1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien
Im Jahr 2020 erstmals angewandte Änderungen, Standards und Interpretationen
Per 1.1.2020 traten folgende Änderungen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Kraft, die von der Alpiq Gruppe angewendet werden:
- Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung
- Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit
- Änderungen zu IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
- Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 1
- Änderungen an IFRS 16: Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID‑19 (vorzeitig angewandt)
Diese Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Alpiq Gruppe.
Zukünftig in Kraft tretende IFRS
Die folgenden für Alpiq relevanten Standards und Interpretationen wurden durch das IASB veröffentlicht:
Standard / Interpretation |
Datum des Inkrafttretens |
Geplante Anwendung ab |
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 |
1.1.2021 |
1.1.2021 |
Änderungen zu IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet |
1.1.2022 |
1.1.2022 |
Änderungen zu IAS 37: Verlustbringende Verträge – Erfüllungskosten |
1.1.2022 |
1.1.2022 |
Änderungen zu IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
1.1.2023 |
1.1.2023 |
IFRS 17: Versicherungsverträge |
1.1.2023 |
1.1.2023 |
Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28: Veräusserung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen |
unbestimmt |
unbestimmt |
Basierend auf den bisherigen Analysen erwartet Alpiq keinen wesentlichen Einfluss von den oben erwähnten Neuerungen auf die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe.