Soziale Dimension
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 403
Managementansatz
GRI 103
(103-1, 103-2, 103-3)
Relevanz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS), einschliesslich dem Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit sowohl der Mitarbeitenden als auch Dritter, sind aus Sicht Alpiq Werte, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Deshalb ist Alpiq stets bemüht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel sowohl bei den eigenen Gesellschaften als auch bei den Minderheitsbeteiligungen zu erreichen.
Managementansatz und Beurteilung
Weil die Mehrzahl der Mitarbeiten von Alpiq überwiegend im Büro arbeitet, existiert bei Alpiq kein gemeinsames Managementsystem für ASGS auf Gruppenebene. Vielmehr haben die Ländergesellschaften, beziehungsweise die Kraftwerke, die im Ausland durch eigenes Personal betrieben werden, jeweils ein lokales ASGS-Managementsystem.
Für die Zukunft sollen die Ländergesellschaften und Kraftwerke auch in diesem Punkt vermehrt zusammenarbeiten; gleichzeitig wird die Harmonisierung des gemeinsamen Ansatzes angestrebt. Aus diesem Grund wurde 2021 ein übergeordnetes «Leitbild zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz» (Health & Safety Policy) erstellt. Gleichzeitig wurde damit das Engagement der Geschäftsleitung deutlicher zum Ausdruck gebracht. Das Leitbild wurde am 8. September 2021 von Antje Kanngiesser (CEO) und Sascha Lanig (Head of HR) unterzeichnet. Es legt die wesentlichen Grundsätze dar, auf deren Umsetzung die Arbeit der kommenden Jahre ausgerichtet sein wird.
Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 403-1
Sämtliche Managementsysteme für ASGS der Ländergesellschaften im Ausland sind gemäss ISO 45001 zertifiziert.
Alpiq Wind Services in Bulgarien erhielt 2021 neu die Zertifizierung nach ISO 45001. In Italien wurde im Berichtsjahr der Geltungsbereich der Zertifizierung, der bis anhin nur die thermischen Kraftwerke umfasste, um den Bereich der erneuerbaren Energien ergänzt.
Andere Alpiq Geschäftsbereiche, deren Personal gelegentlich Inspektionen an Energieproduktionsanlagen durchführt, gestalten die Arbeitsschutzmassnahmen auf Grundlage eines nicht zertifizierten Managementsystems beziehungsweise gemäss dem System der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit). Weitere Details sind unter «Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind» (GRI 403-8) ausgeführt.
Ein grosser Teil der Betriebsführung und Instandhaltung erfolgt bei Alpiq durch Drittfirmen. Wie im ASGS-Leitbild explizit erwähnt, ist deren Sicherheit und Unversehrtheit ein besonderes Anliegen der Alpiq. Weitere Details sind unter «Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz» (GRI 403-7) ausgeführt.
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
GRI 403-2
Im Rahmen ihrer allgemeinen Verpflichtungen sind die Arbeitgeber in allen Ländern, in denen Alpiq tätig ist, zur Durchführung von Risikobewertungen bezüglich Arbeitssicherheit verpflichtet und tragen die Gesamtverantwortung für Identifizierung, Bewertung und Kontrolle der Risiken. Deshalb wurden standort- und technologiespezifische Gefährdungsbeurteilungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der lokalen Gesetzgebung erstellt. Zudem werden bei Bedarf bezüglich Interferenzrisiken mit Fremdfirmen zusätzliche Risikobewertungen vorgenommen.
Die Gefährdungsbeurteilungen werden von sachkundigen Personen erstellt, die im Bedarfsfall externe Beratung beiziehen. Die Dokumente werden bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsstoffe, bei Veränderung von Arbeitsverfahren, die neue Gefahren verursachen könnten, oder infolge der aus einem Unfall oder einem Beinaheunfall gewonnenen Erkenntnisse regelmässig überarbeitet.
Die Meldung von Vorfällen und gefährlichen Situationen erfolgt für alle Standorte gemäss den lokalen Verfahren, die im jeweiligen Managementsystem vorgesehen sind. Das allgemeine Ziel besteht darin, die Meldekultur in der ganzen Alpiq Gruppe zu verbessern und zu zentralisieren, einschliesslich der Meldungen durch Arbeiter von Fremdfirmen.
Sämtliche Vorfälle, einschliesslich Beinaheunfälle, werden untersucht. Ziel ist es, die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln und entsprechende Korrekturmassnahmen zu treffen, um dadurch zu verhindern, dass ein ähnlicher Zwischenfall erneut auftritt. Für Alpiq ist es wichtig, dass die Unfalluntersuchung keine Schuldzuweisung bedeutet, sondern darauf abzielt, Ausfälle im Sicherheitsprozess zu identifizieren.
Das Berichtsjahr wurde erneut durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten hatte nebst der Aufrechterhaltung des operativen Betriebs stets absolute Priorität. Alle erforderlichen Schutzmassnahmen wurden konsequent umgesetzt. So wurde in allen Kraftwerken gemäss den Notfallplänen und in Übereinstimmung mit den von den lokalen Behörden erlassenen Vorschriften gearbeitet. Neben den üblichen Hygienevorschriften wurden, wo nötig, zusätzliche Massnahmen eingeführt: unter anderem die strikte Trennung der Teams, die obligatorische Verwendung von Schutzmasken mit Sicherheitsstandard FFP2, die Installation von Geräten zur Messung der Körpertemperatur oder regelmässige Tests beim Betriebspersonal. Falls die jeweilige Situation dies erforderte, wurden Veranstaltungen abgesagt oder durch Online-Konferenzen ersetzt. Fast während des ganzen ersten Semesters galt gruppenweit eine Homeofficepflicht für Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit nicht zwingend am eigentlichen Arbeitsort ausführen müssen. Diese Homeofficepflicht wurde in den Sommermonaten aufgehoben – aber Ende Jahr mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung wieder eingeführt.
Durch die getroffenen Massnahmen hielten sich die Infektionen bei Mitarbeitenden in engen Grenzen. Wenn es zu Infektionen kam, erfolgten diese in den allermeisten Fällen aufgrund privater Kontakte.
Arbeitsmedizinische Dienste
GRI 403-3
Die Gesundheitsüberwachung in den Kraftwerken von Alpiq erfolgt durch Arbeitsmediziner gemäss der nationalen Gesetzgebung. Darüber hinaus müssen die Vorgesetzten sicherstellen, dass die allgemeine körperliche Verfassung der Mitarbeitenden überwacht und als für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten an den Kraftwerksanlagen geeignet eingestuft wird. Um beispielsweise eine Windturbine zu besteigen, ist für alle betroffenen Alpiq Mitarbeitenden eine arbeitsmedizinische Untersuchung für «Höhenarbeit mit Absturzgefahr» erforderlich, selbst dort, wo dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
In den Kernkraftwerken, an denen Alpiq in der Schweiz beteiligt ist, wird die Überwachung und Aufzeichnung der Strahlendosis der Mitarbeitenden durch das ENSI überwacht und ist durch die Richtlinien ENSI-B09, ENSI-G12 und ENSI-G13 festgelegt.
Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 403-5
Alpiq stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden zu ASGS-Themen angemessen geschult werden.
Gemäss den spezifischen Gefährdungen, denen die Mitarbeitenden bei der Ausübung ihrer Aufgaben ausgesetzt sind, wird der jeweilige Schulungsbedarf zu ASGS-Themen ermittelt. Die Schulungspläne werden pro Kalenderjahr und basierend auf den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Schulungen und Auffrischungskursen erstellt.
Mitarbeitende mit Zugang zu Bereichen mit erhöhter Sicherheitsklassierung, wie zum Beispiel kontrollierte Zonen in Kernkraftwerken, werden dementsprechend ausgebildet und geschult. Ohne diese Schulung bleibt der Zutritt zu diesen Zonen verwehrt.
