Anhang zur Konzernrechnung

1 Überblick

1.1 Grundlagen der Konzernrechnung

1.1 Grundlagen der Konzernrechnung

Die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Auslegerichtlinien (IFRIC und SIC) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Die Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alpiq Gruppe. Sie basiert auf historischen Kosten mit Ausnahme spezifischer Positionen wie Finanzinstrumente, die teilweise zu Marktwerten ausgewiesen werden. Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG autorisierte die Konzernrechnung am 23.2.2022. Die Konzernrechnung bedarf noch der Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung, welche am 28.4.2022 stattfinden wird.

1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

1.2 Neue und revidierte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Im Jahr 2021 erstmals angewandte Änderungen, Standards und Interpretationen

Per 1.1.2021 traten folgende Änderungen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Kraft, die von der Alpiq Gruppe angewendet werden:

  • Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2
  • Änderungen zu IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet (vorzeitig angewandt)

Per 1.1.2021 traten Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 zur Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 in Kraft, welche von der Alpiq Gruppe angewendet werden. Alpiq verfügt über Projektfinanzierungen in Italien, welche auf EURIBOR-Zinssätzen basieren und mit Zinssatz-Swaps abgesichert werden (Cashflow Hedges). Im Zusammenhang mit der Interest Rate Benchmark Reform wurden keine Vertragsanpassungen ausgehandelt oder bestehende Verträge abgelöst. Der finanzielle Effekt der Reform ist für die Alpiq Gruppe nicht wesentlich. 

Alpiq hat beschlossen, die Änderungen zu IAS 16 vorzeitig per 1.1.2021 anzuwenden. Gemäss diesen ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die produziert wurden, bevor eine Sachanlage in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden kann, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind die Erlöse sowie die dazugehörigen Kosten in der Erfolgsrechnung zu verbuchen. Nant de Drance hat in ihrer Jahresrechnung gemäss Swiss GAAP FER im Jahr 2021 Erträge aus Testläufen und dazugehörige Kosten in der Höhe von netto 10 Mio. CHF aktiviert. In der IFRS-Überleitung zur Ermittlung des Equity-Werts per 31.12.2021 wird dieser Betrag der Position «Anteil am Ergebnis von Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» belastet, was unter Berücksichtigung des Steuereffektes zu einer Reduktion des Equity-Werts um 3 Mio. CHF führt. Für Details zu den Rechnungslegungsgrundsätzen für die Bilanzierung von Partnerwerken siehe Anmerkung 4.3. Die diesbezüglich im Vorjahr verbuchten Erträge und Kosten von Nant de Drance waren unwesentlich. Darüber hinaus verfügt Alpiq über keine weiteren Sachanlagen im Bau, welche im Geschäftsjahr 2021 oder im Vorjahr wesentliche Erlöse erzielten.

Zukünftig in Kraft tretende IFRS

Die folgenden für Alpiq relevanten Standards und Interpretationen wurden durch das IASB veröffentlicht:

Standard / Interpretation

Datum des Inkrafttretens

Geplante Anwendung ab

Änderungen zu IAS 37: Verlustbringende Verträge – Erfüllungskosten

1.1.2022

1.1.2022

Änderungen zu IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen zu IAS 8: Definition des Begriffs einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen zu IAS 12: Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern aus einer einzelnen Transaktion

1.1.2023

1.1.2023

IFRS 17: Versicherungsverträge

1.1.2023

1.1.2023

Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28: Veräusserung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

unbestimmt

unbestimmt

Basierend auf den bisherigen Analysen erwartet Alpiq keinen wesentlichen Einfluss von den oben erwähnten Neuerungen auf die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe.

1.3 Wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

1.3 Wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung der Konzernrechnung erfordert vom Management Einschätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen. Diese können wesentliche Auswirkungen auf die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen sowie die Offenlegungen haben. Die Schätzungen und Annahmen beruhen auf Erkenntnissen der Vergangenheit und einer bestmöglichen Beurteilung der künftigen Entwicklungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Allfällige Änderungen von Schätzungen und Annahmen werden in der Periode, in der sie erkannt werden, angepasst und offengelegt.

Die Erläuterungen zu wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen werden farblich hervorgehoben. Diese sind in den Anmerkungen 2.2 Nettoumsatz2.7 Ertragssteuern, 3.2 Finanzinstrumente, 3.6 Leasing, 4.1 Sachanlagen, 4.2 Immaterielle Vermögenswerte, 4.7 Rückstellungen, 4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen, 5.1 Veräusserte Gesellschaften und 6.3 Personalvorsorge enthalten. 

Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Alpiq

Das Corona-Virus und die dadurch ausgelöste Krankheit COVID-19 breiten sich seit Jahresbeginn 2020 weltweit aus und zwingen Regierungen wiederholt zu drastischen und einschneidenden Schutzmassnahmen. Die Ausbreitung von COVID-19 und die Schutz- und Stimulierungsmassnahmen der Regierungen und Zentralbanken haben global weitreichende Auswirkungen auf das makroökonomische Umfeld.

Die Alpiq Gruppe wurde weitgehend von negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie verschont. Die Grosshandelspreise waren zwar im ersten Halbjahr 2020 vorübergehend gesunken, hatten sich aber bereits im Verlaufe vom zweiten Halbjahr wieder erholt. 2021 haben die Preise stark zugelegt und liegen aktuell deutlich über dem Preisniveau vor der Pandemie.

Alpiq überwacht die Entwicklung der Pandemie sowie deren mögliche Auswirkungen regelmässig und ergreift bei Bedarf Massnahmen. Gewisse Effekte sind indirekt über makroökonomische Annahmen zur Bildung von Schätzungen wie beispielsweise Zins-, Wechselkurs- oder auch Lohnentwicklungen in der Konzernrechnung 2021 reflektiert. Darüber hinaus erwartet Alpiq durch die Pandemie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

1.4 Korrektur von Fehlern

1.4 Korrektur von Fehlern

Aufgrund der gestiegenen Strompreise wurden «own use»-Verträge zum physischen Verkauf von Strom verlustbringend. Alpiq sicherte diese Verträge aus ökonomischer Sicht zwar ab, die Absicherung erfolgte allerdings teilweise mit finanziellen Verträgen. Da Alpiq kein Hedge Accounting anwendet, müssen die «own use»-Verträge und die dazugehörigen finanziellen Absicherungsgeschäfte unabhängig voneinander beurteilt und abgebildet werden. Fälschlicherweise wurden per 31.12.2020 die Rückstellungen für verlustbringende «own use»-Verträge, die finanziell abgesichert wurden, im Geschäftsbereich Digital & Commerce um 11 Mio. CHF zu tief und das Reinergebnis 2020 um 11 Mio. CHF zu hoch ausgewiesen.

Die Erfolgsrechung 2020, die Gesamtergebnisrechnung 2020, die Bilanz per 31.12.2020, der Ausweis über die Veränderung des Eigenkapitals 2020, die Geldflussrechnung 2020 sowie die Anmerkungen 2.1, 2.4, 2.8 und 4.7 wurden angepasst. Dadurch reduzierte sich die Eigenkapitalquote per 31.12.2020 von 51,2 % auf 51,0 %. Diese Fehlerkorrektur hatte keinen Einfluss auf Net debt / EBITDA vor Sondereinflüssen. In diesem Zusammenhang mussten auch Korrekturen an den Zahlen per 30.6.2021 vorgenommen werden. Die Aktualisierung zum Semesterbericht 2021 wurde am 9.12.2021 veröffentlicht. Die Eröffnungswerte per 1.1.2020 waren korrekt und deshalb von der Korrektur nicht betroffen.

Änderungen in der konsolidierten Erfolgsrechnung 2020

Mio. CHF

2020 (berichtet)

Korrektur Rückstellungen für verlustbringende Verträge

2020 (angepasst)

Nettoumsatz

3 905

 

3 905

Aktivierte Eigenleistungen und Veränderung Vertragserfüllungskosten

6

 

6

Übriger betrieblicher Ertrag

118

 

118

Gesamtleistung

4 029

 

4 029

Energie- und Warenaufwand

– 3 451

– 11

– 3 462

Personalaufwand

– 186

 

– 186

Übriger betrieblicher Aufwand

– 99

 

– 99

Ergebnis vor Finanzierung, Ertragssteuern und Abschreibungen (EBITDA)

293

– 11

282

Abschreibungen und Wertminderungen

– 80

 

– 80

Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern (EBIT)

213

– 11

202

Anteil am Ergebnis von Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

– 35

 

– 35

Finanzaufwand

– 72

 

– 72

Finanzertrag

17

 

17

Ergebnis vor Ertragssteuern

123

– 11

112

Ertragssteuern

43

 

43

Ergebnis nach Ertragssteuern aus fortgeführten Aktivitäten

166

– 11

155

Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten

– 56

 

– 56

Reinergebnis

110

– 11

99

Nicht beherrschende Anteile am Reinergebnis

3

 

3

Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Reinergebnis

107

– 11

96

Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

4,02

– 0,32

3,70

Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

– 1,69

 

– 1,69

Ergebnis je Aktie in CHF, verwässert und unverwässert

2,33

– 0,32

2,01

Änderungen in der konsolidierten Bilanz per 31.12.2020

Mio. CHF

31.12.2020 (berichtet)

Korrektur Rückstellungen für verlustbringende Verträge

31.12.2020 (angepasst)

Aktienkapital 1

0

 

0

Agio

4 904

 

4 904

Hybridkapital

650

 

650

Reserven

– 1 857

– 11

– 1 868

Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Eigenkapital

3 697

– 11

3 686

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital

75

 

75

Total Eigenkapital

3 772

– 11

3 761

Langfristige Rückstellungen

506

1

507

Latente Ertragssteuern

338

 

338

Übriges langfristiges Fremdkapital

1 015

 

1 015

Langfristiges Fremdkapital

1 859

1

1 860

Kurzfristige Rückstellungen

31

10

41

Übriges kurzfristiges Fremdkapital

1 706

 

1 706

Kurzfristiges Fremdkapital

1 737

10

1 747

Fremdkapital

3 596

11

3 607

Total Passiven

7 368

 

7 368

1 Das Aktienkapital beträgt 0,331 Mio. CHF.

2 Performance

2.1 Segmentberichterstattung

2.1 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung der Alpiq Gruppe erfolgt auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an die massgebenden Führungsgremien. Die berichtspflichtigen Segmente nach IFRS 8 umfassen die drei Geschäftsbereiche Switzerland (vormals Generation Switzerland), International (vormals Generation International) sowie Digital & Commerce. Diese werden von der Geschäftsleitung zur Performancebeurteilung sowie zur Allokation von Ressourcen jeweils einzeln beurteilt. Die Segmentergebnisse (EBITDA) sind dabei die massgebenden Kennzahlen zur internen Führung und Beurteilung von Alpiq. Die Betriebskosten enthalten nebst den Energiebeschaffungs- und den Produktionskosten alle operativen Kosten inklusive Personal- und Serviceleistungen. Zur Bildung der berichtspflichtigen Segmente wurden keine operativen Geschäftssegmente zusammengefasst.

  • Der Geschäftsbereich Switzerland fasst die Stromproduktion aus Schweizer Wasserkraft und Kernenergie zusammen. Im Kraftwerksportfolio befinden sich Flusskraftwerke, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke, die Beteiligungen an den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt sowie das Projekt für das Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance. Im Weiteren bewirtschaftet der Geschäftsbereich die beiden Anteile an der HYDRO Exploitation SA und der Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG).
  • Der Geschäftsbereich International umfasst die Stromproduktion von Windkraftwerken, Kleinwasserkraftwerken und industriellen Photovoltaikanlagen, den Betrieb der Kraftwerke und die Entwicklung mehrerer Windparkprojekte. Der Geschäftsbereich schliesst zudem die Produktion von Strom und Wärme in thermischen Kraftwerken in Ungarn, Italien und Spanien ein. Im Kraftwerksportfolio befinden sich Gas-Kombikraftwerke und Gasturbinen-Kraftwerke. Der Strom wird über den Geschäftsbereich Digital & Commerce oder über Dritte am europäischen Stromhandelsmarkt abgesetzt. Die Kraftwerke werden von den jeweiligen Netzbetreibern zur Netzregelung eingesetzt.
  • Der Geschäftsbereich Digital & Commerce umfasst die Optimierung der eigenen Kraftwerke sowie die Optimierung dezentraler Erzeugungseinheiten und der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Dritter. Der Geschäftsbereich schliesst zudem den Handel mit standardisierten und strukturierten Produkten für Strom und Gas sowie mit Emissionsrechten und Zertifikaten ein. Daneben beinhaltet er die Direktvermarktung und das Management von Energie für Industrie- und Geschäftskunden, um diese bei der Erreichung ihrer Kosteneffizienz- und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Digital & Commerce setzt die Digitalisierung und Technologien wie Artificial Intelligence, Konnektivität, Internet of Things und Blockchain gezielt für die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen für Kunden und Geschäftspartner ein, stets mit dem Ziel, den Kundennutzen zu erhöhen und Werte zu schaffen.

Die Überleitung der Ergebnisse der Geschäftsbereiche auf die konsolidierten Zahlen der Alpiq Gruppe erfolgt unter Einbezug der nicht operativ am Markt tätigen Einheiten (Group Center & übrige Gesellschaften), der Konsolidierungseffekte des Konzerns sowie weiterer, in einer separaten Spalte dargestellten Überleitungspositionen. Letztere umfasst eine Verschiebung von 14 Mio. CHF (Vorjahr: 15 Mio. CHF) zwischen externem Nettoumsatz und übrigem Ertrag aufgrund von unterschiedlichen Kontenstrukturen zwischen interner und externer Berichterstattung. Zudem sind in dieser Spalte die Fremdwährungseffekte enthalten, die aus der Verwendung anderer Durchschnittskurse im Management Reporting als gemäss IFRS resultieren. Group Center & übrige Gesellschaften beinhaltet die nicht den ausgewiesenen Geschäftsbereichen direkt zugewiesenen Finanz- und nicht strategischen Beteiligungen sowie die Aktivitäten der Konzernzentrale einschliesslich der Alpiq Holding AG und der Funktionseinheiten.

2021: Informationen nach Geschäftsbereichen

Mio. CHF

Switzerland

Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Konsoli- dierung

Überleitung

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

– 383

246

7 257

33

 

36

7 189

Interne Transaktionen 1

908

53

– 371

– 29

– 574

1

– 12

Sondereinflüsse 2

108

 

414

 

 

2

524

Nettoumsatz vor Sondereinflüssen

633

299

7 300

4

– 574

39

7 701

Nettoumsatz

525

299

6 886

4

– 574

37

7 177

Übriger Ertrag

63

22

4

21

– 15

– 14

81

Sondereinflüsse 2

– 12

 

 

– 2

 

 

– 14

Gesamtleistung vor Sondereinflüssen

684

321

7 304

23

– 589

25

7 768

Gesamtleistung

588

321

6 890

25

– 589

23

7 258

Betriebskosten

– 571

– 241

– 7 042

– 53

589

– 17

– 7 335

Sondereinflüsse 2

– 129

 

– 4

1

 

1

– 131

EBITDA vor Sondereinflüssen

– 16

80

258

– 29

0

9

302

EBITDA

17

80

– 152

– 28

0

6

– 77

Abschreibungen und Wertminderungen

– 59

– 50

– 8

– 9

 

 

– 126

EBIT

– 42

30

– 160

– 37

0

6

– 203

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag 31.12.

136

220

567

343

 

 

1 266

Sachanlagen

1 358

403

3

95

 

 

1 859

Immaterielle Vermögenswerte

44

19

18

11

 

 

92

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 289

9

 

3

 

 

2 301

Langfristige Vermögenswerte

3 691

431

21

109

0

0

4 252

Nettoinvestitionen in Sach- und immaterielles Anlagevermögen

20

35

7

 

 

 

62

1 Der Nettoeffekt von – 12 Mio. CHF resultiert aus Währungseffekten auf konzerninternen Energietransaktionen.

2 Beinhalten Effekte aus der Veräusserung von Geschäftsteilen sowie aus der Performance der Fondsanteile für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG, Fair-Value-Änderungen von Energiederivaten, die im Zusammenhang mit der Absicherung von zukünftiger Stromproduktion abgeschlossen wurden, Rückstellungen sowie Restrukturierungskosten. Für Erläuterungen siehe Ausführungen im Kapitel «Alternative Performancekennzahlen von Alpiq» im Finanzkommentar.

2020: Informationen nach Geschäftsbereichen (angepasst)

Mio. CHF

Switzerland

Interna- tional

Digital & Commerce (angepasst) 3

Group Center & übrige Gesell- schaften

Konsoli- dierung

Überleitung

Alpiq Gruppe (angepasst) 3

Nettoumsatz mit Dritten

149

135

3 587

21

– 2

15

3 905

Interne Transaktionen

613

31

20

– 24

– 640

 

0

Sondereinflüsse 1

– 7

– 8

– 55

 

– 1

 

– 71

Nettoumsatz vor Sondereinflüssen

755

158

3 552

– 3

– 643

15

3 834

Nettoumsatz

762

166

3 607

– 3

– 642

15

3 905

Übriger Ertrag

96

19

12

28

– 16

– 15

124

Sondereinflüsse 1

– 40

 

– 7

– 7

 

 

– 54

Gesamtleistung vor Sondereinflüssen

811

177

3 557

18

– 659

0

3 904

Gesamtleistung

858

185

3 619

25

– 658

0

4 029

Betriebskosten

– 751

– 118

– 3 497

– 39

658

 

– 3 747

Sondereinflüsse 1

75

 

39

– 9

 

 

105

EBITDA vor Sondereinflüssen

135

59

99

– 30

– 1

0

262

EBITDA

107

67

122

– 14

0

0

282

Abschreibungen und Wertminderungen 2

– 59

3

– 15

– 9

 

 

– 80

EBIT

48

70

107

– 23

0

0

202

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag 31.12.

138

212

558

350

 

 

1 258

Sachanlagen

1 394

424

4

99

 

 

1 921

Immaterielle Vermögenswerte

48

21

18

12

 

 

99

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 268

9

 

3

 

 

2 280

Langfristige Vermögenswerte

3 710

454

22

114

0

0

4 300

Nettoinvestitionen in Sach- und immaterielles Anlagevermögen

24

26

13

5

 

 

68

1 Beinhalten Effekte aus der Veräusserung von Geschäftsteilen sowie aus der Performance der Fondsanteile für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG, Fair-Value-Änderungen von Energiederivaten, die im Zusammenhang mit der Absicherung von zukünftiger Stromproduktion abgeschlossen wurden, Rückstellungen sowie Restrukturierungskosten. Für Erläuterungen siehe Ausführungen im Kapitel «Alternative Performancekennzahlen von Alpiq» im Finanzkommentar.

2 Inklusive Wertaufholungen

3 Siehe Anmerkung 1.4

2021: Informationen nach geografischen Regionen

Mio. CHF

Schweiz

Deutsch- land

Frankreich

Italien

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Slowakei

Niederlande

Übrige Länder

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten 1

1 602

– 895

2 109

1 627

327

440

632

731

616

7 189

Sachanlagen

1 417

 

114

232

27

 

 

 

69

1 859

Immaterielle Anlagen

71

 

10

7

 

 

 

 

4

92

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 297

 

 

 

 

 

 

 

4

2 301

Langfristige Vermögenswerte

3 785

0

124

239

27

0

0

0

77

4 252

1 Die Differenz zum Nettoumsatz gemäss Erfolgsrechnung ergibt sich aus Währungseffekten auf konzerninternen Energietransaktionen in der Höhe von – 12 Mio. CHF.

2020: Informationen nach geografischen Regionen

Mio. CHF

Schweiz

Deutsch- land

Frankreich

Italien

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Slowakei

Niederlande

Übrige Länder

Alpiq Gruppe

Nettoumsatz mit Dritten

721

404

934

551

168

174

88

– 18

883

3 905

Sachanlagen

1 454

 

118

258

27

 

 

 

64

1 921

Immaterielle Anlagen

76

 

10

8

 

 

 

 

5

99

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

2 276

 

 

 

 

 

 

 

4

2 280

Langfristige Vermögenswerte

3 806

0

128

266

27

0

0

0

73

4 300

Der Nettoumsatz mit externen Kunden nach Ländern ist dem Domizil des Kunden zugeordnet. Die vorliegende Segmentberichterstattung weist diejenigen Länder einzeln aus, in denen Alpiq in der Berichtsperiode den grössten Nettoumsatz erzielt hat. Es bestehen keine Transaktionen mit einem einzelnen externen Kunden, dessen Erträge sich auf 10 % oder mehr des konsolidierten Nettoumsatzes der Alpiq Gruppe belaufen. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte), immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen in den jeweiligen Ländern.

2.2 Nettoumsatz

2.2 Nettoumsatz 

Der Nettoumsatz der Alpiq Gruppe setzt sich aus dem Umsatz aus Kundenverträgen (IFRS 15) sowie dem Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten (IFRS 9) zusammen.

