6.1 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
Aufgrund der notwendigen Rundungen kann es vorkommen, dass ausgewiesene Zwischensummen oder Totale nicht mit den offengelegten Detailbeträgen übereinstimmen.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe umfasst die unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsstandards erstellten konsolidierten Abschlüsse der Alpiq Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sind in voller Höhe eliminiert.
Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, welche die Alpiq Holding AG direkt oder indirekt kontrolliert. Diese Gesellschaften werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert. Gesellschaften werden dekonsolidiert beziehungsweise unter «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» oder «Übrige langfristige Aktiven» bilanziert, wenn die Kontrolle über das Unternehmen endet.
Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen, bei denen die Alpiq Gruppe einen massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Der Anteil der Alpiq Gruppe am Vermögen und am Fremdkapital sowie an den Aufwendungen und den Erträgen dieser Unternehmen ist unter Anmerkung 4.3 offengelegt.
Alle übrigen Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter «Übrige langfristige Aktiven» zum Marktwert bilanziert.
Umrechnung von Fremdwährungen
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt, der sowohl die funktionale Währung der Alpiq Holding AG als auch die Präsentationswährung ist. Für jede Konzerngesellschaft ist die funktionale Währung aufgrund ihres Wirtschaftsumfelds definiert. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs der Transaktion in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft erfasst. Monetäres Vermögen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht.
Langfristige Forderungen respektive Darlehen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften, bei welchen keine Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum geplant oder wahrscheinlich ist, stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als Teil der Währungsumrechnungsdifferenzen gesondert im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Auflösung oder Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs in der entsprechenden Periode erfolgswirksam ausgebucht.
Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Kurs der Berichtsperiode umgerechnet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden als gesonderte Position im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei einem Verkauf von Tochtergesellschaften oder der Abgabe der Kontrolle sowie bei einem Verkauf von assoziierten Unternehmen respektive Partnerwerken oder der Abgabe des massgeblichen Einflusses werden die kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen in der entsprechenden Periode erfolgswirksam als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts erfasst.
Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse angewendet:
Einheit |
Stichtag 31.12.2020 |
Stichtag 31.12.2019 |
Durchschnitt 2020 |
Durchschnitt 2019 |
1 EUR |
1,080 |
1,085 |
1,070 |
1,113 |
1 GBP |
1,202 |
1,276 |
1,204 |
1,269 |
1 USD |
0,880 |
0,966 |
0,939 |
0,994 |
100 CZK |
4,116 |
4,272 |
4,049 |
4,335 |
100 HUF |
0,297 |
0,328 |
0,305 |
0,342 |
100 NOK |
10,317 |
11,004 |
9,999 |
11,302 |
100 PLN |
23,690 |
25,498 |
24,103 |
25,893 |
100 RON |
22,188 |
22,693 |
22,124 |
23,447 |