Im Bestreben, die Sicherheit und die Sicherheitskultur laufend zu verbessern, eröffnete das Kernkraftwerk Gösgen im Jahr 2021 ein «High Reliability Organisation (HRO)»-Zentrum für Ausbildungs- und Trainingszwecke. Diese HRO-Schulung ist sowohl für alle Kraftwerksmitarbeitenden als auch alle Mitarbeitenden der Alpiq Geschäftseinheit Nuclear Power Generation obligatorisch.
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
GRI 403-7
Auf Alpiq Betriebsstätten sind viele Arbeitskräfte tätig, die nicht bei Alpiq angestellt sind. Daher werden die Auftragnehmer sorgfältig und unter Berücksichtigung strenger Arbeitssicherheitskriterien ausgewählt. Die meisten verfügen über zertifizierte Managementsysteme für ASGS. Wo dies nicht möglich ist, werden die Tätigkeiten unter dem Aspekt ASGS besonders überwacht.
Im Berichtsjahr wurde mit mehreren externen Arbeitskräften, die in verschiedenen Schweizer Kleinwasserkraftwerken von Alpiq arbeiten, ein Workshop zum Thema ASGS durchgeführt. Die eintägige Veranstaltung mit einem Theorie- und einem Praxisteil hatte das Ziel, das Personal von Drittfirmen für ASGS Themen zu sensibilisieren und ihnen die Alpiq Standards zu vermitteln.
Für Auftragnehmer in Kernkraftwerken gelten dieselben Sicherheitsbestimmungen der Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) und des ENSI wie für eigene Mitarbeitende der Kraftwerksgesellschaft. Deren Einhaltung und die Kontrolle obliegen der SUVA respektive dem ENSI.
Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind
GRI 403-8
83 % aller Alpiq Mitarbeitenden üben bürobezogene Tätigkeiten aus (zum Beispiel Trading, Finanzen, HR, Recht, Kommunikation). Sie sind hauptsächlich in der Schweiz, aber auch in Europa tätig. Diese Mitarbeitenden sind nicht durch ein zertifiziertes Managementsystem für ASGS abgedeckt.
In Europa arbeiten 95 % der im Betrieb von Kraftwerksanlagen tätigen Alpiq Mitarbeitenden gemäss einem nach ISO 45001 zertifizierten Managementsystem.
In der Schweiz erfolgt der Schutz des Betriebspersonals in den Kraftwerksanlagen gemäss dem System der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, EKAS.
Arbeitsbedingte Verletzungen
GRI 403-9
Im Berichtsjahr sind fünf Berufsunfälle innerhalb der Alpiq Gruppe bekannt. Die Meldungen erfolgen durch die Länderorganisationen gemäss den Anforderungen der jeweiligen lokalen Unfallversicherungsgesellschaften.
Ein Mitarbeiter im Ausland wurde bei einem unverschuldeten Unfall auf dem Arbeitsweg mittelschwer verletzt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögerte sich die medizinische Behandlung, was zu einem Arbeitsausfall von 100 Tagen führte. Ansonsten gab es im Berichtsjahr keine schwerwiegenden arbeitsbedingten Verletzungen.
Alpiq ist derzeit nicht in der Lage, detaillierte Angaben zu den Unfallzahlen beim Betriebspersonal von Drittfirmen zu erheben. Dennoch ist im Berichtsjahr kein folgenschwerer Unfall auf Alpiq Anlagen bekannt. Vereinzelt hat Alpiq lediglich von kleineren Verletzungen ohne Ausfallzeiten Kenntnis.
Diese tiefen Berufsunfallzahlen sind ein Abbild des hohen Sicherheitsbewusstseins. Alpiq ist weiterhin bestrebt, die Berufsunfallzahlen mindestens auf diesem tiefen Niveau zu halten.
In den Kernkraftwerken, an denen Alpiq beteiligt ist, waren in den Kalenderjahren 2020 und 2021 die Mitarbeitenden keinen Strahlendosen ausgesetzt, die über den gesetzlichen Grenzwerten gelegen hätten. Weitere Informationen sind im ENSI-Strahlenschutzbericht 2020 (ENSI-AN-11075) ersichtlich. Der ENSI-Strahlenschutzbericht für das Jahr 2021 wird Mitte 2022 publiziert.