Geschäftsbericht 2020

11 Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für eine möglicherweise notwendig werdende Rekapitalisierung der Alpiq Deutschland GmbH. Darüber hinaus enthalten sie eine Rückstellung für die erwarteten Rechtskosten im Zusammenhang mit den beiden gegen die Alpiq Holding AG eingereichten Ausgleichsklagen nach Art. 105 Fusionsgesetz. Mit diesen Klagen lassen ehemalige Aktionärinnen den im Zusammenhang mit der Abfindungsfusion von der Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG) bezahlte Abfindung gerichtlich überprüfen. Aufgrund aller bisher bekannter Tatsachen und Umstände erachtet die Alpiq Holding AG es als unwahrscheinlich, dass sie in dieser Rechtsstreitigkeit unterliegt. Für weitere Informationen zu diesem Sachverhalt wird auf Anmerkung 4.8 des Anhangs zur Konzernrechnung verwiesen.