2021: Aufgliederung des Nettoumsatzes

Mio. CHF

Switzerland

International

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Total

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

120

249

6 786

 

7 155

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

 

 

5

 

5

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

13

 

1

 

14

Total Umsatz aus Kundenverträgen

133

249

6 792

0

7 174

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

– 503

 

485

33

15

Nettoumsatz mit Dritten 1

– 370

249

7 277

33

7 189

1 Die Differenz zum Nettoumsatz gemäss Erfolgsrechnung ergibt sich aus Währungseffekten auf konzerninternen Energietransaktionen in der Höhe von – 12 Mio. CHF.

2020: Aufgliederung des Nettoumsatzes

Mio. CHF

Switzerland

International

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Total

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

148

135

3 487

 

3 770

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

 

 

11

1

12

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

15

 

 

 

15

Total Umsatz aus Kundenverträgen

163

135

3 498

1

3 797

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

1

 

87

20

108

Nettoumsatz mit Dritten

164

135

3 585

21

3 905

Rechnungslegungsgrundsätze

Alpiq erbringt ihre Leistungsverpflichtungen grundsätzlich als Prinzipalin. Bei Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Energie tritt Alpiq jedoch in allen vertretenen Märkten als Agentin auf. Handelt Alpiq als Agentin, wird der Umsatz netto von den entsprechenden Kosten erfasst.

Umsatz aus Energie und Netzdienstleistungen

Umsatz aus Energielieferungen aus Verträgen mit Kunden («own use exception» unter IFRS 9) wird prinzipiell über den Zeitraum der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Für Energielieferungen hat Alpiq jedoch ein Recht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert des Kunden für die bereits gelieferte Energie entspricht. Alpiq wendet die für solche Fälle optionale Ausnahmeregelung an und erfasst den Umsatz zum Betrag, welcher in Rechnung gestellt werden darf. In einzelnen Verträgen verkauft Alpiq das anteilige Recht an der Energieproduktion eines Kraftwerks. Der Umsatz aus diesen Verträgen wird über den Zeitraum korrespondierend mit dem Anfall der Kosten erfasst.

Die Umsatzerfassung für das Vorhalten von Systemdienstleistungen erfolgt linear über den Zeitraum, über welchen Alpiq sich bereithält, diese zu erbringen. Die Umsatzerfassung für abgerufene Systemdienstleistungen erfolgt zeitgleich mit der Lieferung.

Im Energieverkauf stellen Pönalen – beispielsweise für Abweichungen zwischen gelieferter und vertraglich vereinbarter Energiemenge – eine variable Komponente dar, welche erst in die Bemessung des Transaktionspreises miteinbezogen werden, wenn sie hochwahrscheinlich sind, was im Normalfall erst gegen Ende der Lieferperiode abgeschätzt werden kann. Der Zeitpunkt der Erfassung von solchen variablen Preiskomponenten ist eine wesentliche Ermessensentscheidung.

Umsatz aus digitalen Energiedienstleistungen und Elektromobilität

Umsatzerlöse aus dem Geschäft der Elektromobilität und des Energiemanagements werden bei erfolgter Installation des jeweiligen Geräts erfasst. Bis zum Zeitpunkt der Umsatzerfassung werden angefallene Kosten unter den Vorräten aktiviert und erhaltene Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten (Anzahlungen von Kunden) passiviert. Über Installationen hinausgehende Dienstleistungen in diesem Bereich werden jeweils als separate Leistungsverpflichtungen identifiziert. Der Transaktionspreis für diese Dienstleistungen wird entsprechend dem Nutzenzufluss an den Kunden im Umsatz erfasst. Umsatzerlöse im Rahmen von Projekten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst, wobei der Fortschritt primär nach der kostenbasierten Input-Methode gemessen wird. Noch nicht verrechenbare Umsätze werden als Vertragsvermögenswerte, abzüglich bereits erfolgter Vorauszahlungen, in der Bilanz erfasst. Bei einem Überhang an Vorauszahlungen werden die noch nicht verrechenbaren Umsätze als Vertragsverbindlichkeiten passiviert.

Die Methodik zur Bestimmung des Projektfortschritts liegt im Ermessen von Alpiq. Unter der kostenbasierten Input-Methode widerspiegelt der erfasste Umsatz bestmöglich die bereits an den Kunden erbrachte Leistung. Die Anwendung dieser Methode erfordert gewisse Schätzungen und Prognosen. So sind insbesondere die erwarteten zusätzlichen Kosten bis zur Fertigstellung des Projekts, welche den Fertigstellungsgrad beeinflussen, mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden. Zudem können die geschätzten Gesamtkosten von den tatsächlich aufgelaufenen Kosten bei Projektende abweichen. Im Rahmen des Projektcontrollings werden die Kostenschätzungen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Anpassungen betreffen die erwarteten Gesamtkosten, den Fertigstellungsgrad und damit auch die Höhe des bereits erfassten Umsatzes. Alpiq hat die Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich im Geschäftsjahr 2021 eingestellt.

Umsatz aus übrigen Dienstleistungen

Weitere Dienstleistungserträge aus Kundenverträgen werden einerseits linear über den Zeitraum erfasst, über welchen die Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Andererseits macht Alpiq von folgender optionalen Ausnahmeregelung Gebrauch: Falls Alpiq ein Recht auf Entgelt hat, welches direkt dem Gegenwert des Kunden entspricht, wird der Umsatz zum Betrag erfasst, der in Rechnung gestellt werden darf.

Angewandte Ausnahmeregelungen zu Umsätzen aus Kundenverträgen

Alpiq macht von der Ausnahmeregelung in IFRS 15 Gebrauch und verzichtet, wo möglich, auf den Ausweis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen am Ende der Berichtsperiode. Nach Anwendung dieser Ausnahmeregelung weist Alpiq keine wesentlichen Bestände von verbleibenden Leistungsverpflichtungen am Ende der Berichtsperiode aus.

Alpiq wendet die verfügbare Ausnahmeregelung an und verzichtet auf die Aktivierung von Kosten zur Erlangung eines Kundenvertrags, sofern diese innerhalb eines Jahres amortisiert würden. Alpiq hat nach Anwendung dieser Ausnahmeregelung keine wesentlichen Bestände an solchen Kosten bilanziert.

Erfolg aus Energie- und Finanzderivaten

Energie- und Finanzderivate werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet. Die Wertveränderungen der Energiederivate werden im Nettoumsatz der betreffenden Berichtsperiode ausgewiesen. Der Handelserfolg auf Energie- und Finanzderivaten beinhaltet Gewinne und Verluste aus den realisierten Geschäften und den Wertänderungen der zum Marktwert bewerteten nicht realisierten Geschäfte. Weitere Erläuterungen zur Bewertung sind in Anmerkung 3.2 offengelegt.

2.3 Übriger betrieblicher Ertrag

2.3 Übriger betrieblicher Ertrag

Im übrigen betrieblichen Ertrag werden Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand, wie die Marktprämie für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz, ausgewiesen. Darüber hinaus beinhaltet diese Position Erträge aus operativem Leasing sowie Erträge, welche nicht im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit der Alpiq Gruppe anfallen. Letztere haben deshalb in der Regel keinen planbaren, wiederkehrenden Charakter, wie beispielsweise Gewinne aus Veräusserungen von Anlagevermögen oder Unternehmensteilen, erhaltene Leistungen von Versicherungen und erhaltene Zahlungen aus Rechtsverfahren.

Mio. CHF

2021

2020

Marktprämien

32

33

Gewinn aus Veräusserung von Gesellschaften 1

12

53

Gewinn aus Verkauf von Anlagevermögen

3

0

Erträge aus operativem Leasing

2

2

Sonstige

28

30

Übriger betrieblicher Ertrag

77

118

1 Siehe Anmerkung 5.1

Marktprämie für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz

In Übereinstimmung mit dem Energiegesetz (EnG) erhalten Betreiber von Grosswasserkraftwerken in der Schweiz mit einer mittleren mechanischen Bruttoleistung von über 10 MW, die ihre Energie am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten absetzen, Anspruch auf eine Marktprämie. Tragen nicht die Betreiber der Wasserkraftwerke, sondern ihre Eigentümer oder Stromversorger mit Abnahmeverträgen für den Strom das Risiko ungedeckter Gestehungskosten, so sind diese anspruchsberechtigt. Das EnG sah eine Befristung des Marktprämienmodells bis zum Jahr 2022 vor. Im November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Revisionen des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes in einem Mantelerlass unter dem Titel «Bundesgesetz über die sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien» zusam­menzufassen. Das Parlament hat mit der Beratung des Mantelerlasses noch nicht begonnen. In der Herbstsession 2021 haben die beide Räte eine parlamentarische Initiative angenommen, welche eine Übergangslösung für die Förderung von erneuerbaren Energien (Windenergie-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen) ab 2023 darstellt. Die Initiative ist befristet bis Ende 2030 und sieht unter anderem folgende Punkte vor: Weiterführung der Beiträge für Erneuerungsinvestitionen und der Marktprämie bis 2030, unbefristete Verlängerung der Möglichkeit, erneuerbare Energien zu Geste­hungskosten in die Grundversorgung zu liefern sowie eine Verlän­gerung des geltenden Wasserzinsmaximums bis 2030. 

Um einen Anspruch auf eine Marktprämie in einem Jahr geltend zu machen, muss die Gesuchstellerin die vollständigen Gesuchsunterlagen bis spätestens am 31.5. des jeweiligen Jahres einreichen. Übersteigen die Ansprüche aller berechtigten Gesuchstellerinnen die zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Ansprüche linear gekürzt. Somit hängt bei einem Nachfrageüberhang nach Fördermitteln jeder Anspruch auf eine Marktprämie von allen anderen Ansprüchen ab. Deswegen teilt das Bundesamt für Energie (BFE) die Ansprüche aller Gesuchstellerinnen zum gleichen Zeitpunkt per Verfügung mit.

Da sowohl die Höhe der für die Marktprämie insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wie auch die effektiven Ansprüche für eine Marktprämie bei der ersten Verfügung noch unbekannt sind, kann das BFE entscheiden, mit der ersten Verfügung 100 % oder 80 % des verfügten, provisorischen Betrags an die Gesuchstellerinnen auszuzahlen. Aus vollzugstechnischen Gründen können 20 % zurückbehalten und erst mit der zweiten Verfügung ausbezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass eine allfällige Rückforderung von zu viel ausbezahlten Beträgen administrativ aufwändig ist und möglichst verhindert werden soll.

Anspruch 2021

Am 17.12.2021 hat Alpiq die erste Verfügung für den Anspruch auf Marktprämien für das Jahr 2021 erhalten, welche Anfang Februar 2022 Rechtskraft erlangte. Der Anspruch von Alpiq für das Geschäftsjahr 2021 belief sich auf 40 Mio. CHF, wovon 32 Mio. CHF im Geschäftsjahr 2021 verbucht wurden, da das BFE mit der ersten Verfügung entschieden hat, vorerst 80 % des verfügten Betrages auszuzahlen. Der Rest wird im Jahr 2022 verbucht, sobald die zweite Verfügung Rechtskraft erlangt.   

Anspruch 2020

Am 5.11.2020 erfolgte die erste Verfügung für den Anspruch auf Marktprämien für das Jahr 2020, welche im Dezember 2020 Rechtskraft erlangte. Der Anspruch von Alpiq für das Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 33 Mio. CHF und wurde vollständig verbucht, da das BFE entschied, 100 % des Betrages auszubezahlen, nachdem die erste Verfügung rechtskräftig geworden war.

Rechnungslegungsgrundsätze

Bei den Marktprämien für Grosswasserkraftwerke in der Schweiz handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand im Sinne von IAS 20. Zuwendungen der öffentlichen Hand dürfen erst verbucht werden, wenn hinreichende Sicherheit bezüglich des Anspruchs auf die Zuwendung besteht. Alpiq erachtet den Anspruch auf eine Marktprämie in Höhe der in Aussicht gestellten Zahlung als hinreichend sicher im Sinne von IAS 20, sobald die Verfügung rechtskräftig ist oder Alpiq sich entschieden hat, die Verfügung zu akzeptieren. Zu diesem Zeitpunkt wird in Abhängigkeit der Höhe der Auszahlung 100 % oder 80 % des provisorisch verfügten Betrages erfasst. Ein allfälliger Restbetrag wird verbucht, sobald die zweite Verfügung rechtskräftig ist.

Erträge aus operativem Leasing

Alpiq verfügt über einzelne, operative Leasingverträge, welche hauptsächlich die Vermietung von Gewerbeflächen von in ihrem Grundbesitz befindlichen Liegenschaften betreffen. Die vermieteten Vermögenswerte werden als Sachanlagen in der Bilanz aktiviert und die Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit erfasst. Die zukünftig erwarteten, nicht abgezinsten Leasingzahlungen belaufen sich dabei auf 8 Mio. CHF (Vorjahr: 8 Mio. CHF).

2.4 Energie- und Warenaufwand

2.4 Energie- und Warenaufwand

Mio. CHF

2021

2020 (angepasst) 1

Strombeschaffung von Dritten

– 5 054

– 2 258

Strombeschaffung von Partnerwerken

– 399

– 452

Gasbeschaffung und CO 2 -Zertifikate

– 1 348

– 554

Warenaufwand

– 1

– 7

Sonstiger Energie- und Warenaufwand

– 74

– 78

Energie- und Warenaufwand vor Rückstellungen

– 6 876

– 3 349

Rückstellungen für verlustbringende Verträge

– 146

– 113

Energie- und Warenaufwand

– 7 022

– 3 462

1 Siehe Anmerkung 1.4

Die Position «Sonstiger Energie- und Warenaufwand» beinhaltet hauptsächlich Wasserzinsen, Konzessionsabgaben und Instandhaltungskosten für Anlagen.

2.5 Personalaufwand

2.5 Personalaufwand

Mio. CHF

2021

2020

Löhne und Gehälter

– 178

– 149

Personalvorsorgeaufwand für leistungsorientierte Pläne

– 19

– 7

Personalvorsorgeaufwand für beitragsorientierte Pläne

– 1

– 1

Sozialversicherungsaufwand und übriger Personalaufwand

– 23

– 29

Personalaufwand

– 221

– 186

Mitarbeitendenbestand am Bilanzstichtag

 

31.12.2021

31.12.2020

Mitarbeitende auf Vollzeitstellen umgerechnet

1 254

1 247

Lernende

12

11

Total

1 266

1 258

2.6 Finanzaufwand und Finanzertrag

2.6 Finanzaufwand und Finanzertrag

Mio. CHF

2021

2020

Finanzaufwand

 

 

Zinsaufwand

– 33

– 38

Nettoverzinsung Vorsorgepläne und Rückstellungen

– 21

– 18

Übriger Finanzaufwand

– 5

– 5

Wechselkurseffekte

– 14

– 11

Total

– 73

– 72

 

 

 

Finanzertrag

 

 

Zinsertrag

7

14

Übriger Finanzertrag

5

3

Total

12

17

Nettofinanzaufwand

– 61

– 55

2.7 Ertragssteuern

2.7 Ertragssteuern

Ertragssteuern zulasten der Erfolgsrechnung

Mio. CHF

2021

2020

Laufende Ertragssteuern

– 22

– 25

Latente Ertragssteuern

50

68

Ertragssteuern

28

43

Überleitungsrechnung

Mio. CHF

2021

2020 (angepasst) 1

Ergebnis vor Ertragssteuern

– 299

112

Erwarteter Ertragssteuersatz (schweizerische Durchschnittsbelastung)

16 %

16 %

Ertragssteuern zum erwarteten Ertragssteuersatz

48

– 18

Steuerliche Auswirkungen aus:

 

 

Differenz Steuersatz 16 % zu lokalen erwarteten Ertragssteuersätzen

– 6

– 5

Steuerbefreiten Erträgen

9

23

Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen

– 27

– 28

Bewertung aus Verlustvorträgen

1

11

Einfluss aus Steuersatzänderungen

1

72

Vorjahren

7

– 9

Übrigen Einflüssen

– 5

– 3

Total Ertragssteuern

28

43

Effektiver Ertragssteuersatz

9 %

– 38 %

1 Siehe Anmerkung 1.4

Veränderung latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

Mio. CHF

Latente Steuerguthaben

Latente Steuerverbind- lichkeiten

Latente Steuerverbind- lichkeiten netto

Bestand am 31.12.2019

99

426

327

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

– 18

– 86

– 68

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 1

– 1

 

Veränderung Konsolidierungskreis

 

– 1

– 1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

 

1

Bestand am 31.12.2020

79

338

259

In der Erfolgsrechnung erfasste latente Steuern

3

– 47

– 50

Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern

– 2

31

33

Veränderung Konsolidierungskreis

0

0

0

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 3

– 1

2

Bestand am 31.12.2021

77

321

244

Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten gemäss Ursprung der temporären Differenzen

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuerguthaben

109

41

Sachanlagen

30

29

Übriges Anlagevermögen

1

2

Umlaufvermögen

36

19

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

29

26

Total latente Steuerguthaben brutto

205

117

Sachanlagen

124

127

Übriges Anlagevermögen

196

182

Umlaufvermögen

80

39

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

49

28

Total latente Steuerverbindlichkeiten brutto

449

376

Latente Steuerverbindlichkeiten netto

244

259

In der Bilanz ausgewiesene Steuerguthaben

77

79

In der Bilanz ausgewiesene Steuerverbindlichkeiten

321

338

Einzelne Tochtergesellschaften verfügten am 31.12.2021 über steuerliche Verlustvorträge von insgesamt 1 024 Mio. CHF (Vorjahr: 782 Mio. CHF), die sie in künftigen Perioden mit steuerbaren Gewinnen verrechnen können. Davon hat die Alpiq Gruppe Steuergutschriften auf Verlustvorträgen von 376 Mio. CHF (577 Mio. CHF) in der Bilanzposition «Latente Ertragssteuern» nicht bilanziert, weil bei den Guthaben aus latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge nur so weit berücksichtigt werden, als es wahrscheinlich ist, dass die damit verbundenen Steuergutschriften realisiert werden können. Der auf die nicht aktivierbaren Verlustvorträge anwendbare Steuersatz beträgt durchschnittlich 17 % (15 %). Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Innerhalb von 1 Jahr

0

59

Innerhalb von 2 – 3 Jahren

35

45

Nach 3 Jahren

230

370

Unbegrenzt nutzbar

111

103

Total nicht aktivierbare Verlustvorträge

376

577

Des Weiteren bestehen nicht aktivierte abzugsfähige temporäre Bewertungsdifferenzen im Umfang von 227 Mio. CHF (91 Mio. CHF).

Für die Berechnung der laufenden Ertragssteuern werden Annahmen auf Basis der lokalen gesetzlichen Grundlagen getroffen. Die tatsächlich zu bezahlenden Ertragssteuern können vom ursprünglich ermittelten Betrag abweichen, da die definitive Veranlagung teilweise mehrere Jahre nach Abschluss des Berichtsjahrs erfolgt. Darüber hinaus ist eine definitive Klärung der Frage der Besteuerung der Partnerwerke im Kanton Graubünden weiterhin ausstehend. Daraus resultierende Risiken werden identifiziert, eingeschätzt und falls notwendig erfasst. Die Ermittlung von latenten Steuerguthaben basiert auf zum Teil weitreichenden Schätzungen. Die zugrunde liegenden Zukunftsprognosen umfassen eine Zeitdauer von mehreren Jahren und beinhalten unter anderem die Prognose zukünftiger steuerbarer Gewinne sowie Auslegungsfragen bestehender gesetzlicher Grundlagen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe aus laufenden und latenten Ertragssteuern dar. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den steuerbaren Ergebnissen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet und die latenten Ertragssteuern mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätzen.

Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung einzelner Erträge und Aufwendungen in den konzerninternen beziehungsweise den steuerlichen Jahresrechnungen werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die Berechnung der sich aus den temporären Differenzen ergebenden latenten Ertragssteuern erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Auf Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen an Konzerngesellschaften, welche sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und bei denen die Entscheidungskontrolle beim Konzern liegt, werden keine latenten Ertragssteuern berücksichtigt. Latente Steueraktiven werden bilanziert, wenn die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Nicht bilanzierte Verlustvorträge und nicht angesetzte Steuerguthaben werden offengelegt.

2.8 Ergebnis je Aktie

2.8 Ergebnis je Aktie

 

2021

2020 (angepasst) 2

Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Ergebnis nach Ertragssteuern aus fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

– 272

152

Der Periode zuzurechnende Zinsen Hybridkapital in Mio. CHF 1

– 29

– 29

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

– 301

123

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

– 56

Anteil Alpiq Holding AG Aktionäre am Ergebnis aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten in Mio. CHF

– 301

67

Gewichtete Anzahl Aktien im Umlauf

33 110 364

33 110 364

Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

– 9,10

3,70

Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten in CHF, verwässert und unverwässert

0,00

– 1,69

Ergebnis je Aktie in CHF, verwässert und unverwässert

– 9,10

2,01

1 Siehe Anmerkung 3.7

2 Siehe Anmerkung 1.4

Es bestehen keine Sachverhalte, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen.

