Geschäftsbericht 2020

3.6 Leasing

Die Alpiq Gruppe ist in mehreren Fällen Leasingnehmerin, insbesondere im Zusammenhang mit der Stromproduktion aus Windparks, der Miete von Grundstücken und Gebäuden sowie IT-Infrastruktur. Die Leasingverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum von einem Monat bis zwanzig Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der in den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte:

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2020

16

28

4

48

Investitionen

2

2

Abschreibungen

– 3

– 2

– 1

– 6

Wertminderungen

– 1

– 1

Wertaufholungen

1

1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

Nettobuchwert 31.12.2020

16

24

3

43

davon Anschaffungswerte

22

38

5

65

davon kumulierte Abschreibungen

– 6

– 14

– 2

– 22

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2019

20

33

4

57

Investitionen

1

 

1

2

Umklassierung auf Bilanzposition «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven»

 

– 1

 

– 1

Abschreibungen

– 3

– 3

– 1

– 7

Wertminderungen

– 1

 

 

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

 

– 2

Nettobuchwert 31.12.2019

16

28

4

48

davon Anschaffungswerte

20

38

5

63

davon kumulierte Abschreibungen

– 4

– 10

– 1

– 15

Die Veränderungen der Buchwerte der in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten können der Anmerkung 3.5 entnommen werden. Der gesamte Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich 2020 auf 9 Mio. CHF (Vorjahr: 9 Mio. CHF).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Alpiq Gruppe wendet für alle Leasingverhältnisse ein einheitliches Verfahren für deren Ansatz und Bewertung an. Sie verzichtet auf die unter IFRS 16 zulässigen Anwendungserleichterungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverträge. Bei Vertragsabschluss wird beurteilt, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 handelt oder dieser ein solches enthält. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn Alpiq das vertragliche Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die Verbindlichkeiten für zukünftige Leasingzahlungen aus Leasingverträgen werden zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes in der Bilanz erfasst. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sind als Bestandteil der Sachanlagen bilanziert. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und linear über ihre Laufzeit respektive Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung einer allfälligen Wertminderung. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten zuzüglich allfälliger Rückbauverpflichtungen, direkt zurechenbarer Erwerbskosten und Einmalzahlungen, die zum oder vor Beginn des Vertragsabschlusses geleistet wurden, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen. Der Barwert wird basierend auf einem länderspezifischen, für die Laufzeit und für die Währung geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz berechnet. In den Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeiten sind als Bestandteil der kurz- respektive langfristigen Finanzverbindlichkeiten bilanziert.

Die Festlegung der Vertragslaufzeit zur Bestimmung der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen kann diverse Einschätzungen vom Management bezüglich der zukünftigen Nutzung des geleasten Vermögenswerts erfordern. Verlängerungsoptionen werden in der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird. Kündigungsoptionen werden nur dann berücksichtigt, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei der Beurteilung berücksichtigt Alpiq alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, die Option auszuüben. Alpiq hat intern die folgenden Obergrenzen zur Festlegung der Vertragslaufzeit für unbefristete, kündbare Leasingverträge definiert: für Gebäude, Parkplätze sowie Kraftwerksanlagen maximal zehn Jahre und für alle übrigen wie Mobiliar, IT sowie Fahrzeuge maximal zwei Jahre.