Umweltsicherheit und -überwachung
Managementansatz
GRI 103
(103-1, 103-2, 103-3)
Relevanz
Die Kernkraftwerke, an denen Alpiq beteiligt ist, sind dazu verpflichtet, die Aspekte der Sicherheit umfassend, konsequent und effizient zu berücksichtigen sowie Massnahmen zu deren Durchsetzung zu implementieren. Dies hat selbstverständlich unter Beachtung ethischer, wirtschaftlicher und sozialer Grundsätze sowie der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Sowohl Alpiq als auch die Kraftwerksbetriebsgesellschaften betrachten die Verantwortung für Mensch und Umwelt als zentrale Aufgabe. Dabei stehen die Gesundheit und Unversehrtheit der Öffentlichkeit, der Mitarbeitenden und Drittfirmen im Vordergrund.
Managementansatz
Seit 2010 werden die Kernenergiekennzahlen (meldepflichtige Ereignisse, Arbeitsverfügbarkeit, Dosiswerte) durch die Kernkraftwerksbetreiber ausschliesslich nach Kalenderjahr kommuniziert, um die Vergleichbarkeit mit den offiziellen Berichten des ENSI und des WANO (Weltverband der Kraftwerksbetreiber) zu gewährleisten. Auf zusätzliche Umrechnung und Kommunikation in anderen Zeitperioden (hydrologisches Jahr) wird bewusst verzichtet, um widersprüchliche Daten und Fehlinterpretationen zu den Berichten an das ENSI und den WANO zu vermeiden. Die Angaben für das Kalenderjahr 2021 werden vom ENSI im Aufsichtsbericht 2021 erst Mitte 2022 publiziert.
Die Richtlinie ENSI-G15 definiert die für die Schweiz geltenden Strahlenschutzgrenzwerte für Mitarbeitende und für die Bevölkerung in der Umgebung eines Kernkraftwerks. Diese werden gemäss Richtlinie ENSI-B09 überwacht und gemäss Richtlinie ENSI-B03 an das ENSI gemeldet.
Beurteilung
Die Kernkraftwerke in der Schweiz unterstehen strengsten Sicherheitsstandards. Meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken bedeuten nicht, dass messbare Mengen radioaktiver Substanzen versehentlich freigesetzt wurden. Sie zeigen einzig auf, dass eine Unregelmässigkeit im Betrieb auftrat, die beobachtet und gemäss Richtlinie ENSI-B03 gemeldet werden musste. In den Kernkraftwerken mit Alpiq Beteiligung kam es im Berichtsjahr zu keinen Unfallereignissen mit messbaren Freisetzungen strahlenden Materials.
Die Anzahl Vorkommnisse, welche gemäss Richtlinie ENSI-B03 im Jahr 2020 im KKG und KKL gemeldet wurden, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Anzahl meldepflichtige Vorkommnisse 2020 gemäss Richtlinie ENSI-B03:
Anzahl |
INES 0 1 |
INES 1 1 |
INES 2 1 |
Kernkraftwerk Gösgen (KKG) |
6 |
0 |
0 |
Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) |
3 |
0 |
0 |
1 International Nuclear and Radiological Event Scale (INES) ist ein Instrument, um der Öffentlichkeit die sicherheitstechnische Bedeutung von nuklearen und radiologischen Ereignissen zu vermitteln. 0 ist die niedrigste und 7 ist die höchste Stufe. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Internationalen Atomenergiebehörde (iaea.org).
Weiterführende Informationen zu diesen Ereignissen können dem ENSI-Aufsichtsbericht 2020 entnommen werden.
Der Umgang mit Wasser respektive Abwasser wird für jedes Kernkraftwerk spezifisch in Abgabereglementen festgelegt, die durch das ENSI geprüft und freigegeben werden. Die Abgabedaten für 2020 und 2021 sind beim ENSI öffentlich abrufbar (ANPA-EMI-Daten).
Kein Schweizer Kernkraftwerk, an dem Alpiq beteiligt ist, hat eine wesentliche Erwärmung eines Gewässers zur Folge. Sowohl KKG als auch KKL werden über einen Kühlturm und nicht über einen angrenzenden Fluss gekühlt. Das Wasser in den Kühltürmen stammt aus den Flüssen und die Wiedereinleitung von Kühlwasser führt zwar etwas Wärme ein, aber nicht auf signifikante Weise. Bei heissem Sommerwetter mit sehr hohen Flusstemperaturen reduzieren die Kernkraftwerke ihre Leistung, um unter den gesetzlichen Grenzwerten zu bleiben.