3 Risikomanagement, Finanzinstrumente und Finanzierung

3.1 Finanzielles Risikomanagement

3.1 Finanzielles Risikomanagement

Allgemeine Grundsätze

Die Alpiq Gruppe ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit strategischen und operativen Risiken, insbesondere Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken (Energiepreis-, Währungs- und Zinsrisiken), ausgesetzt. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik werden vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für deren Konkretisierung und Umsetzung. Das Risk Management Committee überwacht die Einhaltung der Grundsätze und Richtlinien. Es bestimmt auch die Hedging-Strategie zur Absicherung der Produktion des eigenen Kraftwerksparks, welche von der Geschäftsleitung verabschiedet wird.

In der Group Risk Policy sind die Grundsätze für das Risikomanagement der Alpiq Gruppe festgehalten. Sie umfassen Richtlinien über das Eingehen, Messen, Bewirtschaften und Begrenzen der Geschäftsrisiken und legen die Organisation und die Verantwortlichkeiten des Risikomanagements fest. Die zuständigen Einheiten bewirtschaften ihre Risiken im Rahmen der für ihren Bereich vorgegebenen Risikopolitik und der definierten Limiten. Ziel ist, ein angemessenes Verhältnis zwischen den eingegangenen Geschäftsrisiken, den Erträgen und dem risikotragenden Eigenkapital zu gewährleisten.

Die Group Risk Policy besteht aus einer konzernweit geltenden Business Risk Policy, einer für das Energiegeschäft spezifischen Energy Risk Policy und einer Financial Risk Policy. Die Business Risk Policy regelt den jährlichen Risk-Mapping-Prozess, die Definition und Überwachung der risikoreduzierenden Massnahmen für operative und strategische Risiken sowie das integrale Sicherheitsmanagement. In der Energy Risk Policy sind Prozesse und Methoden zur Bewirtschaftung der Markt- und Kreditrisiken im Energiegeschäft definiert. Zusätzlich ist darin die Steuerung der Liquiditätsschwankungen, verursacht durch das Handelsgeschäft an Börsen und unter bilateralen Margenausgleichsvereinbarungen, geregelt. Im Weiteren legt sie die Grundsätze der Hedging-Strategie für die Handelsbücher der Energieproduktion fest. Die Financial Risk Policy schreibt den inhaltlichen, organisatorischen und systemtechnischen Rahmen des Finanzrisikomanagements innerhalb der Alpiq Gruppe vor. Sie regelt die Bewirtschaftung der Liquiditäts-, Fremdwährungs- und Zinsrisiken.

Für die Führung des Risikomanagementprozesses ist die Funktionseinheit Risk Management zuständig, welche der CEO untersteht. Die Funktionseinheit stellt Methoden und Instrumente bereit, um das Risikomanagement umzusetzen und stellt gegenüber dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und dem Risk Management Committee das zeitgerechte Reporting sicher.

Im jährlichen Prozess zur Beurteilung von Geschäftsrisiken werden gruppenweit strategische und operative Risiken erfasst, bewertet und anschliessend den definierten Risikoverantwortlichen zur Bewirtschaftung und Überwachung zugeordnet. Die Funktionseinheit Risk Management überwacht die Durchführung der Massnahmen. Den Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken werden Risikolimiten zugeordnet, die in der Gesamtheit der Risikofähigkeit des Unternehmens angepasst werden und deren Einhaltung fortlaufend überwacht wird.

Steuerung von Kapital

Die Steuerung von Kapital innerhalb der Alpiq Gruppe richtet sich nach der übergeordneten Finanzstrategie des Konzerns. Im Rahmen des Budgetierungs- und Planungsprozesses nimmt der Verwaltungsrat jährlich Kenntnis von der geplanten Entwicklung der für die Kapitalsteuerung massgeblichen Werte. Zudem wird er regelmässig über deren aktuelle Entwicklung informiert. Massgebend für die Strategie sind das ausgewiesene konsolidierte Eigenkapital und der Verschuldungsfaktor des Konzerns. Am 31.12.2021 wird eine Eigenkapitalquote von 26,2 % erreicht (Vorjahr: 51,0 %).

Die Alpiq Holding AG beschafft einen wesentlichen Teil der Finanzierung für die Alpiq Gruppe zentral. Als Hauptfinanzierungsquelle dient der inländische Kapitalmarkt. Im 2. Halbjahr 2021 wurde zur Deckung des sprunghaft angestiegenen Finanzierungsbedarfs der Handelsaktivitäten auf die kurzfristigen, zugesagten Kreditlinien zurückgegriffen. Zudem stellten die Aktionäre kurzfristige Liquidität zur Verfügung. Der Anteil der Alpiq Holding AG am Total der Konzernfinanzverbindlichkeiten beträgt 70 % am 31.12.2021 (61 %). Die Höhe der Finanzverbindlichkeiten muss in einem angemessenen Verhältnis zur Ertragskraft stehen, damit ein solides, branchenübliches Kreditrating gewährleistet werden kann. Massgebend für die Kapitalsteuerung ist das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA vor Sondereinflüssen. Dieses wird wie folgt berechnet:

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

627

913

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

946

299

Finanzverbindlichkeiten

1 573

1 212

Kurzfristige Terminguthaben

35

596

Wertschriften

 

27

Flüssige Mittel

863

340

Finanzanlagen (Liquidität)

898

963

Nettoverschuldung (Net Debt)

675

249

EBITDA vor Sondereinflüssen

302

262

Net Debt / EBITDA vor Sondereinflüssen

2,2

1,0

Die Alpiq Gruppe hat folgende Kreditlinien mit Banken:

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Nicht zweckgebundene zugesicherte Kreditlinien von Banken und Finanzinstitutionen

503

353

davon beansprucht

331

davon noch verfügbar

172

353

Die Alpiq Gruppe hat folgende Auflagen aus abgeschlossenen Finanzierungsverträgen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auflagen

Übrige Auflagen

Vertrag

Verfall

in Mio. CHF

Beanspru- chung per 31.12.2021 in Mio. CHF

Beanspru- chung per 31.12.2020 in Mio. CHF

EK-Quote

Net Debt / EBITDA

Banken- rating

Konsortialkreditlimite

Dez 22

200

200

0

x

x

x

Bei Nichteinhalten der Auflagen hat die Gegenpartei ein Kündigungsrecht. Per 31.12.2020 wurden alle Auflagen erfüllt. Per Stichtag 31.12.2021 haben die Konsortialkreditbanken der Aussetzung der finanziellen Auflagen bis zur Endfälligkeit am 31.12.2022 zugestimmt. Die Auflage zum Bankenrating wurde weiterhin erfüllt.

Kreditrisikomanagement

Gegenstand des Kreditrisikomanagements sind potenzielle Verluste aus der Unfähigkeit von Geschäftspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Alpiq Gruppe nachzukommen.

Das Kreditrisikomanagement für das Energiegeschäft umfasst alle Geschäftseinheiten und Tochtergesellschaften, die ein signifikantes Geschäftsvolumen mit externen Gegenparteien aufweisen. Es beinhaltet die laufende Überprüfung der Ausstände von Gegenparteien, deren zukünftig erwartete Entwicklung sowie die Durchführung von Bonitätsanalysen neuer und bestehender Vertragsparteien. Dabei werden neben den als Finanzinstrumente bilanzierten Energiederivaten auch die Verträge berücksichtigt, die zum Zweck des physischen Empfangs oder der Lieferung abgeschlossen wurden. Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt primär über ratingabhängige Kreditlimiten. Dabei werden Gegenparteien oder Gegenparteigruppen (Risikoverbunde) durch die Alpiq Gruppe aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit in Risikoklassen (AAA – CCC) eingeteilt. Das in einem ersten Schritt ermittelte Rating bildet die Grundlage für die Festsetzung der Kreditlimite. Sicherheitsleistungen wie Garantien, Vorauszahlungen oder Versicherungen können zu einer Erhöhung der Limite führen. Die Ratings der aktiven Gegenparteien werden periodisch überprüft und die Kreditlimiten wenn nötig angepasst. Im Energiegeschäft werden grundsätzlich nur Verträge mit Gegenparteien abgeschlossen, welche die Kriterien der Group Risk Policy erfüllen. Kreditausstände werden durch einen formalisierten Prozess laufend überwacht und bewirtschaftet.

Das berechnete maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und beträgt 8 785 Mio. CHF per 31.12.2021 (Vorjahr: 2 720 Mio. CHF). Das Kreditrisiko reduziert sich durch gehaltene Sicherheiten. Die Gefahr von Risikokonzentrationen für die Alpiq Gruppe wird durch die Anzahl und die breite geografische Verteilung der Kunden sowie durch die Konsolidierung der Positionen reduziert. Aufgrund der wesentlich gestiegenen Energiepreise im Berichtsjahr 2021 haben die Wiederbeschaffungswerte der Energiederivate und dadurch das Kreditrisiko gegenüber mehreren Gegenparteien in unterschiedlichen Ländern signifikant zugenommen und bei gewissen Gegenparteien auch zu Liquiditätsproblemen geführt. Um die Auswirkungen auf Alpiq zu reduzieren, wurden Massnahmen mit den Gegenparteien vereinbart. Die entsprechenden Energiederivate wurden nach der Berücksichtigung des Kreditrisikos in die Level-3-Energiederivate umklassiert, siehe Anmerkung 3.2. Bis zum Jahresende konnten diese Positionen auf rund 1 Mio. CHF reduziert werden. Informationen zum Einfluss auf die Forderungen sind in Anmerkung 4.5 offengelegt.

Darüber hinaus bestanden am Bilanzstichtag folgende Risikokonzentrationen mit zwei Gegenparteien ohne konkrete Anzeichen eines Ausfallrisikos:

Mio. CHF

31.12.2021

Gegenpartei eingeteilt in Risikoklasse BBB

 

Positive Wiederbeschaffungswerte der Energiederivate

851

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

96

Gegenpartei eingeteilt in Risikoklasse BB-

 

Positive Wiederbeschaffungswerte der Energiederivate

657

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1

Zur aktiven Steuerung des Kreditrisikos der flüssigen Mittel und der Terminguthaben hat die Funktionseinheit Treasury zentral Limiten festgelegt, die den Betrag der bei einer Gegenpartei gehaltenen Anlagen beschränken. Die Limiten werden monatlich aufgrund von verschiedenen Faktoren berechnet und überwacht. Am Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen, da die flüssigen Mittel und die Terminguthaben breit gestreut, zeitlich gestaffelt und bei Gegenparteien mit einem geringen Ausfallrisiko angelegt werden. Es mussten bisher keine Abschreibungen auf Forderungen gegenüber finanziellen Gegenparteien vorgenommen werden.

Verrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Ein wesentlicher Anteil der von der Alpiq Gruppe abgeschlossenen Energiegeschäfte basiert auf Verträgen, die eine Nettingvereinbarung enthalten. Nettingvereinbarungen sind im Energiehandel ein verbreitetes Instrument, um den Umfang der effektiven Geldflüsse zu reduzieren. Eine Nettodarstellung von Positionen gegenüber derselben Gegenpartei erfolgt in der Bilanz nur dann, wenn die Nettingvereinbarung zur Verrechnung der erfassten Beträge rechtlich durchsetzbar ist und beabsichtigt wird, den Ausgleich netto herbeizuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

Brutto

Verrechnung

Netto (Bilanz)

Brutto

Verrechnung

Netto (Bilanz)

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3 644

– 1 998

1 646

1 739

– 1 025

714

Energiederivate 1

22 101

– 17 041

5 060

1 805

– 1 184

621

Währungs- und Zinsderivate

38

38

5

 

5

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3 011

– 1 998

1 013

1 434

– 1 025

409

Energiederivate

22 363

– 17 041

5 322

1 626

– 1 184

442

Währungs- und Zinsderivate

21

21

19

 

19

1 Davon stammen netto 41 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) aus beim erstmaligen Ansatz zur Fair Value-Bewertung designierten «own use»-Verträgen.

Finanzielle Sicherheiten

Darüber hinaus werden, sofern notwendig, zusätzliche Sicherheiten wie Garantien, Margenausgleichszahlungen oder Versicherungen eingefordert. Die bei der Alpiq Gruppe vorhandenen Sicherheiten decken in der Regel sowohl nicht bilanzierte Energietransaktionen mit physischer Lieferung wie auch als Finanzinstrumente verbuchte Transaktionen ab. Im Folgenden werden die erhaltenen und abgegebenen finanziellen Sicherheiten in Zusammenhang mit den bilateralen Margenausgleichsvereinbarungen dargestellt:

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

Erhaltene Sicherheiten

Abgegebene Sicherheiten

Erhaltene Sicherheiten

Abgegebene Sicherheiten

Cash Collateral 1

318

101

58

12

Garantien 2

323

72

6

 

Total

641

173

64

12

1 Enthalten in der Position «Forderungen» beziehungsweise «Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten»

2 Die Garantien gegenüber assoziierten Unternehmen oder Dritten zugunsten Dritter sind in Anmerkung 4.8 dargestellt.

Liquiditätsrisiko

Im europäischen Energiehandel wird ein wesentlicher Anteil der Forderungen verrechnet und an festgelegten monatlichen Terminen beglichen (sogenanntes Netting). Dies reduziert die Spitzen des Liquiditätsbedarfs. An den Energiebörsen und unter Energiehändlern sind Margeneinschüsse zur Reduktion des Kontrahentenrisikos üblich, wodurch Alpiq aufgrund von Energiepreisbewegungen kurzfristig bedeutende Collaterals in Form von Liquidität oder Bankgarantien zur Verfügung stellen muss beziehungsweise einfordern kann. Darüber hinaus können auch wesentliche Liquiditätsveränderungen auftreten, weil sowohl Alpiq als auch Gegenparteien in vielen Fällen das vertragliche Recht haben, geleistete Cash Collaterals kurzfristig durch eine Bankgarantie zu ersetzen und umgekehrt. Die Alpiq Gruppe begegnet diesen Bedarfsschwankungen mit der Führung eines Frühwarnsystems, dem Vorhalten einer genügenden Liquidität und der Vereinbarung von bestätigten Kreditlinien bei Banken. Das Liquiditätsmanagement beinhaltet die monatlich rollierende Planung, Überwachung, Bereitstellung und Optimierung der Liquidität der Alpiq Gruppe.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erwarteten Geldflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente aufgeführt. Für Darlehen, bei denen eine Refinanzierung nach Ablauf der Vertragsdauer vorgesehen, jedoch noch nicht vertraglich gesichert ist, wird ein Geldabfluss bei Fälligkeit angenommen. Die effektiven Geldflüsse können daher wesentlich von den vertraglichen Fälligkeiten abweichen. Die Geldflüsse aus Derivaten werden netto dargestellt, wenn Nettingvereinbarungen mit den Gegenparteien vorhanden sind und die Erfüllung durch Nettozahlungen erwartet wird. Abhängig von den zukünftigen Wertentwicklungen der Derivate bis zur Fälligkeit können die effektiven Geldflüsse wesentlich von den ausgewiesenen Werten abweichen. Um das effektive Liquiditätsrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten aufzuzeigen, werden in der nachfolgenden Tabelle die Geldzuflüsse und -abflüsse aus Kontrakten mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten gezeigt, obwohl IFRS nur den Ausweis des Liquiditätsrisikos der Finanzverbindlichkeiten fordert. Derivative Finanzinstrumente für die Absicherung zukünftiger Energietransaktionen für den Eigengebrauch («own use») sind in der Tabelle normalerweise nicht enthalten, da es sich um schwebende Geschäfte handelt, die nicht bilanziert werden.

2021: Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert

Geldflüsse

Mio. CHF

 

Total

< 1 Monat

1 – 3 Monate

4 – 12 Monate

1 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1 013

– 1 013

– 886

– 106

– 20

– 1

Obligationsanleihen

675

– 709

– 291

– 418

Passivdarlehen

854

– 871

– 441

– 129

– 101

– 154

– 46

Leasingverbindlichkeiten

44

– 54

– 1

– 1

– 5

– 23

– 24

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1

507

– 457

– 407

– 37

– 11

– 2

Geldabfluss aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

 

– 3 104

– 1 735

– 273

– 428

– 598

– 70

Energiederivate 2

– 262

Geldzufluss

4 789

2

971

1 913

1 837

66

Geldabfluss

– 5 039

– 4

– 1 064

– 2 179

– 1 785

– 7

Währungs- und Zinsderivate

17

Geldzufluss

736

337

310

79

10

Geldabfluss

– 726

– 330

– 300

– 81

– 15

Netto-Geldzufluss / (-abfluss) aus derivativen Finanzinstrumenten

 

– 240

5

– 83

– 268

47

59

1 Der Buchwert beinhaltet Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Swissgrid-AG-Wandeldarlehen, für die kein Geldabfluss erwartet wird (siehe Anmerkung 3.3).

2 Davon stammen 41 Mio. CHF aus beim erstmaligen Ansatz zur Fair Value-Bewertung designierten «own use»-Verträgen.

2020: Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchwert

Geldflüsse

Mio. CHF

 

Total

< 1 Monat

1 – 3 Monate

4 – 12 Monate

1 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

409

– 409

– 379

– 23

– 7

Obligationsanleihen

818

– 870

– 162

– 708

Passivdarlehen

346

– 365

– 29

– 112

– 174

– 50

Leasingverbindlichkeiten

48

– 60

– 1

– 1

– 5

– 26

– 27

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1

263

– 157

– 114

– 34

– 8

– 1

Geldabfluss aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

 

– 1 861

– 494

– 87

– 294

– 909

– 77

Energiederivate

179

Geldzufluss

3 355

3

351

1 405

1 587

9

Geldabfluss

– 3 095

– 5

– 421

– 1 363

– 1 301

– 5

Währungs- und Zinsderivate

– 14

Geldzufluss

1 669

74

327

1 252

16

Geldabfluss

– 1 683

– 73

– 327

– 1 257

– 26

Netto-Geldzufluss / (-abfluss) aus derivativen Finanzinstrumenten

 

246

– 1

– 70

37

276

4

1 Der Buchwert beinhaltet Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Swissgrid-AG-Wandeldarlehen, für die kein Geldabfluss erwartet wird (siehe Anmerkung 3.3).

Marktrisiko

Das Marktrisiko, welchem die Alpiq Gruppe ausgesetzt ist, besteht im Wesentlichen aus den Komponenten Energiepreis-, Währungs- und Zinsrisiko. Diese Risiken werden laufend überwacht und durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente bewirtschaftet. Die Bewertung der Marktrisiken erfolgt im Rahmen der konzernweiten Group Risk Policy. Darin sind die Regeln zum Eingehen, Messen, Begrenzen und Überwachen der Risiken festgelegt. Die Einhaltung der Risikolimiten wird laufend durch das Risk Management Committee auf der Basis einer regelmässigen Berichterstattung der Funktionseinheit Risk Management überwacht.

Energiepreisrisiken

Gegenstand des Energiepreisrisikos sind potenzielle Preisschwankungen, die sich unvorteilhaft auf die Alpiq Gruppe auswirken könnten. Sie können unter anderem aus der sich verändernden Preisvolatilität, einem veränderten Marktpreisniveau oder sich ändernden Korrelationen zwischen Märkten und Produkten entstehen. Ebenfalls in diesen Bereich gehören Energieliquiditätsrisiken. Sie treten dann ein, wenn eine offene Energieposition infolge mangelnder Angebote am Markt nicht oder nur zu sehr ungünstigen Bedingungen geschlossen werden kann. Zukünftige Energietransaktionen für den Eigengebrauch («own use») werden normalerweise nicht als Finanzinstrumente erfasst. Im Rahmen der Optimierung des Kraftwerksparks werden ebenfalls Energietransaktionen durchgeführt. Ein Grossteil der per Stichtag ausgewiesenen Wiederbeschaffungswerte der Energiederivate ist auf Optimierungspositionen zurückzuführen, wobei sich positive und negative Wiederbeschaffungswerte weitgehend kompensieren. Ferner tätigt Alpiq auch Tradingtransaktionen mit Energiederivaten. Die von der Alpiq Gruppe abgeschlossenen Energiederivate sind in der Regel als Terminkontrakte ausgestaltet. Die Marktwerte werden aufgrund der Differenz zwischen den vertraglich fixierten Terminkursen und den aktuellen, per Bilanzstichtag gültigen Terminkursen errechnet. Der Effekt des Kreditrisikos auf die Marktwerte ist im Normalfall nicht wesentlich. Informationen zur Situation im Jahr 2021 sind im Kapitel Kreditrisikomanagement enthalten. Die Risiken aus Trading- und Optimierungstransaktionen werden über klar definierte Verantwortlichkeiten und festgelegte Risikolimiten gemäss der Group Risk Policy gesteuert. Die Einhaltung der Limiten wird laufend durch ein formalisiertes Risikoreporting von Risk Management an das Risk Management Committee und an die Geschäftsleitung rapportiert. Die Risikopositionen werden nach den Industriestandards «Value at Risk» (VaR) und «Profit at Risk» (PaR) überwacht.

