Abfallmanagement, Zwischen- und Endlagerung (Back-End)
Managementansatz
GRI 103
(103-1, 103-2, 103-3)
Relevanz
Bei der Stromproduktion aus Kernenergie fallen radioaktive Abfälle an. Als Aktionärin des KKG und des KKL übernimmt Alpiq gemäss ihrem Anteil einen Teil der Jahreskosten, wozu selbstverständlich auch die Kosten für Stilllegung und Entsorgung gehören. In beiden Anlagen hat der Schutz der Bevölkerung, der Mitarbeitenden und der Umwelt vor ionisierender Strahlung höchste Priorität. Dies beinhaltet auch den sicheren Umgang mit den radioaktiven Abfällen.
Managementansatz
Bei der Handhabung von radioaktiven Abfällen in Kernkraftwerken wird zwischen Betriebsabfällen sowie verbrauchten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung unterschieden. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden werden durch die konsequente Umsetzung der entsprechenden Vorschriften sichergestellt: Die Richtlinie ENSI-G15 definiert die für die Schweiz geltenden Strahlenschutz-Grenzwerte für Mitarbeitende und für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks. Diese werden gemäss Richtlinie ENSI-B09 überwacht und gemäss Richtlinie ENSI-B03 an das ENSI gemeldet.
Betriebsabfälle (IAEA-Klassifizierung: schwach- und mittelradioaktive Abfälle, SMA):
Radioaktive Betriebsabfälle (Rohabfälle) fallen in einem Kernkraftwerk regelmässig aus den Wasserreinigungssystemen sowie der Abgas- und Fortluftreinigung an. Weitere Abfälle stammen aus dem Austausch von Komponenten bei Instandhaltungs-, Umbau- oder Nachrüstmassnahmen und den dabei verwendeten Verbrauchsmaterialien.
Die radioaktiven Rohabfälle werden gesammelt, kampagnenweise konditioniert und anschliessend zwischengelagert. Die in einem KKW vorhandenen, unkonditionierten Abfälle werden in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten der kontrollierten Zone aufbewahrt.
Für die Konditionierung kommen in einem KKW folgende Verfahren zum Einsatz: Einbindung von Harzen in Polystyrol, Zementierung von Schlämmen oder Bindung in Bitumen. Brennbare und schmelzbare Rohabfälle beziehungsweise Abluftfilter werden für die Behandlung in der Plasma-Anlage des zentralen Zwischenlagers (Zwilag) in Würenlingen bereitgestellt. Für alle Verfahren in der Schweiz liegen die gemäss Kernenergieverordnung (KEV) und Richtlinie ENSI-B05 erforderlichen Typengenehmigungen vor. Die konditionierten Abfallgebinde werden routinemässig entweder in einem werkeigenen Zwischenlager oder im Zwilag eingelagert.
Die radioaktiven Abfälle der Schweizer KKW sind in einem von allen schweizerischen Kernanlagen eingesetzten elektronischen Buchführungssystem erfasst, sodass die Informationen über Menge, Lagerort und radiologische Eigenschaften jederzeit verfügbar sind. Ein wichtiges Element bei der Minimierung der radioaktiven Abfälle ist die Inaktiv-Freimessung von Materialien aus der kontrollierten Zone.
Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung (IAEA-Klassifizierung: hochradioaktive Abfälle, HAA):
Nach deren endgültiger Entladung aus dem Reaktorkern werden ausgediente Brennelemente zwecks Abkühlung für mehrere Jahre im werkeigenen Nasslagerbecken gelagert. Während dieser Zeit klingt die Wärmeleistung signifikant ab, sodass die Brennelemente anschliessend in Zwischenlagerbehältern optimal eingelagert werden können. Diese Lagerbehälter werden gemäss internationalen Standards gebaut und in der Schweiz gemäss ENSI-Richtlinien ENSI-B17 und ENSI-G05 lizenziert und eingelagert. Die beladenen Behälter werden ins Zwilag transportiert und dort eingelagert. Im Berichtsjahr fanden folgende Transporte aus dem KKG und dem KKL ins Zwilag statt, siehe Tabelle unten.
Die Schweizer Vorschriften für den Transport radioaktiver Stoffe auf Strasse und Schiene basieren unter anderem auf den internationalen Regelwerken über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) beziehungsweise mit der Eisenbahn (COTIF). Bei allen Verkehrsträgern kommen die IAEA-Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe zur Anwendung (IAEA SSR-6).
Die Finanzierung der sicheren Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist gesichert. Damit die finanziellen Belastungen auch nach Ende des Betriebs eines Kernkraftwerks abgedeckt werden können, zahlen die KKW-Betreiber laufend in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) ein. Die beiden Fonds stehen unter Aufsicht des Bundes.
Beurteilung
Um die Konsistenz mit den Angaben im ENSI-Aufsichtsbericht 2020 zu wahren, beziehen sich die folgenden Angaben auf das Kalenderjahr 2020. Die Angaben für das Kalenderjahr 2021 werden vom ENSI erst Mitte 2022 publiziert.
2020 und 2021 wurden alle Strahlenschutzgrenzwerte eingehalten und somit die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden gewährleistet. Das Ziel der sicheren Handhabung der radioaktiven Abfälle wurde erreicht.
Die im KKG und im KKL angefallenen Abfälle sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Nukleare Daten bezüglich Back-End im Jahr 2020 (diese Daten beziehen sich auf die gesamte Menge und sind nicht gemäss Anteilen der Alpiq Beteiligung skaliert).
|
Anzahl SMA-Gebinde ins Zwilag |
SMA unkondi-tioniert in m3 |
SMA kondi-tioniert in m3 |
LMA in m3 |
HAA in m3 |
Entladener Brennstoff in t |
Ins Zwilag transportierter Brennstoff in t |
Kernkraftwerk Gösgen (KKG) |
48 |
14 |
18 |
- |
- |
24,8 |
- |
Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) |
105 |
62 |
6 |
- |
- |
39,1 |
- |
2020 wurden keine langlebigen mittelaktiven Abfälle (LMA) und auch keine hochaktiven Abfälle (HAA) aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen zurück in die Schweiz transportiert. Alle Verpflichtungen in Bezug auf die Rücknahme von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung wurden erfüllt.
Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind unter «Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken» aufgeführt.