Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken
GRI 103: Managementansatz (103-1, 103-2, 103-3)
Relevanz
Die Gewährleistung des sicheren Betriebs respektive der sicheren Handhabung radioaktiver Stoffe schliesst die gesamte Wertschöpfungskette und den Lebenszyklus von Kernenergieanlagen ein, vom Bau über die Inbetriebnahme bis und mit Stilllegung der Anlagen und deren Rückbau. Neben den im Kernenergiegesetz (KEG) und in der Kernenergieverordnung (KEV) festgeschriebenen Auflagen steht Alpiq zu ihren Verpflichtungen, zumal die Kernenergie ein wichtiger Pfeiler im Produktionsportfolio der Alpiq für klimafreundlichen Strom ist.
Managementansatz
Die Finanzierung des Rückbaus der Kernenergieanlagen sowie der sicheren Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist gesichert. Damit die finanziellen Belastungen auch nach Ende des Betriebs eines Kernkraftwerks abgedeckt werden können, zahlen die KKW-Betreiber laufend in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) ein. Die beiden Fonds stehen unter Aufsicht des Bundes.
Beurteilung
Die Fondseinzahlungen werden durch die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG getätigt. Das KKG zahlte in den Jahren 2019 und 2020 je 25,1 Mio. CHF und das KKL im Jahr 2019 34,6 Mio. CHF in die Fonds für Stilllegung und Entsorgung ein. Als Aktionärin des KKG und des KKL zahlt Alpiq gemäss ihrem Anteil einen Teil der Jahreskosten, wozu selbstverständlich auch die Kosten für Stilllegung und Entsorgung gehören.
Berechnungsbasis für die Fondseinzahlungen sind die alle fünf Jahre vorgenommenen Kostenschätzungen für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerksanlagen sowie für die Entsorgung der nuklearen Abfälle gemäss Verordnung über den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV).
Die letzte Kostenstudie stammt aus dem Jahr 2016. Ende 2021 wird mit der Kostenstudie 21 eine aktualisierte Kostenstudie eingereicht. Weitere Informationen siehe Geschäftsberichte der KKG AG und KKL AG.