Währungsrisiken

Die Alpiq Gruppe strebt zur Reduktion der Währungsrisiken, wo immer möglich, eine natürliche Absicherung von operativen Erträgen und Aufwendungen in fremder Währung an. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko wird im Rahmen der Finanzrisikopolitik durch Termingeschäfte abgesichert. Währungsrisiken, die aus der Produktion oder der Beschaffung von Energie entstehen, werden so weit wie möglich vertraglich an die Gegenpartei weitergegeben. Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, wird im Rahmen der Finanzrisikopolitik mittels Termingeschäften mit einem mittelfristigen Absicherungshorizont zentral am Markt abgesichert. Um Schwankungen im Ergebnis zu vermeiden, wird wo möglich Hedge Accounting angewendet. Bei den Fremdwährungsderivaten handelt es sich ausschliesslich um OTC-Produkte. Die Marktwerte werden aufgrund der Differenz zwischen den vertraglich fixierten Terminkursen und den per Bilanzstichtag gültigen Terminkursen errechnet. Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften unterliegen ebenfalls Wechselkursänderungen. Die Differenz der Inflationsraten sollte jedoch auf lange Sicht die Veränderung der Wechselkursniveaus kompensieren. Aus diesem Grund werden Investitionen in ausländische Tochtergesellschaften (Translationsrisiken) nicht abgesichert.

Zinsrisiken

Die Risiken aufgrund der Zinsvolatilität betreffen die verzinslichen finanziellen Aktiven und Verbindlichkeiten der Alpiq Gruppe. Gemäss Finanzrisikopolitik wird die Liquidität auf maximal zwei Jahre angelegt. Der Finanzbedarf jedoch wird langfristig zu fixen Zinsen beschafft. Variabel verzinsliche, vor allem langfristige Finanzierungen werden in der Regel mittels Zinssatz-Swaps abgesichert. Eine Änderung der Zinssätze wirkt sich damit bei den verzinslichen Aktiven auf den Finanzertrag aus. Bei den Zinsderivaten handelt es sich ausschliesslich um OTC-Produkte. Für die Bestimmung des Marktwerts werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit den aktuellen Marktzinssätzen diskontiert.

Sensitivitätsanalyse

Zur Darstellung der Sensitivität der Marktrisiken auf das finanzielle Ergebnis der Alpiq Gruppe sind im Folgenden die Auswirkungen von realistisch möglichen Schwankungen der oben aufgeführten Marktrisiken aufgeführt. Die Sensitivitäten basieren jeweils auf den am Abschlussstichtag bilanzierten Finanzinstrumenten. Bei den Energiederivaten wird die als möglich erachtete prozentuale Jahresschwankung der Marktwerte auf Basis der Marktpreise für die Commodities Elektrizität, Gas, Kohle und Öl der letzten drei Jahre bestimmt. Für die Berechnung der Sensitivitäten werden die maximalen Abweichungen vom Mittelwert mit einem Konfidenzniveau von 99 % herangezogen. Die realistischerweise möglichen Schwankungen der Fremdwährungskurse werden unter Miteinbezug der historischen Schwankungen auf 5 % geschätzt. Bei der Sensitivität von Zinssatz-Swaps wird der Effekt auf die Marktwertveränderung gezeigt, welcher bei einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 1 % resultieren würde. Bei der Quantifizierung der einzelnen Risiken geht Alpiq davon aus, dass alle übrigen Variablen unverändert bleiben. Die Effekte sind für die fortgeführten Aktivitäten vor Steuern dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

+ / – in %

+ / – Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – sonstiges Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – in %

+ / – Ergebnis vor Ertragssteuern

+ / – sonstiges Ergebnis vor Ertragssteuern

Energiepreisrisiko

154,7

470

 

47,4

85

 

Währungsrisiko EUR / CHF

5,0

30

27

5,0

0

35

Währungsrisiko EUR / CZK

5,0

0

 

5,0

0

 

Währungsrisiko EUR / PLN

5,0

1

 

5,0

0

 

Zinssatzrisiko

1,0

2

2

1,0

6

4

3.2 Finanzinstrumente

3.2 Finanzinstrumente

Buchwerte und Marktwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

Buchwert

Marktwert

Buchwert

Marktwert

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

1

1

1

Wertschriften

27

27

Positive Wiederbeschaffungswerte der Derivate

 

 

 

 

Energiederivate 1

5 060

5 060

621

621

Währungs- und Zinsderivate

38

38

5

5

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

675

701

818

857

Passivdarlehen

854

861

346

358

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte der Derivate

 

 

 

 

Energiederivate

5 322

5 322

442

442

Währungs- und Zinsderivate

21

21

19

19

1 Davon stammen netto 41 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) aus beim erstmaligen Ansatz zur Fair Value-Bewertung designierten «own use»-Verträgen.

Bei allen übrigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Leasingverbindlichkeiten unterscheidet sich der Buchwert nur unwesentlich vom Marktwert, weshalb auf die Darstellung der entsprechenden Marktwerte verzichtet wird.

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

Am Bilanzstichtag hat die Alpiq Gruppe untenstehende Positionen zum Marktwert bewertet respektive einen Marktwert ausgewiesen. Zur Gliederung der Finanzinstrumente dient folgende Bewertungshierarchie:

Level 1:
Gehandelte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

Level 2:
Bewertungsmodell basierend auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten mit massgeblichem Einfluss auf den Marktwert

Level 3:
Bewertungsmodelle mit Parametern, welche nicht auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten basieren und einen massgeblichen Einfluss auf den Marktwert haben

Mio. CHF

31.12.2021

Level 1

Level 2

Level 3

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

 

1

 

Energiederivate

5 060

 

4 956

104

Währungs- und Zinsderivate

38

 

38

 

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

701

701

 

 

Passivdarlehen

861

 

861

 

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Energiederivate

5 322

 

5 234

88

Währungs- und Zinsderivate

21

 

21

 

Mio. CHF

31.12.2020

Level 1

Level 2

Level 3

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Finanzbeteiligungen

1

 

1

 

Wertschriften

27

 

27

 

Energiederivate

621

 

540

81

Währungs- und Zinsderivate

5

 

5

 

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

 

 

 

 

Obligationsanleihen

857

857

 

 

Passivdarlehen

358

 

358

 

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

 

 

 

 

Energiederivate

442

 

440

2

Währungs- und Zinsderivate

19

 

19

 

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Umklassierungen zwischen den Levels 1 und 2 vorgenommen. Die nachfolgend erwähnte Umklassierung von Level 2 nach Level 3 betrifft Energiederivate mit einem signifikanten Anstieg im Kreditrisiko (siehe Kapitel Kreditrisikomanagement in Anmerkung 3.1 für weitere Informationen), die Umklassierung von Level 3 nach Level 2 betrifft längerfristige Energiederivate, für welche die Bewertung mit der zunehmenden Marktliquidität neu auf beobachtbaren Marktpreisen basiert. Alpiq nimmt Umklassierungen zwischen Level 2 und Level 3 immer am Ende der Berichtsperiode vor.

Bei den Energie-, Währungs- und Zinsderivaten handelt es sich um OTC-Produkte, welche hauptsächlich dem Level 2 zuzuordnen sind. Für die Bewertung der Energiederivate wird eine Modellpreiskurve herangezogen. In der Modellpreiskurve werden die beobachtbaren Inputfaktoren (Marktpreise) um stündliche Forward-Preise ergänzt. Diese sind arbitragefrei und werden monatlich mit einem externen Preis-Benchmarking verglichen.

Der ausgewiesene Marktwert der Passivdarlehen entspricht den zu Marktzinssätzen diskontierten, vertraglich vereinbarten Zins- und Amortisationszahlungen.

Level-3-Energiederivate

Unter Level 3 ausgewiesene Energiederivate werden mit Methoden bewertet, für welche teilweise Inputfaktoren wie langfristige Energiepreise oder Abzinsungssätze verwendet werden, die nicht direkt von einem aktiven Markt abgeleitet werden können. In komplexen Fällen wird für die Bewertung eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Eine realistische Veränderung der nicht beobachtbaren Inputfaktoren, mit Ausnahme vom Kreditrisiko, hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis und das Eigenkapital von Alpiq. Weitere Informationen zum Kreditrisiko von Level-3-Energiederivaten sind in Anmerkung 3.1 offengelegt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der nach Level 3 klassierten Energiederivate:

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Vermögens- werte

Verbindlich- keiten

Vermögens- werte

Verbindlich- keiten

Wiederbeschaffungswerte am 1.1.

81

2

1

9

Käufe

18

7

63

 

Veräusserungen

– 132

 

 

 

Ausgleiche

– 37

– 5

 

 

Erfolgswirksame Veränderung vom Marktwert im Nettoumsatz 1

159

149

17

– 5

Umklassierung in Level 3

20

5

 

 

Umklassierung aus Level 3

 

– 1

– 1

 

Verrechnung

– 1

– 62

1

– 2

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 4

– 7

Wiederbeschaffungswerte am 31.12.

104

88

81

2

1 Davon sind 64 Mio. CHF (Vorjahr: 17 Mio. CHF) auf Vermögenswerte und 149 Mio. CHF (– 5 Mio. CHF) auf Verbindlichkeiten (vor Verrechnung) zurückzuführen, welche jeweils per 31.12. noch gehalten wurden.

Entwicklung der Day-one-Gewinne und -Verluste

Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten mit Bewertungsparametern, welche nicht vollständig auf gehandelten Preisen in aktiven Märkten basieren, kann bei der Bewertung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fair Value vom Transaktionspreis abweichen. Diese Abweichung wird als Day-one-Gewinn oder -Verlust abgegrenzt und linear aufgelöst, bis die den Bewertungsparametern zugrunde liegenden Märkte liquide werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Veränderung der abgegrenzten Day-one-Gewinne und -Verluste. Diese Positionen beziehen sich vollständig auf Level-3-Energiederivate.

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Day-one-Gewinne

Day-one-Verluste

Day-one-Gewinne

Day-one-Verluste

Bestand am 1.1.

11

12

0

13

Abgegrenzter Gewinn / Verlust aus neuen Transaktionen

18

7

13

 

In der Erfolgsrechnung erfasste Gewinne und Verluste

– 10

– 2

– 2

– 1

Währungseinfluss

– 1

0

 

 

Bestand am 31.12.

18

17

11

12

Aufwand / Ertrag in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Erfolgsrechnung

Sonstiges Ergebnis

Erfolgsrechnung

Sonstiges Ergebnis

Nettogewinne / -verluste (ohne Zinsen)

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Marktwert bewertet

– 49

 

91

 

Beim erstmaligen Ansatz zur Fair Value-Bewertung designierte «own use»-Verträge

36

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1

– 66

 

40

 

Zum Hedge Accounting designiert

20

16

19

– 8

Zinsertrag und Zinsaufwand

 

 

 

 

Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1

7

 

14

 

Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

– 27

 

– 31

 

Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten zum Marktwert bewertet und zum Hedge Accounting designiert

– 6

 

– 7

 

1 Beinhaltet die Effekte aus der Kaufpreisanpassung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes von 12 Mio. CHF (Vorjahr: 39 Mio. CHF), siehe Anmerkung 5.1.

Informationen zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Anmerkung 4.5 offengelegt.

Rechnungslegungsgrundsätze

Finanzbeteiligungen, Wertschriften und Derivate werden erfolgswirksam zum Marktwert bewertet. Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Alpiq Gruppe verfügte über keine Finanzinstrumente, welche über das sonstige Ergebnis zum Marktwert bewertet werden.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Marktwert bewertet

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Marktwert erfasst. Die entsprechenden Transaktionskosten werden unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Wertveränderungen der zum Marktwert bewerteten Finanzinstrumente werden mit Ausnahme der Energiederivate und der im Zusammenhang mit der Absicherung von Energietransaktionen abgeschlossenen Währungsderivate erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Wertveränderung von Derivaten im Zusammenhang mit dem Energiegeschäft wird im Nettoumsatz ausgewiesen.

Zukünftige Energietransaktionen für den Eigengebrauch («own use») sind in der Bilanz prinzipiell nicht erfasst. Diese beinhalten auch Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Produkts, das durch einen Nettoausgleich in bar oder andere Finanzinstrumente oder durch den Tausch von Finanzinstrumenten, so als handle es sich bei den Verträgen um Finanzinstrumente, erfüllt werden können. Alpiq designiert solche Transaktionen ausnahmsweise unwiderruflich als ein erfolgswirksam zum Marktwert bewerteter Vertrag, wenn ansonsten Inkongruenzen beim Ansatz («accounting mismatch») gegenüber den Absicherungsgeschäften entstünden.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten werden mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz zu ihrem Marktwert zu- respektive abzüglich direkt zuordenbarer Transaktionskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis bewertet.

Bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten wird die nachfolgend erläuterte Methodik für die Berechnung der Wertminderungen angewendet: Nach dem «expected credit loss model» werden in Zukunft erwartete Verluste auf ungesicherten finanziellen Vermögenswerten erfasst. Die Wertminderungen für in Zukunft erwartete Verluste werden mittels öffentlich zugänglicher Kreditausfallwahrscheinlichkeiten bestimmt, welche zukunftsgerichtete Informationen und historische Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen. Bei den finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich die Verluste erfasst, deren Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erwartet wird. Erhöht sich das Kreditrisiko bei einzelnen Gegenparteien wesentlich, werden auf den betroffenen Vermögenswerten Wertberichtigungen über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags erfasst. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in Übereinstimmung mit IFRS 9 der vereinfachte Ansatz für die Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit angewendet (siehe Anmerkung 4.5).

Alpiq analysiert historische Kreditverluste und leitet unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der extern gewonnenen Informationen eine Schätzung der zukünftig erwarteten Verluste ab. Die Schätzungen werden periodisch überprüft und analysiert. Die tatsächlichen Ergebnisse können jedoch von diesen Schätzungen abweichen und in den Folgeperioden zu Anpassungen führen.

Hedge Accounting

Alpiq verwendet Energie-, Fremdwährungs- und Zinsderivate, um sich gegen Schwankungen in den Zahlungsflüssen künftig höchstwahrscheinlich eintretender Transaktionen abzusichern (Cashflow Hedges). Im Gegensatz zur Verbuchung der Energiederivate wird bei gewissen Fremdwährungs- und Zinsderivaten Hedge Accounting angewendet:

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Derivative Finanzinstrumente im Umlaufvermögen (in Mio. CHF)

9

 

3

 

Derivative Finanzinstrumente im kurzfristigen Fremdkapital (in Mio. CHF)

3

8

1

16

Nominalwert (in Mio. CHF)

466

 

230

 

Nominalwert (in Mio. EUR)

980

97

1 026

139

Sowohl die abgesicherten Grundgeschäfte als auch die Zinssatz-Swaps basieren auf EURIBOR-Zinssätzen. Im Zusammenhang mit der Interest Rate Benchmark Reform wurden keine Vertragsanpassungen ausgehandelt oder bestehende Verträge abgelöst. Der finanzielle Effekt der Reform auf die Alpiq Gruppe wird als unwesentlich eingeschätzt. In Übereinstimmung mit den Ausnahmeregelungen von IFRS 9 wird der abgesicherte zukünftige Geldfluss auch nach Umsetzung der Reform weiterhin erwartet und das Hedge Accounting fortgeführt.

Vor dem Anwenden eines neuen Sicherungsinstruments wird die Risikosituation umfassend im Rahmen der Risikomanagementstrategie und -zielsetzung analysiert und die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrumenten und Grundgeschäft definiert. Zudem wird sichergestellt, dass zu Beginn der Sicherungsbeziehung die Effektivitätsanforderungen erfüllt werden. Die formelle Designation erfolgt im Rahmen der Dokumentation der Sicherungsbeziehung. Die Neuanwendung eines Sicherungsinstruments wird formal autorisiert.

Veränderung Cashflow-Hedge-Reserven

 

 

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Fremdwährungs- absicherung

Zinssatz-Swaps

Cashflow-Hedge-Reserven am 1.1.

24

– 15

33

– 17

Erfassung Gewinn / Verlust

29

1

6

– 2

Umgliederung von realisiertem Gewinn / Verlust in den Nettoumsatz

– 19

 

– 19

 

Umgliederung von realisiertem Gewinn / Verlust ins Finanzergebnis

 

6

 

7

Veränderung aus Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

 

 

– 2

Verbuchte Ineffektivität im Finanzertrag

 

– 1

 

 

Ertragssteuern

– 2

– 1

4

– 1

Cashflow-Hedge-Reserven am 31.12.

32

– 10

24

– 15

Fremdwährungsabsicherung

Fremdwährungspositionen aus dem Verkauf von Schweizer Produktionskapazitäten in EUR werden basierend auf den zu erwartenden Transaktionsvolumen mit Devisentermingeschäften abgesichert. Dabei wird jeweils die Spotkomponente als Sicherungsinstrument zum Hedge Accounting designiert. Die nicht realisierten Gewinne / Verluste der Spotkomponente fliessen unter Berücksichtigung der latenten Steuern in das sonstige Ergebnis. Änderungen in der Terminkomponente werden erfolgswirksam verbucht. Per Bilanzstichtag bestanden keine Ineffektivitäten aus den Fremdwährungsabsicherungen. Die der Sicherungsbeziehung zugrunde liegenden Grundgeschäfte werden in den Jahren 2022 bis 2025 erfolgswirksam.

Zinssatz-Swaps

Per 31.12.2021 bestehen Zinssatz-Swaps, die zur Fixierung der Zinsen aus variabel verzinslichen Projektfinanzierungen in Italien dienen. Die Projektfinanzierungen weisen eine Restlaufzeit von drei bis neun Jahren auf.

Mio. CHF

2021

2020

Negativer Wiederbeschaffungswert Zinssatz-Swaps am 1.1.

16

21

Realisierte Zinszahlungen

– 6

– 7

Veränderung Marktwert

– 1

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

Negativer Wiederbeschaffungswert Zinssatz-Swaps am 31.12.

8

16

3.3 Übrige langfristige Aktiven

3.3 Übrige langfristige Aktiven

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Personal- vorsorge- guthaben 1

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2021

1

11

 

49

61

Zugänge

 

 

80

12

92

Umklassierungen

 

– 1

 

– 49

– 50

Buchwerte am 31.12.2021

1

10

80

12

103

1 Siehe Anmerkung 6.3

Mio. CHF

Finanz- beteiligungen

Aktiv- darlehen

Personal- vorsorge- guthaben

Sonstige langfristige Aktiven

Total

Buchwerte am 1.1.2020

1

7

 

99

107

Zugänge

 

5

 

 

5

Umklassierungen

 

– 1

 

– 50

– 51

Buchwerte am 31.12.2020

1

11

 

49

61

Alpiq hat sämtliche im Rahmen der Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes von der Swissgrid AG im Jahr 2014 erhaltenen Darlehensforderungen veräussert. Beim Verkauf wurden die Swissgrid-Darlehenstranchen ohne die vertraglich dazugehörenden Wandelrechte veräussert. Bei Eintreffen bestimmter Bedingungen kann respektive muss die Swissgrid AG die Darlehen in Eigenkapital umwandeln. Die Käufer der Darlehen würden in diesem Fall Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG erhalten. Im Fall einer Wandlung ist Alpiq jedoch aufgrund des Vertrags mit den Käufern der Darlehen verpflichtet, von diesen sämtliche aus der Wandlung entstehenden Anteile am Eigenkapital der Swissgrid AG in Höhe von maximal 49 Mio. CHF (Vorjahr: 99 Mio. CHF) zu erwerben. Alpiq hat somit zwar die Darlehen verkauft, ist gleichzeitig aber eine direkt damit verbundene Verpflichtung im Betrag von 49 Mio. CHF (99 Mio. CHF) eingegangen. Aufgrund der beschriebenen vertraglichen Ausgestaltung der Transaktion konnten die Darlehen nicht ausgebucht werden und bleiben aufgrund der Fälligkeit der zugrunde liegenden Swissgrid-AG-Wandeldarlehen als «Forderungen» in Höhe von 49 Mio. CHF (50 Mio. CHF) in den Büchern von Alpiq. Im Vorjahr waren 49 Mio. CHF als «Sonstige langfristige Aktiven» enthalten. Die Umklassierung in die Forderungen ergibt sich daraus, dass Swissgrid-AG-Wandeldarlehen in dieser Betragshöhe in den nächsten zwölf Monaten zur Rückzahlung fällig werden. Im Umfang der durch die Verkäufe eingegangenen Verpflichtungen bestehen zudem finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 49 Mio. CHF (50 Mio. CHF), welche als «Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten» ausgewiesen werden. Im Vorjahr waren zudem Verpflichtungen in Höhe von 49 Mio. CHF in den «Übrige langfristige Verbindlichkeiten» enthalten.

