2.7 Ertragssteuern
Ertragssteuern zulasten der Erfolgsrechnung
Mio. CHF |
2020 |
2019 |
Laufende Ertragssteuern |
– 25 |
– 21 |
Latente Ertragssteuern |
68 |
131 |
Ertragssteuern |
43 |
110 |
Überleitungsrechnung
Mio. CHF |
2020 |
2019 |
Ergebnis vor Ertragssteuern |
123 |
– 336 |
Erwarteter Ertragssteuersatz (schweizerische Durchschnittsbelastung) |
16 % |
21 % |
Ertragssteuern zum erwarteten Ertragssteuersatz |
– 20 |
71 |
Steuerliche Auswirkungen aus: |
|
|
Differenz Steuersatz 16 % (21 %) zu lokalen erwarteten Ertragssteuersätzen |
– 5 |
– 25 |
Steuerbefreiten Erträgen |
23 |
35 |
Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen |
– 28 |
– 34 |
Bewertung aus Verlustvorträgen |
11 |
42 |
Einfluss aus Steuersatzänderungen |
72 |
3 |
Vorjahren |
– 9 |
17 |
Übrigen Einflüssen |
– 1 |
1 |
Total Ertragssteuern |
43 |
110 |
Effektiver Ertragssteuersatz |
– 35 % |
33 % |
Am 19.5.2019 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Aufgrund dieser Steuerreform haben eine Vielzahl der Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt. Da das Solothurner Stimmvolk die kantonale Umsetzung STAF erst am 9.2.2020 angenommen hat, ergibt sich für die Alpiq Gruppe in diesem Jahr der hauptsächliche Effekt. Aus diesem Grund reduziert sich der erwartete Ertragssteuersatz von 21 % im Vorjahr auf 16 %. Die Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn ist weiter der massgebende Grund für den Einfluss aus Steuersatzänderungen, welche infolge der Anpassung des latenten Steuersatzes entstehen.
Veränderung latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten
Mio. CHF |
Latente Steuerguthaben |
Latente Steuerverbind- lichkeiten |
Latente Steuerverbind- lichkeiten netto |
Bestand am 31.12.2018 |
37 |
492 |
455 |
In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern |
60 |
– 71 |
– 131 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern |
5 |
11 |
6 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
– 5 |
– 5 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
– 3 |
– 1 |
2 |
Bestand am 31.12.2019 |
99 |
426 |
327 |
In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern |
– 18 |
– 86 |
– 68 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern |
– 1 |
– 1 |
|
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
– 1 |
– 1 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
– 1 |
|
1 |
Bestand am 31.12.2020 |
79 |
338 |
259 |
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten gemäss Ursprung der temporären Differenzen
Mio. CHF |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuerguthaben |
41 |
36 |
Sachanlagen |
29 |
49 |
Übriges Anlagevermögen |
2 |
4 |
Umlaufvermögen |
19 |
17 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
26 |
27 |
Total latente Steuerguthaben brutto |
117 |
133 |
Sachanlagen |
127 |
155 |
Übriges Anlagevermögen |
182 |
228 |
Umlaufvermögen |
39 |
49 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
28 |
28 |
Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto |
376 |
460 |
Latente Steuerverbindlichkeiten netto |
259 |
327 |
In der Bilanz ausgewiesene Steuerguthaben |
79 |
99 |
In der Bilanz ausgewiesene Steuerverbindlichkeiten |
338 |
426 |
Einzelne Tochtergesellschaften verfügten am 31.12.2020 über steuerliche Verlustvorträge von insgesamt 782 Mio. CHF (Vorjahr: 770 Mio. CHF), die sie in künftigen Perioden mit steuerbaren Gewinnen verrechnen können. Davon hat die Alpiq Gruppe Steuergutschriften auf Verlustvorträgen von 577 Mio. CHF (614 Mio. CHF) in der Bilanzposition «Latente Ertragssteuern» nicht bilanziert, weil bei den Guthaben aus latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge nur so weit berücksichtigt werden, als es wahrscheinlich ist, dass die damit verbundenen Steuergutschriften realisiert werden können. Der auf die nicht aktivierbaren Verlustvorträge anwendbare Steuersatz beträgt durchschnittlich 15 % (18 %). Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:
Mio. CHF |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
Innerhalb von 1 Jahr |
59 |
53 |
Innerhalb von 2 – 3 Jahren |
45 |
77 |
Nach 3 Jahren |
370 |
357 |
Unbegrenzt nutzbar |
103 |
127 |
Total nicht aktivierbare Verlustvorträge |
577 |
614 |
Des Weiteren bestehen nicht aktivierte abzugsfähige temporäre Bewertungsdifferenzen im Umfang von 91 Mio. CHF (161 Mio. CHF).
Für die Berechnung der laufenden Ertragssteuern werden Annahmen auf Basis der lokalen gesetzlichen Grundlagen getroffen. Die tatsächlich zu bezahlenden Ertragssteuern können vom ursprünglich ermittelten Betrag abweichen, da die definitive Veranlagung teilweise mehrere Jahre nach Abschluss des Berichtsjahrs erfolgt. Darüber hinaus ist eine definitive Klärung der Frage der Besteuerung der Partnerwerke in den Kantonen Wallis und Graubünden weiterhin ausstehend. Daraus resultierende Risiken werden identifiziert, eingeschätzt und falls notwendig erfasst. Die Ermittlung von latenten Steuerguthaben basiert auf zum Teil weitreichenden Schätzungen. Die zugrunde liegenden Zukunftsprognosen umfassen eine Zeitdauer von mehreren Jahren und beinhalten unter anderem die Prognose zukünftiger steuerbarer Gewinne sowie Auslegungsfragen bestehender gesetzlicher Grundlagen.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe aus laufenden und latenten Ertragssteuern dar. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den steuerbaren Ergebnissen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet und die latenten Ertragssteuern mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätzen.
Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung einzelner Erträge und Aufwendungen in den konzerninternen beziehungsweise den steuerlichen Jahresrechnungen werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die Berechnung der sich aus den temporären Differenzen ergebenden latenten Ertragssteuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Auf Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen an Konzerngesellschaften, welche sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und bei denen die Entscheidungskontrolle beim Konzern liegt, werden keine latenten Ertragssteuern berücksichtigt. Latente Steueraktiven werden bilanziert, wenn die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Nicht bilanzierte Verlustvorträge und nicht angesetzte Steuerguthaben werden offengelegt.