiq Holding AG umfirmiert wurde. Am 26.6.2020 wurde die Fusion im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. Nach der Fusion und Umfirmierung verfügte die Alpiq Holding AG über ein Aktienkapital von 0,279 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 Namenaktien à 0,01 CHF.

Mit der Umwandlung des Aktionärs-Hybriddarlehens im vierten Quartal 2020 (siehe unten) wurden 5 235 715 neue Namenaktien à 0,01 CHF geschaffen, was zu einer Aktienkapitalerhöhung von 52 357,15 CHF führte. Per 31.12.2020 beträgt das Aktienkapital 0,331 Mio. CHF bestehend aus 33 110 364 voll einbezahlten Namenaktien à 0,01 CHF.

Das Aktionariat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Anteile in % 31.12.2020

Anteile in % 31.12.2019

EOS HOLDING SA

33,33

31,44

Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG

33,33

27,06

EBM (Genossenschaft Elektra Birseck)

19,90

13,66

EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)

6,44

7,13

Eniwa Holding AG

2,12

2,00

Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA

1,79

2,13

IBB Holding AG

1,12

 

Regio Energie Solothurn

1,00

 

WWZ AG

0,96

0,91

Kanton Solothurn

 

5,61

Übrige

 

10,06

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG beantragt der Generalversammlung vom 28.5.2021 für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende von 1,40 CHF pro Aktie (total 46 Mio. CHF) auszuschütten.

Hybridkapital

Hybriddarlehen Schweizer Hauptaktionäre

2013 haben die Schweizer Hauptaktionäre ein Hybriddarlehen im Umfang von 367 Mio. CHF gezeichnet. Im vierten Quartal 2020 hat der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG die Wandlung der ausstehenden Aktionärs-Hybriddarlehen in Eigenkapital beantragt. Der Beschluss zur Aktienkapitalerhöhung erfolgte am 29.10.2020 durch die ausserordentliche Generalversammlung. Die Statutenänderung sowie die Genehmigung des geprüften Kapitalerhöhungsberichts durch den Verwaltungsrat erfolgten Mitte November. Die Aktienkapitalerhöhung wurde am 16.11.2020 im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. 

Beim Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre war eine Aussetzung der Zinsen möglich, ohne dass Alpiq die ausgesetzten Zinsen nachbezahlen muss. Wie auch im Vorjahr hat Alpiq beschlossen, für den Zeitraum März 2019 bis März 2020 keine Zinsen auf dem Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre zu bezahlen. Für die nach dem März 2020 aufgelaufenen Zinsen wurde im Rahmen der Umwandlung jeglicher Anspruch wegbedungen. 

Öffentliche Hybridanleihe

2013 hat Alpiq eine öffentliche Hybridanleihe von 650 Mio. CHF am Schweizer Kapitalmarkt platziert. Sie hat eine unbegrenzte Laufzeit und qualifiziert nach den IFRS-Rechnungslegungsrichtlinien als Eigenkapital. Alpiq hat jeweils zum 15.11. ein jährliches Recht, die öffentliche Hybridanleihe zurückzuzahlen. Wie auch im Vorjahr hat Alpiq im Geschäftsjahr 2020 darauf verzichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Im 2018 wurde der Zins erstmals den damaligen Marktbedingungen angepasst und liegt seither bei 4,5325 %. Die Anpassung des Zinssatzes an die Marktbedingungen erfolgt alle fünf Jahre und somit nächstmalig per 15.11.2023. In den Jahren 2023 und 2043 wird der Zins zusätzlich um 25 bps respektive 75 bps erhöht. Die Zinszahlungen auf der öffentlichen Hybridanleihe können nach dem Ermessen von Alpiq ausgesetzt werden. In diesem Fall verfallen die Zinsen nach drei Jahren. 

Die dem Jahr 2020 zuzurechnenden Zinsen nach Steuern betragen 29 Mio. CHF (Vorjahr: 29 Mio. CHF). Unabhängig davon, ob die Zinsen bezahlt wurden oder ob eine rechtliche Verpflichtung für die Bezahlung besteht, erfüllen die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Zinsen der öffentlichen Hybridanleihe die Kriterien einer Vorzugsdividende und werden für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie vom «Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Reinergebnis» abgezogen. Die aufgelaufenen Zinsen nach Steuern betragen per 31.12.2020 insgesamt 4 Mio. CHF (18 Mio. CHF, davon 4 Mio. CHF für die öffentliche Hybridanleihe). Da keine rechtlich durchsetzbare Zahlungsverpflichtung besteht, wurden die aufgelaufenen Zinsen nicht als Finanzverbindlichkeit abgegrenzt und nicht vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Im Jahr 2020 erfolgten Zinszahlungen von insgesamt 29 Mio. CHF. Infolge des Eigenkapitalcharakters des Hybridkapitals wurden diese Ausschüttungen erfolgsneutral über das Eigenkapital (Gewinnreserven) gebucht.