3.4 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

3.4 Übrige langfristige Verbindlichkeiten

Im Vorjahr war in dieser Position unter anderem die entstandene Verpflichtung in Höhe von 49 Mio. CHF aus dem Verkauf der Darlehensforderung gegenüber der Swissgrid AG enthalten. Weitere Informationen zur Transaktion sind unter Anmerkung 3.3 offengelegt.

3.5 Finanzverbindlichkeiten

3.5 Finanzverbindlichkeiten

Mio. CHF

Obligations- anleihen

Passiv- darlehen

Leasing- verbind- lichkeiten

Total

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2021

675

196

42

913

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2021

143

150

6

299

Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2021

818

346

48

1 212

Aufnahme

 

895

4

899

Rückzahlung

– 143

– 381

– 8

– 532

Aufzinsung

 

 

2

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 6

– 2

– 8

Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2021

675

854

44

1 573

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2021

400

189

38

627

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2021

275

665

6

946

Mio. CHF

Obligations- anleihen

Passiv- darlehen

Leasing- verbind- lichkeiten

Total

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

818

311

46

1 175

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

 

126

6

132

Finanzverbindlichkeiten am 1.1.2020

818

437

52

1 307

Aufnahme

 

13

3

16

Rückzahlung

 

– 102

– 9

– 111

Aufzinsung

 

 

2

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 2

 

– 2

Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

818

346

48

1 212

Langfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

675

196

42

913

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten am 31.12.2020

143

150

6

299

Obligationsanleihen ausstehend am Bilanzstichtag

Mio. CHF

Laufzeit

Frühestens rückzahlbar

Effektivzinssatz in %

Buchwert 31.12.2021

Buchwert 31.12.2020

Alpiq Holding AG Nominal 144 Mio. CHF, 2 1/4 % festverzinslich

2011 / 2021

20.09.2021

2,401

 

143

Alpiq Holding AG Nominal 145 Mio. CHF, 3 % festverzinslich

2012 / 2022

16.05.2022

3,060

145

145

Alpiq Holding AG Nominal 141 Mio. CHF, 2 1/8 % festverzinslich

2015 / 2023

30.06.2023

2,123

141

141

Alpiq Holding AG Nominal 260 Mio. CHF, 2 5/8 % festverzinslich

2014 / 2024

29.07.2024

2,712

259

259

Electricité d’Emosson SA Nominal 130 Mio. CHF, 1 3/8 % festverzinslich

2017 / 2022

02.11.2022

1,441

130

130

Die auf den Nennwert und den Bilanzstichtag bezogene, gewichtete Verzinsung der ausgegebenen und an der SIX Swiss Exchange kotierten Obligationsanleihen beträgt 2,29 % (Vorjahr: 2,35 %), diejenige der Passivdarlehen beträgt 2,78 % (3,52 %). Letztere beinhalten auch in Euro denominierte Projektfinanzierungen. Die gewichtete durchschnittliche Verzinsung der Obligationsanleihen und der Passivdarlehen beträgt 2,47 % (2,67 %).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze der Finanzverbindlichkeiten werden in Anmerkung 3.2 sowie Anmerkung 3.6 offengelegt.

3.6 Leasing

3.6 Leasing

Die Alpiq Gruppe ist in mehreren Fällen Leasingnehmerin, insbesondere im Zusammenhang mit der Stromproduktion aus Windparks, der Miete von Grundstücken, Gebäuden und IT-Infrastruktur. Die Leasingverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum von einem Monat bis zwanzig Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Veränderung der Nettobuchwerte der in den Sachanlagen aktivierten Nutzungsrechte:

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2021

16

24

3

43

Investitionen

4

4

Abschreibungen

– 3

– 2

– 1

– 6

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

– 2

Nettobuchwert 31.12.2021

16

21

2

39

davon Anschaffungswerte

24

37

5

66

davon kumulierte Abschreibungen

– 8

– 16

– 3

– 27

Mio. CHF

Nutzungsrechte Liegenschaften

Nutzungsrechte Kraftwerks- anlagen

Nutzungsrechte Übrige

Total

Nettobuchwert 1.1.2020

16

28

4

48

Investitionen

2

2

Abschreibungen

– 3

– 2

– 1

– 6

Wertminderungen

– 1

– 1

Wertaufholungen

1

1

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 1

– 1

Nettobuchwert 31.12.2020

16

24

3

43

davon Anschaffungswerte

22

38

5

65

davon kumulierte Abschreibungen

– 6

– 14

– 2

– 22

Die Veränderungen der Buchwerte der in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten können der Anmerkung 3.5 entnommen werden. Der gesamte Mittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich 2021 auf 8 Mio. CHF (Vorjahr: 9 Mio. CHF).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Alpiq Gruppe wendet für alle Leasingverhältnisse ein einheitliches Verfahren für deren Ansatz und Bewertung an. Sie verzichtet auf die unter IFRS 16 zulässigen Anwendungserleichterungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverträge. Bei Vertragsabschluss wird beurteilt, ob es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 handelt oder dieser ein solches enthält. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn Alpiq das vertragliche Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die Verbindlichkeiten für zukünftige Leasingzahlungen aus Leasingverträgen werden zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes in der Bilanz erfasst. Die vertraglichen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sind als Bestandteil der Sachanlagen bilanziert. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und linear über ihre Laufzeit respektive Nutzungsdauer abgeschrieben unter Berücksichtigung einer allfälligen Wertminderung. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten zuzüglich allfälliger Rückbauverpflichtungen, direkt zurechenbarer Erwerbskosten und Einmalzahlungen, die zum oder vor Beginn des Vertragsabschlusses geleistet wurden, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen. Der Barwert wird basierend auf einem länderspezifischen, für die Laufzeit und für die Währung geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz berechnet. In den Folgeperioden werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeiten sind als Bestandteil der kurz- respektive langfristigen Finanzverbindlichkeiten bilanziert.

Die Festlegung der Vertragslaufzeit zur Bestimmung der zukünftig erwarteten Leasingzahlungen kann diverse Einschätzungen vom Management bezüglich der zukünftigen Nutzung des geleasten Vermögenswerts erfordern. Verlängerungsoptionen werden in der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird. Kündigungsoptionen werden nur dann berücksichtigt, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei der Beurteilung berücksichtigt Alpiq alle relevanten Faktoren, die einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, die Option auszuüben. Alpiq hat intern die folgenden Obergrenzen zur Festlegung der Vertragslaufzeit für unbefristete, kündbare Leasingverträge definiert: für Gebäude, Parkplätze sowie Kraftwerksanlagen maximal zehn Jahre und für alle übrigen wie Mobiliar, IT sowie Fahrzeuge maximal zwei Jahre.

3.7 Eigenkapital

3.7 Eigenkapital

Aktienkapital

Per 1.1.2020 betrug das Aktienkapital 278,7 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 voll einbezahlten Namenaktien à 10 CHF. Am 24.6.2020 hat die Generalversammlung der Alpiq Holding AG der vom Verwaltungsrat beantragten Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) mit der Alpha 2020 AG zugestimmt. Nach dem am gleichen Tag erfolgten Zustimmungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung der Alpha 2020 AG wurde die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft in die Alpha 2020 AG fusioniert, die gleichentags in Alpiq Holding AG umfirmiert wurde. Am 26.6.2020 wurde die Fusion im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. Nach der Fusion und Umfirmierung verfügte die Alpiq Holding AG über ein Aktienkapital von 0,279 Mio. CHF bestehend aus 27 874 649 Namenaktien à 0,01 CHF.

Mit der Umwandlung des Aktionärs-Hybriddarlehens im vierten Quartal 2020 (siehe unten) wurden 5 235 715 neue Namenaktien à 0,01 CHF geschaffen, was zu einer Aktienkapitalerhöhung von 52 357,15 CHF führte. Seit dann beträgt das Aktienkapital 0,331 Mio. CHF bestehend aus 33 110 364 voll einbezahlten Namenaktien à 0,01 CHF.

Das Aktionariat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Anteile in % 31.12.2021

Anteile in % 31.12.2020

EOS HOLDING SA

33,33

33,33

Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG

33,33

33,33

EBM (Genossenschaft Elektra Birseck)

19,91

19,91

EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)

6,44

6,44

Eniwa Holding AG

2,12

2,12

Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA

1,79

1,79

IBB Holding AG

1,12

1,12

Regio Energie Solothurn

1,00

1,00

WWZ AG

0,96

0,96

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG beantragt der Generalversammlung vom 28.4.2022 für das Geschäftsjahr 2021 keine Dividende auszuschütten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende von 1,40 CHF pro Aktie (total 46 Mio. CHF) ausgeschüttet.

Hybridkapital

Öffentliche Hybridanleihe

2013 hat Alpiq eine öffentliche Hybridanleihe von 650 Mio. CHF am Schweizer Kapitalmarkt platziert. Sie hat eine unbegrenzte Laufzeit und qualifiziert nach den IFRS-Rechnungslegungsrichtlinien als Eigenkapital. Alpiq hat jeweils zum 15.11. ein jährliches Recht, die öffentliche Hybridanleihe zurückzuzahlen. Wie auch im Vorjahr hat Alpiq im Geschäftsjahr 2021 darauf verzichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Im Jahr 2018 wurde der Zins erstmals den damaligen Marktbedingungen angepasst und liegt seither bei 4,5325 %. Die Anpassung des Zinssatzes an die Marktbedingungen erfolgt alle fünf Jahre und somit nächstmalig per 15.11.2023. In den Jahren 2023 und 2043 wird der Zinssatz zusätzlich um 25 bps respektive 75 bps erhöht. Die Zinszahlungen auf der öffentlichen Hybridanleihe können nach dem Ermessen von Alpiq ausgesetzt werden. In diesem Fall verfallen die Zinsen nach drei Jahren. 

Die dem Jahr 2021 zuzurechnenden Zinsen nach Steuern betragen 29 Mio. CHF (Vorjahr: 29 Mio. CHF). Unabhängig davon, ob die Zinsen bezahlt wurden oder ob eine rechtliche Verpflichtung für die Bezahlung besteht, erfüllen die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Zinsen der öffentlichen Hybridanleihe die Kriterien einer Vorzugsdividende und werden für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie vom «Anteil Alpiq Holding AG Eigenkapitalgeber am Reinergebnis» abgezogen. Die aufgelaufenen Zinsen nach Steuern betragen per 31.12.2021 insgesamt 4 Mio. CHF (4 Mio. CHF). Da keine rechtlich durchsetzbare Zahlungsverpflichtung besteht, wurden die aufgelaufenen Zinsen nicht als Finanzverbindlichkeit abgegrenzt und nicht vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Im Jahr 2021 erfolgten Zinszahlungen von insgesamt 29 Mio. CHF (29 Mio. CHF). Infolge des Eigenkapitalcharakters des Hybridkapitals wurden diese Ausschüttungen erfolgsneutral über das Eigenkapital (Gewinnreserven) gebucht.

Hybriddarlehen Schweizer Hauptaktionäre

2013 haben die Schweizer Hauptaktionäre ein Hybriddarlehen im Umfang von 367 Mio. CHF gezeichnet. Im vierten Quartal 2020 hat der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG die Wandlung der ausstehenden Aktionärs-Hybriddarlehen in Eigenkapital beantragt. Der Beschluss zur Aktienkapitalerhöhung erfolgte am 29.10.2020 durch die ausserordentliche Generalversammlung. Die Statutenänderung sowie die Genehmigung des geprüften Kapitalerhöhungsberichts durch den Verwaltungsrat erfolgten Mitte November. Die Aktienkapitalerhöhung wurde am 16.11.2020 im Handelsregister eingetragen und rechtskräftig. 

Beim Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre war eine Aussetzung der Zinsen möglich, ohne dass Alpiq die ausgesetzten Zinsen nachbezahlen musste. Im Jahr 2020 hat Alpiq beschlossen, für den Zeitraum März 2019 bis März 2020 keine Zinsen auf dem Hybriddarlehen der Schweizer Hauptaktionäre zu bezahlen. Für die nach dem März 2020 aufgelaufenen Zinsen wurde im Rahmen der Umwandlung jeglicher Anspruch wegbedungen. 

4 Operative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

4.1 Sachanlagen

4.1 Sachanlagen

Mio. CHF

Liegen- schaften

Kraftwerks- anlagen

Übertra- gungs- anlagen

Übrige 1

Anlagen im Bau und An- zahlungen

Nutzungs- rechte Leasing 2

Total

Nettobuchwerte 1.1.2021

112

1 655

10

24

77

43

1 921

Investitionen

 

1

 

 

58

4

63

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

 

1

 

1

Umklassierungen

5

76

– 4

1

– 78

 

 

Abgänge

– 1

 

 

 

 

 

– 1

Abschreibungen

– 3

– 88

– 1

– 4

 

– 6

– 102

Wertminderungen

 

– 8

 

 

 

 

– 8

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 13

 

 

 

– 2

– 15

Nettobuchwerte 31.12.2021

113

1 623

5

21

58

39

1 859

davon Anschaffungswerte

176

4 917

36

37

62

66

5 294

davon kumulierte Abschreibungen

– 63

– 3 294

– 31

– 16

– 4

– 27

– 3 435

1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten

2 Details siehe Anmerkung 3.6

Mio. CHF

Liegen- schaften

Kraftwerks- anlagen

Übertra- gungs- anlagen

Übrige 1

Anlagen im Bau und An- zahlungen

Nutzungs- rechte Leasing 2

Total

Nettobuchwerte 1.1.2020

116

1 673

11

26

60

48

1 934

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

 

 

– 4

 

– 4

Investitionen

 

 

 

1

50

2

53

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

 

 

1

 

1

Umklassierungen

 

27

 

1

– 34

 

– 6

Abschreibungen

– 4

– 85

– 1

– 4

 

– 6

– 100

Wertminderungen

 

– 22

 

 

 

– 1

– 23

Wertaufholungen

 

63

 

 

4

1

68

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 1

 

 

 

– 1

– 2

Nettobuchwerte 31.12.2020

112

1 655

10

24

77

43

1 921

davon Anschaffungswerte

175

4 933

41

37

81

65

5 332

davon kumulierte Abschreibungen

– 63

– 3 278

– 31

– 13

– 4

– 22

– 3 411

1 Beinhaltet Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge sowie Rückbau- und Instandstellungskosten

2 Details siehe Anmerkung 3.6

Wertminderungen 2021

Im Jahr 2021 wurden Wertminderungen in der Höhe von 8 Mio. CHF vorgenommen. Davon entfielen 6 Mio. CHF auf das spanische Gas-Kombikraftwerk Plana del Vent im Geschäftsbereich International. Lieferverzögerungen beim Hersteller im Zusammenhang mit zusätzlichen Reparaturarbeiten und dem dadurch verlängerten Ausfall bis Dezember 2021 sowie verschlechterte Ertragsaussichten erforderten die Wertminderung im ersten Halbjahr 2021. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Ermittlung des erzielbaren Werts belief sich auf 6,24 %.

Wertminderungen und Wertaufholungen 2020

Im Jahr 2020 wurden Wertminderungen in der Höhe von 23 Mio. CHF und Wertaufholungen in der Höhe von 68 Mio. CHF vorgenommen.

Am 27.1.2020 hat die Gestore dei Servizi Energetici GSE S.p.A. (GSE), die in Italien für die Umsetzung und Überwachung der Anreizsysteme und Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verantwortlich ist, der Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l. (SASF 4) den finalen Bericht zu ihrer im Juli 2017 begonnenen und im Jahr 2019 abgeschlossenen Inspektion zugestellt. Darin hielt GSE fest, dass sie einerseits Abweichungen festgestellt hat zwischen den in der Dokumentation für die Beantragung der Einspeisevergütung genannten Spezifikationen und den eingereichten Nachweisen und dass andererseits gewisse Nachweise nicht erbracht werden konnten. Der Antrag für den Erhalt der Einspeisevergütung wurde vor dem Bau der Solaranlagen durch die Moncada Energy Group gestellt. Als Erbauerin der Anlagen war sie auch dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Anlagen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen gebaut werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können. Alpiq hatte SASF 4 im Jahr 2018 von der Moncada Energy Group S.r.l. übernommen. GSE schätzte die festgestellten Abweichungen als wesentlich ein, widerrief deshalb den Anspruch der SASF 4 auf die bereits erhaltenen Einspeisevergütungen und stellte fest, dass SASF 4 den Anspruch auf alle zukünftigen Einspeisevergütungen verliert. Alpiq hat den Entscheid unter Ergreifung des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels angefochten. Aufgrund der möglichen Kürzung des Anspruchs auf zukünftige Einspeisevergütungen hat Alpiq im Vorjahr sowie im ersten Halbjahr 2020 Wertminderungen auf den betroffenen Solaranlagen verbucht. Zudem wurde im Vorjahr eine sonstige Rückstellung für mögliche Rückerstattungen von erhaltenen Einspeisevergütungen verbucht. Nach der Einreichung von weiteren Nachweisen und diversen Verhandlungen hat GSE den Anfang 2020 verfügten vollständigen Widerruf des Anspruchs auf Einspeisevergütungen Ende 2020 aufgehoben und stattdessen eine Reduktion der ursprünglich zugesprochenen Einspeisevergütung um 18 % festgelegt. Aus diesem Grund konnte in der SASF 4, welche dem Geschäftsbereich International zugeordnet ist, eine Wertaufholung von 12 Mio. CHF auf den Kraftwerksanlagen und eine Auflösung der Rückstellung um 9 Mio. CHF verbucht werden. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Bestimmung des erzielbaren Werts betrug 7,54 %. Alpiq prüft rechtliche Schritte gegen die Moncada Energy Group, um sich schadlos zu halten.

Im Geschäftsbereich International mussten auf den Windparks der italienischen Gesellschaften Alpiq Wind Italia S.r.l. und Enpower 2 S.r.l., auf den Solaranlagen der italienischen Gesellschaft Società Agricola Solar Farm 2 S.r.l. (SASF 2) sowie auf den Kleinwasserkraftwerken der Isento Wasserkraft AG Wertberichtigungen vorgenommen werden. Diese betrugen 17 Mio. CHF bei den Windparks, 2 Mio. CHF bei den Solaranlagen und 2 Mio. CHF auf den Kleinwasserkraftwerken. Haupttreiber für die Wertminderungen waren ausgelaufene oder in den kommenden Jahren auslaufende Einspeisevergütungen, sinkende prognostizierte Strompreise sowie eine Erhöhung des Diskontsatzes. Für die Bestimmung des erzielbaren Werts wurde für die Alpiq Wind Italia ein Abzinsungssatz vor Steuern von 6,77 % verwendet, für die Enpower 2 ein Satz von 5,39 %, für SASF 2 ein Satz von 6,20 % und für die Isento Wasserkraft ein Satz von 5,25 %.

Auf dem zum Geschäftsbereich International zugehörigen, thermischen Kraftwerk San Severo in Italien konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 52 Mio. CHF verbucht werden. Die erzielten positiven Ergebnisse sowie die zukünftigen Aussichten belegten, dass sich das Leistungspotenzial nachhaltig erhöht hat. Der angewendete Abzinsungssatz vor Steuern zur Ermittlung des erzielbaren Werts belief sich auf 9,62 %.

Im Zusammenhang mit der Veräusserung des dem Geschäftsbereich International zugehörigen, schwedischen Windparks Tormoseröd konnte eine Wertaufholung in der Höhe von 4 Mio. CHF verbucht werden. Weitere Informationen zum Verkauf sind in Anmerkung 5.1 enthalten.

Vertragliche Verpflichtungen

Für die Erstellung und den Erwerb von Sachanlagen bestehen am Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in der Höhe von 59 Mio. CHF (Vorjahr: 29 Mio. CHF).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Der Verpflichtung zur Instandstellung von Grundstücken nach Ablauf der Konzession oder Nutzung wird individuell gemäss den vertraglichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die geschätzten Kosten für die Instandstellung (inklusive allfälligem Rückbau von Anlagen) sind Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellkosten und werden als Rückstellung bilanziert. Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, sofern sie die Lebensdauer beträchtlich verlängern, die Kapazität erhöhen oder eine substanzielle Verbesserung der Qualität der Sachanlage mit sich bringen.

Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über deren geschätzte betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer respektive bei Kraftwerksanlagen auf den Termin ihres Heimfalls. Anlagen im Bau und Anzahlungen unterliegen keiner planmässigen Abschreibung, bis sie fertiggestellt beziehungsweise betriebsbereit sind und in die entsprechende Anlagekategorie umklassiert werden; die erstmalige Abschreibung erfolgt nach Fertigstellung respektive Erreichung des betriebsbereiten Zustands. Die geschätzten Nutzungsdauern für die einzelnen Anlagekategorien liegen innerhalb der folgenden Bandbreiten:

  • Kraftwerksanlagen: 20 – 80 Jahre
  • Übertragungsanlagen: 15 – 40 Jahre
  • Gebäude: 20 – 60 Jahre
  • Betriebseinrichtungen / Fahrzeuge: 3 – 20 Jahre
  • Grundstücke: nur bei Wertminderungen
  • Anlagen im Bau und Anzahlungen: sofern Wertminderungen bereits erkennbar

Der Restwert sowie die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts werden regelmässig, mindestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahrs hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen bestehen. Liegen Indikatoren einer Wertminderung vor, wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung in Höhe der Differenz. Ein in einer Vorperiode für einen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.

Die Ermittlung der Nutzungsdauer, des Restwerts und des erzielbaren Werts beinhalten Schätzungen. Als erzielbarer Wert gilt der höhere der beiden Beträge aus Marktwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzwert eines einzelnen Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Nutzwert wird auf der Grundlage von geschätzten zukünftigen Mittelzuflüssen (Discounted-Cashflow-Methode) berechnet. Basis bilden die vom Management genehmigten Unternehmenspläne der folgenden drei Geschäftsjahre sowie weitere, nach der Genehmigung bekannt gewordene, relevante Einflussfaktoren. Die Unternehmenspläne basieren auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte sowie aktueller Markterwartungen und enthalten daher wesentliche Schätzungsunsicherheiten und Annahmen. Diese beziehen sich vor allem auf Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, Fremdwährungskurse (insbesondere EUR / CHF- und EUR / USD-Wechselkurse), Inflationsraten, Diskontierungssätze, regulatorische Rahmenbedingungen und unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten. Anhand von externen Marktdaten und -analysen werden die vorgenommenen Schätzungen periodisch überprüft. Für die Berechnung der Endwerte werden die Geldflüsse mit einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) inflationiert. Die Wachstumsrate entspricht dem von Alpiq erwarteten langfristigen, durchschnittlichen Wachstum und stellt eine Prognose dar. Die verwendeten Abzinsungssätze widerspiegeln die aktuelle Markteinschätzung für die den Vermögenswerten zuzuordnenden spezifischen Risiken und stellen eine bestmögliche Schätzung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen, Annahmen und Prognosen abweichen und in Folgeperioden zu wesentlichen Anpassungen führen. Erzielt der Vermögenswert keine von anderen Vermögenswerten unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Vermögenswert zugeordnet ist.

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2021

27

65

7

99

Investitionen

 

 

5

5

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

5

5

Umklassierungen

 

11

– 11

 

Abschreibungen

– 1

– 13

 

– 14

Wertminderungen

 

 

– 2

– 2

Währungsumrechnungsdifferenzen

 

– 1

 

– 1

Nettobuchwerte 31.12.2021

26

62

4

92

davon Anschaffungswerte

1 490

523

4

2 017

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 464

– 461

 

– 1 925

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Mio. CHF

Energie- bezugsrechte 1

Übrige immat. Anlagen

Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen

Total

Nettobuchwerte 1.1.2020

30

66

6

102

Investitionen

 

 

11

11

Aktivierte Eigenleistungen

 

 

5

5

Umklassierungen

 

21

– 15

6

Abschreibungen

– 2

– 19

 

– 21

Wertminderungen

– 1

– 3

 

– 4

Nettobuchwerte 31.12.2020

27

65

7

99

davon Anschaffungswerte

1 492

514

7

2 013

davon kumulierte Abschreibungen

– 1 465

– 449

 

– 1 914

1 Umfassen Vorauszahlungen für Rechte auf langfristige Energiebezüge inklusive aktivierter Zinsen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene, langfristige Energiebezugsverträge.

Wertminderungen

Im Geschäftsbereich Digital & Commerce wurden Wertminderungen in der Höhe von 2 Mio. CHF (Vorjahr: 3 Mio. CHF) erfasst, da intern entwickelte Software nicht wie ursprünglich geplant eingesetzt werden konnte. Zudem mussten im Vorjahr im Geschäftsbereich International Energiebezugsrechte der Alpiq Wind Italia S.r.l. um 1 Mio. CHF wertgemindert werden. Für weitere Informationen wird auf Anmerkung 4.1 verwiesen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- und Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden grundsätzlich linear über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der Energiebezugsrechte erfolgt im Umfang der jährlich getätigten Energiebezüge im Verhältnis zur gesamten vertraglich vereinbarten Energiebezugsmenge. Zum Ende jedes Geschäftsjahrs werden Abschreibungszeitraum und -methode überprüft. Die Nutzungsdauer der bilanzierten immateriellen Anlagen bewegt sich in einer Bandbreite von 1 bis 76 Jahren. Anlagen in Entwicklung und Anzahlungen werden nicht planmässig abgeschrieben. Eine Überprüfung auf Wertminderung wird durchgeführt, wenn entsprechende Anzeichen vorhanden sind. 

Sofern der Buchwert den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag. Ein in einer Vorperiode für einen immateriellen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam zurückgebucht, wenn keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung besteht. Die Rückbuchung erfolgt höchstens bis zum Wert, der sich ohne Wertminderung unter Berücksichtigung der planmässigen Abschreibungen ergeben hätte.

Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Annahmen können der Anmerkung 4.1 entnommen werden.

4.3 Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

4.3 Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Total

Buchwerte 1.1.2021

2 264

16

2 280

Dividenden

– 24

 

– 24

Anteiliges Ergebnis

– 37

2

– 35

Im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte aus IAS 19 und IFRS 9

67

12

79

Investitionen

 

5

5

Umklassierungen

– 4

 

– 4

Buchwerte 31.12.2021

2 266

35

2 301

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Total

Buchwerte 1.1.2020

2 314

10

2 324

Dividenden

– 22

 

– 22

Anteiliges Ergebnis

– 35

 

– 35

Im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte aus IAS 19 und IFRS 9

13

2

15

Investitionen

 

1

1

Umklassierungen

– 6

3

– 3

Buchwerte 31.12.2020

2 264

16

2 280

Eckwerte

Die Aktionäre der Partnerwerke sind aufgrund bestehender Partnerverträge während der Konzessionsdauer verpflichtet, die auf ihren Beteiligungsanteil entfallende Energie zu übernehmen und die anteiligen Jahreskosten zu bezahlen. Ferner besteht für die Eigentümer von nuklearen Anlagen gegenüber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eine begrenzte Nachschusspflicht für den Fall, dass ein einzelner primär Leistungspflichtiger seine Zahlung nicht leisten kann. Die Partnerverträge laufen über die Lebensdauer des Kraftwerks oder über die Nutzungsdauer der Konzession und können nicht gekündigt werden. Bei einzelnen Partnerwerken hat Alpiq einen Teil der ihr aufgrund ihres Beteiligungsanteils zustehenden Energie sowie die damit zusammenhängende Verpflichtung zur Bezahlung der anteiligen Jahreskosten an eine andere Unternehmung abgetreten. In diesen Fällen kann der ausgewiesene, wirtschaftlich relevante Anteil vom aktienrechtlichen Anteil abweichen. Für die Alpiq Gruppe beliefen sich die anteiligen ordentlichen Jahreskosten sämtlicher Partnerwerke im Jahr 2021 auf 399 Mio. CHF (Vorjahr: 452 Mio. CHF). Diese sind im Energie- und Warenaufwand enthalten.

Aufgrund der Fusion von Atel und EOS zu Alpiq im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses auf den erworbenen Vermögenswerten Marktwertanpassungen vorgenommen. Diese sind in den Eckwerten enthalten und werden auf Basis einer Gewichtung ermittelt.

Wesentliche Partnerwerke 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grande Dixence SA

Nant de Drance SA

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Kernkraftwerk- Beteiligungs- gesellschaft AG (KBG)

Mio. CHF

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

2 106

1 265

2 109

822

3 917

1 557

5 493

1 437

739

247

davon langfristige Finanzanlagen

48

29

9

4

2 584

1 027

2 550

667

 

 

Umlaufvermögen

9

5

10

4

118

47

259

68

5

2

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

2

1

6

2

27

11

14

4

 

 

Langfristiges Fremdkapital

666

400

1 659

647

3 410

1 355

4 164

1 089

77

26

davon langfristige Finanzschulden

665

399

1 647

642

245

97

535

140

77

26

Kurzfristiges Fremdkapital

221

133

64

25

191

76

291

76

80

27

davon kurzfristige Finanzschulden

165

99

30

12

 

 

10

3

73

24

Eigenkapital

1 228

737

396

154

434

173

1 297

340

587

196

Erträge

157

94

3

1

423

168

559

146

140

47

Aufwendungen

– 180

– 108

– 12

– 5

– 410

– 163

– 574

– 151

– 178

– 59

Reinergebnis

– 23

– 14

– 9

– 4

13

5

– 15

– 5

– 38

– 12

Sonstiges Ergebnis

12

7

1

 

84

34

76

21

 

 

Gesamtergebnis

– 11

– 7

– 8

– 4

97

39

61

16

– 38

– 12

Erhaltene Dividende

 

9

 

 

 

7

 

6

 

 

Bei den von Alpiq als wesentlich eingestuften assoziierten Unternehmen handelt es sich ausschliesslich um strategisch bedeutende Partnerwerke. Für keine dieser Gesellschaften ist ein Marktpreis verfügbar.

Wesentliche Partnerwerke 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grande Dixence SA

Nant de Drance SA

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Kernkraftwerk- Beteiligungs- gesellschaft AG (KBG)

Mio. CHF

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Brutto- werte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

2 135

1 282

2 054

800

3 743

1 487

5 469

1 431

735

246

davon langfristige Finanzanlagen

49

30

9

4

2 329

925

2 290

599

 

 

Umlaufvermögen

19

11

281

110

108

43

297

77

14

5

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

1

 

278

108

17

7

99

26

6

2

Langfristiges Fremdkapital

666

400

1 646

642

3 364

1 337

4 309

1 127

87

29

davon langfristige Finanzschulden

665

399

1 646

642

105

42

485

127

87

29

Kurzfristiges Fremdkapital

235

141

283

110

132

52

198

52

38

13

davon kurzfristige Finanzschulden

166

100

250

98

46

18

40

10

23

7

Eigenkapital

1 253

752

406

158

355

141

1 259

329

624

209

Erträge

168

101

3

1

421

168

520

137

131

44

Aufwendungen

– 195

– 117

– 14

– 5

– 407

– 162

– 530

– 139

– 169

– 56

Reinergebnis

– 27

– 16

– 11

– 4

14

6

– 10

– 2

– 38

– 12

Sonstiges Ergebnis

3

2

– 5

– 2

18

7

19

5

 

 

Gesamtergebnis

– 24

– 14

– 16

– 6

32

13

9

3

– 38

– 12

Erhaltene Dividende

 

5

 

 

 

7

 

6

 

2

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen 2021

 

 

 

 

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Mio. CHF

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

3 829

1 011

142

35

davon langfristige Finanzanlagen

51

8

1

 

Umlaufvermögen

111

18

80

18

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

45

9

55

14

Langfristiges Fremdkapital

1 222

273

20

7

davon langfristige Finanzschulden

1 196

268

16

5

Kurzfristiges Fremdkapital

490

90

50

11

davon kurzfristige Finanzschulden

357

66

2

1

Eigenkapital

2 228

666

152

35

Erträge

414

83

194

33

Aufwendungen

– 428

– 90

– 191

– 31

Reinergebnis

– 14

– 7

3

2

Sonstiges Ergebnis

35

5

71

12

Gesamtergebnis

21

– 2

74

14

Erhaltene Dividende

 

2

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen 2020

 

 

 

 

Einzeln nicht wesentliche Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Mio. CHF

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Bruttowerte

Anteil Alpiq

Anlagevermögen

3 881

1 027

47

18

davon langfristige Finanzanlagen

51

7

1

Umlaufvermögen

112

21

28

9

davon flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen

51

 

15

5

Langfristiges Fremdkapital

1 419

306

18

5

davon langfristige Finanzschulden

1 392

300

Kurzfristiges Fremdkapital

341

67

20

6

davon kurzfristige Finanzschulden

203

40

6

2

Eigenkapital

2 233

675

37

16

Erträge

429

88

60

19

Aufwendungen

– 443

– 95

– 57

– 19

Reinergebnis

– 14

– 7

3

Sonstiges Ergebnis

6

1

8

2

Gesamtergebnis

– 8

– 6

11

2

Erhaltene Dividende

 

2

 

 

Rechnungslegungsgrundsätze

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf welches die Alpiq Gruppe durch die Möglichkeit der Mitwirkung an dessen finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen massgeblich Einfluss nehmen kann und das weder ein Tochterunternehmen noch eine gemeinschaftliche Vereinbarung darstellt. Ein massgeblicher Einfluss wird im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 % angenommen. Je nach Gegebenheit werden Gesellschaften, auch wenn die Beteiligungsquote weniger als 20 % beträgt, gleichermassen nach der Equity-Methode als assoziierte Unternehmen in die Konzernrechnung einbezogen; insbesondere, wenn die Alpiq Gruppe in den massgebenden Entscheidungsgremien wie dem Verwaltungsrat vertreten ist oder wenn sie bei der Geschäfts- und Finanzpolitik mitwirkt. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden Gesellschaften bewertet, an denen Alpiq zwar eine Beteiligungsquote von 50 % oder mehr hält, über die sie aber durch Restriktionen in Statuten, in Verträgen oder im Organisationsreglement keine Kontrolle ausüben kann.

Bei den assoziierten Unternehmen unterscheidet Alpiq zwischen Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen. Bei den Partnerwerken handelt es sich um Gesellschaften, die Kernkraftwerke oder Wasserkraftwerke bauen, unterhalten oder betreiben oder die Energiebezugsrechte verwalten. Beim Kauf von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen kann Goodwill entstehen, welcher der Differenz zwischen den Erwerbskosten der Beteiligung und dem anteiligen Marktwert des identifizierbaren Nettovermögens entspricht. Dieser Goodwill ist im Beteiligungsbuchwert der assoziierten Unternehmen enthalten.

Der Abschlusszeitpunkt von einzelnen Partnerwerken (hydrologisches Jahr) und übrigen assoziierten Unternehmen weicht von demjenigen des Konzerns ab. Von diesen Gesellschaften werden die letzten verfügbaren Abschlüsse für die Erstellung der Konzernrechnung der Alpiq Gruppe verwendet. Bedeutende Transaktionen und Ereignisse, welche sich zwischen dem letzten Abschluss und dem 31.12. ereignet haben, werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Für den Einbezug in die Konzernrechnung werden die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Für Gesellschaften, bei welchen keine IFRS-Abschlüsse vorhanden sind, werden Überleitungsrechnungen erstellt.

4.4 Vorräte

4.4 Vorräte

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Hilfs-, Betriebs- und Brennstoffe

12

13

CO 2 - und andere Zertifikate

21

53

Vertragserfüllungskosten

 

1

Total

33

67

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Vorräte sind zu Anschaffungswerten, ermittelt nach der FIFO- oder der Durchschnittsmethode, zu Herstellkosten oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert bilanziert. Vertragserfüllungskosten werden aktiviert, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung entstehen und erwartet wird, dass sie wieder erwirtschaftet werden können. Aktivierte Vertragserfüllungskosten werden systematisch über die Zeitperiode amortisiert, über welche die Leistung an den Kunden erbracht wird.

4.5 Forderungen

4.5 Forderungen

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1

1 646

714

Vorauszahlungen an Lieferanten

16

8

Sonstige kurzfristige Forderungen 2

1 120

356

Total

2 782

1 078

1 Davon stammen 1 033 Mio. CHF (Vorjahr: 446 Mio. CHF) aus Kundenverträgen gemäss IFRS 15.

2 Beinhalten Vertragsvermögenswerte im Umfang von 0 Mio. CHF (Vorjahr: 12 Mio. CHF)

Alpiq gewährt ihren Kunden Zahlungsfristen, die 30 Tage grösstenteils nicht übersteigen. In gewissen Fällen beträgt die gewährte Zahlungsfrist 60 Tage. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber derselben Gegenpartei werden verrechnet, sofern mit den Gegenparteien eine Nettingvereinbarung getroffen wurde und die Zahlung netto erfolgen wird. Weitere Informationen dazu sind unter Anmerkung 3.1 offengelegt.

Altersanalyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

Brutto

Wertberichtigung

Netto (Bilanz)

Brutto

Wertberichtigung

Netto (Bilanz)

Nicht fällig

1 479

1 479

668

668

Fällig seit 1 – 90 Tagen

296

– 148

148

31

– 1

30

Fällig seit 91 – 180 Tagen

37

– 30

7

1

– 1

Fällig seit 181 – 360 Tagen

1

– 1

Fällig seit über 360 Tagen

49

– 37

12

57

– 41

16

Total

1 862

– 216

1 646

757

– 43

714

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Buchwert vor Wertberichtigung

1 862

757

Davon wertberichtigt

– 216

– 43

Wertberichtigung Anfang Jahr

– 43

– 46

Bildung zusätzlicher Wertberichtigungen 1

– 79

– 1

Bewertungsanpassung auf realisierten Energiederivaten

– 108

 

Ausbuchung aufgrund von Verlusten

2

1

Auflösung nicht mehr benötigter Wertberichtigungen

3

2

Währungsumrechnungsdifferenzen

9

1

Wertberichtigung Ende Jahr 2

– 216

– 43

1 Davon stammen – 2 Mio. CHF (Vorjahr: – 1 Mio. CHF) aus Forderungen aus Kundenverträgen gemäss IFRS 15.

2 Davon betreffen – 39 Mio. CHF (Vorjahr: – 43 Mio. CHF) Forderungen aus Kundenverträgen gemäss IFRS 15.

Die Wertberichtigungen umfassen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 215 Mio. CHF (Vorjahr: 42 Mio. CHF), die für Forderungen mit konkreten Anzeichen eines Ausfallrisikos (z.B. Zahlungsunfähigkeit) gebildet wurden. Zusätzlich enthalten sie gemäss «expected credit loss model» auch Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 Mio. CHF (1 Mio. CHF) aufgrund des inhärenten Ausfallrisikos auf Forderungen. Dazu werden individuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten je Gegenpartei berechnet, welche je nach Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen 0,0 % bis 20,3 % (0,0 % bis 19,4 %) betragen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegungsgrundsätze der finanziellen Forderungen werden in Anmerkung 3.2 offengelegt.

4.6 Flüssige Mittel

4.6 Flüssige Mittel

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Sichtguthaben

863

338

Terminguthaben mit Laufzeiten unter 90 Tagen

 

2

Total

863

340

Die Sichtguthaben beinhalten Bankkonten von ausländischen Tochtergesellschaften mit einem Saldo von total 57 Mio. EUR, umgerechnet 59 Mio. CHF (Vorjahr: 39 Mio. EUR, umgerechnet 42 Mio. CHF), die aufgrund von Bestimmungen in lokal abgeschlossenen Finanzierungsverträgen verpfändet sind und nur für die Deckung des eigenen Bedarfs an flüssigen Mitteln benützt werden dürfen. Diese Mittel sind deshalb für die Alpiq Gruppe nicht vollständig frei verfügbar.

4.7 Rückstellungen

4.7 Rückstellungen

Mio. CHF

Verlust- bringende Verträge

Restruktu- rierungen

Rückbau eigene Kraftwerke

Gewähr- leistungen

Übrige

Total

Langfristige Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1

431

 

47

1

28

507

Kurzfristige Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1

23

6

 

 

12

41

Rückstellungen am 1.1.2021 (angepasst) 1

454

6

47

1

40

548

Bildung

186

 

 

 

6

192

Verzinsung

19

 

1

 

 

20

Verwendung

– 78

– 5

 

 

– 9

– 92

Nicht benötigte, aufgelöste Rückstellungen

– 38

 

 

 

– 5

– 43

Währungsumrechnungsdifferenzen

– 6

 

 

 

 

– 6

Rückstellungen am 31.12.2021

537

1

48

1

32

619

Langfristige Rückstellungen am 31.12.2021

416

 

48

1

25

490

Kurzfristige Rückstellungen am 31.12.2021

121

1

 

 

7

129

1 Siehe Anmerkung 1.4

Verlustbringende Verträge

Die Rückstellung für verlustbringende Verträge umfasst den Barwert der am Bilanzstichtag bestehenden verlustbringenden Verträge. 

Aufgrund ändernder Strompreise können «own use»-Verträge zum physischen Kauf oder Verkauf von Strom oder Gas verlustbringend werden. Alpiq sichert diese Verträge aus ökonomischer Sicht zwar ab, die Absicherung erfolgt allerdings teilweise mit finanziellen Verträgen. Da Alpiq kein Hedge Accounting anwendet, müssen die «own use»-Verträge und die dazugehörigen finanziellen Absicherungsgeschäfte unabhängig voneinander beurteilt und abgebildet werden. Aufgrund der stark gestiegenen Strom- und Gaspreise mussten im Jahr 2021 Rückstellungen für abgesicherte «own-use»-Verträge im Umfang von 186 Mio. CHF gebildet werden. Ein Teil dieser «own-use»-Verträge wurde im Jahr 2021 zur Lieferung fällig, weshalb die entsprechenden Rückstellungen in der Höhe von 78 Mio. CHF verwendet werden konnten.

Die Rückstellung für den verlustbringenden Vertrag für den künftigen Bezug von Energie aus dem Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance konnte hauptsächlich aufgrund der Strompreisentwicklung um 29 Mio. CHF reduziert werden. Zusätzlich konnte die bestehende Rückstellung für einen verlustbringenden Vertrag im Ausland in der Höhe von 8 Mio. CHF wegen höheren Marktpreisen per 30.6.2021 vollständig aufgelöst werden.

Die Höhe der Rückstellungen für verlustbringende Verträge hängt von verschiedenen Annahmen ab, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Grosshandelspreise auf den europäischen Terminmärkten sowie Prognosen der mittel- bis langfristigen Energiepreise, der langfristigen Zinssätze sowie der Effekte der Währungsumrechnung (EUR in CHF). Diese mit Unsicherheiten verbundenen Annahmen werden jeweils per Bilanzstichtag getroffen und können in Folgeperioden teilweise zu wesentlichen Anpassungen führen.

Restrukturierungen

Die Rückstellung für Restrukturierungen deckt die zukünftig erwarteten Aufwendungen aus den in der Vergangenheit eingeleiteten Restrukturierungsprogrammen ab.

Rückbau eigene Kraftwerke

Die Rückstellung für den Rückbau eigener Kraftwerke deckt die geschätzten Kosten der Rückbauverpflichtungen aus dem bestehenden eigenen Kraftwerkspark.

Gewährleistungen

Die Rückstellung für Gewährleistungen wurde auf der Basis von Vergangenheitswerten sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen ermittelt und enthält auch die Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts an Bouygues Construction.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich, bestehende sowie drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen und weitere als wahrscheinlich eingeschätzte betriebliche Risiken. 

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gerichtsfällen basieren jeweils auf den aktuell verfügbaren Informationen und der vom Management getroffenen Einschätzung zum Ausgang der Gerichtsfälle. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang kann der effektive Mittelabfluss wesentlich von den Rückstellungen abweichen.

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen (rechtliche oder faktische), die auf vergangenen Geschäftsvorfällen beziehungsweise Ereignissen beruhen, bei welchen die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist, die Fälligkeit und / oder der Betrag jedoch unbestimmt sind. Die Höhe des Betrags wird per Bilanzstichtag ermittelt und entspricht dem nach der bestmöglichen Einschätzung erwarteten, auf den Bilanzstichtag abgezinsten Mittelabfluss.

4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

4.8 Eventualverbindlichkeiten und Garantieverpflichtungen

Steueraudit der ANAF bei der Alpiq Energy SE

Nach dem Steueraudit bei der Bukarester Niederlassung der Alpiq Energy SE, Prag, hat die rumänische Steuerbehörde ANAF (Agenţia Naţională de Administrare Fiscală) im September 2017 Alpiq den finalen Entscheid zum Steuerbetreffnis in Höhe von 793 Mio. RON, umgerechnet 166 Mio. CHF, für Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer und Strafsteuern (inklusive Verzugszinsen) für die Periode 2010 bis 2014 zugestellt. Das von der ANAF ermittelte Steuerbetreffnis wird dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten, da Alpiq überzeugt ist, dass die Geschäftsaktivitäten der Alpiq Energy SE in Rumänien stets unter Beachtung der anwendbaren rumänischen und europäischen Regeln und Gesetze ausgeübt worden sind. Die Position von Alpiq wird von den aktuell vorliegenden Einschätzungen externer Rechts- und Steuerexperten bestätigt. Alpiq hat im Jahr 2017 bei der ANAF gegen das Steuerbetreffnis Einsprache erhoben. Die ANAF stützte in der Hauptsache ihre eigene Auffassung und wies die Einsprache in Bezug auf einen Betrag von 589 Mio. RON, umgerechnet 123 Mio. CHF, als unbegründet zurück. Den Einspracheentscheid der ANAF hat Alpiq unter Ergreifung des zur Verfügung stehenden Rechtsmittels angefochten. Im Entscheid vom 19.10.2021 ist das erstinstanzlich zuständige rumänische Verwaltungsgericht der Argumentation von Alpiq Energy SE gefolgt und hat die Entscheidung der ANAF als rechtswidrig aufgehoben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von der ANAF bei der zweiten Instanz angefochten werden, wovon Alpiq ausgeht. In Bezug auf einen Betrag von 204 Mio. RON, umgerechnet 43 Mio. CHF, hat die ANAF die Entscheidung aus dem Steueraudit aufgehoben und eine Neubeurteilung angeordnet. Die Neubeurteilung wird erst stattfinden, wenn ein endgültiger Entscheid aus dem Gerichtsverfahren über die 589 Mio. RON vorliegt.

Am 3.9.2019 hat das Berufungsgericht in Bukarest das Begehren von Alpiq gutgeheissen, dass das verfügte Steuerbetreffnis im Betrag von 589 Mio. RON bis zu einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil nicht vollstreckbar ist. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Alpiq fordert von ANAF die Erstattung der im Zusammenhang mit dem Steuerbetreffnis entstandenen Kosten und weiterer Aufwendungen und hat deshalb im Herbst 2019 eine entsprechende Klage beim Berufungsgericht in Bukarest eingereicht. Diese wurde in einem erstinstanzlichen Urteil teilweise gutgeheissen und aufgrund der rechtswidrigen Sicherungsmassnahmen der ANAF wurde Alpiq ein unwesentlicher Betrag für Schadenersatz zugesprochen. Für den ungedeckten Teil der Schadenersatzforderung, welcher sich auf rund 2,5 Mio. CHF beläuft, hat Alpiq gegen die ANAF ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Die Zivilklage ist vor dem erstinstanzlichen Gericht in Bukarest hängig.

Alpiq schätzt es weiterhin als unwahrscheinlich ein, dass sie in dieser Angelegenheit unterliegen wird, weshalb keine Verbindlichkeit für das Steuerbetreffnis verbucht wurde.

Ausgleichsklage gegen die Alpiq Holding AG

Die von den beiden Investoren Knight Vinke (KVIP International V L.P.) und Merion Capital (Merion Capital LP, Merion Capital ERISA LP und Merion Capital II LP) eingereichten Ausgleichsklagen nach Art. 105 Fusionsgesetz gegen die Alpiq Holding AG, bezwecken eine gerichtliche Überprüfung der von beiden Generalversammlungen im Rahmen des Squeeze- Out-Mergers beschlossenen und von der Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG) bezahlten Abfindung in der Höhe von 70 CHF je Aktie. Die von den beiden Investoren verlangte Abfindung soll auf einem damaligen Wert der Namenaktien der Alpiq Holding AG von mindestens 140 CHF (Knight Vinke) beziehungsweise 131 CHF (Merion) pro Aktie basieren. Dies würde einem von der Alpiq Holding AG zu bezahlenden zusätzlichen Abfindungsbetrag zugunsten aller abgefundenen Minderheitsaktionäre von rund 195 Mio. CHF entsprechen. Im Juni 2021 fand diesbezüglich die Schlichtungsverhandlung statt, welche wie erwartet zu keiner aussergerichtlichen Einigung führte. Im Anschluss daran, haben beide Kläger formell Klage eingeleitet. Ein erstinstanzliches Urteil wird frühestens in der zweiten Hälfte 2023 erwartet.

Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots der SKBAG, wurde PricewaterhouseCoopers (PwC) als unabhängige Expertin mit der Erstellung und Unterbreitung einer Fairness Opinion zur Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht beauftragt. PwC kam damals zum Schluss, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht fair und angemessen ist. Im Rahmen des Squeeze-out-Mergers wurde die Alantra AG damit beauftragt, einen unabhängigen Bewertungsbericht für die Verwaltungsräte der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG zu erstellen. Der Bewertungsbericht von Alantra ermittelte eine Wertbandbreite von 63,30 CHF bis 72,50 CHF pro Aktie der Alpiq Holding AG und bestätigte damit, dass die vereinbarte Abfindung in der Höhe von 70 CHF pro Aktie angemessen ist.

Aufgrund aller bisher bekannten Tatsachen und Umstände, insbesondere der beiden unabhängigen Bewertungsgutachten, die den Abfindungsbetrag pro Aktie für angemessen befunden haben, erachtet Alpiq es als unwahrscheinlich, dass sie in dieser Rechtsstreitigkeit unterliegen wird.

Weitere Sachverhalte

Zum Bilanzstichtag wie auch per 31.12.2020 bestanden keine wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungsverhältnissen gegenüber Dritten zugunsten Dritter. Für weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit Partnerwerken wird auf Anmerkung 4.3 verwiesen. Die Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts sind in Anmerkung 5.1 offengelegt.

4.9 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

4.9 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1 013

409

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

509

213

Anzahlungen von Kunden

201

21

Total

1 723

643

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten, welche gleichzeitig Kunden sind, werden mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, sofern mit den Gegenparteien eine Nettingvereinbarung getroffen wurde und die Zahlung netto erfolgen wird. Weitere Informationen dazu sind unter Anmerkung 3.1 offengelegt.

In der Position «Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten» sind die entstandenen Verpflichtungen in Höhe von 49 Mio. CHF (Vorjahr: 50 Mio. CHF) aus dem Verkauf der Darlehensforderungen gegenüber der Swissgrid AG enthalten. Weitere Informationen zur Transaktion sind unter Anmerkung 3.3 offengelegt.

5 Konzernstruktur

5.1 Veräusserte Gesellschaften

5.1 Veräusserte Gesellschaften

Entschädigung für die Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes

Am 3.1.2013 hat Alpiq ihren Anteil am Schweizer Höchstspannungsnetz an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zu provisorischen Einbringungswerten übertragen. Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abschliessend ermittelt werden, da bewertungsrelevante Verfahren hängig waren. Darüber hinaus hat Alpiq im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Neuverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bezüglich der Bewertungsmethode eine höhere Entschädigung für die Übertragung ihres Anteils am Schweizer Höchstspannungsnetz erhalten.

Am 9.2.2021 hat die ElCom die Verfügungen bezüglich der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der ehemaligen Alpiq Netz AG Gösgen sowie der Alpiq Réseau SA Lausanne erlassen. Zusätzlich hat sie deren regulatorischen Werte per 31.12.2012 verfügt. Diese Verfügungen wurden im März 2021 rechtskräftig. Basierend auf den Verfügungen wurde die Bewertungsanpassung 2 durchgeführt, um die noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungsstichtag und dem verfügten Wert auszugleichen. Zudem wurde der definitive Wert gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 berechnet. Sämtliche Berechnungen wurden für alle Sacheinlegerinnen durch die gleiche unabhängige Unternehmung durchgeführt. Die Prüfung der Berechnung und die Erstellung der Fairness Opinion durch eine weitere unabhängige Gesellschaft wurde im 2. Halbjahr 2021 abgeschlossen. Die Anpassung der Bewertung der Übertragung des Schweizer Höchstspannungsnetzes ist damit für Alpiq finalisiert. 

In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2021 ein zusätzlicher Verkaufserlös, einschliesslich Deckungsdifferenzen 2011 und 2012, in der Höhe von 12 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» erfasst. Die Zinskomponente in der Höhe von 5 Mio. CHF wurde im Zinsertrag verbucht. Im Jahr 2020 wurde bereits ein zusätzlicher Verkaufserlös in der Höhe von 39 Mio. CHF in der Position «Übriger betrieblicher Ertrag» und eine Zinskomponente in der Höhe von 11 Mio. CHF im Zinsertrag erfasst. Der Geldzufluss aus dem zusätzlichen Verkaufserlös beläuft sich im Jahr 2021 auf 20 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) und ist in der Geldflussrechnung in der Position «Veräusserungen von Tochtergesellschaften» enthalten. Ein weiterer Teil der Entschädigung erhielt Alpiq im Jahr 2021 in Form eines kurzfristigen Aktivdarlehens gegenüber Swissgrid AG in der Höhe von 23 Mio. CHF. Die Rückzahlung des kurzfristigen Aktivdarlehens sowie der Erhalt der Zahlung des definitiven Werts gemäss Neuverfügung im Jahr 2016 (Enteignungsentschädigung) von insgesamt 31 Mio. CHF erfolgt am 3.1.2022. Der Geldzufluss aus der Zinskomponente beläuft sich im Jahr 2021 auf 11 Mio. CHF (Vorjahr: 0 Mio. CHF) und ist in der Geldflussrechnung in der Position «Erhaltene Zinsen» enthalten.

2020: Veräusserungen

Am 9.9.2020 wurde der Verkauf der Flexitricity Ltd. an die zur Quinbrook Group gehörende Reserve Power Holdings (Jersey) Limited vollzogen. Der Veräusserungspreis betrug 18 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 17 Mio. CHF führte. Die Aktiven und Verbindlichkeiten der Gesellschaft waren als «Zur Veräusserung gehaltene Aktiven» respektive «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten» bilanziert. Im Jahr 2019 hatte Alpiq eine Wertminderung in der Höhe von 10 Mio. CHF auf dem Goodwill erfasst, um den Buchwert auf den zu jenem Zeitpunkt erwarteten Verkaufspreis abzüglich Veräusserungskosten zu reduzieren. Der effektiv erzielte Verkaufspreis ist höher als der Ende 2019 erwartete Preis, so dass nun ein Buchgewinn aus dem Verkauf erzielt wurde.

Am 18.12.2020 wurde der Verkauf von 70 % der Anteile an Tormoseröd Vindpark AB an Fu-Gen (Future Generation Renewable Energy) vollzogen. Alpiq ist weiterhin mit einem Anteil von 30 % an Tormoseröd Vindpark AB beteiligt. Aufgrund des verbleibenden massgeblichen Einflusses von Alpiq sind die Anteile nun in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» bilanziert. Der Veräusserungspreis betrug 8 Mio. CHF, was zu einem Nettozugang an flüssigen Mitteln von 8 Mio. CHF führte. Der Erfolg aus Veräusserung beinhaltet zudem die Neubewertung der verbleibenden Beteiligung zum Fair Value von 3 Mio. CHF.

Nettogeldfluss aus Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Zufluss flüssige Mittel

 

26

Veräusserungskosten

 

– 1

Nettogeldfluss aus Veräusserung

0

25

Erfolg aus Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Zufluss flüssige Mittel

 

26

Neubewertung der verbleibenden Anteile zum Fair Value 1

 

3

Abgang Nettoaktiven

 

– 11

Veräusserungskosten

 

– 1

Erfolg aus Veräusserung (vor Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen)

0

17

Umgliederung kumulative Umrechnungsdifferenzen

 

– 3

Erfolg aus Veräusserung Flexitricity Ltd. und Tormoseröd Vindpark AB im übrigen betrieblichen Ertrag

0

14

1 Enthalten in der Position «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen»

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Veräusserung

Mio. CHF

2021

2020

Sachanlagen

 

5

Immaterielle Anlagen

 

6

Übrige langfristige Aktiven

 

1

Forderungen

 

1

Total Aktiven

0

13

Latente Ertragssteuern

 

1

Rechnungsabgrenzungsposten

 

1

Total Fremdkapital

0

2

Total Nettoaktiven

0

11

Nicht fortgeführte Aktivitäten

Alpiq hat im Jahr 2018 das Engineering-Services-Geschäft, bestehend aus der Alpiq InTec Gruppe und der Kraftanlagen Gruppe, verkauft. Diese Aktivitäten waren als nicht fortgeführte Aktivitäten klassiert. Deshalb werden sämtliche Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Verkauf auch weiterhin in der Position «Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten» ausgewiesen.

 Im Rahmen des Verkaufs des Engineering-Services-Geschäfts muss Alpiq allfällige Bussen und Kosten übernehmen, die der Kraftanlagen Energies & Services GmbH (ehemals Kraftanlagen München GmbH; in der Folge «Kraftanlagen» genannt) im Zusammenhang mit dem im ersten Quartal 2015 durch die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskartellamt eingeleiteten Wettbewerbsverfahren entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das deutsche Bundeskartellamt gegen Kraftanlagen im Dezember 2019 eine Geldbusse in Höhe von 47,5 Mio. EUR, umgerechnet 49 Mio. CHF, verhängt. Kraftanlagen kooperierte von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, um diese bei den Ermittlungen der im Raum stehenden Vorwürfe zu unterstützen. Eine von Kraftanlagen mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragte Anwaltskanzlei hat trotz umfangreicher Ermittlungen keine Nachweise für ein Fehlverhalten von Kraftanlagen beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeitenden finden können. Kraftanlagen ist sich keiner Schuld bewusst und weist die Vorwürfe zurück. Weder die Sach- noch die Rechtslage rechtfertigen diese Geldbusse, weshalb Kraftanlagen Einsprache gegen den Bussgeldbescheid erhoben hat. Im Jahr 2021 gab es diesbezüglich keine materiellen Entwicklungen. Die Termine für die Hauptverhandlung sind für den Zeitraum von März 2022 bis Juli 2022 geplant. Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren erwarteten Kosten hat Alpiq zurückgestellt.

Eine letztendliche Verurteilung von Kraftanlagen schätzt Alpiq weiterhin als nicht wahrscheinlich ein, weshalb keine Verbindlichkeit für diesen Sachverhalt verbucht wurde.

Erfolgsrechnung der nicht fortgeführten Aktivitäten

Mio. CHF

2021

2020

Aufwendungen

 

– 4

Effekt aus der Neubeurteilung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Schadloshaltungen

 

3

Anpassung Kaufpreis / Verlust aus Veräusserung

 

– 55

Ergebnis nach Ertragssteuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1

0

– 56

1 Auf dem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind keine Ertragssteuern angefallen.

Am 22.12.2020 erzielten Alpiq und Bouygues Construction einen aussergerichtlichen Vergleich im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Ansichten bezüglich des endgültigen Veräusserungspreises. Alpiq erstattete im Jahr 2020 54,5 Mio. CHF an Bouygues Construction zurück. Damit wurden die am 12.2.2019 gleichzeitig von beiden Parteien eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren beendet. Bis zum Abschluss des aussergerichtlichen Vergleichs belief sich der Geldabfluss im Zusammenhang mit Schadloshaltungen und Garantien gegenüber Bouygues Construction im Vorjahr auf 13 Mio. CHF. Der Geldabfluss aus der Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Verfahren beläuft sich im Jahr 2021 auf 1 Mio. CHF. Gemäss Verkaufsvertrag sind diese Zahlungen als Anpassung des Verkaufspreises zu behandeln, weshalb sie in der Geldflussrechnung in der Position «Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten» enthalten sind.

5.2 Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen

5.2 Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen

Konzerngesellschaften

Sitz

Switzerland

International

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesellschaften

Direkte Beteiligungs- quote in %

Alpiq Holding AG

Lausanne, CH

 

 

 

X

100,0

Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel)  1

Olten, CH

 

 

 

X

100,0

Aero Rossa S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Alpiq AG 1

Olten, CH

X

X

X

X

100,0

Alpiq Csepel Kft.

Budapest, HU

 

X

 

 

100,0

Alpiq Deutschland GmbH 1

München, DE

 

 

 

X

100,0

Alpiq Digital Austria GmbH

Wien, AT

 

 

X

 

100,0

Alpiq EcoPower AG 1

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

Alpiq EcoPower Schweiz AG

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

Alpiq E-Mobility AG

Zürich, CH

 

 

X

 

100,0

Alpiq Energia Bulgaria EOOD

Sofia, BG

 

 

X

 

100,0

ALPIQ ENERGÍA ESPAÑA, S.A.U.

Madrid, ES

 

X

X

 

100,0

Alpiq Energia Italia S.p.A.

Mailand, IT

 

X

X

X

100,0

Alpiq Energie Deutschland GmbH

Berlin, DE

 

 

X

 

100,0

Alpiq Energie France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

X

100,0

Alpiq Energy SE

Prag, CZ

 

 

X

X

100,0

Alpiq Finland Oy

Vantaa, FI

 

 

X

 

100,0

Alpiq Hydro Aare AG

Boningen, CH

X

 

 

 

100,0

Alpiq Hydro Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

90,0

Alpiq Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

 

 

X

100,0

Alpiq Le Bayet S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

X

 

 

100,0

Alpiq Retail France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

 

100,0

Alpiq Services CZ s.r.o.

Prag, CZ

 

 

X

X

100,0

Alpiq Solutions France S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

 

X

 

100,0

Alpiq Suisse AG 1

Lausanne, CH

X

 

X

X

100,0

Alpiq Wind Italia S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Alpiq Wind Services EAD

Sofia, BG

 

X

 

 

100,0

Bel Coster SA

L’Abergement, CH

 

X

 

 

100,0

Birs Wasserkraft AG

Olten, CH

 

X

 

 

100,0

C.E.P.E. Des Gravières S.A.S.

Neuilly-sur-Seine, FR

 

X

 

 

100,0

Cotlan Wasserkraft AG

Glarus Süd, CH

 

X

 

 

60,0

EESP European Energy Service Platform GmbH

Berlin, DE

 

 

X

 

100,0

Électricité d’Émosson SA

Martigny, CH

X

 

 

 

50,0

En Plus S.r.l.  2

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

ENERGIA HELIOS, S.L.

Madrid, ES

 

X

 

 

100,0

ENERGIA KINICH, S.L.

Madrid, ES

 

X

 

 

100,0

Energie Electrique du Simplon SA (E.E.S.)

Simplon, CH

X

 

 

 

82,0

Enpower 2 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Enpower 3 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Entegra Wasserkraft AG

St. Gallen, CH

 

X

 

 

59,6

Eole Jura SA

Muriaux, CH

 

X

 

 

100,0

EolJorat Nord SA

Lausanne, CH

 

X

 

 

100,0

Hydro-Solar Energie AG

Niederdorf, CH

 

X

 

 

65,0

Isento Wasserkraft AG

St. Gallen, CH

 

X

 

 

100,0

Kraftwerke Gougra AG

Siders, CH

X

 

 

 

54,0

Motor-Columbus AG 1

Olten, CH

 

 

 

X

100,0

NOVAGAVIA BUSINESS, S.L.

Madrid, ES

 

X

 

 

100,0

Novel S.p.A.

Mailand, IT

 

X

 

 

51,0

Po Prostu Energia Spólka Akcyjna

Warschau, PL

 

 

X

 

100,0

Salanfe SA

Vernayaz, CH

X

 

 

 

100,0

Società Agricola Solar Farm 2 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l.

Mailand, IT

 

X

 

 

100,0

Tous-Vents SA

Lausanne, CH

 

X

 

 

100,0

Vetrocom EOOD 1

Sofia, BG

 

X

 

 

100,0

Wasserkraftwerk Hüscherabach AG

Splügen, CH

 

X

 

 

60,0

Wasserkraftwerk Peist AG 3

Arosa, CH

 

X

 

 

51,0

Wasserkraftwerk Tambobach AG

Splügen, CH

 

X

 

 

70,0

1 Beteiligung direkt von Alpiq Holding AG gehalten

2 Alpiq Energia Italia S.p.A. hat im vierten Quartal 2018 die Tolling-Quote von 33,3 % an En Plus S.r.l. von Eviva S.p.A. übernommen. Zudem hat die Alpiq die für diesen Fall bestehende Call-Option auf die von Eviva S.p.A. gehaltene Aktienquote von 33,3 % an En Plus S.r.l. ausgeübt. Per 31.12.2021 war Eviva S.p.A. noch im Aktienregister der En Plus S.r.l. eingetragen.

3 Indirekte, über Entegra gehaltene Beteiligung mit nicht beherrschenden Anteilen von 69,6 %

Partnerwerke und übrige assoziierte Unternehmen

Sitz

Konzes- sions-/ Vertragsende

Switzerland

Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Direkte Beteili- gungs- quote in %

Blenio Kraftwerke AG

Blenio, CH

2042

X

 

 

 

17,0

CERS Holding SAS

Toulouse, FR

 

 

X

 

 

15,0

Cleuson-Dixence 1

Sion, CH

2044

X

 

 

 

31,8

Electra-Massa AG

Naters, CH

2048

X

 

 

 

34,5

Engadiner Kraftwerke AG

Zernez, CH

2050/2074

X

 

 

 

22,0

Forces Motrices de Martigny-Bourg S.A.

Martigny, CH

2080

X

 

 

 

18,0

Forces Motrices Hongrin-Léman S.A. (FMHL)

Château-d’Oex, CH

2051/2094

X

 

 

 

39,3

Grande Dixence SA

Sion, CH

2044

X

 

 

 

60,0

HYDRO Exploitation SA

Sion, CH

 

X

 

 

 

26,2

Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG

Däniken, CH

 

X

 

 

 

40,0

Kernkraftwerk Leibstadt AG

Leibstadt, CH

 

X

 

 

 

27,4

Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG)

Bern, CH

2041

X

 

 

 

33,3

Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG

Rheinfelden, CH

2070

X

 

 

 

13,5

Kraftwerke Hinterrhein AG

Thusis, CH

2042

X

 

 

 

9,3

Kraftwerke Zervreila AG

Vals, CH

2037

X

 

 

 

21,6

Maggia Kraftwerke AG

Locarno, CH

2035/2048

X

 

 

 

12,5

MOVE Mobility SA

Granges-Paccot, CH

 

 

 

X

 

25,0

Nant de Drance SA

Finhaut, CH

 

X

 

 

 

39,0

Tormoseröd Vindpark AB

Karlstad, SE

 

 

X

 

 

30,0

Unoenergia S.r.l.

Biella, IT

 

 

X

 

 

28,0

Wasserkraftwerke Weinfelden AG

Weinfelden, CH

 

 

X

 

 

49,0

1 Einfache Gesellschaft

Joint Venture

Sitz

Switzerland

Interna- tional

Digital & Commerce

Group Center & übrige Gesell- schaften

Direkte Beteili- gungs- quote in %

Hydrospider AG

Niedergösgen, CH

 

 

X

 

45,0

6 Übrige Offenlegungen

6.1 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

6.1 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Aufgrund der notwendigen Rundungen kann es vorkommen, dass ausgewiesene Zwischensummen oder Totale nicht mit den offengelegten Detailbeträgen übereinstimmen.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung der Alpiq Gruppe umfasst die unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsstandards erstellten konsolidierten Abschlüsse der Alpiq Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sind in voller Höhe eliminiert.

Tochtergesellschaften sind Gesellschaften, welche die Alpiq Holding AG direkt oder indirekt kontrolliert. Diese Gesellschaften werden vom Zeitpunkt der Kontrollübernahme an konsolidiert. Gesellschaften werden dekonsolidiert beziehungsweise unter «Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen» oder «Übrige langfristige Aktiven» bilanziert, wenn die Kontrolle über das Unternehmen endet.

Beteiligungen an Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen, bei denen die Alpiq Gruppe einen massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Der Anteil der Alpiq Gruppe am Vermögen und am Fremdkapital sowie an den Aufwendungen und den Erträgen dieser Unternehmen ist unter Anmerkung 4.3 offengelegt.

Alle übrigen Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter «Übrige langfristige Aktiven» zum Marktwert bilanziert.

Umrechnung von Fremdwährungen

Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt, der sowohl die funktionale Währung der Alpiq Holding AG als auch die Präsentationswährung ist. Für jede Konzerngesellschaft ist die funktionale Währung aufgrund ihres Wirtschaftsumfelds definiert. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs der Transaktion in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft erfasst. Monetäres Vermögen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht.

Langfristige Forderungen respektive Darlehen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften, bei welchen keine Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum geplant oder wahrscheinlich ist, stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als Teil der Währungsumrechnungsdifferenzen gesondert im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Auflösung oder Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs in der entsprechenden Periode erfolgswirksam ausgebucht.

Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Kurs der Berichtsperiode umgerechnet. Die Währungsumrechnungsdifferenzen werden als gesonderte Position im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei einem Verkauf von Tochtergesellschaften oder der Abgabe der Kontrolle sowie bei einem Verkauf von assoziierten Unternehmen respektive Partnerwerken oder der Abgabe des massgeblichen Einflusses werden die kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen in der entsprechenden Periode erfolgswirksam als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts erfasst.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse angewendet:

Einheit

Stichtag 31.12.2021

Stichtag 31.12.2020

Durchschnitt 2021

Durchschnitt 2020

1 EUR

1,033

1,080

1,081

1,070

1 GBP

1,229

1,202

1,258

1,204

1 USD

0,912

0,880

0,914

0,939

100 CZK

4,156

4,116

4,217

4,049

100 HUF

0,280

0,297

0,302

0,305

100 NOK

10,343

10,317

10,644

9,999

100 PLN

22,474

23,690

23,699

24,103

100 RON

20,875

22,188

21,978

22,124

6.2 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

6.2 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gelten Partnerwerke, übrige assoziierte Unternehmen und bedeutende Aktionäre mit massgeblichem Einfluss auf die Alpiq Gruppe sowie Personalvorsorgeeinrichtungen, Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung. Die EOS Holding SA und die Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG verfügen über einen massgeblichen Einfluss auf die Alpiq Gruppe und werden nachfolgend als «Weitere nahestehende Unternehmen» bezeichnet.

Umfang der Transaktionen zwischen dem Konzern und nahestehenden Unternehmen

 

 

 

 

2021

2020

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Gesamtleistung

 

 

 

 

 

 

Nettoumsatz

64

19

 

53

29

 

Übriger betrieblicher Ertrag

2

1

 

2

 

 

Betriebsaufwand

 

 

 

 

 

 

Energie- und Warenaufwand

– 399

– 15

– 7

– 452

– 13

 

Übriger betrieblicher Aufwand

– 1

 

 

– 1

 

 

Umfang der am Bilanzstichtag offenen Positionen mit nahestehenden Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Mio. CHF

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Partnerwerke

Übrige assoziierte Unternehmen

Weitere nahe- stehende Unternehmen

Aktiven

 

 

 

 

 

 

Übrige langfristige Aktiven

1

6

2

1

7

 

Derivative Finanzinstrumente

 

 

2

 

 

 

Forderungen

21

1

 

11

2

 

Rechnungsabgrenzungsposten

104

 

 

25

 

 

Kurzfristige Terminguthaben

8

2

 

47

2

 

Passiven

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 

141

 

 

 

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

28

1

1

9

1

 

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

 

1

 

Rechnungsabgrenzungsposten

8

 

1

18

 

 

Die Beteiligungen an den Partnerwerken und übrigen assoziierten Unternehmen sind in Anmerkung 4.3 dargestellt. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Alpiq Gruppe und Partnerwerken, welche den Bezug von Strom regeln. Der Strombezug erfolgt gemäss Beteiligungsanteil, dabei sind jedoch vertraglich keine Volumen vereinbart. Die Produktionskapazität hängt vom bestmöglichen Einsatz der Kraftwerke ab. Die Übernahme der Aufwendungen für die Stromproduktion bei den Partnerwerken erfolgt auf einer Cost-Plus-Basis.

Die am 31.12.2021 offenen, nicht finanziellen Energiehandelsgeschäfte mit übrigen assoziierten sowie weiteren nahestehenden Unternehmen haben ein Kontraktvolumen von 49 GWh (Vorjahr: 271 GWh) und einen Bruttowert von 5 Mio. CHF (14 Mio. CHF).

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber weiteren nahestehenden Unternehmen betreffen festverzinsliche Passivdarlehen gegenüber den Aktionären mit massgeblichem Einfluss auf die Alpiq Gruppe. Der Zinssatz beträgt 1,5 %.

Die Transaktionen zwischen dem Konzern und den Personalvorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden sind in Anmerkung 6.3 dargestellt.

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Die Gesamtvergütung an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

 

 

Verwaltungsrat

Geschäftsleitung

Mio. CHF

2021

2020

2021

2020

Fixe und variable Vergütungen

1,3

2,0

4,0

3,8

Sozialversicherungsleistungen

0,2

0,3

1,1

1,0

Total

1,5

2,3

5,1

4,8

Detaillierte Angaben über die Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung sind im Corporate-Governance-Teil des Geschäftsberichts dargestellt.

6.3 Personalvorsorge

6.3 Personalvorsorge

Im Konzern bestehen verschiedene Personalvorsorgepläne gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Die Gruppengesellschaften in der Schweiz sind der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, welche die Merkmale eines leistungsorientierten Plans nach IAS 19 erfüllt. Die Arbeitnehmenden der ausländischen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich durch staatliche Sozialeinrichtungen oder durch selbstständige beitragsorientierte Vorsorgeeinrichtungen nach landesüblicher Praxis versichert. Diese erfüllen die Merkmale eines beitragsorientierten Plans nach IAS 19.

Personalvorsorgeverbindlichkeiten / -guthaben gemäss Bilanz

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung

738

790

Marktwert des Planvermögens

815

759

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten / -guthaben (–)

– 77

31

davon Verbindlichkeiten

3

31

davon Guthaben

– 80

 

Überleitung der Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten / -guthaben

Mio. CHF

2021

2020

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten am 1.1.

31

50

Personalvorsorgeaufwand – Erfolgsrechnung

19

7

Personalvorsorgeaufwand – sonstiges Ergebnis

– 115

– 14

Beiträge des Arbeitgebers an die rechtlich selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen

– 12

– 10

Direkt durch den Arbeitgeber ausbezahlte Leistungen

– 1

Sonstiges

– 1

Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten / -guthaben (–) am 31.12.

– 77

31

Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung

Mio. CHF

2021

2020

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am 1.1.

790

770

Zinsaufwand auf leistungsorientierte Pläne

1

1

Laufender Dienstzeitaufwand

18

17

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1

– 10

Beiträge des Arbeitnehmers

8

9

Ausgezahlte Leistungen

– 40

– 26

Neubewertungen:

 

 

Finanzielle Annahmen

– 22

2

Demografische Annahmen 2

– 21

 

Erfahrungsbedingte Anpassungen

3

20

Sonstiges

1

7

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am 31.12.

738

790

1 Umfasst im Vorjahr die Effekte einer Reduktion bisher freiwillig geleisteter Zahlungen an Rentner.

2 Der Effekt resultiert im Wesentlichen aus dem Wechsel auf die Generationentafeln BVG 2020.

Die zahlungs- und zinsgewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung («Duration») beträgt am Bilanzstichtag 13,3 Jahre (Vorjahr: 14,5 Jahre).

Entwicklung des Marktwerts des Planvermögens

Mio. CHF

2021

2020

Marktwert des Planvermögens am 1.1.

759

720

Zinsertrag auf Planvermögen

1

2

Beiträge des Arbeitgebers an die rechtlich selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen

12

10

Beiträge des Arbeitnehmers

8

9

Ausgezahlte Leistungen

– 40

– 25

Neubewertung des Planvermögens

75

36

Sonstiges

 

7

Marktwert des Planvermögens am 31.12.

815

759

Anlageklassen des Planvermögens

Mio. CHF

31.12.2021

31.12.2020

Marktnotierte Preise

 

 

Flüssige Mittel

10

6

Eigenkapitalinstrumente Dritter

332

289

Schuldinstrumente Dritter

240

238

Immobilienfonds

40

37

Sonstige Investitionen

85

80

Betrag des Marktwerts des Planvermögens (marktnotierte Preise)

707

650

Nicht marktnotierte Preise

 

 

Liegenschaften nicht genutzt durch die Gesellschaft

108

109

Betrag des Marktwerts des Planvermögens (nicht marktnotierte Preise)

108

109

Betrag des Marktwerts des Planvermögens

815

759

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt jährlich durch unabhängige Vorsorgeexperten unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften berücksichtigt, sondern auch die künftig zu erwartenden Lohn- und Rentenerhöhungen. Zur Berücksichtigung der Sterblichkeit wird das Continuous- Mortality-Investigation-Modell (CMI) mit Generationentafeln als technische Grundlage verwendet. Die Sterblichkeit nach dem CMI-Modell berechnet sich auf Basis einer langfristig erwarteten Veränderungsrate. Das Nettozinsergebnis wird direkt im Finanzaufwand / ‑ertrag ausgewiesen, die übrigen Personalvorsorgeaufwendungen sind Bestandteil des Personalaufwands. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden periodengerecht im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.

Die Finanzierung aller Pläne erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit beitragsorientierten Plänen werden die geleisteten beziehungsweise geschuldeten Arbeitgeberbeiträge direkt erfolgswirksam verbucht.

Die Berechnung der bilanzierten Personalvorsorgeverbindlichkeiten der leistungsorientierten Pläne basiert auf statistischen und versicherungsmathematischen Annahmen. Die Annahmen können wegen Änderungen der Marktbedingungen und des wirtschaftlichen Umfelds, höherer oder niedrigerer Austrittsraten, längerer oder kürzerer Lebenserwartung der Versicherten sowie wegen anderer geschätzter Faktoren substanziell von der Realität abweichen. Diese Abweichungen können einen Einfluss auf die in zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Vorsorgeverbindlichkeiten gegenüber Personalvorsorgeeinrichtungen haben.

Versicherungsmathematische Annahmen

in %

31.12.2021

31.12.2020

Abzinsungssatz

0,35

0,15

Projektionszinssatz der Altersguthaben

0,75

0,75

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen (gewichteter Durchschnitt)

0,50

0,50

Langfristig erwartete Veränderungsrate im CMI-Modell (Grundlage aktuelles Jahr: BVG 2020, Grundlage Vorjahr: BVG 2015)

1,25

1,25

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse betrachtet den Einfluss auf die leistungsorientierte Nettoverpflichtung bei Veränderung jeweils einer Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Dieser Ansatz berücksichtigt nicht, dass einige Annahmen voneinander abhängig sind.

Mio. CHF

2021

2020

Abzinsungssatz

 

 

0,25 % Erhöhung

– 24

– 28

0,25 % Reduktion

25

29

Projektionszinssatz

 

 

0,25 % Erhöhung

5

6

0,25 % Reduktion

– 5

– 6

Lohn- und Gehaltssteigerung

 

 

0,25 % Erhöhung

2

3

0,25 % Reduktion

– 2

– 3

Lebenserwartung

 

 

1 Jahr Erhöhung

32

32

1 Jahr Reduktion

– 33

– 32

Schätzung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die nachfolgende Periode

Für 2022 werden die Arbeitgeberbeiträge auf 12 Mio. CHF und die Arbeitnehmerbeiträge auf 8 Mio. CHF geschätzt.

6.4 Verpfändete Aktiven

6.4 Verpfändete Aktiven

Die Kraftwerksanlagen von Aero Rossa S.r.l., Mailand / IT, En Plus S.r.l., Mailand / IT, Enpower 3 S.r.l., Mailand / IT und Società Agricola Solar Farm 4 S.r.l., Mailand / IT sind mittels marktüblicher Projektfinanzierung durch Banken finanziert. Die entsprechenden Fremdmittel sind in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen. Die Alpiq Gruppe hat den finanzierenden Banken ihre Beteiligungen an diesen Kraftwerken in der Höhe von 111 Mio. CHF (Vorjahr: 82 Mio. CHF) verpfändet. Ebenso wurden im Rahmen der Projektfinanzierung zum Bau eines Windparks in Schweden sämtliche Anteile an der assoziierten Gesellschaft Tormoseröd Vindpark AB, Karlstad / SE in der Höhe von 3,9 Mio. CHF verpfändet. Informationen über verpfändete flüssige Mittel sind in Anmerkung 4.6 dargestellt.

6.5 Liquiditätssituation und Unternehmensfortführung

6.5 Liquiditätssituation und Unternehmensfortführung

Aufgrund der Entwicklungen an den Energiemärkten im vierten Quartal 2021 hat Alpiq bereits vor dem Jahresende weitreichende Massnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Liquidität ergriffen. Einerseits umfasste dies das Energiegeschäft zwecks Erhöhung der Innenfinanzierung, anderseits vereinbarte Alpiq mit Banken zusätzliche Kredit- und Garantielinien. Im Weiteren stellten die Aktionäre vor Jahresende zusätzlich Liquidität in der Höhe von 205 Mio. CHF zur Verfügung. Diese Massnahmen verbesserten den Handlungsspielraum per 31.12.2021 deutlich und machten das Unternehmen gegenüber weiteren Marktentwicklungen widerstandsfähiger. Weitere bereits vor dem Jahresende eingeleitete Massnahmen entfalteten ihre volle Wirkung zu Beginn des Jahres 2022.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Alpiq umfasst die vorhandene Liquidität sowie zugesicherte Kreditlinien (siehe Anmerkung 3.1). Der notwendige finanzielle Handlungsspielraum wird auf der Basis von Szenario-Rechnungen des Alpiq-Risk-Managements laufend bestimmt. Daraus werden, wenn notwendig, weitere Massnahmen beschlossen.

Per Bilanzstichtag bestehen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in der Höhe von 946 Mio. CHF, die im Verlaufe des Jahres 2022 refinanziert werden müssen (siehe Anmerkung 3.5). Die dafür notwendigen Aktivitäten wurden frühzeitig initiiert, sind jedoch noch nicht abgeschlossen, da die Publikation der Jahresrechnung 2021 Grundlage für den Abschluss neuer Finanzierungen bildet. Zudem bestehen grundsätzliche Unsicherheiten, wie sich die Marktpreise weiter entwickeln werden. Alpiq geht jedoch davon aus, dass die Refinanzierungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Mit sämtlichen bereits umgesetzten und laufenden Massnahmen im Bereich der Innen- und Aussenfinanzierung sieht Alpiq die Liquidität sowie die Unternehmensfortführung sichergestellt.

6.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

6.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Für den Fall, dass sich die Preisentwicklung fortsetzen sollte und weil sich zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Liquidität über die Weihnachtstage nur anteilig umsetzen liessen, wandte sich Alpiq kurz vor Weihnachten mit einer Anfrage auf Prüfung einer vorsorglichen Liquiditätsunterstützung an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Zwischen Weihnachten und Neujahr entspannte sich die Lage an den Energiemärkten und die eingeleiteten Massnahmen wurden stufenweise wirksam. Alpiq zog die vorsorgliche Anfrage bei der ElCom deshalb am 3.1.2022 zurück. Zudem erhöhten die Aktionäre ihre bereits gewährten Darlehen seit dem Jahresende um weitere 95 Mio. CHF auf 300 Mio. CHF.